Anmerkung: Der Beitrag wurde mehrfach auf Grund neuer Informationen aktualisiert. Die Updates finden sich am Ende des Artikels.
Mit ein Anlass für den heutigen „Gipfel für Verantwortung im Netz und Gewaltprävention“ der rechtskonservativen österreichischen Bundesregierung in Wien war der Fall der Grünen Ex-Abgeordneten Sigi Maurer, die für die Veröffentlichung von obszönen Online-Beschimpfungen vom mutmaßlichen Beschimpfer verklagt und in erster Instanz verurteilt worden war.
Doch bereits im Vorfeld der Expertendiskussion (mit fragwürdiger Einladungspolitik) zum Thema wurden heute bereits über die Kronen Zeitung erste geplante Maßnahme bekannt. In dem Artikel der Printausgabe der größten Boulevardzeitung des Landes heißt es:
So soll im Büro des Kanzleramtsministers Gernot Blümel (ÖVP) etwa vorbereitet werden, eine „De-Anonymisierung“ – vulgo Klarnamenpflicht – für Online-Plattformen einzuführen. Die anfangs skeptischen Freiheitlichen dürften einverstanden sein, erste Maßnahmen sollen schon am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden.
Sigi Maurer, die in Kooperation mit dem Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) binnen 38 Stunden 100.000 Euro via Crowdunding für einen „Rechtshilfefond gegen Hass im Netz“ eingesammelt hat, spricht sich jedoch im Gespräch mit netzpolitik.org klar gegen dieses Vorhaben aus:
Der Regierung geht es ganz offensichtlich nicht darum, Betroffenen zu helfen. Sie missbraucht meinen und andere Fälle um ihre eigene Agenda zur Beschränkung von Freiheit im Netz voranzutreiben.
In einem Vortrag im Rahmen des österreichischen Netzpolitischen Abends hatte Maurer letzte Woche außerdem betont, dass ihr Fall gerade zeige, dass eine Klarnamenspflicht keine Vorteile bringe:
Die Person, die mir [diese Nachrichten] geschickt hat, war nicht anonym, das war ein Klarname. Das würde überhaupt nichts nützen. […] Die Leute sind zu Recht anonym im Netz und das soll auch so bleiben.
In der Tat zeigen aktuelle Forschungsergebnisse wie jene von Katja Rost, Lea Stahel und Bruno S. Frey, dass in den von ihnen untersuchten Fällen nicht-anonyme Nutzer sogar etwas aggressiver als anonyme Nutzer auftraten. Sie erklären das damit, dass sich die Nutzer als legitime Verteidiger sozialer Normen sehen und diese Verteidigung mit Klarnamen effektiver ist.
Aber selbst wenn in manchen Fällen eine Klarnamenspflicht Vorteile mit sich bringen würde, müsste man diese gegen die Nachteile solcher Maßnahmen abwägen (siehe zu diesem Thema den Beitrag „Gute Gründe für Pseudonymität – und gegen eine Klarnamenpflicht“ von Jillian C. York).

[Updates 1 und 2, 13.11.2018, 09:30 und 9:42] Inzwischen hat Sigi Maurer auf ihrer Facebook-Seite unter dem Titel „Gipfelpropaganda: Nicht in meinem Namen!“ eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und zählt darin unter anderem Gründe für Anonymität oder Pseudonymität im Netz auf:
Es gibt viele legitime Gründe, im Netz nicht unter Klarnamen unterwegs zu sein: Weil es die Arbeitskolleg_innen nichts angeht, was man in der Freizeit macht. Weil man nicht will, dass unendlich viele persönliche Daten über eine_n gesammelt werden können. Weil politisches Engagement für den Arbeitgeber problematisch sein könnte. Weil man vom stalkenden Exfreund nicht gefunden werden will.
Ebenfalls gegen eine Klarnamenspflicht aussprechen wird sich beim Gipfel selbst die als Expertin geladene Journalistin und Autorin („Der unsichtbare Mensch“) Ingrid Brodnig, wie sie gegenüber krone.at ankündigte: „Ich halte einen Klarnamenzwang nicht für die Lösung.“
[Update 3, 13.11.2018, 13.23 Uhr] In der Pressekonferenz im Anschluss an den Gipfel kündigten Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache entgegen der Medienberichte doch keine Klarnamenspflicht an, sondern nur die Pflicht von Plattformen bei Rechtsverletzungen Nutzerdaten herauszugeben. Beschlossen werden sollen etwaige Gesetzesänderungen auch noch nicht beim nächsten Ministerrat sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Position als „digitales Vermummungsverbot“ zu bezeichnen, wie es von Regierungsseite bei der Pressekonferenz laut Futurezone geframed wurde, ist dann aber doch irreführend. Denn Vermummungsverbote (z.B. bei Demonstrationen) gelten unabhängig von Rechtsverletzungen. Gleichzeitig sind Plattformen bereits heute bei Rechtsverletzungen zur Herausgabe von gespeicherten personenbezogenen Daten wie IP-Adressen verpflichtet.
