USA
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: Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" >CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/mbiddulph/3952685687/" >Matt Biddulph</a> : Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte The Intercept ihnen zugespielte geheime Unterlagen zur Mobilfunküberwachung durch das US-Militär, Geheimdienste und Behörden. Sie enthalten einen Katalog des US-Überwachungsequipments der US-Dienste, das genutzt wird um Personen zu lokalisieren, Gespräche abzuhören und mobile Daten abzugreifen.
Die Abhörgeräte geben sich dabei als Basisstation aus, was auch über mehrere Kilometer Entfernung funktionieren soll. Einige der Geräte sollen bis zu 10.000 Handys gleichzeitig überwachen, SMS mitlesen und Dokumente, Adresslisten, Notizen und gelöschte Nachrichten abgreifen können. Laut The Intercept habe es über etwa ein Drittel der verzeichneten Geräte bisher keine öffentlich zugänglichen Informationen gegeben. In den Unterlagen finden sich Preis, Funktionen, Hersteller und technische Spezifikationen des Überwachungsequipments – The Intercept hat den Katalog online gestellt und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der jeweiligen Geräte von Anwält_innen kommentieren lassen.
Der Überwachungskatalog stelle dar, wie für militärische und geheimdienstliche Nutzung entwickelte Geräte zunehmend auch bei lokalen Polizeibehörden zum Einsatz kommen. Ihr Einsatz durch die Polizei finde häufig ohne richterliche Kontrolle oder mit zu weit gefassten richterlichen Anordnungen statt und erfasse auch die Daten vieler Unbeteiligter. Zudem werde nicht vollständig offengelegt, wie die Abhörgeräte funktionieren, nicht einmal in Gerichtsverfahren. Nathan Wessler von der American Civil Liberties Union kommentiert:
It can take decades for the public to learn what our police departments are doing, by which point constitutional violations may be widespread […]. By showing what new surveillance capabilities are coming down the pike, these documents will help lawmakers, judges, and the public know what to look out for as police departments seek ever-more powerful electronic surveillance tools.
Ein Sprecher des US-Justizministeriums kommentierte die Veröffentlichung lediglich damit, dass solche Geräte nur dann zum Einsatz kommen würden, wenn dies auch rechtlich gedeckt sei. US-Behörden und Geheimdienste äußerten sich nicht zur Enthüllung ihres Abhörkatalogs.
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: Gerhart Baums Laudatio auf Laura Poitras: Gegen die „Datenausplünderung“
: Gerhart Baums Laudatio auf Laura Poitras: Gegen die „Datenausplünderung“ Wir ehren heute Laura Poitras, eine US-amerikanische Regisseurin und Produzentin von Dokumentarfilmen. Aber Laura Poitras ist mehr. Sie ist eine Kämpferin für Freiheit und Menschenwürde. Ihre Filme und ihre journalistischen Arbeiten thematisieren gesellschaftliche und politische Missstände, Gefährdungen für die Demokratie. Laura Poitras ist eine engagierte Kritikerin der verheerenden Auswirkungen des US-Krieges gegen den Terror, und das nicht erst seit ihrer Zusammenarbeit mit Edward Snowden.
Dies ist ein Gastbeitrag von Gerhart Baum, Bundesminister a. D., Rechtsanwalt und ein konsequenter Streiter für eine freiheitliche Gesellschaft. Seine Wut ist noch immer jung. Er hielt die Laudatio auf Laura Poitras, die am 29. November in Hamburg den Marion-Dönhoff-Preis für internationale Verständigung und Versöhnung erhielt. Er würdigt darin die Preisträgerin, geht aber auch auf die aktuelle politische Situation ein. Wir veröffentlichen die Laudatio mit seiner freundlichen Genehmigung.
