Neues aus dem Fernsehrat (29): Von „funk“ für die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien lernen [Update]

Das öffentlich-rechtliche Jugendangebot funk feierte im Oktober dieses Jahres zweiten Geburtstag. Als reines Online-Angebot ist es in vielerlei Hinsicht wegweisend für Öffentlich-Rechtliche im Netz. Potentiale jenseits von YouTube und Facebook werden jedoch bislang nicht genutzt.

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Immer wieder habe ich im Rahmen dieser Reihe (z.B. hier oder hier) sowie in Vorträgen (z.B. bei der #re:publica oder gerade erst wieder bei der  „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz) auf das öffentlich-rechtliche Jugendangebot „funk“ als Vorbild für die Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Online-Medien verwiesen. Mit einer 2015 in Kraft getretenen Änderung des Rundfunkstaatsvertrag hatte die Medienpolitik erstmals ein öffentlich-rechtliches Angebot ohne Bezug zu einem klassischen, linearen Fernsehsender erlaubt. Funk, finanziert aus Mitteln der eingestellten Spartenkanäle EinsPlus und ZDFkultur, unterscheidet sich gleich in mehrfacher Hinsicht fundamental von klassischen öffentlich-rechtlichen (Online-)Angeboten:

  • Online First: Während Online-Angebote von ARD und ZDF bislang einen Bezug zu „Sendungen“ aufweisen müssen und damit mehr oder weniger Anhängsel oder Zweitverwertungen des dominanten linearen Programms sind, ist alles bei funk von Anfang an auf plattformbasierte Öffentlichkeiten des Internets hin ausgerichtet. Alle Angebote sind online-first und in der Regel auch online-only. Wenn voraussichtlich 2019 der neue Telemedienauftrag in Kraft tritt, dürfen auch ZDF und ARD eigenständige Online-Angebote ohne Sendungsbezug entwickeln. Ob ihnen das aber neben dem linearen und weiterhin dominanten Tagesgeschäft in ähnlicher Manier gelingen kann, wird sich erst zeigen.
  • Experimentell: Im Ergebnis ist mit funk ein öffentlich-rechtliches Multichannel-Netzwerk auf YouTube mit aktuell rund 60 verschiedenen Kanälen entstanden. Dieses Setup erlaubt auch, viele Formate auszutesten, zu experimentieren. Seit Gründung 2016 wurden rund 90 Formate ausprobiert und einige davon wie Germania und Jäger & Sammler mit Preisen ausgezeichnet, ca. 30 Formate aber auch eingestellt oder nicht fortgeführt. So ein experimentierfreudiger Ansatz ist im öffentlich-rechtlichen Umfeld genauso ungewöhnlich, wie er für Online-Erfolge essentiell ist.
  • Orientierung an der Lebenswirklichkeit: § 11g im Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass „[d]ie Verweildauern der Inhalte des Jugendangebots […] so zu bemessen [ist], dass sie die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen abbilden.“ Funk muss deshalb nicht Inhalte depublizieren, sondern kann sie dauerhaft online verfügbar halten.

Im Oktober 2018 feierte Funk zweiten Geburtstag und in der nächsten Sitzung des ZDF Fernsehrats steht unter anderem ein Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ auf der Tagesordnung (Hinweis, 20.11.2018: Link zum PDF bis auf Weiteres entfernt, siehe Update weiter unten). Darin wird auch noch einmal betont, wie wichtig der Verzicht auf Depublikationspflichten für Reichweite auf digitalen Plattformen ist:

Die einzelnen Videos werden lange nach dem eigentlichen Publikationsdatum genutzt und gewinnen regelmäßig durch Republikation deutlich an Reichweite. Die Regelung der uneingeschränkten Verweildauer hat sich bewährt. Dies zeigt das Nutzungsverhalten des Publikums. Eine Einschränkung der Verweildauer und die damit einhergehende Depublikation der Inhalte würde darüber hinaus dazu führen, dass der in den Kommentarspalten entstandene Diskurs zu den Inhalten verschwindet.

