TransparenzsystemAb heute kann man sich über Funkzellenabfragen in Berlin informieren lassen

In Berlin können sich Menschen jetzt benachrichtigen lassen, wenn ihre Handydaten im Rahmen von Funkzellenabfragen bei der Polizei landen. Dafür startet heute ein Transparenzsystem, bei dem sich jede/r mit Handynummer registrieren kann. Die ersten Benachrichtigungen werden im Sommer erwartet.

Menschen in der Berliner U-Bahn
Landen ihre Handydaten bei der Polizei? Menschen in Berliner U-Bahn. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com daniel james

„Guten Tag, für Sie gibt es eine neue Information über Funkzellenabfragen im Transparenzsystem.“ So könnte die SMS lauten, die Berliner Nutzer des neuen Benachrichtigungssystems ab nächstem Jahr erhalten. Als erstes Bundesland wird die Hauptstadt künftig Menschen informieren, wenn ihre Handydaten bei einer Funkzellenabfrage weitergegeben wurden. Dazu muss man sich mit seiner Handynummer auf fts.berlin.de anmelden, was ab sofort möglich ist.

Knapp 60 Millionen Datensätze hat die Berliner Polizei letztes Jahr bei Funkzellenabfragen erhalten, mit 474 Anfragen. Dabei fragen die Ermittler bei den Netzbetreibern ab, welche Handys sich zu einem bestimmten Zeitpunk im Umkreis eines Tatorts befanden. „Statistisch gesehen wurde im letzten Jahr jede Berlinerin und jeder Berliner mehrmals mit seinen Telefondaten gespeichert“, erklärte Justizsenator Behrendt heute. Betroffene haben bis heute davon nichts erfahren, obwohl das Gesetz eine Benachrichtigung vorschreibt. Mit dem sogenannten Funkzellenabfragen-Transparenzsystem (FTS) werden Betroffene künftig über ihre Erfassung informiert.

Erste Benachrichtigungen im Sommer

Der Weg dahin war lang: Bereits im November 2014 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus, für mehr Transparenz bei Funkzellenabfragen zu sorgen. Vier Jahre später ist es endlich soweit. So funktioniert das System: Ab sofort können sich Interessierte mit ihrer Handynummer auf der Webseite registrieren. Um zu überprüfen, dass sie wirklich im Besitz der Nummer sind, bekommen sie eine SMS mit einem sechsstelligen Bestätigungscode zugeschickt. Die Zahlenfolge muss dann auf der Webseite eingegeben werden. Erst dann ist die Registrierung abgeschlossen. Darüber hinaus müssen Interessierte keine weiteren Daten hinterlegen.

Aus Datenschutzgründen erhält man eine Benachrichtigung nur über Funkzellenabfragen, die ab dem Registrierungszeitpunkt erfolgt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die sensiblen Informationen nur an den aktuellen Anschlussinhaber gehen, erklärte der Justizsenator. Aus dem gleichen Grund muss die Registrierung auch alle drei Monate erneuert werden, woran das Portal per SMS erinnert.

All zu schnell werden die Benachrichtigungen jedoch nicht kommen. Man rechne frühestens im nächsten Sommer mit den ersten Benachrichtigungen, sagte Ulf Buermeyer bei der Pressekonferenz. Der Richter am Landgericht Berlin und netzpolitik.org-Autor entwickelte das System im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz. Das System verschicke eine Benachrichtigung erst dann, wenn die Staatsanwaltschaften das Ermittlungsverfahren beendet hat, erklärte Buermeyer weiter. Das ist etwa der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Polizei hat keinen Zugriff auf Registrierungen

So soll die Benachrichtigungsseite aussehen. - CC0 Ulf Buermeyer

Bis das geschehen ist, können schon einmal viele Monate vergehen. Wer erinnert sich da noch an die Anmeldung für die Benachrichtigung oder was eine Funkzellenabfrage ist? Daher enthält jede Benachrichtigungs-SMS einen Code, mit dem die Nutzer eine Webseite mit detaillierten Informationen aufrufen können. Der von Buermeyer präsentierte Prototyp zeigt unter anderem Ort und Zeitpunkt der Funkzellenabfrage an. Ein Text erläutert die rechtlichen Grundlagen und Beschwerdemöglichkeiten.