Sicherheitsapparat, der nicht mehr Teil der demokratischen Kontrolle ist
Im Jahre 2006 hat Laura Poitras in einem Oscar-nominierten Dokumentarfilm die Situation im Irak kritisch beleuchtet, darunter die Zustände im Gefängnis Abu Ghraib, das durch Foltermethoden der US-Militärs eine traurige weltweite Bekanntheit erhalten hat. Sie führt bis heute einen Kampf gegen die massiven Freiheitseinschränkungen in den USA nach den Anschlägen des 11. September 2001, einen Kampf gegen die Abkehr vom Recht, gegen den Irrweg vom internationalen Recht hin zum Recht des Stärkeren. Sie sagt:
Guantánamo, Beobachtungslisten, Tötungslisten, präventive Kriege. Diese Politik untergräbt auf fundamentale Weise unsere Sicherheit. Heute haben wir eine Generation, die wir uns durch den Irak-Krieg und alles Folgende zu Gegnern gemacht haben. Die Welt ist nicht sicherer geworden. Das ganze Gegenteil ist der Fall.
Und das erleben wir zur Zeit auf ganz bedrohliche Weise.
Ja, es ist richtig: Oft ist es erst die übersteigerte Reaktion gegen Anschläge auf unsere Freiheit, die diese zusätzlich gefährdet. Innenpolitisch haben die USA durch den verhängnisvollen Patriot Act freiheitliche Grundwerte, die das Land seit der Verfassung von 1776 geprägt hatten, in Teilen suspendiert. Es ist gerade dieses Verfassungsverständnis, das gemeinsam mit der Menschenrechtserklärung der Französischen Revolution von 1789 unsere Demokratien geprägt hat – ein wertvolles Erbe der Aufklärung, das jetzt zur Disposition gestellt wird. Die Franzosen stehen dem mit der Verkündung eines dreimonatigen Ausnahmezustands nicht nach. Einen großen Teil dieser Maßnahmen würde unser Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufheben.
Laura Poitras sagte:
Die Vereinigten Staaten benutzen Angst, um einen Sicherheitsapparat zu rechtfertigen, der nicht mehr Teil eines demokratischen Prozesses oder einer demokratischen Kontrolle ist. Es ist eine Schande, dass die USA Entführungen und Folterprogramme ins Werk gesetzt haben. Es ist eine Schande, dass Guantánamo immer noch nicht geschlossen wurde, es ist eine Schande, dass die Menschen, die dort inhaftiert sind, seit dreizehn Jahren auf eine Anklage warten.
Soeben ist Obama erneut damit gescheitert, den Kongress zu einer Auflösung des Lagers zu bewegen.
Es war also keineswegs verwunderlich, dass sich Edward Snowden nach seiner Flucht an Laura Poitras gewandt hat, unter dem Decknamen „Citizenfour“. Er ist Citizenfour: Treffpunkt Hongkong, Erkennung durch einen Zauberwürfel, den er vor dem Hotel in der Hand hielt.
Laura Poitras sagt später:
Sehr früh sagte mir mein Bauchgefühl, dass er eine authentische Quelle war.
Und von da an waren sie und der Journalist Glenn Greenwald Teil des verschworenen Teams, das nicht nur die Welt der Geheimdienste herausfordern sollte. Sie war sich des Risikos bewusst, als Teil einer „Verschwörung“ von Geheimdiensten verfolgt, unzählige Male als potentielle Terroristin durchsucht, verhört und behindert zu werden. Meinungs- und Informationsfreiheit wurden mit Füßen getreten. Erst Deutschland wurde zum sicheren Ort für sie.
Die Enthüllungen weltweit publik machen
Laura Poitras gewann das Vertrauen von Snowden. Erst durch ihre und Glenn Greenwalds Hilfe gelang es, die Enthüllungen aufzuarbeiten und weltweit publik zu machen. Sie hat den Beginn dieses Prozesses in dem Dokumentarfilm „Citizenfour“ vom Juni 2013 an viele, viele Stunden in dem kleinen, engen Hotelzimmer in Hongkong sichtbar gemacht. Diese drei Personen haben gemeinsam nach intensiver Diskussion eine Strategie entwickelt, die dann zur Veröffentlichung der Fakten geführt hat. Laura Poitras hat das Gesicht von Snowden gefilmt, als er sich entschied, nicht anonym zu bleiben, schon um andere gegen Verdächtigungen zu schützen – das Gesicht, als ihm bewusst wurde, dass nun alle Brücken abgebrochen würden.
