100.000 Euro in zwei Tagen: Sigi Maurer sammelt Spenden für Klagen gegen Hass im Netz

Der Fall von Sigi Maurer zeigt, wie schwierig es für Frauen derzeit ist, sich gegen Gewalt im Netz zu wehren. Die Ex-Abgeordnete der Grünen in Österreich wurde wegen übler Nachrede verurteilt, weil sie eine obszöne Nachricht veröffentlicht hatte. Jetzt hat sie binnen kurzer Zeit 100.000 Euro an Spenden gesammelt – eine Welle an Solidarität.

Sigi Maurer in der Sonne
Sigi Maurer wehrt sich gegen Hass im Netz und bekommt dafür viel Solidarität. – Alle Rechte vorbehalten Johanna Rauch

Das Urteil hatte vergangene Woche viele schockiert: Sigi Maurer ist schuldig der üblen Nachrede. Die Ex-Abgeordnete der Grünen im österreichischen Parlament muss 4.000 Euro an ihren Kläger für erlittene Kränkung zahlen, außerdem eine Strafe von 150 Tagessätzen a 20 Euro.

Maurer hatte zuvor einen Schritt getan, den nur wenige Frauen tun: Sie hatte obszöne Nachrichten, die sie auf Facebook erhalten hat, öffentlich gemacht. Auf Twitter und Facebook postete sie den Text und benannte auch den Mann, den sie als mutmaßlichen Absender sieht: den Betreiber eines Craft-Beer-Lokals in Wien, an dem Maurer täglich vorbei geht und vor dessen Besuch sie nun andere warnte.

Der Mann sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Den Computer in seinem Lokal hätte jeder nutzen können, sagt er. Er verklagte Maurer wegen „Kreditschädigung“ und „übler Nachrede“. Weil Maurer vor Gericht nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er der Autor der Nachrichten war, wurde sie vom Richter schuldig gesprochen. Dieser hatte absurderweise bei der Urteilsverkündung noch betont, er sei ebenfalls überzeugt, dass der Kläger lüge, nur könne man ihm das eben nicht nachweisen.

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Vom Opfer zur Täterin

Ein Richter, der der Beklagten glaubt und trotzdem gegen sie urteilen muss: Die Situation zeigt, wie absurd die Rechtslage für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt im Netz derzeit ist. Sigi Maurer hatte zuvor erklärt, dass sie lange nachgedacht und sich juristischen Rat geholt habe, bevor sie die Nachricht veröffentlichte. Sie kam dann zu dem Schluss, dass ihr die derzeitige Rechtslage keine andere Möglichkeit ließ, sich zu wehren. Eine Beleidigung liegt in Österreich rechtlich nur dann vor, wenn sie vor Zeugen geschieht – private Nachrichten im Netz erfüllen diese Voraussetzung nicht. Als sexuelle Belästigung oder gefährliche Drohung gilt die Nachricht laut Gesetzestext ebenfalls nicht. Maurer hätte also keine Grundlage für eine Klage gehabt. Stattdessen ging sie an die Öffentlichkeit und wurde daraufhin vom Opfer zur Täterin gemacht.

Maurer akzeptiert das nicht. Sie kündigt an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Und sie nutzt ihre privilegierte Position in der Öffentlichkeit, um auf ein Problem aufmerksam zu machen, das weit über ihren Fall hinausgeht. Gemeinsam mit dem Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) begann sie am Montag eine Spendenaktion für einen „Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz“. Binnen 38 Stunden war das Finanzierungsziel von 100.000 Euro erreicht. Das Geld, sagt Maurer auf einer Pressekonferenz, sei nicht nur für ihren Prozess bestimmt, sondern „für alle anderen Betroffenen“, die bereit seien, in einem solchen Fall zu klagen und damit Aussicht auf Erfolg haben.

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Bei wem liegt die Beweispflicht?

Es geht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der zu einer Klärung der Situation beiträgt. Der aktuelle Stand: Eine Frau, die im Netz belästigt wird, also geschlechtsspezifische Gewalt erlebt, trägt die Beweislast. Sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass ihr Belästiger der Absender der Nachricht ist – das hat der Richter in diesem Urteil klargemacht. Verhandelt wurde nach dem Mediengesetz, da Twitter als Medium gilt. Maurer hätte, so der Richter, bessere Chancen gehabt, freigesprochen zu werden, wenn sie ihre „journalistische Sorgfaltspflicht“ eingehalten hätte. Eine Frau, die obszön belästigt worden ist, hätte den mutmaßlichen Täter also anschreiben müssen, mit der Bitte, seine Identität zu bestätigen. Wie absurd das in der Praxis aussehen würde, zeigt Maurer seitdem selbst mit Screenshots auf Twitter. Es ist nicht nur eine Zumutung für die betroffene Frau, sondern auch schlicht unrealistisch, auf diesem Weg eine Antwort zu bekommen, wie die Journalistin Ingrid Brodnig in ihrem Blog schreibt.