Die kontinuierlich steigenden Abrufzahlen (siehe Abbildung) bei gleichbleibenden Budgets sind ein weiteres Indiz dafür, wie wichtig ein Verzicht auf Depublizierung gerade bei digitalen Angeboten ist. Im Bericht heißt es dazu, dass „im September 2018 rund 59 % aller funk-Abrufe auf YouTube durch Videos generiert [wurden], die vor mehr als 30 Tagen publiziert wurden.“ Deshalb reicht auch eine bloße Verlängerung von Depublizierungsfristen nicht. Wollen öffentlich-rechtliche Angebote online langfristig überleben, müssen auch ihre Inhalte langfristig verfügbar bleiben.

In dem Bericht wird aber nicht nur deutlich, auf welche Weise sich funk von anderen öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten unterscheidet, sondern auch betont, wie sich funk von anderen professionellen YouTube- und Facebook-Kanälen abhebt bzw. unterscheiden möchte:

Der größte Teil der funk Formate gewinnt seine Bedeutung vor allem aus der Prämisse des Verzichts auf kommerzielle Auswertung. Wer auf Drittplattformen Geld verdienen will, muss „werbefreundlich“ sein. funk ist hier ein Korrektiv, weil die öffentlich-rechtliche Finanzierung es für die jungen Creator möglich macht, von ihrer Kreativität zu leben und sich zu professionalisieren.

Dass diese Unterscheidbarkeit nicht in jedem einzelnen Format auch klar erkennbar ist, ändert nichts an diesem Anspruch, an dem sich funk zumindest in der Gesamtschau messen lassen muss. Und selbst wenn die Formatentwicklung von funk stark reichweitengetrieben ist, so muss dabei zumindest nicht auf potentielle Werbekunden Rücksicht genommen werden.

Nur Youtube und Facebook

Bleibt als größtes Problem der von funk verfolgten Drittplattformstrategie die quasi exklusive Fokussierung auf YouTube und – mit sinkender Tendenz – Facebook.* Zwar werden die Inhalte auch jenseits der Plattformen angeboten, allerdings wird in diese eigene Präsenz nicht wirklich investiert. Verglichen mit der Webpräsenz funk.net wirkt sogar die ZDF-Mediathek wie Online-Avantgarde. Bei letzterer gibt es zumindest die Möglichkeit, sich einzuloggen und vorsichtig personalisierte Empfehlungen zu erhalten. Wenn es bei funk schon darum geht, zu experimentieren, warum dann nicht auch bei der Präsentation eigener Inhalte auf eigenen Webseiten und was die Interaktion mit und Einbindung der jugendlichen Zielgruppe betrifft?

Ebenfalls außen vor bleibt bislang die Drittplattform Wikipedia, obwohl einzelne Kanäle wie beispielsweise Mailab Inhalte liefern, die für Wikipedia interessant sein könnten. In einem runden Tisch bei Wikimedia Deutschland im September wurde durchaus Interesse an der Bereitstellung von Inhalten für die frei Online-Enzyklopädie bekundet. Voraussetzung seien aber Ansprechpartner aus der Wikipedia-Community sowie die (bessere) Messbarkeit der via Wikipedia erzielten Reichweite. Sollten funk und die Wikipedia-Community hier zusammenfinden, könnte funk auch hinsichtlich offener Lizenzierung von Inhalten eine Vorreiterrolle unter den öffentlich-rechtlichen Angeboten einnehmen.

*Ergänzung nach einem Hinweis auf Twitter: in der Tat gibt es funk-Inhalte auch auf anderen kommerziellen Plattformen wie Snapchat, Instagram, Whatsapp oder – seit kurzem – TikTok; deren Reichweite wird in den mir zugänglichen Unterlagen jedoch nicht ausgewiesen.