Schon wegen seiner filmischen Qualitäten hat der Film 2015 den Deutschen Filmpreis und den Oscar für den besten Dokumentarfilm erhalten. Der Film ist ein dokumentarisches Meisterwerk. Es geht um die Botschaft, aber es geht auch darum, auf welche Weise die Botschaft die Menschen erreicht. Es ist die Kraft der Bilder, die uns aus der Enge des Hotelzimmers erreichen. Laura Poitras vermittelt uns nicht nur mit den in Echtzeit aufgenommenen Bildern eine Botschaft. Sie selbst ist unverzichtbarer Teil der gesamten Aktion. Und diese wurde durch einen einzigen Menschen ausgelöst, von einem damals 29-jährigem Angehörigen eines US-Geheimdienstes. Es war der einzige aus diesem Riesenapparat. Er allein hatte den Mut, uns aus Gewissensnot zu offenbaren, wie eklatant unsere Werte verletzt werden. Edward Snowden hat unsere Werteordnung schützen wollen. Und was tun wir nun, um ihn zu schützen? Bei seinem Versuch, in die USA zurückzukehren, wurde ihm jetzt offiziell nur zugesichert, nicht gefoltert zu werden. Das war alles. Kein europäisches Land war bisher bereit, ihm Zuflucht zu gewähren – das tut nun seit zweieinhalb Jahren der „ausgewiesene Demokrat“ Putin.
Die Enthüllungen haben eine Lawine von Reaktionen ausgelöst. Es gibt unter Sicherheitsgesichtspunkten auch heute nicht den geringsten Anlass, an den Reaktionen etwas zu ändern. Es gibt nicht den geringsten Anlass, einen Weltüberwachungsstaat aufzubauen, der alle Grenzen der Verhältnismäßigkeit sprengt und der flächendeckend und anlasslos Millionen von völlig unverdächtigen Menschen erfasst. Die Datenströme über eine Person werden zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt, die tief in unsere Privatheit einschneiden. Das ist ein Angriff auf die in unserer Verfassung verbürgte Menschenwürde. Und schnell kann ein vernichtendes, stigmatisierendes, aber falsches Urteil entstehen. Und wozu die Datenaufrüstung nach dem Anschlag in New York? Wir wissen heute: Die USA hatten alle Daten, um Nine/Eleven verhindern zu können – nur sind diese nicht kundig ausgewertet und zusammengeführt worden. Zu diesem Ergebnis kommt ein offizieller Bericht an den US-Kongress.
Dieser NSA-Überwachungsapparat ist ein politisches Machtinstrument. Er dient keineswegs nur der Terrorbekämpfung, sondern ist ein Instrument der Wirtschafts- und Regierungsspionage und der politischen Manipulation. Alle Kommunikationsverbindungen – und in vielen Fällen auch die Inhalte der Kommunikation – überall, bis in den heimischen Computer hinein, sind betroffen. Die Barrieren, die wir hier mit Hilfe unseres Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts errichtet haben, werden unterspült. Diese Dienste verhalten sich, als handele es sich in Deutschland um einen rechtsfreien Raum. Und unsere Kritik an ihnen fällt lau aus, nachdem der NSA-Ausschuss des Bundestages immer mehr Einzelheiten von Grenzüberschreitungen unserer eigenen Dienste ans Licht bringt. Dennoch können wir von unserer Regierung erwarten, dass sie uns gegen die Datenausplünderung durch die USA, aber durch die Briten schützt.