Was bedeutet dieses Urteil und die Reaktion darauf für Menschen, die im Netz beschimpft, herabgewürdigt und belästigt werden? Eine Frau, die angegriffen wurde, hat sich gewehrt. Anders als viele andere, die dies mit gutem Grund nicht tun, machte sie die Angriffe gegen sich öffentlich und wird damit zum Vorbild. Und sie erfährt dafür eine Welle an Solidarität aus der Gesellschaft. Egal, wie dieser Fall ausgehen wird, ob die nächste Instanz das Urteil kassiert, Sigi Maurer hat damit jetzt schon gewonnen.

45 Ergänzungen

  1. Ich bin von dem Urteil erschüttert und fühle mit der Verurteilten. Es kann nicht sein das allein der Zweifelsfreihe Beweis ausreichend ist die herabwürdigenden Kommentare einer Person öffentlich zu machen. Wie anders soll diese Person denn sonst bestraft werden.

    Es sollte vollkommen ausreichen wenn herausgestellte Oersonen der Öffentlichkeit mit Sicherheit behaupten können wer der Täter ist.

    1. @ Cristian
      was sind herausgestellt Personen der Öffentlichkeit?? Wer bestimmt sie? Welche Befugnisse haben sie noch, außer Leute nach Gutdünken an den Pranger zu stellen?? Vor dem Gesetz sind alle gleich, manche gleicher???
      Stell Dir vor jemand beschuldigt Dich, reicht es da, wenn Grönemeyer, die toten Hosen, FSFischfilet mit dem Finger auf Dich zeigen um Dich 10 Jahre in den Knast zu stecken???

      1. Eine Ex-Grünen Politikerin ist deutlich Glaubwürdiger und herausgestellter als so ein Craft-Beer-Schuppen Besitzer.

        Der Richter hat ihr doch geglaubt, damit sind für mich alle wesentlichen Gefühlsbedingungen erfüllt um den Mann rechtlich und öffentlich zu bestrafen.

        Zum Glück sehe nicht nur ich das so, sonder auch der netzpolitik Autor.

      1. @Reiner
        So habe ich das noch gar nicht gesehen

        @Christian
        Entschuldige bitte, dass ich Deinen Witz und die Ironie nicht verstanden habe, ich Dummerchen.

        Aber ich hätte es mir denken können, ist doch Netzpolitik eines der führenden Satiremagazine.

    2. Hut ab für deine Worte, weil ich nicht zwischen Ironie und Wahrheit in deinem Kommentar unterscheiden kann. Das ist 1a Realsatire.

      Erinnert mich etwas daran, als der Postillion den Artikel über Pofallas(?) neuen Job bei der Bahn einfach kopiert hatte :)

  2. Nun ja, was erwartet diese Dame denn.
    Ein Rechtsstaat zeichnet sich eben durch genau solche Urteile aus, wie das, das sie erhalten hat.
    Wenn „In dubio pro reo“ nicht mehr gelten wird, ist die Rechtsprechung im Eimer. Egal, ob es einem Betroffenen gefällt oder nicht.
    Denn ansonsten könnte jeder jeden verklagen und schuldig sprechen lassen.
    Daher ist es ganz gut und richtig, dass ohne zweifelsfreie Beweise oder Indizien, die nach menschlichem Ermessen die Schuld belegen, kein Schuldspruch erfolgen kann.
    Es mag für diese Dame unbefriedigend sein – aber das hätte sie, wenn sie schon vor ihrer Publikation des Textes juristischen Rat eingeholt hat, wissen sollen.
    Die Idee der Beweislastumkehr entbehrt gelinde gesagt, jedweder Vernunft. Was wäre, wenn irgend jemand einen hetzerischen Text schreibt und der Betroffene einen Unschuldigen anzeigt. Dieser Beschuldigte könnte seine Unschuld ja nie beweisen. Oder wenn der Betroffene gar selbst einen solchen Text verfasst, um jemanden eins auszuwischen und diesen dann verklagt?
    Nein, so etwas darf es nie geben.
    Die Gerichte sind sicher nicht hundertprozentig fehlerfrei in ihrer Urteilsfindung – aber eine solche Forderung würde eben diese Zahl der Fehlurteile unnötig vergrössern.

