In einem „Diskussionspapier“ schlägt der EU-Vorsitz in Tschechien vor, weiterhin auch innereuropäische Flüge zu überwachen. Die vom EU-Gerichtshof geforderte Verbesserung der Informationsfreiheit wird vorläufig nicht umgesetzt.
Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr.
Die Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikation dürfen nicht anlasslos weggespeichert werden – ein Sieg für die Grundrechte. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sollte aber auch Anlass sein, über die inhärenten Gefahren von massenhaften Datenhalden nachzudenken. Ein Kommentar.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der Kommunikation ist grundsätzlich illegal. Erlaubt ist laut Europäischem Gerichtshof, anlassbezogen Daten gezielt zu speichern.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was steckt hinter dieser Überwachungsmaßnahme? Warum gilt das zugehörige Gesetz als Überwachungs-Zombie? Und welche Alternative favorisiert der Justizminister? Das Wichtigste auf einen Blick.
Nancy Faeser hat mit Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung für Aufregung gesorgt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenministerin ihre Koalitionspartner vor den Kopf stößt.
Der Europäische Gerichtshof hat im Juni entschieden, dass die Fluggastdatenspeicherung in der EU eingeschränkt werden muss. Es stehen aber noch weitere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung von Reisenden in Deutschland aus.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz müssen auch andere Länder und der Bund ihre Geheimdienstgesetze überprüfen. Wir haben bei den zuständigen Ministerien nachgefragt, was sie bereits planen.
Massenüberwachung um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Das haben Abgeordnete von Ampel und Linke heute im Bundestag klar abgelehnt. Vorrangig ging es um einen Vorstoß der Union zur Vorratsdatenspeicherung. Auch Chatkontrolle kam zur Sprache.
Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 24 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, doch darüber will auch die Ampel-Regierung weiterhin keine Transparenz.
Die EU-Mitgliedstaaten fordern das Umgehen von Verschlüsselung auch zur Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung. Außerdem soll die Einreise von Extremismusverdächtigen verhindert und ihr Vermögen in der Union eingefroren werden.
Die Idee vom Internet als Freiheitsmedium hat gelitten. Autoritäre Regime setzen digitale Technologien als Kontrollinstrument ein und auch in liberalen Demokratien ist die digitale Öffentlichkeit unter Druck. Doch das Netz hat noch immer großes emanzipatorisches Potenzial.
Auch das portugiesische Verfassungsgericht kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Das verdachtsunabhängige Speichern von Kommunikations- und Bewegungsdaten verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner, Kommunikationsdatennutzung und andere Befugnisse des Ländergeheimdienstes hatte in weiten Teilen Erfolg. Bayern muss nun nachbessern.
Der Europäische Gerichtshof hat es mehrfach klargemacht: Es verstößt gegen Grundrechte, wenn Provider pauschal alle Kommunikationsdaten speichern sollen. Doch nun gibt das Gericht grünes Licht für Massenüberwachung an vielbesuchten Orten.
In Deutschland will Justizminister Buschmann zwar keine Vorratsdatenspeicherung mehr, die Mehrheit der EU-Regierungen sieht das jedoch anders. Ein Diplomatenbericht an das Auswärtige Amt fasst zusammen, was sich die EU-Staaten in Sachen Vorratsdatenspeicherung wünschen. Wir veröffentlichen das teilgeschwärzte Dokument.
Auch nach mehr als einem Jahrzehnt des politischen und juristischen Streits strebt eine Mehrheit der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten danach, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verpflichtend zu machen. Die noch ausstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen allerdings abgewartet werden.
Ein Bündnis aus Aktivist:innen und Verbänden lässt nicht locker. Es will weiterhin die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland höchstgerichtlich kippen lassen. Die umstrittene Überwachungsregelung steht immer noch im Gesetz, selbst wenn die Ampelkoalition sie abschaffen möchte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist als politischer Zombie kaum totzukriegen und taucht immer wieder als Forderung von Innenpolitiker:innen auf. Der Bundesjustizminister will dem jetzt ein Ende bereiten.
Die frühere Justizministerin Christine Lambrecht ist nun für das Verteidigungsministerium zuständig. Sie wurde zuvor als mögliche Innenministerin gehandelt, doch es kam unerwartet anders.