Zu Big Brother, also der staatlichen Überwachung, kommt Big Data. Die Herausforderung liegt darin, sagt die US-Datenschutzaktivistin Shoshana Zuboff, …
… dass die technologische Revolution, wie wir dank Edward Snowden wissen, abermals den perfekten Traum usurpiert hat.
Zuboff meint das Joint Venture zwischen staatlichen und privaten Institutionen, die, wie sie sagt, …
… eine beispiellose Macht über die Informationen gewährleistet.
Sie verwendet den Begriff „Massenausforschungswaffen“. Die technologische Revolution, die mit so viel neuen Freiheits- und wirtschaftlichen Wachstumsprozessen verbunden ist, also mit berechtigten Hoffnungen, gerät, wie sie sagt, …
… zu einem faustischen Albtraum.
Es formieren sich Gegenkräfte
Die NSA verschafft sich über Server von Apple, Google und von anderen Unternehmen Zugang zu Abermillionen von Nutzerdaten. Wer bei Facebook beginnt, landet schnell bei den Algorithmen der NSA. Frank Schirrmacher hat schon vor Jahren gewarnt:
Die digitale Moderne ist im Begriff, eine Buchführung unseres ganzen Lebens zu organisieren.
Aber: Es formieren sich Gegenkräfte.
Zwei Beispiele aus jüngster Zeit: In der EU wird ein neues Datenschutzrecht für alle 28 Staaten seit Jahren diskutiert. Das Vorhaben drohte zu stocken. Erst die Enthüllungen von Snowden gaben ihm den entscheidenden Push, der Dokumentarfilm „Democracy“ schildert diesen Moment eindrucksvoll. Zum Jahresende wird das neue Gesetz beschlossen. Um Europas Datensouveränität zu retten gilt künftig das sogenannte Marktortprinzip. Wer hier am Markt tätig ist, muss sich an europäisches Recht halten, auch wenn ihn US-Recht zur Weitergabe an die NSA verpflichten sollte. Eine Weitergabe ist nur noch möglich, wenn sie im Einzelfall in Europa genehmigt wird. Bei Verstoß werden drastisch erhöhte Bußgelder fällig.
Das zweite Beispiel: Der Europäische Gerichtshof, der sich immer stärker an der Europäischen Grundrechtscharta orientiert, hat vor wenigen Wochen ein deutliches Signal für die Grundrechte gesetzt. Er hat die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission für ungültig erklärt. Die USA sind eben kein „sicherer Hafen“ für unsere Daten. Wir, die Europäer, werden künftig entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Übermittlung von Daten in die USA zulässig ist. Das sind unmittelbare Folgen der Enthüllungen.
Und noch etwas ist bemerkenswert. Die „Zeit“ hat einen Diskussionsprozess in die Wege geleitet, um eine „Charta der Grundrechte für die digitale Zeit“ entstehen zu lassen. Mit einem Auftaktartikel hat Martin Schulz in der Zeit vom 26. November seine Vorstellungen dazu entwickelt. Die Diskussion hat begonnen.
Meine Damen und Herren, dass hier vor allem von den USA die Rede ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir erheblichen Ausspähungen durch eine Reihe von anderen Staaten ausgesetzt sind. Dort gibt es keine Snowdens. Aber diese Staaten sind nicht unsere Verbündeten, und mit ihnen verbindet uns keine gemeinsame Werteordnung. Kritik an den USA: ja, doch Antiamerikanismus, wie er in unserem Lande manchmal schnell aufflammt, wäre die falsche Reaktion. Wir müssen die Probleme mit den USA gemeinsam lösen. Und noch etwas sollten wir Laura Poitras abnehmen: „War on terror“ – Krieg gegen Terror – ist der falsche Weg. Es gibt Fälle, in denen Krieg geführt werden muss, aber dann mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates. Terroristen sind Kriminelle, Schwerverbrecher, Mörder. Wir sollten ihnen nicht den Gefallen tun, dass wir verbrecherisches Tun als Kriegshandlung einordnen, womöglich unter dem Schutz der Genfer Konvention. Terror in unseren Städten lässt sich nicht mit Militär bekämpfen. Wir sollten auch viel intensiver überlegen, wie wir die politischen Ursachen von Terror angehen und die Verführbarkeit junger Männer. Das bedeutet Prävention. Wir müssen uns vorbeugend mehr um die hier lebenden gewaltbereiten, zumeist jungen Menschen kümmern. Gewalt beginnt in den Köpfen! Auch die Gewalt gegen Flüchtlingsunterkünfte.