    1. „Wenn „In dubio pro reo“ nicht mehr gelten wird, ist die Rechtsprechung im Eimer.“ Schön, aber in diesem Verfahren war nicht der Gastwirt angeklagt, sondern Sigi Maurer.

        1. Ohne Belege? Du glaubst wohl auch Beatrix von Storch, wenn sie sagt, sie sei nur auf der Maus ausgerutscht.

          1. An seine Prinzipien sollte man sich auch dann halten wenn es den „Richtigen“ nützt oder den „Falschen“ schadet. Die Heuchelei bei den Themen „Hass“ und „fake news“ ist wirklich erbärmlich. Genau so ein Bullshit hat in Österreich das tote Recht „Herabwürdigung religiöser Lehren“ wieder zum Leben erweckt. Hat damals die richtigen getroffen, daher null Widerstand.

            Vielleicht sollte die BRD einfach den Anti-Hass Bundestrojaner einführen? Oder VDS zur Bekämpfung von fake news? „Keine Netzneutralität für Rechte?“ Klingt doch alles großartig.

          2. Die Unnschuld zu bezweifeln und „Schuldsvermutung“ sind zum Glück (noch) zwei unterschiedliche Dinge.

            Ich bezweifle seine Unschuld und glaube den Indizien gegen ihn, aber aufgrund ihrer eigenen Aussage habe ich keine Zweifel an ihrer Schuld. (Das basiert aber nur auf der Annahme, dass die hier im Artikel aufgezeigten Informationen hinreichend sind.)

        2. Der Zusammenhang mit der von dir genannten Person verstehe ich nicht.

          Ich erkenne aber an das die np Autorin und die Frau Maurer Doxing für das geeignet Mittel halten um nicht belegte Hassbotschaften zu ahnden.

      1. Sicher, über die Handlung der Frau Maurer gibt es aber ja keine Zweifel.
        Aber eben die Beweisführung, ob der Gaststättenbetreiber wirklich und nachweislich – oder zumindest eben nach menschlichem Ermessen zweifelsfrei unterstellt werden darf, dass dieser – das Pamphlet verfasst hat, ist nun mal nicht zu erbringen.
        Damit gilt für ihn – egal, was man selbst über diesen Fall denkt – selbstverständlich eben „In dubio pro reo“.
        Und diesem Grundsatz muss eine Demokratie verpflichtet bleiben, die nicht Gefahr laufen möchte, durch Manipulationen in ihrer freien Urteilsfindung beschädigt zu werden.
        Ganz unabhängig davon, dass ich denke, dass Frau Maurer nicht wirklich klug gehandelt hat.
        Selbstjustiz ist gottlob auch in Demokratien untersagt. Wir haben drei Gewalten, die sollten reichen.
        Dem Richter blieb keine andere Wahl, als so zu urteilen.
        Und trotz aller Sympathie für das Ansinnen der Frau Maurer an sich finde ich, der Richter hat korrekt geurteilt.

  3. Stimmt, das Einhalten rechtsstaatlicher Prinzipien kann anstrengend und belastend sein. Trotzdem ist die Unschuldsvermutung aus guten Gründen ein Pfeiler jeden demokratischen Rechtsstaats. Dieser Grundsatz wird bereits immer häufiger mit Füßen getreten und alleine die Beschuldigung reicht aus um die Existenz eines Menschen nachhaltig zu ruinieren. Man erinnere sich an den Fall Kachelmann. Dass ausgerechnet eine Grüne die Abschaffung dieses Grundsatzes eines jeden Rechtsstaats fordert, sollte uns sehr nachdenklich stimmen.

    1. Wie Ingo oben schon geschrieben hat, war in diesem Fall Frau Maurer angeklagt.
      Der Tatbestand der angeklagt war ergibt sich andererseits aus der unzureichenden Rechtslage in Österreich, die es in dem gesetzten Fall derzeit nicht erlaubt Straftaten wie sexuelle Belästigung/sexuelle Gewalt, wenn sie über soziale Medien erfolgt, sachgerecht zu verfolgen. Wobei dies dann zu ihrer Notersatzhandlung geführt hat.
      Damit hat sie sich, ihr fehlt der eindeutige !gerichtsverwertbare Beweis, den ihr das östereichische Gesetz verweigert, ggf. ins Unrecht gesetzt. Das muss nicht zwangsläufig heißen, dass sie sich damit moralisch oder ethisch ins Unrecht gesetzt hat.