Befürchtungen, wonach die Polizei Zugriff auf die registrierten Handynummern bekommen könnte, versuchten die Verantwortlichen zu entkräften. „Das System ist bewusst in der Senatsverwaltung für Justiz angesiedelt“, um das zu verhindern, erklärte Entwickler Buermeyer. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten weder Einblick noch Zugriff auf die bei der Senatsverwaltung gespeicherten Daten. Man lege keine Liste von kritischen Bürgerinnen und Bürgern an, versicherte Buermeyer.

24 Ergänzungen

  1. „Polizei und Staatsanwaltschaft hätten weder Einblick noch Zugriff auf die bei der Senatsverwaltung gespeicherten Daten. Man lege keine Liste von kritischen Bürgerinnen und Bürgern an, versicherte Buermeyer.“

    Solche Aussagen glaube ich erst nachdem wir:
    1. das „Fruit of the poisened Tree“ Prinzip in der Justiz haben (umvassende automatische Beweisverwertungsverbote bei Zuwiederhandlung)

    2. die Verantwortlichen und Rechtsverletzenden Beamten mit Job und Pensions Ansprüchen bei/im Falle der Zuwiderhandlung vollständig haften.

  2. Das ist doch mal eine gute Nachricht!
    Der Staat übt sich in Transparenz. Er trennt die sich registrierenden Anfrager von den Ermittlern und überträgt die Information der Handynutzer (Anfrager) an die Justiz. Ein Richter ist an der Entwicklung des Systems beteiligt. Das weckt Vertrauen. Vertrauen muss sein, sonst funktioniert ein Rechtsstaat nicht.

    Skepsis ist trotzdem angebracht. Eigentlich müsste ein zuständiger Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der Spielregeln überwachen. Wer ist das ? Wie kann man ihn erreichen?

    @Jürgen Sauer
    Die Liste von „kritischen Bürgern“ gibt es zwangsläufig, das sind nämlich alle E-Mail Adressen, die sich auf der WebSeite registrieren. Die Identität der Inhaber dieser Adressen ist nicht bekannt, aber ermittelbar. Insofern ist diese Aussage von Burmeyer, dem Richter, nicht ganz richtig.

    Mit dieser Erkenntnis hat sich die Forderung nach „persönlicher Haftung von rechtsverletzenden Beamten“ schon erledigt. Das Handeln der Justizverwaltung beim Anlegen des Verzeichnisses ist nämlich gesetzlich gerechtfertigt. Nicht mehr gerechtfertigt wäre die Weitergabe des Verzeichnisses an die Polizei. Ich frage mich allerdings, welche Schlussfolgerung die Polizei aus der Tatsache „kritischer Bürger“ ziehen sollte.

    Und welche Beweise sollten Verwertungsverboten unterliegen? Das kann ja nur für „Zufallsfunde“ gelten, also Personen, die sich zufällig auch in der Funkzelle bewegt haben, aber zunächst nicht Gegenstand der Ermittlung waren, sondern erst wegen dieser Funkzellenabfrage als Täter eines anderen Deliktes in den Fokus gerieten. Beweisverbot hieße dann, wir verfolgen eine (schwere) Straftat nicht mehr, obwohl bei gesonderter Funkzellenabfrage diese rechtlich zulässig gewesen wäre. Ist das Recht? Meines Erachten nein. Denn allein die Funkzellenabfrage macht noch niemanden zum Täter. Es bedarf in jedem Fall weiterer Beweise. Wenn die gegeben sind, warum sollte dann ein Zufallsfund nicht bestraft werden können?

    1. Wenn in einem Verfahren es zu illegalen Handlungen seitens des Staates gekommen ist, sind alle damit beteiligten Personen und alle Beweismittel die diese Personen berührt haben nicht mehr verwendbar in einem Verfahren.