[Update, 20.11.2018] Üblicherweise enthalten Updates zusätzliche Informationen zu Entwicklungen nach Veröffentlichung eines Beitrags. In diesem Fall jedoch ist es eine kurze Erläuterung, warum Informationen – konkret der Link auf den Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ auf Geheiß der Vorsitzenden des Fernsehrats Marlehn Thieme entfernt wurde. Frau Thieme vertritt die Position, dass ich den Bericht gem § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Fernsehrats (PDF), wonach „die Beratungsunterlagen sowie Vorlagen an den Fernsehrat und die Ausschüsse vertraulich [sind]“, nicht öffentlich hätte zugänglich machen dürfen und mich deshalb aufgefordert, den Link zu entfernen. Ich vertrat demgegenüber die Rechtsansicht, dass eine Veröffentlichung des Berichts gem. § 11g Abs. 6 iVm § 11e Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag zulässig ist und diese gesetzliche Bestimmung nicht durch eine Geschäftsordnung unterlaufen werden kann. Da die Vorsitzende aber auch auf meine Entgegnung hin auf ihrer Rechtsansicht insistiert hat, habe ich den Link bis zur „offiziellen“ Veröffentlichung entfernt. Mehr zum Thema Transparenzmängel im Fernsehrat dann in der nächsten Folge dieser Reihe [/Update]

[Update 2, 07.12.2018] Nach der Sitzung des Fernsehrats wurde der Link zum Bericht wieder eingefügt. [/Update]

6 Ergänzungen

  1. Ich möchte nur kurz ein oder zwei Gedanken loswerden, die mir während des Lesens einfielen. Ich selbst bin 23 Jahre alt, Wirtschaftsinformatiker und funk Konsument.

    Der Betrag kritisiert, dass sich funk so/zu sehr auf Youtube fokussiert. Ich sehe das eigentlich als genau richtig an.
    Funk wird immer das Problem haben, sich selbst für seine Existenz rechtfertigen zu müssen. Viele aus der älteren Generation verstehen funk, Internet, und die Inhalte von funk nicht. Was aber jeden überzeugen kann ist letztendlich die Reichweite, bzw. die Klickzahlen.
    Es ergibt daher durchaus Sinn sich zunächst auf die größte Platform zu fokussieren und hier solide Inhalte zu veröffentlichen. Platformen wie Snapchat, WhatApp und Instagram dienen vermutlich lediglich dazu Nutzer auf Youtube weiterzuleiten, deren Reichweite ist daher nicht so relevant.
    Videos zu schauen benötigt Zeit. Zeit, die ich mir bewusst am Tag nehme. Wenn ich auf Instagram etc unterwegs bin, sind das oft nur wenige Minuten. Hier bin ich nicht bereit 20 minuten für eine Video von funk zu investieren. Oft bin ich dazu auch nicht in der Lage, denn bspw. Instagram schaue ich nur unterwegs wenn kurz Langeweile aufkommt. Youtube hingegen öffne ich ganz bewusst um Videos zuschauen und habe dann oft auch 30 minuten oder mehr Zeit.

    Die eigene Webseite von funk ist vermutlich vollkommen irrelevant. Niemand aus der angestrebten Zielgruppe wird sich funk als Lesezeichen abspeichern und dort täglich nach neuen Inhalten suchen.
    Ich sehe das auch bei mir, ich habe genau drei Lesezeichen, die ich täglich öffne: Youtube, Facebook und Amazon. Hierbei spielt es keine Rolle, wie gut die Seite von funk aufgebaut ist. Youtube ist die eine zentrale Anlaufstelle für alle möglichen von Inhalten die ich schaue. Nicht alles davon ist funk. Gäbe es Youtube nicht, wäre ich gezwungen täglich 25 verschiedene Anlaufstellen für meine Videos zu öffnen. Das macht niemand.

