Morgen treffen sich die Justizminister:innen der EU zu ihrem regelmäßigen Treffen in Luxemburg, tags darauf folgen die Innenminister:innen. Zusammen bilden sie den Rat für Justiz und Inneres, auf dem die Mitgliedstaaten anstehende Gesetze beschließen oder politische Erklärungen abgeben.
Neben den Gesetzgebungsvorhaben wollen die Innenminister:innen am Freitag auch Schlussfolgerungen zur Terrorismusbekämpfung verabschieden. Unter dem Titel „Schutz der Europäer vor Terrorismus: Errungenschaften und nächste Schritte“ werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen angemahnt. Es gibt das Dokument mittlerweile in verschiedenen Ausführungen, die bislang sämtlich geheim sind. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat jedoch eine Version vom 11. April online gestellt.
Mehr Einbindung von Geheimdiensten
Zu den vorgeschlagenen Schritten gehören EU-weite Verbote und das Einfrieren der Vermögenswerte von „Einzelpersonen oder Organisationen, die Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus fördern, der zu Terrorismus führen kann“. Ursprünglich sollte auch „Propaganda, die zu Terrorismus führt“ zu derartigen Maßnahmen führen können. Diese Formulierung ist aber aus der aktuellen Version, die von Statewatch veröffentlicht wurde, verschwunden.
In dem Entwurf der Schlussfolgerungen wird die Kommission außerdem aufgefordert „rechtliche Entwicklungen zu prüfen“, um eine gegenseitige Anerkennung von Einreiseverboten für terrorismusverdächtige Drittstaatsangehörige in allen EU-Ländern ermöglichen.
Ähnlich dem Visaverfahren könnten sich die nationalen Grenzbehörden vor dem Übertritt einer Außengrenze über die Gründe für die Verhängung eines Einreiseverbots austauschen. Hierzu kann es genügen, wenn die Betroffenen nach Einschätzung von Geheimdiensten „eine ernsthafte und begründete Bedrohung der nationalen Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung darstellen“.
Allerdings hat die EU laut dem Vertrag über die Europäische Union keine Zuständigkeit für die Koordination von Geheimdiensten. Trotzdem findet sich in den Schlussfolgerungen eine weitere Passage zur Zusammenarbeit von Polizei und Diensten. Bereits in der Präambel wird auf die „für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Behörden“ hingewiesen, die Informationen zur Bearbeitung von Asylanträgen liefern sollen. Vorgeschlagen wird ein „Dialog“ von „Einwanderungs-, Asyl- und Terrorismusbekämpfungsbehörden“ innerhalb der EU- und Schengen-Staaten.
Rundumschlag gegen Verschlüsselung
Die Schlussfolgerungen betonen die Notwendigkeit, die „Arbeiten zur Vorratsspeicherung von Daten, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten erforderlich sind, voranzutreiben“. In der nun vorliegenden Version ist nur noch von „Verbindungsdaten“ die Rede. Die anlasslose Speicherung von Vorratsdaten ist also nicht komplett vom Tisch, sondern versucht die einschränkenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen.
Schließlich holen die Innenminister:innen zu einem erneuten Rundumschlag gegen Verschlüsselung aus. Die geplanten Schlussfolgerungen fordern eine generelle Regelung zum „Zugang zu digitalen Informationen, einschließlich verschlüsselter Daten“. Dies sei für die Terrorismusbekämpfung „unerlässlich“.
Die Mitgliedstaaten werden deshalb aufgefordert, „den Austausch mit allen Beteiligten fortzusetzen, der für die Schaffung eines ausgewogenen Rahmens für den Zugang zu digitalen Daten erforderlich ist, sei es in Bezug auf die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten, den Zugang zu verschlüsselten Inhalten oder die Auswirkungen neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz“.
„Fortschrittsbericht“ mit weitgehenden Forderungen
Für eine Aufforderung an die Kommission, einen solchen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, ist es derzeit noch zu früh. Sollte sich die geplante Chatkontrolle zum Aufspüren von Kinderpornografie in verschlüsselten Nachrichten durchsetzen, wäre dies aber wohl der nächste Schritt. Dann würden die Schlussfolgerungen, wie sie nun zur „Terrorismusbekämpfung“ verabschiedet werden sollen, als Begründung herangezogen.