      Wenn eine Person mit Logo des Lokals und Namen des Eigentümers, bei Klarnamenpflicht sexistische Nachrichten übelster Form sendet und damit zeitlich und inhaltlich ähnliches wiederholt, was er kurz zuvor auf der Straße zu Frau Maurer gesagt hat, dann muss sie, zu Recht, annehmen, dass es sich um dieselbe Person handelt.

      1. @Karl
        Nur gut, dass aus Annahmen keine gerichtsverwertbare Beweise werden.
        Ich nehme selbst oft etwas an, was sich dann anders herausstellt. Hätte ich für eine dieser Annahmen einen Beweis, würde sich diese Annahme nur schwerlich als unkorrekt herausstellen.
        In welcher Form soll ihr das österreichische Gesetz einen solchen gerichtsverwertbaren Beweis verweigern? Diese Aussage kann ich nicht verstehen.
        Weiters, was meinst Du mit unzureichender Rechtslage in Österreich?
        Frau Maurer hat Selbstjustiz betrieben und das auf juristisch nicht haltbarem Boden.
        Dafür wurde sie m.E. zu recht verurteilt.

  4. Das heißt, Ihnen und anscheinend auch den Spendern wäre es lieber wenn jemand aufgrund von glauben anstatt Beweisen verurteilt wird?

  5. Genau das sehe ich nicht.

    Ganz sicher finde ich die Sache widerlich und es ist mir auch nicht nachvollziehbar, was jemanden zu solchen Dingen bewegen kann.

    Aber die gute Dame hat leider den falschen Weg gewählt und es wird am Ende nichts bringen, aber verbrannte Erde hinterlassen, indem es Wasser auf die Mühlen der Haftungsdiskussion gießen wird.
    Es ist nun mal durchaus sinnvoll, das eine Unrecht nicht mit dem anderen begründen zu dürfen. Insofern hat sie sich nämlich nicht besser verhalten, als der Verfasser der widerlichen Zeilen.
    Einzig der Richter hätte sich salomonischer verhalten können.

    Die Passage mit dem „rechtlichen Rat geholt“ ist wohl etwas leichtfertig formuliert, wenn man dem Link folgt.

  6. Glaube dem, der sich als Opfer sieht.
    Entscheide, verurteile und bestrafe nur mit Beweisen.

    Kein entweder oder, nur beides zusammen. Immer.

  7. Ich verstehe überhaupt nicht, wie mA die das Verhalten von Sigi Maurer gutfinden kann:

    Mit der Veröffentlichung hat sie Selbstjustiz begangen. Und ist zurecht verurteilt worden.

  8. > Der aktuelle Stand: Eine Frau, die im Netz belästigt wird, also geschlechtsspezifische Gewalt erlebt, trägt die Beweislast. Sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass ihr Belästiger der Absender der Nachricht ist – das hat der Richter in diesem Urteil klar gemacht.

    Nein. Die Beweislast trägt, wer eigene Handlungen verteidigen muß, die nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen legal sind. So wie in diesem Fall.

    > Was bedeutet dieses Urteil und die Reaktion darauf für Menschen, die im Netz beschimpft, herabgewürdigt und belästigt werden? Eine Frau, die angegriffen wurde, hat sich gewehrt.

    Nein, sie hat ihrerseits Behauptungen aufgestellt und muß diese eben auch belegen können. Die normale Reaktion wäre eine Anzeige oder einfach pragmatisches Ignorieren. Überzogenes, analoges Beispiel: Bei Notwehr kommt es eben darauf an, ob ich mich tatsächlich wehren mußte und ob die genutzten Mittel angemessen und gegen die richtige Person gerichtet waren.

    Da man das leider heutzutage immer extra dazu sagen muß: Ich halte nicht von Beleidigungen, egal ob im Netz und auch egal gegen wen. Aber die Entwicklung/Forderung „Wer sich als Opfer sieht, wird schon recht haben“ ist *sehr* gefährlich und darf sich keinesfalls durchsetzen.

