ÜberwachungsgesetzChatkontrolle erstmals im Bundestag

Massenüberwachung um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen? Das haben Abgeordnete von Ampel und Linke heute im Bundestag klar abgelehnt. Vorrangig ging es um einen Vorstoß der Union zur Vorratsdatenspeicherung. Auch Chatkontrolle kam zur Sprache.

Bundestagskuppel, Handy und Polizist
Im Bundestag wurde über sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz debattiert (Symbolbild) – Handy: IMAGO / Kirchner-Media; Bundestag: IMAGO/ Panthermedia; Polizist: IMAGO / YAY Images; Montage: netzpolitik.org

Die umstrittene Chatkontrolle hat den Bundestag erreicht. Als erste Partei hat die Linke einen Antrag zum Thema ins Parlament (PDF) eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, „sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene für ein klares Verbot aller Varianten von Client-Side-Scanning (Durchsuchung und ggf. Ausleitung von Kommunikation auf den Endgeräten von Nutzer*innen) einzusetzen“. 

Am Freitagmorgen wurde zudem ein Antrag der CDU mit dem Titel „Kinderschutz vor Datenschutz“ im Bundestag beraten, in dem die Union einmal wieder die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen für sechs Monate forderte. Der Antrag der Linken zur Chatkontrolle war nicht Teil der Debatte, weil die CDU dies im Vorfeld abgelehnt hatte.

Anke Domscheit-Berg von der Linksfraktion nutzte die Gelegenheit dennoch für einen Redebeitrag zur Chatkontrolle. Sie sagte, die von der EU geplante Verordnung gefährde das im Koalitionsvertrag der Ampel stehende Recht auf Verschlüsselung und die Sicherheit der Kommunikation aller.

„Fotos planschender Kinder“ bei Ermittler:innen

Die Chatkontrolle ist ein Gesetzesvorhaben, mit dem die EU-Kommission Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet bekämpfen möchte. Das Vorhaben steht aber als neue und uferlose Form anlassloser Massenüberwachung massiv in der Kritik.

Um die Vorgaben zu erfüllen, könnten Anbieter von Telekommunikation ein sogenanntes Client-Side-Scanning einsetzen, bei dem Inhalte auf den Endgeräten unbescholtener Bürger:innen durchsucht werden. Verdachtsfälle von Aufnahmen sexualisierter Gewalt würden zunächst bei den Anbietern landen, dann bei Ermittler:innen.

„Und weil Algorithmen fehlerhaft sind, wird es Tausende falscher Verdachtsfälle geben“, sagte Domscheit-Berg weiter. „Und die überlasteten Ermittler müssen sich dann auch noch mit harmlosen Fotos planschender Kinder im Garten von Oma beschäftigen, die ein Elternteil in den Familienchat geteilt hat.“ Das sei nicht nur nicht hilfreich, sondern verschlechtere den Kinderschutz. Stattdessen brauche es Prävention, etwa in Jugendämtern, in der Schulsozialarbeit oder durch Aufklärung von Eltern und Kindern.

„Datenschutz ist Kinderschutz“

Die Abgeordneten der anderen Fraktionen debattierten Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht mit Blick auf Chatkontrolle, sondern auf Vorratsdatenspeicherung. CDU-Mann Günter Krings sagte: „Keinem missbrauchten Kind ist mit reiner Symbolpolitik geholfen.“ Die von ihm und seiner Fraktion geforderte Vorratsdatenspeicherung betrachtet er dabei offenbar nicht als Symbolpolitik.

Die SPD-Abgeordnete Anna Kassautzki warf der Union vor: „Sie versuchen unter dem Vorwand Kinderschutz den Datenschutz auszuhöhlen“. Es sei aber „gelebter Datenschutz“, wenn man Kindern beibringe, sich nicht identifizierbar zu machen, und sich somit vor potentiellen Täter:innen zu schützen. „Datenschutz ist Kinderschutz“, sagte Kassautzki.

Warum die Chatkontrolle Grundrechte bedroht

Marcel Emmerich (Grüne) bezeichnete den Vorstoß der Union als unverhältnismäßige Überwachung. Es sei „respektlos“ und „infam“, wenn die Union in ihrem Antrag unterstelle, die Ampel würde den Kinderschutz auf die leichte Schulter nehmen.

Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle unterstrich, der Staat brauche eine Begründung, um Daten von Menschen zu speichern. Deshalb verfolge man statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine anlassbezogene Speicherung nach einem richterlichen Beschluss. Ein solches Verfahren wird unter dem Begriff Quick-Freeze diskutiert.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kund:innen mehrere Wochen lang zu speichern. Staatliche Behörden sollen auf diese Daten zugreifen können, etwa um im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder Täter:innen besser identifizieren zu können. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits mehrfach klar gemacht, dass Staaten nicht anlasslos und unbegrenzt das Sammeln von Daten über die private Kommunikation anordnen dürfen.

Kritik gegen Chatkontrolle nimmt Fahrt auf

Die Debatten um Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle haben einige Gemeinsamkeiten. In beiden Fällen geht es um die Frage, ob Massenüberwachung angemessen oder gar geeignet ist, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa hatten eine komplette Rücknahme des Gesetzespakets der EU gefordert, das unter anderem die Chatkontrolle beinhaltet. Auch Mitglieder der Bundesregierung haben sich gegen die Chatkontrolle ausgesprochen, das Kabinett sei sich inzwischen einig, sagte Familienministerin Paus am 10. Juni. Zuvor hatte sich das Bundesinnenministerium noch ambivalent geäußert.

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission vergangene Woche einen Fragenkatalog mit 61 teilweise kritischen Fragen geschickt. Dazu gab es nach Informationen von netzpolitik.org offenbar auch schon einen Termin in Brüssel, von dem jedoch nicht mehr bekannt ist.

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11 Ergänzungen

  1. Gott sei Dank ist die Union in der Opposition. Wie wollen die eigentlich ihre Forderung mit den aktuellen Urteilen des EuGHs in Übereinstimmung bringen? Oder ist das halt nur eine Symbolpolitik, damit der brave CDU-Wähler am Stammtisch bedient wird?

    1. Ach, der CDU wird das Schnuppe sein, ob das legal oder illegal wäre. Bei der Autobahnmaut ist das vorprogrammierte Desaster auch nicht bis zum Stammtisch durchgedrungen.

  2. Die Befürworter der Chatkontrolle und der Vorratsdatenspeicherung zwecks Eindämmung des Kindesmissbrauchs unterliegen entscheidenden Denkfehlern:

    1. Wenn solche Fotos im Netz auftauchen, sind sie bereits gemacht. Das bedeutet, dass die Tat, die zu den Fotos führt, schon vorher geschehen ist. Den Kindern ist damit nicht geholfen. Zudem suchen sich Täter, wenn sie von der Überwachung wissen, andere Wege, diese Fotos zu tauschen.

    2. Nun könnte man argumentieren, Missbrauchsfotos im Netz würden Leute erst zu Tätern werden lassen. Dieses Argument ist genau dasselbe, mit dem LSGBTI noch bis vor nicht allzulanger Zeit verfolgt wurden, gemäß dem Motto: Das sei Werbung für nicht erwünschte Sexualitätsformen wie eben Homosexualität usw.
    Anders formuliert: Würden Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene in Bild, Ton und Schrift damit konfrontiert, könnten sie schwul o. ä. werden.

    Dieses Argument ist wissenschaftlich längst widerlegt, weil psychologisch/soziologisch/biologisch falsch. Sexuelle Entwicklung ist etwas sehr Komplexes; bis heute ist sie nicht genau verstanden und das ist vielleicht auch gut so.

    3. Kindesmissbrauch stellt eine sexuelle Einbahnstraße dar, denn Kinder können Sexualität nicht adäquat erwidern und keine Willenserklärung zu ihr formulieren. Das ist aus Sicht der Psychiatrie das zentrale Problem der Menschen, die ihn praktizieren wollen.
    Daher sind potentielle Täter therapiewürdig, um nicht zu solchen zu werden. Internetsperren und Überwachung nützen also nichts, da sie die Taten an sich nicht verhindern. Gesellschaftliche Offenheit gegenüber dem Problem und Therapieplätze wären dagegen das richtige Mittel. Zudem würde es helfen, intensiv dazu forschen zu können, warum manche Leute in diese Einbahnstraße geraten.