Das alles ist zu erwähnen, wenn wir heute Laura Poitras ehren. Sie gibt uns mit ihrem Mut, ihrer Zivilcourage und mit der Bereitschaft, für ihre Überzeugungen ein hohes Risiko einzugehen, ein Beispiel. Ihr Einsatz für die Demokratie ist nicht folgenlos geblieben. Die Welt wurde aufmerksamer. Unsere Sicht auf die Gefahren der IT-Revolution und auf die Notwendigkeit, unter allen Umständen die Menschenwürde zu schützen, ist geschärft worden. Keine Kapitulation vor dem Sicherheitswahn! Diese Ehrung soll Sie, Frau Poitras, ermutigen, in diesem Kampf nicht nachzulassen. Und wir wünschen Ihnen, dass Ihnen weitere so eindringliche Filme gelingen.
Die Filmemacherin, Oscar- und Pulitzer-Preisträgerin Laura Poitras dokumentierte in „Citizenfour“ die Geschehnisse um die Geheimdienstskandale und porträtierte zugleich Edward Snowden und dessen kompromisslose Zivilcourage. Sie hat mit Hilfe des US-amerikanischen „Freedom of Information Act“ versucht, von der US-Administration Antworten darauf zu bekommen, warum sie immer wieder bei Dutzenden Grenzübertritten durchsucht und befragt wurde. Sie geht mittlerweile auch juristisch dagegen vor, von ihrer Regierung keinerlei Auskünfte dazu erhalten zu haben.
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: US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern
: US-Behörden wollen Einreisekontrollen an europäische Flughäfen vorverlagern Die Regierung in Washington plant Medienberichten zufolge eine Verschärfung ihrer Einreisebestimmungen. Hierzu gehört der wieder aufgewärmte Plan, bereits beim Abflug von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen vorzunehmen. Die US-Regierung verhandelt demnach mit mindestens sieben Ländern, darunter Belgien und die Niederlande. Ein ähnliches „Pre-Clearance-Programm“ unterhält die USA bereits seit einigen Jahren an den Flughäfen Shannon und Dublin in Irland sowie in Kanada.
Ein ähnlicher Vorstoß erfolgte bereits letztes Jahr, VertreterInnen der Niederlande hatten den US-Vorschlag in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen vorgestellt. Eine entsprechende Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde von der Regierung in Den Haag geprüft. Auch die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens sowie das deutsche Bundesinnenministerium waren im vergangenen Jahr angefragt worden, zunächst jedoch inoffiziell auf Ebene der Innenministerien.
Schon jetzt werden Passagiere an deutschen Flughäfen von US-Behörden kontrolliert. Solche „Last-Gate-Checks“ werden durch Bedienstete der US Customs and Border Protection vorgenommen und gelten nicht als Luftsicherheitskontrollen. Die Behörde hat lediglich das Recht, die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen „in grenzpolizeilicher Hinsicht“ zu beraten.
Die Airlines bekommen unter Umständen einen Hinweis, ob sich zu befördernde Personen auf einer Flugverbotsliste der USA befinden. Ihre Mitnahme wäre zwar erlaubt, jedoch erhielte die Fluglinie keine Überflugs- und Landeerlaubnis aus den USA.
Sofern für die Passagiere ein Flugverbot gilt, dürfen die US-Behörden keine weiteren Zwangsmaßnahmen ergreifen. Eingehende Kontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen können bislang lediglich von der gastgebenden Bundespolizei vorgenommen werden. Die Betroffenen dürften dies aber wie eine Amtshandlung der US-Bediensteten empfinden.
