14 Ergänzungen

  1. Bei „[…] Teile der Opposition und Zivilgesellschaft äußerten Kritik an Faesers Plänen.“ verlinkt ihr bei Opposition und Zivilgesellschaft auf den selben NGO-Brief – letztere sind ja nunmal aber nicht Teil der (parlamentarischen) Opposition. Vielleicht wollt ihr hier eher auf Stimmen von Oppositionspolitiker*innen verweisen?

  2. Eine grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung wird es mit der SPD nicht geben!!1

    1. grundrechtsschonend

      11. Januar 2011 schrieb Kai Biermann zu dem Neusprech-Wort:

      „Geschont werden Kranke und Sterbende. Wenn jetzt auch schon die Grundrechte so weit sind, dass sie nur noch „schonende Eingriffe“ vertragen, muss es übel um sie stehen. Möglicherweise aber ist alles sogar noch viel schlimmer und die Schonung nur eine Lüge. Der Verdacht drängt sich auf. Denn entweder, ein Vorgehen ist konform mit den Grundrechten, oder es verstößt gegen sie, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Das hier eher letzeres geplant ist, zeigt sich schon am „Eingriff“. Der ist etwas kleines, harmloses – schnell vorbei und gar nicht schlimm. Die Vorratsdatenspeicherung aber, die besser Personendatenhortung hieße, ist nicht harmlos, garantiert nicht schonend und auch nicht irgendwann wieder vorbei. Um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn also irgendwer anfängt, etwas als g. zu bezeichnen, sollte man zügig das Bundesverfassungsgericht anrufen.“

      Schonkaffee oder schon Kaffee in der Spruchkammer?

  3. „Das ist für mich keine ideologische Frage. Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln im Sinne der Freiheit und Sicherheit der Menschen in Deutschland. “

    Man kann „Mich interessiert nicht was im Grundgesetz steht“ nicht viel besser ausdrücken.

    Ein echter Gewinn, diese Innenministerin.

  4. (Für den Teil der Mitlesenden, die Links folgen)

    In der taz wird ausgeführt „Der Gesetzentwurf sieht einen doppelten Richtervorbehalt vor. Sowohl das Einfrieren der Daten als auch das Auftauen muss von einem Gericht genehmigt werden. Im Eilfall kann aber auch die Staatsanwaltschaft entscheiden“.

    Wo sehe ich das im Entwurf?

    1. Auf Seite 2 ganz oben:

      „Die Maß-
      nahme soll im Grundsatz nur auf Anordnung eines Richters zulässig sein. Damit wird die
      Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da nur die bei den
      Anbietern von Telekommunikationsdiensten aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits
      vorhandenen und künftig anfallenden Verkehrsdaten gesichert werden dürfen („Einfrieren“).
      Diese Daten stehen den Strafverfolgungsbehörden für eine begrenzte Zeit für eine spätere
      Erhebung und Auswertung zur Verfügung, die freilich einer erneuten richterlichen Anord-
      nung bedarf („Auftauen“).“

      1. Das war klar – bezogen auf “ Im Eilfall kann aber auch die Staatsanwaltschaft entscheiden“.

        1. Haben Sie den RE nicht gelesen?
          Schon allein das da steht „im Grundsatz“ impliziert, das es irgendeine Ausnahme geben muss.
          Aber ich hab für Sie die Stelle rausgesucht (und zur besseren Lesbarkeit aneinandergereiht):
          „Die Maßnahme soll im Grundsatz nur auf Anordnung eines Richters zulässig sein. Nur ausnahmsweise in Fällen von Gefahr im Verzug soll eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ausreichen, die indes binnen drei Werktagen einer richterlichen Bestätigung bedarf, um in Kraft zu bleiben.“

          Da steht „um in Kraft zu bleiben“.

        2. „Das war klar – bezogen auf [..]“

          So klar war das nun nicht. Aber als Verfasser ihres Kommentars haben sie eben einen Wissensvorteil gegenüber den Lesern ihres Kommentars. Ich finde es allerdings auch schade, dass man in Kommentaren keine Hervorhebungen von Wörtern/Text machen kann.

          1. Man kann *hervorheben* mit vorrangestelltem und nachgestelltem ‚*‘. Und auch ein paar andere markup Dinge funktionieren hier – hab aber noch nie eine Übersicht gesehen.

  5. >> Das neue Verfahren … <<

    Aus dem Jahre 2011:

    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich mit ihrem Vorstoß für ein Modell „Quick Freeze Plus“ mit einer siebentägigen Speicherung von IP-Adressen erwartungsgemäß zwischen alle Stühle gesetzt. Das Eckpunktepapier (PDF-Datei) zur „Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ greife zu kurz, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums laut dpa. Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) sei aber diskussionsbereit.

    Der Link führte damals zum PDF funktioniert aber nicht mehr:
    http://www.bmj.bund.de/files/35b5b1519d82fc1e2c240e843626ce40/4806/Eckpunkte%20Datensicherung.pdf

  6. „Alternative“ – ok, im Sinne von „der in gewissen Kreisen diskutierten Alternative“. Ansonsten sollte es vielleicht heißen: „Alternativvorschlag“?

    Weder erreicht es die Ziele der Verschwörer (Kurzfassung, da keine Zeit mehr für Inkompetenz o.ä., also ist es ab jetzt eine Verschwörung gegen die Grundlagen der Demokratie.), noch ist klar, ob es bzgl. der Grundrechte so eine gute Alternative ist, selbst wenn das zugrundeliegende abstrakte Konzept prinzipiell in solchem Sinne funktionieren könnte.

    Ist das jetzt Wortklauberei?

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