    4. Im jedem Fall ist es richtig, in der Pädagogik Eltern wie Kinder dafür zu sensibilisieren, Warnzeichen zu erkennen, nicht alles im Netz oder auch anderswo von sich preiszugeben. Das Internet darf Kindern nicht als Ersatz für mangelnde familiäre Zuwendung dienen.

    5. In diesem Zusammenhang ist es nicht zielführend, das Digitale als alleinseeligmachendes Medium zu glorifizieren, wie es die Digitalisierungspolitiker zuerst gerne tun, um dann in einem zweiten Schritt genau diese Totalüberwachung zu fordern.

    Dieser Widerspruch nützt weder den Kindern noch der Gesellschaft allgemein, sondern schadet explizit, weil dadurch gesellschaftliches Vertrauen zerstört wird.

    6. Dies auch deshalb, weil das Problem des Kindesmissbrauchs schon immer existiert hat, dagegen jedoch höchst selten etwas getan wurde. Das Argument derjenigen Politiker, die jetzt vehement drastische Überwachungsmaßnahmen fordern, wirkt daher höchst unglaubwürdig und scheint ganz anderen Absichten zu dienen als die Befürworter vorgeben.

    (Letzter Versuch eines Kommentars. Bitte DIESEN nehmen und alles vorher löschen, es gibt anscheinend technische Probleme).

    1. Re 1: Doch den Kindern ist damit geholfen, denn die Gewissheit, dass die Missbrauchsmedien dort draußen lauern und ständig wieder hochgeladen werden ist traumatisierend.

      Re 2: Die Verbreitung der Medien ist ein Straftatbestand und natürlich auch die Erstellung und der Akt des Missbrauchs.

      Re 3: Die Therapie kann ja dann im Strafvollzug angeboten werden oder die Täter gleich in die Psychatrie eingewiesen werden.

      Re 4: Natürlich sollte die Familie auf sich achten. Im Laufe der Jahrtausende kamen jedoch noch weitere Strukturen hinzu, die auf sich aufpassen: Stämme, Gemeinden, Staaten. Schließlich erwachte auch ein globales Bewusstsein. Das Internet sollte daher nicht feindlich für Kinder sein.

      Re 5: Ich befürchte, dein Widerspruch existiert nicht real.

      Re 6: Das ist kein Grund etwas abzulehnen, nur weil es schon immer so war. Früher war z.B. auch Sklaverei wesentlich verbreiteter. Die Einfühlsnahme funktioniert doch recht gut bei ungeborenen Kindern (Stichwort Abtreibung). Versuch das doch auch mal mit den geborenen Kindern!

      1. Sie haben nicht genau verstanden, worum es in meinem Kommentar primär geht.
        Aber in Kürze:

        1) Das mag stimmen, aber in erster Linie geht es doch darum, dass gar kein Missbrauch stattfindet. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass Kinder erfahren, was mit diesen Bildern passiert.

        2) Richtig, aber siehe 1.: Verhindern, dass es zu einer Tat kommt.

        3) Nein. Auch wieder Punkt 1. Taten müssen verhindert werden – vorher!

        4) Was meinen Sie damit? Bzw. was hat eine potentielle Feindlichkeit des Netzes mit Stämmen und Familien zu tun? Das Netz ist per se nicht feindlich, wird es jedoch oft, weil Familien ihre Kinder entweder sich selbst überlassen oder keine Medienkompetenz entwickeln (wollen).

        5) Das ist nicht „mein“ Widerspruch, sondern seit langem allgemein feststellbar und eines der netzpolitischen Grundthemen hier.

        6) Ich weiss nicht, was Sie genau meinen. Aber Totalüberwachung ist in jedem Fall abzulehnen, zumal sie bei der Lösung des Problems nicht hilft. Die letzten beiden Sätze und der Zusammenhang zum Thema sind nicht klar.

