Neues aus dem Fernsehrat (28) auf der #14np über Creative Commons und Öffentlich-Rechtliche Medien

Warum sind sowenig öffentlich finanzierte, öffentlich-rechtliche Inhalte auch unter offenen Creative-Commons-Lizenzen zugänglich? Die Top-5-Gründe dafür und wie sich daran etwas ändern ließe, war Thema eines Vortrags bei der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz in der Berliner Volksbühne.

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Sketchnotes zum #np14-Vortrag erstellt von @annalena

Wer öffentlich-rechtliche Inhalte in der Wikipedia sehen möchte, der darf sich Creative-Commons-Lizenzen nicht verweigern. Mehr noch, es darf nicht irgendeine Creative-Commons-Lizenz sein, sie muss mit den in der Wikipedia verwendeten, freien Varianten kompatibel sein. Im Rahmen der etablierten Abläufe öffentlich-rechtlicher Anstalten ist die Veröffentlichung von Inhalten unter solchen Lizenzen jedoch bislang nicht vorgesehen.

In den bislang gut zwei Jahren als Mitglied des ZDF-Fernsehrats habe ich in unzähligen Diskussionen und Brieffreundschaften einige Argumente diesbezüglich immer wieder gehört und manche neuen kennengelernt. Unverändert geblieben ist aber meine Überzeugung, dass Wikipedia-kompatible Lizenzierung bestimmter öffentlich-rechtlicher Inhalte sowohl machbar als auch überaus sinnvoll ist. In einer zunehmend nicht-linearen, von großen Plattformen dominierten digitalen Öffentlichkeit gibt es kein besseres Umfeld für öffentlich-rechtliche Inhalte als die gemeinnützige und freie Online-Enzyklopädie Wikipedia.

Hier klicken, um den Inhalt von media.ccc.de anzuzeigen

In einem Vortrag bei der diesjährigen „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz habe ich deshalb die Top-5-Gründe dafür vorgestellt, warum sich öffentlich-rechtliche Anstalten bislang schwer mit freien Creative-Commons-Lizenzen tun. Unüberwindbar sind die Hürden jedoch nicht und, wie an dieser Stelle bereits beschrieben, der Aufwand dürfte sich lohnen:

In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an den Drittanbieter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Der Drittanbieter betrachtet Deinen Klick möglicherweise als Einwilligung die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt der Drittanbieter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

Zur Datenschutzerklärung von SlideShare

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Slides

zum Vortrag als PDF-Download.

4 Ergänzungen

  1. ,,Danke für den Vortrag. Dennoch kommt man trotz längen des Vortrags,mit etwas Fach Know How, nicht umhin, eklatante Auslassungen und auch eine gewisse Naivität zu kritisieren. Sie gehen mit keiner Silbe auf die unkalkulierbaren Folgevergütungsansprüchen nach § 32 und §32a ein. Und Nein, diese sind NICHT mit einer Ausweitung der Honorar Zahlung vorab abgeltbar. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr ( schöner ) Vorschlag, die Honorare zur Abgeltung auf 30 oder 40 % ernst gemeint. Falls Ja, dann sollten Sie als MItglied des Fernsehrates mal erheblich Dampf beim Sender machen. Denn dort wird nicht nur exakt das Gegenteil praktiziert, sprich , mit einer „Friß oder Stirb “ Ansage die Honorare seit Jahren gedrückt, Nein On Top dazu, ist für die geplante Erweiterung der Online Zurverfügungstellung exakt 0 € für Abgeldungsbedarf des erweiterten Rechteeinkaufs kalkuliert. Mal ganz davon zu schweigen, welcher POlitiker denn bitte demnächst eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ins Spiel bringen wird, um den erweiterten Lizenzeinkauf zu finanzieren ? Nope, ich hoffe Sie können mir zustimmen, dass dies Überlegungen aus einem sehr wenig realistischen Szenario sind. Und da Sie immer auf die WIKIPEDIA abzielen. Das ließe sich ganz einfach bewerkstelligen. Indem die WIKIPEDIA ganz einfach kommerzielle Nutzung ausschließt. Ganz einfach. Macht Sie aber nicht. Und warum nicht ? Nope, nicht weil dann das „Weltwissen“ eingeschränkt wird, sondern weil die WIKIMEDIA dann die Datenbanken nicht mehr Google. Amazon. Apple etc.etc. zur Verfügung stellen kann. Si einfach ist das.