    1. „Angemessene Notwehr“
      Es gibt leider Menschen und wohl auch Richter die wollen verurteilen wenn sich jemand gegen einen Notarzt wehrt, oder der Person in Nothilfe geholfen wird.
      Ekelhaft. Es müsste mal einen solchen Fall geben, wo ein lebensgefährlich verletzter oder anderweitig sterbender die Hilfe eines nicht von ihm/ihr gerufenen Notarztes verweigert, und diese Person und evtl. Andere dann Notwehr und Nothilfe leisten (um die Straftaten Entführung und Körperverletzung zu verhindern). Mit ALLEN nötigen Mitteln (auch wenn ein krimineller Notarzt oder Sanitäter stirbt), falls es nicht anders ginge.
      Das gilt auch gegen Polizei, falls die hinzu gerufen würde.
      Man beachte, ein Zeuge Jehovas wurde während einer OP in Hanburg sterben gelassen obwohl man ihn leicht mit einer Blutkonserve hätte retten können, weil er zuvor Blutspenden ablehnte.
      Ja, nach Deutschen Recht darf man jemand der Hilfe ablehnt nicht nur sterben lassen, man MUSS es sogar.
      Nur mal ein real mögliches Beispiel zu Notwehr.

      1. > Es gibt leider Menschen und wohl auch Richter die wollen verurteilen wenn sich jemand gegen einen Notarzt wehrt, oder der Person in Nothilfe geholfen wird.

        Ja, und? Wenn jemand Hilfe nicht möchte (bzw. wird es sich aus seiner Sicht dann eben gar nicht als Hilfe darstellen), dann ist das sein gutes Recht und muß respektiert werden. Der Grund für die Ablehnung spielt dabei allerdings eine wichtige Rolle: Ist der Betroffene bspw. geistig gar nicht mehr in der Lage seine Situation abzuschätzen?

        > Ja, nach Deutschen Recht darf man jemand der Hilfe ablehnt nicht nur sterben lassen, man MUSS es sogar.

        Natürlich – mündiger Bürger, persönliche Freiheit, Menschenwürde, usw.
        Was gibt mir, Dir oder sonstwem denn das Recht darüber zu entscheiden was „das Beste“ für jemanden ist? Und wo hört das auf?

  9. Ich hoffe, das Fr. Naurer sich trotz der 100.000 Euro mit Ihrer Rechtsauffssung NICHT durchsetzen wird. Die Folgen wäre für uns eher unschön. Das würde Rufmord legalisieren, eine Frau muss sich nur als Opfer inszenieren und schon glauben alle und…

    Dass der Richter ihr glaubt aber trotzdem trotzdem rechtsstaatlichen Prinzipien folgt und trotz des andauernden #Meetoo einen Beweis für eine Verurteilung fordert, beeindruckt ich. Aber ein Richter sollte nicht seiner persönlchen Meinung folgen sondern sich an Gesetze halten, dafür ist er Richter und kein Blogger.

    Social Media (Facebook, Twitter, Instagramm…) ist das, was Nitsche mal einen „Jahrmarkt der Eitelkeiten“ nannte. Es gibt den „Lärm der großen Männer“ und die „giftigen Stiche der sirrenden Fliegen“. Wer das nicht möchte, der muss sich nicht auf Social Media Plattformen rumtreiben.

    (Ok – das ist jetzt etwas hart formuliert, ich habe kein Verständnis für blöde Anmache, das muss ich natürlich auch betonen!)

  10. Ok – impliziert dieser Kommentar ernsthaft eine Umkehr der Beweislast? Alter… ALTER!

    Vorweg: Wenn es stimmt, dass man gegen solche Beleidigungen nicht klagen kann, ist das ein Manko und überarbeitungswürdig. Aber darum geht es in diesem Fall nicht – sondern es geht darum, dass die Beklagte eine (überaus öffentlichkeitswirksame) herabwürdigende Behauptung aufgestellt hat, die anscheinend nicht hinreichend belegbar ist.

    Wenn ich etwas potentiell herabwürdigendes über jemanden behaupte, dann muss das hinreichend gesichert sein, sonst ist es üble Nachrede – unabhängig davon, ob dieses Herabwürdigende jetzt juristisch belangbar ist oder nicht.
    Beispiel: Ich kann nicht einfach ungesichert behaupten: „XY wählt die AfD, hasst Ausländer, ist demokratiefeindlich, hasst FLSBTI“ – obwohl das alles juristisch irrelevant ist.

    D.h. die Debatte, ob die Äußerungen strafbar sein sollten oder nicht muss von der Anprangerung getrennt betrachtet werden – in diesem Fall geht es nur um letztere. Und die ist anscheinend nicht rechtens – zumindest hatte das Gericht im Rahmen der Wahrheitsfindung (Rest-)Zweifel, dass der Kläger die Beleidigung wirklich selber veröffentlicht hat.
    (Die Aussage, dass der Richter dem Kläger nicht glaube, steht dem nicht entgegen – nur weil man jemandem nicht glaubt heißt das nicht, dass man auch für sich auch sicher ist, dass dieser Jemand lügt; dazwischen gibt es eine ganze Menge Spielraum.)

