KW 38Die Woche, als die Vorratsdatenspeicherung erneut kippte

Die 38. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 20 neue Texte mit insgesamt 148.068 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

in dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof wieder mal gesagt: anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung geht nicht. Damit ist klar: Die deutschen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung, die schon lange auf Eis liegen, müssen endgültig weg. Ein Grund zur Freude für alle, die sich schon lange gegen das fragwürdige Überwachungsinstrument einsetzen. Auch für mich. Aber ich befinde mich in einem inneren Konflikt, genauer gesagt sogar in zwei.

Mein erster Konflikt: Ein Teil von mir wünscht sich, dass die FDP diesmal bekommt, was sie will. Und da muss ich über mich selbst lachen, denn ich habe mich schon oft darüber beschwert, dass in der aktuellen Regierung der kleinste der Koalitionspartner sich auffällig oft durchsetzt. Beim Tankrabatt zum Beispiel oder immer wieder beim Dann-doch-nicht-Tempolimit.

Mit überbordendem Selbstbewusstsein, oft über der Grenze zur Arroganz, treiben die Liberalen die Regierung wahlweise vor sich her oder blockieren sie. Jetzt will die FDP eine Quick-Freeze-Lösung statt anlassloser Datenspeicherung, während die SPD-Innenministerin Nancy Faeser eine Maximallösung mit IP-Vorratsdatenspeicherung vorschlägt. Sodass man den Eindruck bekommen könnte, sie hätte eigentlich ein schwarzes Parteibuch mit einer dünnen roten Lasur. Oder den Refrain eines Rolling-Stones-Klassikers falsch verstanden.

Mein zweiter Konflikt: Auf der einen Seite wünsche ich mir, dass die alten Regeln jetzt schnell durch neue ersetzt werden. Aber eigentlich müsste man vorher erstmal einen Schritt zurückgehen. Die Ampel-Regierung hat eine Überwachungsgesamtrechnung versprochen. Sie will sich also die Gesamtheit aller sogenannten Sicherheitsgesetze ansehen. Dazu gehört auch die Vorratsdatenspeicherung oder eben eine entsprechende Nachfolgeregelung. Kommen neue Gesetze dazu, soll ihre Auswirkung im großen Gefüge analysiert werden. Eine noch einzurichtende „Freiheitskommission“ soll dabei beraten. Denn ein einzelnes Gesetz mag zwar klar gehen, aber im großen Zusammenhang betrachtet kann das Maß an Freiheit dennoch schnell kippen.

Einen Schritt zurückzutreten und Bedenken auszuhalten, bevor man etwas Neues macht, ist schwer. Gerade wenn laute Stimmen nach Schnelligkeit schreien, aber niemand nach einer ausgeruhten, komplexen Vogelperspektive. Und auch, wenn das vielleicht bei der Vorratsdatenspeicherungsregelung nichts wird. Es gibt noch genug geplante Gesetze- und andere Vorhaben, für die es diesen Blick von oben dringend braucht. Sei es ein neues Bundespolizeigesetz, die Frage nach den Staatstrojanern oder die nach einem konsequenten Schwachstellenmanagement.

Für einen Blick zurück und nach vorn bei der Vorratsdatenspeicherung haben wir uns übrigens etwas ausgedacht: Gemeinsam mit der Digitalen Gesellschaft e. V. veranstalten wir am kommenden Donnerstag, den 29. September, um 20 Uhr ein netzpolitisches Kamingespräch in der c-base in Berlin. Wir wollen mit Aktiven, die seit langem gegen die anlasslose Massenspeicherung kämpfen, unter anderem über die Hoffnung auf ein finales Aus der Vorratsdatenspeicherung reden. Kommt gern vorbei oder schaltet euch im Stream zu. Details dazu gibt es am Montag auf unserer Seite.

Ich wünsche euch ein konfliktarmes Wochenende!
anna


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Eine Ergänzung

  1. Ein schöner zusammenfassender Artikel für diese Sparte, mit einer plausiblen persönlichen Meinung ohne Technokratengebrabbel.

    Doch der Grund zur Freude stellt sich bei mir nicht ein. Der Europäische Gerichtshof, genau wie oftmals das deutsche Verfassungsgericht lassen immer wieder Schlupflöcher. Sie verhalten sich wie das Orakel von Delphi in dem sie das offensichtliche in den Vordergrund stellen, sich selbst als untadelig und absolut darstellen, die Problemstellen aber nicht eindeutig klären. Ist das ein salomonisches Urteil, das allen gerecht werden soll oder Augenwischerei?

    Dabei ist aus meiner Sicht eindeutig klar, dass eine anlasslose Speicherung von IP-Daten weder rechtlich noch technisch noch juristisch Sinn einen Sinn ergibt, setzt man Menschenrechte und die Logik in der Informationswissenschaft voraus.

    Ohne nun selbst technokratisch zu werden nur ein Beispiel:

    Sind IP-Adressen personenbezogene Daten, so sind sie nach unseren Gesetzen besonders schutzbedürftig. Daran haben sich dann auch Behörden zu halten. Solche Daten dürfen nicht ohne konkreten Anlass gespeichert oder erhoben werden.

    Will man eine VDS, dann dürfen die erhobenen Daten also keine personenbezogenen Daten sein. Nicht personenbezogen sind sie aber per Definition weder geeignet Personen zu identifizieren noch und erst recht nicht geeignet „Netzwerke“ mit Mittätern aufzudecken. Wenn das nicht geht, weil eben nicht personenbezogen, dann sind also diese Daten ungeeignet für die Strafverfolgungsbehörden. Folglich ist die VDS mit europäischem Recht gar nicht machbar, jedenfalls nicht, wenn sich irgend ein bisher proklamierter Nutzen ergeben soll.

    Auf wenn das nun sehr verkürzt ist (ich wollte ja nicht zu technokratisch werden), in der Summe hätte ein klares „Nein“ des europäischen Gerichtshofs also genügt. Auch das wäre kein Grund zur Freude sondern der rechtsstaatliche Normalzustand. Ein Recht, dass jedem Europäer zusteht. So gesehen erinnert das Urteil doch mehr an Orakel und Esoterik oder gar Klügeln wo man vermeintlich wichtigen Politikern nicht die Grenzen und die rote Karte zeigen will. Es tut mir leid, bei dem Gedanken kommt bei mir keine Freude auf.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.