    1. Danke für den ausführlichen Kommentar. Ein paar kurze Punkte:
      1) was die unkalkulierbaren Folgevergütungsansprüche betrifft, so greift bei offenen Lizenzen die sogenannte „Linux-Klausel“ des § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG:

      Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

      Genau um so ein „Nutzungsrecht für jedermann“ handelt es sich bei Creative-Commons-Lizenzen.
      2) Prinzipiell ist eine Änderung bei Vergütungsregeln überfällig. Sowas kann aufkommensneutral erfolgen oder – was ich wirklich begrüßen würde – durch eine Ausweitung der Honorare als Zusatzanreiz. Solange Creative Commons nämlich derartig selten vorkommt, wären die dafür notwendigen Mittel vergleichsweise gering. Im übrigen ist die Frage der Honorare vor allem eine von Tarifvereinbarungen und hat mit Creative Commons wenig bis gar nichts zu tun.
      3) Was die Erlaubnis kommerzieller Nutzungen der Wikipedia-Inhalte betrifft: das sehe ich anders. enzyklopädisches Wikipedia-Wissen lässt sich mMn am ehesten mit anderen Formen wissenschaftlichen Wissens vergleichen. Und auch da ist es von gesamtgesellschaftlichem Interesse, auch kommerzielle Nutzungen zuzulassen.

      Ich kann andere Meinungen bei Punkt 3) durchaus nachvollziehen, darauf zu warten, dass Wikipedia hier die Regeln ändert, bevor man beginnt, mehr öffentlich-rechtliche Inhalte möglichst offen zu lizenzieren, halte ich aber für fatal, aus den oben genannten Gründen.

  2. Wenn der ÖRR drei animierte GIFs in die Wikipedia hochlädt, hat er die perfekte Legitimation für sein Fortbestehen nach dem Ende des Mediums Rundfunk, dann als ÖRSL (öffentlich-rechtliche Spamschleuder), die ebenfalls mit einer Kopfsteuer von 17,50 zu füttern sein wird. Mir ist aber noch unklar, ob nur die deutschsprachige Wikipedia mit Maischberger, Kikaninchen und Trash von Harald Lesch angereichert werden oder der ganze Quatsch auch noch ins Englische übersetzt werden soll.

  3. Schön, dass dieser Artikel klar macht, dass Creative Commons eben nicht gleich Creative Commons ist.
    Es ist ein großes Ärgernis, dass Creative Commons überhaupt unfreie Lizenzen anbietet.
    Der Name »Creative Commons« suggeriert ja eine Allmende, etwas, was allen gehört. Das stimmt für z.B. CC0, ist aber gerade bei den unfreien CC-Lizenzen eben nicht der Fall. Beim Namen geht also die Verwirrung schon los.

    Es gibt viele Menschen, die eben glauben, Creative Commons sei nur eine Lizenz, oder dass Creative Commons gleich »frei« oder »unfrei« ist, und andere Missverständnisse. Wie viele Leute wissen überhaupt, dass es 6 CC-Lizenzen gibt (CC0 nicht mitgezählt), die von ultraliberal bis ultrarestriktiv reichen?

    Ich behaupte mal, Creative Commons ist zum großen Teil auch mitverantwortlich an der Verwirrung rund um CC. Man muss sich nur mal den »License Chooser« angucken. Ich kann es also den Nicht-Experten nicht mal verübeln. Man sieht es ja daran, dass viele staatliche Stellen selbst heute noch CC nicht richtig verstehen.

    Das Modul »NC« ist wohl das am meiste kritisierteste Modul, da es sich um einen ziemlichen Gummiparagraphen handelt; was »kommerziell« ist, ist sehr vage formuliert. Nicht mal der Deutschlandfunk darf NC benutzen. Aber Creative Commons ist weder daran interessiert, NC abzuschaffen oder zu ändern, noch daran, wenigstens mal ehrliche Aufklärung über die praktischen Probleme mit NC zu machen (zum Beispiel in ihrem License Chooser) (es dürfte nur den wenigsten klar sein, dass eine NC-Klausel in der Praxis sogar öffentliche Stellen ausschließt). So ist die NC-Klausel selbst in Version 4.0 praktisch immer noch die gleiche wie früher.

    Wenn ich schon dabei bin, hier mein obligatorischer Anti-NC-Link: https://freedomdefined.org/Licenses/NC

    :-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.