    Den Prozess der Wahrheitsfindung kann man angreifen, wenn man der Ansicht ist, dass da Fehler unterlaufen sind – aber wenn man zu dem gleichen Resultat wie das Gericht kommt (wir halten es für recht wahrscheinlich, sind aber nicht sicher, dass der Kläger lügt), dann ist das Urteil in einem Rechtsstaat zwingend.

  11. Also ich habe das jetzt nicht verfolgt, aber sie hat ein Photo gepostet von einem Tweet mit dem Logo dieses Alkischuppens wo eben der ekelige Text drunter steht korrekt?

    Das ist natürlich kein Beweis (sowas ist doch in maximal 5 Minuten mit jedem Bildbearbeitungsprogramm gebastelt… o_0), sie hätte das auch garnicht posten sollen, sondern über den Rechtsweg (erstmal eine Anzeige) an folgende Daten kommen müssen:
    1. Datum und Uhrzeit als der Tweet abgesetzt wurde.
    (Steht zwar im Tweet, aber zusätzlich offiziell von Twittter bestätigen lassen)
    2. Von welcher IP kam der Login und der Tweet mit dem Alkischuppen-Account?
    (Arbeit der Ermittlungsbehörden)
    3. ISP muss Kundendaten zu der Person rausgeben (weil Straftatbestand), die an diesem Datum zu der Uhrzeit jene IP zugewiesen bekam.
    (Arbeit der Ermittlungsbehörden)

    Dann weiß man wer das war und zack wird der verknackt, so einfach ist das!
    Tut mir Leid für die Sigi, aber immerhin geht nun kein geistig gesunder Mensch mehr in der Laden wo ein Sexist den Alk mit seinem schimmeligen Genital umrührt!
    X-D

    1. Ich möchte dir aufrichtigst für diesen Teilsatz danken und anregen, daß von selbigem allgemein viel mehr Gebrauch gemacht wird.

      Er macht es so unsagbar viel leichter, eine Aussage einordnen zu können.

  12. „Der aktuelle Stand: Eine Frau, die im Netz belästigt wird, also geschlechtsspezifische Gewalt erlebt, trägt die Beweislast. Sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass ihr Belästiger der Absender der Nachricht ist“

    Ja was denn sonst? Eine Person, die geschädigt wird, tragt die Beweislast. Sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass der Beschuldigte den Schaden verursacht hat. Nur so lässt sich Rechtssicherheit für alle Beteiligten aufrecht erhalten. Es ist erschreckend, wie schnell manche rechtsstaatliche Prinzipien fallen lassen, wenn es nur den Richtigen nützt.

    Und nebenbei, lasst uns doch mal kurz in die Zukunft schauen, in der Frau Maurer mit ihrem Präzedenzfall Recht bekommt. Was würde dann eine FPÖ-Politikerin daran hindern zu behaupten, Opfer von Netzgewalt durch einen Politiker der Grünen geworden zu sein? Auch dieser müsste dann konsequenterweise verurteilt werden. Oder sind manche Menschen dann doch vor dem Gesetz gleicher als andere?

  13. Natürlich kann man gegen Beleidigungen im Netz klagen. Gerade die „sozialen Medien“ werden gern als Datenkraken bezeichnet, sie haben die Beweise. Mit diesen Beleidigungen sind IP-Nummern und Zeiten verbunden und in der Timeline der sozialen Medien des Saftladens sollte sich noch mehr finden. Das hätte die Grünin bei einem frei zugänglichen Computer ohne vorliegendes Hausverbot selbst prüfen können. Danach hätte sie den Besitzer des Saftladens verklagen können.

    Das tat sie nicht, sondern sie schädigte ohne jeden Beweis das Geschäft des Saftladens. Daraufhin klagte folgerichtig dessen Besitzer. Es fehlten Motiv und Beweise, aus dem der Saftladenbesitzer eine emanzipierte Ex-Parlamentarierin und Grünin anpöbeln sollte, nicht aber dafür, dass diese den Saftladen schädigen wollte. Nach dem, wie das hier beschrieben wurde, hätte jeder Richter die Grünin verurteilt.

    Wenn jetzt die Grünin den Saftladenbesitzer verklagen würde, wäre dieser im Zweifel richtig beraten, den frei zugänglichen PC zu vernichten und sich darauf zu berufen, dass sein Account gekapert worden wäre. Dann gäbe es als Beweise immer noch die Daten des Datenkraken und die würden den Saftladenbesitzer im Zweifelsfall belasten.