      2. „Re 1: Doch den Kindern ist damit geholfen, denn die Gewissheit, dass die Missbrauchsmedien dort draußen lauern und ständig wieder hochgeladen werden ist traumatisierend.“

        Woher kommt die „Gewissheit“ dass es so ist/sei?
        Was ist mit offline/analog existierenden „Missbrauchsmedien“?
        Was ist mit Informationen aus polizeilichen Datenbanken? Ich habe schon davon gehört, dass eine Person eine enge Beziehung beendet hat, weil in der Verwandtschaft des Partners jemand bei der Polizei war, und diese Person nun große Angst davor hatte, dass dort Informationen zu ihrem „Opferstatus“ abgefragt werden könnten. (Siehe netzpolitik-Berichte, wie bei manchen Polizeibehörden lustig die private Neugier befriedigt wurde/wird).

        1. > Woher kommt die „Gewissheit“ dass es so ist/sei?

          Organisationen wie Innocence In Danger arbeiten mit den Opfern zusammen und berichten eben solches.

          > Das mag stimmen, aber in erster Linie geht es doch darum, dass gar kein Missbrauch stattfindet.

          Das Erstellen und Verbreiten der Missbrauchsdarstellung ist eine Straftat. Ob es sinnvoll ist zur Straftat gemacht zu werden steht auf einem anderen Blatt. Jedoch stellt es eine Abbildung einer moralisch verwerflichen und strafbewehrten Tat dar. Die Verbreitung von Abbildungen von anderen verwerflichen Taten mag vielleicht nicht so streng verfolgt werden. Das zeigt aber nur, dass körperliche Gewalt nicht so sehr verwerflich angesehen wird wie sexuelle Gewalt.

          > Abgesehen davon glaube ich nicht, dass Kinder erfahren, was mit diesen Bildern passiert.

          Die abstrakte Gefahr reicht schon. Kinder werden auch mal erwachsen. Die oben genannte Organisation erzählt von inzwischen erwachsenen Opfern, deren Bilder immer wieder erneut hochgeladen werden. Da ist die Gefahr dann sehr konkret, oft an Missbrauch erinnert zu werden.

          > 4) Was meinen Sie damit?

          Deine Bemerkung zum 4. Punkt schien einen großen Wert auf die Familie zu legen, der ältesten und kleinsten Organisationsstruktur. Außerdem schien sie der größten, globalen Organisationsstruktur, dem Internet, Wert abzusprechen. Meine Bemerkung versuchte einen Bogen zwischen der Familie und dem Internet zu spannen. Staaten wird anvertraut, Angelegenheiten zu übernehmen, die früher von Stämmen oder Familien übernommen wurden. Das Internet als Vertreter einer globalen Struktur ist prädestiniert ebenfalls Angelegenheiten zu übernehmen. Gegenwärtig glänzt es besonders im Aufzeigen der moralischen Abgründe der Menschheit.

          > Das ist nicht „mein“ Widerspruch, sondern seit langem allgemein feststellbar und eines der netzpolitischen Grundthemen hier.

          Naja, ich sehe nur, dass Politiker mit diversen Projekten ihre eigenen Interessen verfolgen. Minus Glorifizierung. Vielleich etwas Bullshit-Bingo drüber gesprenkelt.

          > Aber Totalüberwachung ist in jedem Fall abzulehnen, zumal sie bei der Lösung des Problems nicht hilft.

          Ja, da kann ich zustimmen, dass Totalüberwachung abzulehnen ist. Jedoch scheint ein Kompromiss für die Bekämpfung der verwerflichen Taten (inkl. der Verbreitung der Darstellungen) angebracht. Chatkontrolle nein, längere Speicherung von IP-Adressen ja (inkl. wirkungsvollen Schutzmaßnahmen).

          1. Zu Anonymous 1:

            Zur Organisation „Innocence in Danger“ gibt es einige aufschlussreiche Berichte und Kommentare, vgl. hier:

            https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-das-sagen-kinderschutz-organisationen-zur-chatkontrolle/#comments

            Zu Ihren weiteren Aspekten:

            Wenn die von Ihnen zitierten Kinder „ihre“ Missbrauchsbilder nach sagen wir geschätzten 10 bis 15 Jahren im Internet wiederfinden sollen, dann müssten Sie selbst entsprechende kinderpornografische Seiten aufsuchen. Das ist schwer vorstellbar, weil die Freiwilligkeit doch eher nicht gegeben ist, das zu tun, von der Strafbewehrtheit ganz zu schweigen.
            Abgesehen davon wäre es interessant, etwas über die Existenzdauer der Organisation und dem Zeitfenster zu erfahren, das zwischen den geschilderten Taten und den Berichten liegen.