      Da damit eine Durchsuchung, Beschlagnahme oder Haftgründe begründet sein könnten, sind diese hinfällig. Der Beschuldigte ist so zu stellen, als ob da niemals was gewesen wäre.

      Beamte oder Staatsanwälte müssen dann auch zur Rechenschaft gezogen werden, ggfls. ist aus Ihren Vermögen Wiedergutmachung zu leisten.

      Damit hören die vermeitlichen Versehentlichen Schlampereien in der Justizt und Exekutive endlich auf.

    2. Die Website https://fts.berlin.de/signup hat natürlich auch einen Datenschutz-Hinweis, da steht:

      7. Zuständiger Datenschutzbeauftragter ist
      Uwe Duckstein
      Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
      Salzburger Straße 21 – 25
      10825 Berlin
      Datenschutz (a) senjustva.berlin.de
      8. Sie haben das Recht, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Die Anschrift lautet
      Friedrichstr. 219
      10969 Berlin
      Telefon 030 138890
      Email: mailbox@datenschutz-berlin.de.

      Und welche Email-Adressen meinst Du? Ich sehe nicht, wie man die eingeben soll, die wollen nur die Handy-Nummer wissen.

      1. Sorry, das war ein Fehler – ich meine natürlich die Handy-Nummern, nicht E-Mail-Adressen.

        Und danke – den Datenschutzbeauftragten müsste man jetzt prüfen lassen, ob die Telefonnummern wirklich nicht weitergegeben werden. Aber erst, wenn das Gesetz ein Jahr in Kraft ist.

  3. Funktioniert leider ausschließlich mit Deutschen Telefonnummern. Wenn ich als Österreichische Person in Berlin lebe, weiterhin meine Österreichische SIM verwende, kann ich nicht herausfinden ob ich Teil einer Funkzellenabfrage war.

  4. Ich bin, offen gestanden, einigermaassen entsetzt ueber die Unkritische Perspektive von Netzpolitik.org zu diesem Thema.
    Aus meiner Sicht sind drei Dimge klar:
    1. Eine Registrierung mit Handynummer ist _bestenfalls_ pseudonym, aber sicher nicht _anonym_.
    2. Auch wenn die Registrierungsdatenbank zunaechst der Polizei nicht zugaenglich sein soll, so ist, mit Blick auf bisherige Datenbanken in Deutschland, davon auszugehen, das entsprechende Begehrlichkeiten bereits existieren und ueber kurz oder lang auch erfuellt werden.
    3. m.M.n. der Anspruch auf eine Informierung nur erfuellbar indem alle Betroffenen proaktiv informiert werden, gerade _weil_ das Teile der Bevoelkerung beunruhigen koennte.
    Herr Buermeyer scheint mir hier in der positivsten Formulierung inkompetent und naiv; sich als Netzpolitik.org von dieser Idee nicht deutlichst zu distanzieren, womoeglich nur, weil man mit Herrn Buermeyer assoziiert ist, ist, m.M.n. ein grosser Fehler.

    1. Lies noch mal den Beitrag: die Berliner können nicht einfach allen eine SMS schreiben, weil dann X über Abfragen informiert würde, die Y betroffen haben, wenn X inzwischen die Nummer von Y nutzt. Erst lesen und denken, dann holzen ;)

      1. Die Empfehlung kann ich zurueckgeben ;-) Der vorgestellte Mechanismus verhindert das naemlich auch nicht (z.B. wenn ich mich registriere, meine Nummer abgebe und der naechste die Registrierung schoen weiter aktualisiert). Erst denken, dann pampig werden.

  5. Wer da seine Handynummer eintippt ist doch dumm – und das da Datenschützer*innen auchnoch mitmachen anstatt sich empört abzuwenden ist beschähmend. Regelmäßiges Opt-In als Voraussetzung, informiert zu werden. Es grüßt der BKA.de-Honeypot, für den sie sich nichtmal zu schade waren in einem Berliner Museum versteckte Kameras zu installieren weil dort von einem öffentlichen PC bka.de geöffnet wurde.