    Dann könnte die Grünin in Revision gehen, was aber nichts daran ändert, dass sie das Geschäft des Saftladens schädigen wollte. Nur dafür wurde sie verurteilt. Die virtuellen Sympathien zwischen dem Saftladenbesitzer und der Grünin, die vielleicht in den Beleidigungen zum Ausdruck kamen, spielten in dem Prozess überhaupt keine Rolle, das wäre ein ganz anderes Verfahren. Selbstverständlich sind eine emanzipierte Ex-Parlamentarierin und Grünin und ein Saftladenbesitzer vor dem Gesetz gleich. IMMER!

  14. Ich halte nicht viel von solchen Klageorgien, zumal die Lage augenscheinlich nicht sehr eindeutig ist.

    Würde meine Frau/Freundin mit einer solchen Sache nach hause kommen, würde ich sagen: Komm, ich hab eine Idee. Jetzt antwortest Du dem, daß Du sein Angebot gern annehmen möchtest, in ein paar Minuten da bist und deinen Freund mitbringst. Der ist 1,96m, wiegt 135kg, arbeitet aufm Bau und hat gelegentlich ähnliche Anwandlungen, welchen Du, mangels Männlichkeit, nicht nachkommen kannst..

    Ich möchte wetten, daß eine solche Kur sehr wirkungsvoll ist und würde was drum geben, das Gesicht beim Lesen zu sehen.

  15. In manchen Kulturkreisen hätte man ein mobiles Manikürinstitut mit Geflügelscheren losgeschickt um ihm auf die nicht mehr lange vorhandenen Finger zu klopfen.

    1. Ist das nun ein Aufruf zur Gewalt, oder Selbstjustiz, oder Rache, oder war es nur eine Spitze gegen gewisse Kulturkreise?

      Erschreckend, dass solche Aufrufe so häufig „unempört“ bleiben, wenn es für die eigene moralisch gute Sache ist.

  16. Kann man alle Tweets, Fotos etc. noch irgendwo einsehen?

    Der Typ hat also einen PC offen für alle, inkl. eingeloggten Social-Media-Konten?

    Die Frau hätte es anders formulieren müssen.
    Dass „jemand“ mit dem Konto (nennen) dies geschrieben habe.
    Das dürfte Sie sogar bei Yelp in eine miese Beertung zu dem Laden schreiben.
    Die schädigende Aussage wäre die Gleiche, aber alles stimmt.
    Denn dass es von seinem Anschluss kam, wird ja scheinbar nicht bezweifelt.
    Ein bisschen nachdenken was man wie schreiben darf, wenn man jemand (legitim) schaden will.

    Z.B. kann Ich erst eine Person erwähnen, und dann einige Sätze oder Absätze später ganz allgemein Menschen mit bestimmten Ansichten etc. mit fiesen Wörtern versehen. Ich weiß dass er dass auf sich beziehen kann, aber es ist nicht justiziabel.

    StGB 185, 186, 187, 188, 189, 192 (in Österreich andere Nummern) ABSCHAFFEN. In Deutschland UND Österreich.
    Und Verleumdung unter großen Hürden ins Zivilrecht.
    Ich bin also dafür dass BEIDE Seiten straffrei gehandelt haben.

    => https://schweinestaat.files.wordpress.com/2014/01/beleidigungsgesetze.pdf
    Ich finde die Domain auch nicht passend um so etwas zu verlinken, aber der Rechtsanwalt der sie auch auf seiner Seite hatte, hat umgebaut, und nun die PDF nicht mehr im neuen Webauftritt.
    Und einen anderen Ort fand Ich leider nicht.
    Das ist also KEINE PDF aus einer „Szene“.
    Hier noch in Englisch:
    http://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf

    Man beachte den Vergleich von StGB und dem Türkischen 301…

    Und in beiden PDF den Vergleich der Verurteilungen.
    Ich glaube es waren in 3 Jahren in Deutschland 570.000 und in England nur ein Fall.

