Nancy Faeser will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen. Damit stellt sie sich in die Tradition konservativer Amtsvorgänger – und gegen die Versprechen im Koalitionsvertrag. Ein Kommentar.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt. Das neue Verfahren soll der gescheiterten Vorratsdatenspeicherung nachfolgen. Streit in der Koalition ist damit vorprogrammiert. Wir veröffentlichen den Entwurf im Volltext.
Die Union versucht, mit einer Scheindebatte im Bundestag die Ampel-Koalition beim Thema Vorratsdatenspeicherung weiter zu spalten. Das gelingt ihr nur bedingt.
In der Ampel zeichnet sich ein Schlagabtausch zwischen FDP, Grünen und der SPD um die Vorratsdatenspeicherung ab. Die SPD-Innenminister sprachen sich bei einem Treffen in Bayern zusammen mit ihren Kollegen von der Union für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen aus.
Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer alten Form ist tot, jetzt suchen Politiker:innen nach Alternativen zur anlasslosen Datensammlung. Mit der Login-Falle und Quick-Freeze stehen zwei Möglichkeiten bereit, doch damit drohen auch neue Probleme.
Die 38. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 20 neue Texte mit insgesamt 148.068 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
In einem „Diskussionspapier“ schlägt der EU-Vorsitz in Tschechien vor, weiterhin auch innereuropäische Flüge zu überwachen. Die vom EU-Gerichtshof geforderte Verbesserung der Informationsfreiheit wird vorläufig nicht umgesetzt.
Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr.
Die Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikation dürfen nicht anlasslos weggespeichert werden – ein Sieg für die Grundrechte. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sollte aber auch Anlass sein, über die inhärenten Gefahren von massenhaften Datenhalden nachzudenken. Ein Kommentar.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der Kommunikation ist grundsätzlich illegal. Erlaubt ist laut Europäischem Gerichtshof, anlassbezogen Daten gezielt zu speichern.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was steckt hinter dieser Überwachungsmaßnahme? Warum gilt das zugehörige Gesetz als Überwachungs-Zombie? Und welche Alternative favorisiert der Justizminister? Das Wichtigste auf einen Blick.
Nancy Faeser hat mit Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung für Aufregung gesorgt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenministerin ihre Koalitionspartner vor den Kopf stößt.
Der Europäische Gerichtshof hat im Juni entschieden, dass die Fluggastdatenspeicherung in der EU eingeschränkt werden muss. Es stehen aber noch weitere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung von Reisenden in Deutschland aus.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz müssen auch andere Länder und der Bund ihre Geheimdienstgesetze überprüfen. Wir haben bei den zuständigen Ministerien nachgefragt, was sie bereits planen.
Massenüberwachung um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Das haben Abgeordnete von Ampel und Linke heute im Bundestag klar abgelehnt. Vorrangig ging es um einen Vorstoß der Union zur Vorratsdatenspeicherung. Auch Chatkontrolle kam zur Sprache.
Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 24 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, doch darüber will auch die Ampel-Regierung weiterhin keine Transparenz.
Die EU-Mitgliedstaaten fordern das Umgehen von Verschlüsselung auch zur Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung. Außerdem soll die Einreise von Extremismusverdächtigen verhindert und ihr Vermögen in der Union eingefroren werden.
Die Idee vom Internet als Freiheitsmedium hat gelitten. Autoritäre Regime setzen digitale Technologien als Kontrollinstrument ein und auch in liberalen Demokratien ist die digitale Öffentlichkeit unter Druck. Doch das Netz hat noch immer großes emanzipatorisches Potenzial.
Auch das portugiesische Verfassungsgericht kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Das verdachtsunabhängige Speichern von Kommunikations- und Bewegungsdaten verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner, Kommunikationsdatennutzung und andere Befugnisse des Ländergeheimdienstes hatte in weiten Teilen Erfolg. Bayern muss nun nachbessern.