            Zu der Sache mit der Familie: Ich halte es für allemal besser, wenn diese die Kinder vor Gefahren im Internet schützt bzw. vor diesen warnt und Medienkompetenz vermittelt, als wenn das der Staat tut. Dass die Bereitschaft vieler Eltern, diese Kompetenzen zu entwickeln, nicht sehr groß ist, ist allerdings richtig. Das betrifft aber Erziehungsphänomene im Allgemeinen und nicht nur das Internet oder den Umgang mit Medien. Insgesamt ein multifaktorielles Problem.

            Das Internet kann niemals eine Erziehungsrolle o. dgl. übernehmen, denn Medienkompetenz heisst, selektiv mit Informationen aus dem Netz umgehen zu lernen. Genau daran mangelt es allerorten. Das meinte ich mit Glorofizierung: diverse Politiker tun so, als könne das Netz das leisten, auch in Bildung und (Sexual-)Erziehung. Man schiebt „dem Netz“ eine Rolle zu, die es allein schon wegen seiner Struktur nicht erfüllen kann.
            Treten dann Probleme auf, wird so gut wie immer auf totale Kontrolle gesetzt, und damit die Freiheit, für die das Netz einmal gedacht war, immer mehr ausser Kraft setzt.

            Dass Politiker ihre eigenen Interessen verfolgen, stimmt natürlich, wird aber auch durch die breite Masse unterstützt, die sich der Problematik der Machtkonzentration im Netz auf wenige Akteure nicht bewusst werden will und aus reiner Bequemlichkeit Konzernen und selbige hofierende Politiker unterstützt.

            Ein Kompromiss ist sowohl bei der Chatkontrolle als auch bei der von Ihnen erwähnten IP-Adressenspeicherung (sprich Vorratsdatenspeicherung) schwer vorstellbar. Beide Methoden sind so eingriffsintensiv, dass jeder, der verstanden hat, was deren Einsatz für eine geistig freie und auf Vertrauen basierende Gesellschaft bedeutet, sie kategorisch ablehnen muss.

  3. Im Lanz-Interview vom 08. Juni 2022 meinte Faeser, dass sie sich den Kinderschutz auf die Fahne geschrieben hat und es machte es durchaus den Anschein, dass sie eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen begrüßen würde. Mehrmals wurde von ihr und einem anderen Gast bemängelt, dass es tausende nicht zu ermittelnde Täter gäbe, die durch die kurze ISP-Speicherdauer von 1 Woche zustande kommt. Interessanterweise hatte Linus Neumann nicht vehement dagegen gesprochen:

    „Jetzt kann man sagen, man verlängert die Speicherfristen, wir wissen aber natürlich, da lauert eine Menge Ungemach. [Faeser: Der XXX hat das zugelassen] Ungemach von Missbrauch, wenn jetzt jede Person im Internet identifizierbar ist. Das heißt man braucht einen Katalog an Straftaten, mit der die Auflösung zulässig ist, [Faeser: Ja, völlig unstreitig] Richter:innen-Vorbehalt, Schutzmaßnahmen [Faser: Ja] — davon abzugrenzen ist aber die Vorratsdatenspeicherung, bei der das tatsächliche Verhalten bei den Providern gespeichert wird.“

    Der Vorstoß der Union klingt doch ziemlich nach der Vorratsdatenspeicherung-Lite die beim Lanz angesprochen wurde. Ob sich hier ein politischer Konsens bildet?

  4. Das ist ein Systemversagen größeren Ausmaßes. Warum kommt sowas überhaupt an der Technokratiekommission vorbei? Da gehen jetzt Resourcen one Ende bei drauf, und die Entscheider verschwenden wertvolle Zeit, selbst und von Fachleuten.

    Kaninchen vor der Schlange bedeutet nun mal keine Kultur. Kulturelle Randbedingungen sind aber notwendig für Fortschritt. Daraus lässt sich die Richtung im Moment (und seit 2017 spätestens) sehr klar ablesen.

  5. Die Position der AfD wäre vielleicht noch erwähnenswert gewesen, nicht weil da gutes Zeug bei den Rechtsextremisten rauskommt, sondern einfach der Vollständigkeit halber.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.