  6. Typischer Fall von gut gemeint, aber kaum praktikabel.
    Selbst ein nicht sonderlich mobiler Mensch lebt durchaus in einer Stadt und arbeitet in einer anderen, möglicherweise in einem anderen Bundesland. Dazu kommen Besuche von Familie, Freunden, Bekannten und Urlaube. Da kommt was zusammen. Wahrscheinlich ist es dann einfacher sich in jedem Bundesland auf so einer Liste zu registrieren.
    Entsprechend viele unnötige Daten fallen an welche auch noch ständig aktualisiert werden müssen.

    Und was bekommt man dafür? Wenn die Staatsanwaltschaft nach Monaten oder Jahren ein Ermittlungsverfahren beendet hat eine Info. Vorausgesetzt da vergisst nicht ein überlasteter Mitarbeiter den Abgleich zwischen Liste und abgegriffenen Nummern (und die Information der Betroffenen) zu veranlassen.

    Die ganze Chause könnten wir uns sparen wenn einfach jede Nummer die bei einer Funkzellenabfrage betroffen ist per sms informiert wird. Sofort. Mit Weitergabe der abgefragten Nummern. Einfach und Zeitnah. Ohne unnötige Registrierungen oder Extra Verwaltungsarbeit.

  7. Wenn sich möglichst viele dort anmelden, hat eine Registrierung keine Beweiskraft.

    (Auf diese Weise haben die Dänen die Judenstern-Vorschrift der deutschen Besatzer scheitern lassen. In Deutschland hatte dazu niemand den Mut oder den Willen.)

  8. Bin froh, dass ich so etwas nicht besitze (enthält ohnehin proprietäre Software). Wer beruflich etc. keine andere Wahl hat, bekommt hoffentlich auch die Möglichkeit, gegen solche Spionage-Aktionen im Namen der Terrorbekämpfung zu klagen, wenn er davon erfährt.

    Weiterhin sei aber davor gewarnt, dass dies kein technologischer Mechanismus sondern in erster Linie ein rechtlicher ist; der lässt sich mit illegalen Methoden problemlos umgehen.

  9. Hallo,
    ist ja alles gut und schön was ich hier lese. Jeder schreibt von der ach so schlimmen Beunruhigung der Bürger von wegen Datenschutz und Transparenz. Was soll denn jetzt passieren. Mal angenommen ein Krimineller oder Terrorist benutzt sein mobiles Telefon zur Vorbereitung von Straftaten oder Attentaten. Um aber dem Datenschutz zu entsprechen muss die Polizei jetzt Ihn vorab informieren das er überprüft wird? Da kann man doch gleich sagen tauch unter wirst eventuell verhaftet.
    Und außerdem will ich mal so sagen: 80% der Leute hier die über den Datenschutz wettern, sind bei Facebook und da wird jeder Tastendruck mitgeschnitten, verkauft und zu Geld gemacht, und das nicht nur an Firmen, sondern auch an was weiss ich denn an welchen Geheimdienst. Wo ist denn da der Datenschutz? Aber bei Facebook sagt keiner was, ja schlimmer, da interessiert es keinen. Da wird frisch fromm fröhlich frei jeder persönliche Gedanke und Tätigkeit gepostet, veröffentlicht. Und Facebook verarbeitet wirklich alles.

  10. Macht man sich eigentlich verdächtig, wenn man sich da anmelden würde?

    Wenn die Benachrichtigung per SMS funktioniert könnte man doch per Skript einfach Nummer 00000 bis 9999999 mit einer automatisch generierten E-Mail-Adresse anmelden. Hätte sogar den Vorteil dass man dann immer abstreiten kann sich selbst angemeldet zu haben.

  11. Gibt es inzwischen Daten, wie häufig Registrierte informiert wurden? Ich bin seit einem Jahr registriert und wohne zentral in Berlin. Bisher habe ich keine Infos bekommen, nur Verlängerungsaufforderungen. Kann mir nicht vorstellen, dass mein Handy niemals in einer Abfrage war.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.