Dabei dürfte es allerdings nicht bleiben, wie der vorletzte Woche vorgelegte „Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Strategie der EU-Sicherheitsunion“ dokumentiert. In einem Anhang erneuert der Rat seine Forderung, den „rechtmäßigen und gezielten Zugang zu verschlüsselten Informationen“ sogar im Rahmen von allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungen zu ermöglichen. Damit sollen die Kapazitäten von Strafverfolgungs- und Justizbehörden bei digitalen Ermittlungen verbessert werden.
Absehbar soll das Umgehen von Verschlüsselung also zuerst im Kampf gegen Kindesmissbrauch, anschließend zur Terrorismusbekämpfung und dann auch für die allgemeine Verfolgung von Straftaten ermöglicht werden. Damit wiederholt der Rat die Strategie, weitgehende Überwachungsmaßnahmen schrittweise einzuführen und dabei zuerst auf Themen zu setzen, die in der Bevölkerung auf Zustimmung stoßen. Hierzu sind die geplanten Schlussfolgerungen ein wichtiger Baustein.
Vertrauliche Informationen kann man ja auch per verschlüsselter ZIP-Datei als Anhang verschicken.
Ich frage mich wie lange es dauert bis die Terroristen drauf kommen.
Du denkst vom falschen Ende her: hast du verschlüsselte ZIP-Archive im Anhang _bist_ du dann Terrorist.
Also brauchst Du wieder einen Plausible-Denyability-Container. Wie hieß die entsprechende Software nochmal?
Ein „linke_zecken_todesliste.zip“ laesst das ML-System natuerlich als ungefaehrlich durchgehen 8)
„Ein „linke_zecken_todesliste.zip“ laesst das ML-System natuerlich als ungefaehrlich durchgehen“
So eine Todesliste gibts nicht. Dachte ich hätte was verpasst, aber google zeigt exakt 0 Artikel bis auf diesen an, wenn ich das als Suchbegriff eingebe.
Das war ein Platzhalter. Wenn du „Todeslisten“ mit einschlägigen Worten die „links“ bezeichnen nachschlägst, findest du viele Informationen. Auch wo ich wohne ist dort z.B. aufgeführt. Es wundert mich dass du von sowas nichts mitbekommst.
Mal ruhig bleiben, ja? Terrorist wird man dann sicher noch nicht sein. Es könnte aber bereits ausreichen um einen „Verdacht“ zu begründen. Auch das wäre schon schlimm genug.
Weit gefehlt! Die Synergien bestehen mit Konzernen und Unternehmen im Waffen/Öl/Tech-Bereich. Nur nicht mit Wissenschaft bzw. Fach, Zivilgesellschaft, sowie allgemein der Anwesenheit biologischen Lebens in diesem Universum.
Trotzdem rinnt das Steuergeld dahin…
If privacy ist outlawed only outlaws will have privacy!
Vor welchen Terroristen müssen wir eigentlich geschützt werden?
RAF, Rote Brigaden und IRA sind allesamt aus dem letzten Jahrhundert, al Quaida war in Europa nie eine Bedrohung, und der IS ist seit mehreren Jahren Geschichte.
Eigengewächse wie den NSU bekommen wir nur in den Griff, wenn wir BKA und Verfassungsschutz erstens dazu bringen, auch Rechtsextremismus zu verfolgen und zweitens auf zu hören, durch großzügige „V-Leute“-Alimentierung und den Schutz vor Strafverfolgung genau die Organisationen groß zu machen, die man angeblich bekämpfen will.
Und bei allem Verständnis für Coronamasssnahmen, die Unterstützung der Ukraine und die Notwendigkeit von G7-Gipfeln: Nicht jeder, der die Regierung kritisiert, ist ein Terrorist!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Latte vor einigen Jahren ziemlich hoch gelegt: Massive Einschränkungen von Grundrechten wegen „Terrorismus“ sind nur gerechtfertigt, wenn Terroristen den Staat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Grundfesten zu erschüttern in der Lage sind.