Mit den vorgelagerten Einreisekontrollen erhielten die US-Behörden das Recht, Reisende zu befragen und sogar zu durchsuchen. Das Bundesinnenministerium hatte sich letztes Jahr noch „äußerst zurückhaltend“ zu der Übernahme hoheitlicher Befugnisse von US-Behörden in Deutschland gezeigt. Auch „die Luftfahrtbranche“ habe grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrollen durch US-Bedienstete „kritisch hinterfragt“.
Hingegen habe Großbritannien „Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens“ gesehen. Die Niederlande prüften demnach die rechtliche und organisatorische Machbarkeit, Frankreich habe eine Beteiligung der USA an der Finanzierung gefordert.
Auch Schweden habe den Vorschlag geprüft, sich aber „in erster Reaktion“ skeptisch gezeigt und um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention gebeten. Diese Prüfung sollte durch den Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union erfolgen.
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: Interview mit Edward Snowden: „Wer alles sammelt, versteht gar nichts“
: Interview mit Edward Snowden: „Wer alles sammelt, versteht gar nichts“ Lena Sundström und Lotta Härdelin von der schwedischen Tageszeitung Dagens Nyheter haben Edward Snowden in Russland getroffen und ein fünfstündiges Interview mit ihm geführt, das auch auf Englisch veröffentlicht wurde. Die Themen sind breit gestreut, es geht um Snowdens Leaks und seine Flucht, den Umgang der USA mit Whistleblower_innen, den US-Drohnenkrieg und die letzte Präsidentschaftsdebatte der Demokraten – ein Gespräch in lockerer Atmosphäre.
Snowden stellt heraus, dass ihn heute, im Gegensatz zu 2013, keiner der Präsidentschaftskandidaten als „Verräter“ bezeichnet habe. Bei Daniel Ellsberg, einem der bekanntesten Whistleblower, habe diese Entwicklung 30 Jahre gedauert. Der US-amerikanische Umgang mit Whistleblower_innen sei dennoch von dem Versuch geprägt, sie zu begraben. Snowden selbst sagt, er habe von Thomas Drake und Chelsea Manning gelernt und an ihren Fällen gesehen, wie die Regierung bei Leaks reagiert.
Ein Whistleblower zu sein, hänge nicht davon ab wer du bist, sondern was du gesehen hast. Es gehe um Menschen „die beobachten, die denken, und die schließlich reagieren“. Dies habe auch bei ihm einige Jahre gebraucht – er habe sich nicht vorstellen können, von der Regierung belogen zu werden. Aber die Beweise wurden so beträchtlich, dass sie nicht mehr ignoriert werden konnten.
Dennoch halte er die Mitarbeiter_innen der NSA nicht für Bösewichte. Niemand dort plane, die Demokratie zu zerstören. Es handle sich um „gute Menschen die böse Dinge tun aus, wie sie glauben, guten Gründen“. Nichtsdestotrotz sei klar, dass die Überwachungsmaßnahmen keinerlei Anschläge verhindern konnten. „Wer alles sammelt, versteht gar nichts“, so Snowden, und es gebe einfach einen Punkt an dem die Anzahl von Verstößen so gigantisch wird, dass es sehr schwer wird sich ihren Umfang vorzustellen und ihn zu verstehen.
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: Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“
US-Botschaft in Berlin: Wie viele Geheimdienstler gehen hier wohl täglich ein und aus? <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_der_Vereinigten_Staaten_in_Berlin#/media/File:Entrance_embassy_usa_berlin.JPG">Okin</a> : Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“ Botschaften sind nicht nur geeignete Gebäude, um – wie in den bekannten Fällen von USA und Großbritannien – Spionagetechnik unterzubringen. Auch das Diplomatenpersonal stammt teilweise aus den Geheimdiensten der betreffenden Staaten. Doch was die Bundesregierung dazu weiß und ob Deutschland selbst mit ähnlichen Mitteln operiert, soll geheim bleiben. Nicht einmal der Bundestag wird informiert.