    Übrigens:
    Ich trank und trinke nie, das gleiche mit Drogen, aber Ich hätte echt Lust einen Pranger für Ärzte einzurichten die Menschen gegen Ihren Willen Blut abnehmen.
    In Österreich ist das ausgeschlossen, auch wenn der Atemalkoholtester 4 Promille anzeigt. „Nein heißt nein“ gilt da in Österreich, man achtet die Körperliche Unversehrtheit des Bürgers, egal wie deutlich der „Verdacht“ ist.
    Deutschland weigert sich vorgeblich mit dem SCHUTZ der Person. In Österreich gilt bei Weigerung einfach die Strafe die fällig wäre bei Überschreitung der Höchstgrenze. Aber man überlässt die Entscheidung dem Betroffenen.
    Und wenn die mit einer Güterabwägung kommen, da halte Ich das Grundgesetz mit Recht auf körperliche Unversehrtheit HÖHER als den Schutz vor falscher Bestrafung. Die Person WILL es ja.

    Was müssen das für Ärzte sein die sich in Deutschland für so etwas hergeben? Gibt es da extra Geld? Die könnten einfach ablehnen.
    Oder sind die abhängig Beschäftigte, und dürfen sich nicht weigern?

    Andere Widerlichkeit, Dashcams sind in Österreich strafbar…
    Positiv: Diese Fahrradspeichen-LED die in Deutschland verboten sind, sind in Österreich legal- Auch wenn sie wärend der Fahrt einen kompletten Bildschirm mit Videowiedergabe bilden.

    Es ist Schade, dass es für so etwas nicht mehr „Rottenneighbor“ gibt.
    Alleine die paar Jahre die die Seite existierte waren mehr Wert für die Gesellschaft als 100, 1000, 10000 „Schleckerfrauen“…

    Und wenn jemand mit Programmier/Coding-Kenntnissen damit sympathisert, aber Angst vor z.B. der Silberlocke der SA München II hat (zeigt sich gerne im TV bei so etwas), kann er/sie sich gerne am mich wenden.
    Und ein Script wie das von RN nachschreiben, für alle zur freien Nutzung online stellen (das sorgt für „Plausible Deniability“, JEDER kann die Seite dann online gestellt haben).
    Ich würde dann RN neu aufleben lassen.

    Was den Fall hier angeht, Ich könnte mir wirklich vorstellen wenn Ich mehr Details habe eine Schmähdomain (was kostenloses) mit dessen Name/Geschäft online zu stellen wo Ich auf den Fall verlinke, ihren Tweet etc. zeige.

  17. Yeah! Das freut mich. Schon zu oft von Männern mitleidig angeschaut worden, weil ich noch nie eine Gerichtsverhandlung durchgestanden habe. So ein paar davon sollte Mann in seinem Leben – und Frau ab jetzt natürlich auch schon vorweisen können. Und so ein Bussgeld ist es doch allemal wert. Go on!

  18. Auch mein erster Gedanke war, dass Frau Maurer hier vermutlich das Opfer einer Belästigung war – dass sie aber trotzdem zu Recht verurteilt wurde, weil ein funktionierender Rechtsstaat nunmal auf Beweise angewiesen ist und Selbstjustiz nicht tolerieren kann.
    Ich bin nun recht überrascht, dass die von mir hochgeschätzte Netzpolitik Redaktion diese Art von Selbstjustiz offenbar gut findet und selbst nach zahlreichen Sachargumenten, die die Problematik einer Selbstjustiz in Erinnerung rufen sollen, weiter verteidigt.

  19. Sorry wenn ich das sage, aber das ganze geht komplett in die falsche Richtung.
    Gerade in einer Zeit in der unsere Bürger- und Freiheitsrechte immer mehr beschränkt werden, muss ich hier unbedingt auf die Redefreiheit pochen. Natürlich, und das möchte ich ebenfalls deutlich betonen, kann es nicht angehen, dass man im Internet andere Leute beleidigt, verunglimpft oder bedroht.
    Aber eine Freiheit ist immer nur dann Freiheit wenn sie absolut oder nahezu absolut ist.
    Gerade die Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

    Im Übrigen: Wieso fühlt sie sich auch durch solch einen dahergelaufenen Trampel beleidigt?
    Seine Aussagen haben nur ihn selbst disqualifiziert. Oder fühlt sie sich auch beleidigt wenn sie ein Hund anbellt? Über sowas niederem sollte man doch einfach stehen.

    Eleanor Roosevelt hat dazu einen guten Satz geprägt:
    Niemand kann Dir ein Minderwertigkeitsgefühl aufzwingen ohne Deine Bereitschaft dazu.

    Dh. Nur wenn sich jemand beleidigen lässt, kann er auch beleidigt werden.
    Ansonsten einfach wie Hundegebell ignorieren.
    Wo käme ich da hin, wenn ich jedem der mich im Internet beleidigt auch noch Aufmerksamkeit schenken würde. Einfach bellen lassen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.