Deshalb noch mal die Frage: Welche Terrorgruppen haben aktuell diese Fähigkeit? Wer sind diese „Terroristen“, für die wir seit Jahren Grundrechte schleifen?
„Eigengewächse wie den NSU bekommen wir nur in den Griff, wenn wir BKA und Verfassungsschutz erstens dazu bringen, auch Rechtsextremismus zu verfolgen“
Das ist nach wie vor deren Hauptaugenmerk.
„und zweitens auf zu hören, durch großzügige „V-Leute“-Alimentierung und den Schutz vor Strafverfolgung genau die Organisationen groß zu machen, die man angeblich bekämpfen will.“
Ohne Zeugenaussagen kann man keine Strafverfahren gewinnen.
>> Das Bundesverfassungsgericht hat die Latte vor einigen Jahren ziemlich hoch gelegt: Massive Einschränkungen von Grundrechten wegen „Terrorismus“ sind nur gerechtfertigt, wenn Terroristen den Staat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Grundfesten zu erschüttern in der Lage sind. <<
Und damit ist der Problembereich auch schon definiert. Politik und Boulevard-Presse fehlt es an Erregungspotential. Eine permanent hohe Gefährdungslage eignet sich nicht einmal zur Instrumentalisierung.
Aus Sicht der Politik liebt man Möglichkeiten. Analysten jedoch arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten.
Terroranschläge sind äußerst seltene Ereignisse, werden jedoch in der medialen Berichterstattung überproportional hervorgehoben. Es ist in Deutschland (Stand Frühjahr 2016) etwa 1,13-fach wahrscheinlicher, von einem Blitz erschlagen als Opfer eines islamistischen Terroranschlags zu werden, die Wahrscheinlichkeit, an einer Grippe zu sterben, 3797-fach höher.
http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/Warum-vieles-wahrscheinlicher-ist-als-Opfer-eines-Terroranschlags-zu-werden;art409965,8657606
Im Hinblick auf künftige "Eigengewächse" werden jetzt Bereiche auffällig, die zum Rekrutierungsreservoir von "braun-grünen Männchen" werden könnten:
https://taz.de/Rechtes-Gedankengut-bei-Naturschuetzern/!5857902/
Hierzu erhellend auch https://www.nf-farn.de/
Naja, das stimmt nicht mehr in Gänze, wenn man mehr über SICH SELBST weiß.
Ein Kampftaucher hat ein viel geringeres Risiko, an einem Terroranschlag zu versterben, als ein Berufsmusiker oder Pendler. Wer öffentliche Plätze, Nahverkehr, und Konzerte allgemein meidet, hat auch ein Risiko nahe Null. Wer bei Gewitter prinzipiell nicht draußen ist, hat ein stark vermindertes Risiko dran zu sterben, und wer immer schön mitzählt und draußen mindestens einen, besser zwei Kilometer Abstand hält, hat sicherlich immer noch ein signifikant vermindertes Risiko. Man denke an Fussballmannschaften, die als ganzes getroffen werden, weil sie blöd sind und bei Gewitter im Nahbereich trainieren. Wer widerspricht schon gerne einem Praktiker?
Wer gemein sein will, kann bei Gewitter jetzt noch anführen, dass „das Risiko“ oft fälschlich auf sämtliche Bundesbürger gerechnet wird, und nicht nur auf die, die in der Nähe von möglichem Gewitter unterwegs sind, und dann noch eingeschränkt auf die, die nach dem ersten Blitz/Donner nicht zusehen, sich zu schützen, auf 2km Entfernung z.B. Die Zahlen gibt es natürlich nichts, aber da dürften Größenordnungen zwischenliegen.
@netzpolitik.org
Ich glaube, ihr habt jetzt den überarbeiteteten Beitrag gelöscht, und den aus Versehen veröffentlichten stehen gelassen. Ein Unterschied in der Kernaussage besteht natürlich eher nicht.
Stimmt, ist jetzt korrigiert. Vielen Dank!