Wir berichteten im August 2014 über eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes, in der dieses „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten“ bat.
André Hahn von der Linksfraktion, derzeit Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, wollte nun in einer Kleinen Anfrage Näheres zu den Ergebnissen dieser Aufforderung wissen und fragte dabei gleich nach, ob Deutschland auch selbst Geheimdienstler in deutschen Botschaften und Vertretungen einsetzt. Antworten bekommt der Fragesteller kaum, bei fünf der zehn Fragen heißt es, sie „können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden“. Grund: Gegenstand der Fragen berührt in „besonders hohem Maße das Staatswohl“. Dahinter soll das Frage- und Informationsrecht des Bundestages zurücktreten. Aber auch die „Antworten“ auf die restlichen Fragen entbehren jeder Substanz.
Die Bundesregierung will nicht bestätigen, dass die Informationen des „Spiegel“ stimmen, nach denen in Deutschland etwa 200 US-Geheimdienstler mit Diplomatenpass arbeiten. Dazu verweist die Regierung auf eine Schriftliche Frage von Hans-Peter Bartels, der auch wissen wollte, ob bekannt ist, wie viele US-Geheimdienstler in Deutschland tätig sind und wie viele Deutschland selbst in den USA beschäftigt. Leider können wir die Antwort nicht einsehen, denn sie ist als GEHEIM eingestuft und daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Nicht einmal, wie viele der mit der Verbalnote adressierten Staaten reagiert haben – nach der Art der Reaktion wird hier gar nicht gefragt -, soll öffentlich werden, die Antwort dazu ist bereits als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft. Beinahe hämisch wirkt da der Link zur Seite des Auswärtigen Amtes mit allen diplomatischen Vertretungen in Deutschland auf die Frage hin, wer die Verbalnote überhaupt bekommen hat.
Die Information, wie viele Geheimdienstler jeweils in den Botschaften sitzen und als Antwort auf die Verbalnote genannt wurden: „Eine schwere Belastung der bilateralen Beziehungen“ Deutschlands zu diesen Staaten.
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.
Wie viele weitere Geheimdienstler anderer Staaten in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen deutschen Einrichtungen tätig und der Bundesregierung oder deutschen Geheimdiensten bekannt sind, ohne dass sie dem Auswärtigen Amt gemeldet wurden? Kann „aus Gründen der operativen Sicherheit“ nicht offengelegt werden.
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.
In welchen Staaten Deutschland selbst Geheimdienstler als Diplomaten einsetzt – sei es mit oder ohne Kenntnis der dortigen Regierung: „Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen.“
Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso. Zumindest für jene, die dem Gastland nicht benannt wurden. Aus der Menge derer, die dem Gastland kenntlich gemacht wurden, hat es keine Ausweisungen gegeben. Nur wissen wir leider nicht, ob es überhaupt welche gab. André Hahn kommentiert:
2014 und 2015 wurden keine Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland aus einem Gastland ausgewiesen. Dies ist allen Ernstes die einzige von 10 Fragen aus der Kleinen Anfrage, die Staatssekretär Stephan Steinlein vom Auswärtigen Amt öffentlich beantwortet hat.
Das Problematische an der Nicht-Antwort der Bundesregierung ist nicht nur die Intransparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch ihre Weigerung, den Mitgliedern des Bundestags Auskunft zu geben – mit dem Argument, dass Informationen offengelegt werden könnten. Die Bundesregierung missachtet hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem es heißt:
Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind.
Doch das scheint sie nicht zu interessieren, und sie kommt im vorliegenden Fall zu dem Schluss, …
… dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Das Adverb „ausnahmsweise“ könnte hier deplatzierter kaum sein, denn diese Ausnahme ist bei geheimdienstlichen Belangen leider die Regel. Immer wieder zieht sich die Bundesregierung darauf zurück, dass das Staatswohl oder internationale Beziehungen geschädigt werden könnten – ähnlich auch bei der Herausgabe der Selektorenliste.