    Einzig was funk ggf versäumt ist die Nutzung von Netflix. Die Inhalte von funk sind oft unterhaltsam und werden sicherlich auch oft abends am Fernseher auf der Couch geschaut. Wenn man abends Netflx öffnet (und ein Großteil der heutigen Jugend macht das jeden Abend), wäre es doch nett auch Empfehlungen zu Inhalten von funk zu bekommen :)

    1. Erstmal danke für Deinen Kommentar, der mir dabei hilft den Glauben an die Sinnhaftigkeit der Kommentarfunktion des Blogs nicht zu verlieren.

      Den Fokus auf YouTube kritisiere ich auch gar nicht, der Schwerpunkt muss darauf liegen, das sehe ich genauso.

      Mir geht es aber darum, ob ich dort stehen bleiben sollte oder ob es nicht auch darum geht, unabhängig von der Plattform (Zusatz-)Angebote zu entwickeln. Die dann zum Beispiel Mal Teil einer öffentlich-rechtlichen (Alternativ-)Plattform als (z.B.) Netflix-Konkurrent werden könnte.

      Aber wie gesagt, zuerst ging es sicher einmal darum zu beweisen, dass öffentlich-rechtliche Inhalte in einem Umfeld wie YouTube überhaupt reüssieren können. Das ist geschafft. Jetzt geht es aber auch darum, eigenständige Angebote zu entwickeln.

      1. Ah! In dem Fall liegen wir dann wohl gar nicht so weit auseinander. Funk alleine ist vermutlich zu klein um eine Platform nur mit Inhalten von funk zu füllen. Interessant wäre sicherlich eine öffentlich rechtliche Alternativplattform, da kann ich voll zustimmen :)

  2. Wegweisend ist es also mit zig Millionen weniger klicks als ein 13j. zu bekommen?
    Naja,wir habens ja!

    Vom Content wie -kleinen Kindern das Eis aus der Hand schlagen- mal ganz abgesehen…ja die wollten auch mal so lustig sein wie der nächstbeste Assi.

  3. Danke für den Hinweis, dass funk ein YouTube-Angebot ist.

    Bin schon etwas älter und ÖR-Mediatheken-Gucker. Lineares Fernsehen wird in der Familie seit 5 Jahren nicht mehr geguckt.
    Ich hatte mich mal nach einem Hinweis auf die Webseite von funk verirrt und konnte nicht verstehen, was sich der Betreiber dabei gedacht haben könnte.

    Ich bin ziemlich enttäuscht, was da gemacht wird. Da gebe ich mir alle Mühe, meinen Kindern Medienkompetenz und das nötige Handwerkzeug zur digitalen Selbstverteidigung mitzugeben und dann fallen mir auch noch die ÖR mit speziellen Jugendangeboten auf YT, FB etc. in den Rücken.

    Böse Zungen würden behaupten, es geht gar nicht darum „die Jugendlichen in ihrer Lebenswirklichkeit abzuholen“ sondern sie von klein auf für die gewünschten Überwachungstechnologien zu konditionieren.

  4. Vielen Dank für Ihren informativen Artikel zum öffentlich-rechtlichen Jugendangebot funk.net. Um ein jüngeres Publikum ansprechen zu können, gehen derzeit auch in anderen westeuropäischen Ländern wie zB UK oder Finnland die großen TV-Sender den Weg der Veröffentlichung in YouTube und Facebook mit einer Ankündigung in Instagram und Snapchat. Insbesondere ist hier das in jüngsten Jahren rasant an Popularität gewinnende Genre der Webserien wie zB Antarktika zu nennen.

    In einem anderen Blogpost sprechen Sie die Problematik der Publikation von Videoinhalten der öffentlich-rechtlichen TV-Sender in Wikipedia an. Hierzu wäre es interessant zu wissen, unter welcher Lizenz die Inhalte von funk.net derzeit auf Drittplattformen wie YouTube und Facebook veröffentlicht werden. Ist das nicht BY-NC-ND ??

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.