André Hahn findet das ungeheuerlich:
Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig sich die Bundesregierung und ihre Nachrichtendienste vom Bundestag in die Karten gucken lassen wollen. Die oft gerühmte parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird so zur Farce.
Erstaunlich ist zudem das aus den Antworten der Bundesregierung erkennbare Messen mit zweierlei Maß. So werden einerseits bestimmten Staaten im Verfassungsschutzbericht 2014 sowie in anderen offiziellen und halboffiziellen Verlautbarungen öffentlich der Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland bezichtigt, während die inzwischen offensichtliche Spionagetätigkeit der USA in Deutschland weder im Verfassungsschutzbericht noch in der vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage Erwähnung findet.
Antwort zur Kleinen Anfrage aus dem PDF befreit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Bundestagsdrucksache Nr.: 18–6321 vom 13.10.2015
Personal von Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen
Vorbemerkung der Fragesteller
„Gegen Deutschland gerichtete nachrichtendienstliche Arbeit findet oftmals aus sogenannten Legalresidenturen heraus statt, die in den offiziellen oder halboffiziellen Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland untergebracht sind. Die Nachrichtendienstangehörigen arbeiten abgetarnt in Botschaften oder Generalkonsulaten, in Presseagenturen oder bei Fluggesellschaften. Sie verfügen dort meist über einen Diplomatenstatus, der sie vor Strafverfolgung schützt und im Fall ihrer Enttarnung nur noch die Möglichkeit der Ausweisung aus Deutschland zulässt.“ (Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 227).
Als Hauptakteure von gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten werden im Verfassungsschutzbericht 2014 namentlich die Russische Föderation, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran genannt.
In einer Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 bat das Auswärtige Amt „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten (Name, …), die den Schutz völkerrechtlicher Verträge als Angehörige offizieller Stellen genießen.“ Die Antwort sollte bis zum 31. August 2014 an das Auswärtige Amt gesendet und jährlich jeweils zum 31. August aktualisiert werden.
Im Umkehrschluss gehen die Fragesteller davon aus, dass auch an deutschen Botschaften und sonstigen Einrichtungen Personal deutscher Nachrichtendienste mit Diplomatenstatus tätig ist.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren.
Fragen 1 (teilweise), 3 bis 7 und 9 bis 10 können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Hierbei muss insoweit jedes Risiko eines Bekanntwerdens ausgeschlossen werden, weshalb auch eine eingestufte Übermittlung der erfragten Information ausscheiden muss.
Eine Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen über die Erkenntnisse der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und der Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland besonders schutzbedürftig sind. Ein Bekanntwerden von Informationen zu den ausländischen Partnerdiensten und den konkreten Strukturen des Bundesnachrichtendienstes im Ausland und damit einhergehend die mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Aufgabenerfüllung haben. Neben Rückschlüssen auf die Arbeitsmethodik der Nachrichtendienste des Bundes lassen sich das globale Kooperationsnetzwerk des Bundesnachrichtendienstes und hierdurch auch viele regionale und zum Teil auch thematische Schwerpunktsetzungen klar erkennen. Darüber hinaus würde die regionale Struktur in vielen Fällen Rückschlüsse zulassen, gegen welche Länder ein besonderes Aufklärungsinteresse gerichtet sein könnte und mit welchem Partner eine Kooperation zur Aufklärung eines Drittstaates bestehen könnte.
Der hieraus entstehende Vertrauensverlust würde die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes bedrohen, er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Einstellung einer Vielzahl von Kooperationen und zu außenpolitischen Konsequenzen führen. Als Folge bestünde daher die Gefahr, dass aufgrund dieses Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Partnern entfallen oder wesentlich zurückgehen könnten, so dass signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage für die Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland entstünden. Des Weiteren würde durch die komplette Offenlegung der personellen Organisationsstrukturen im Ausland die Gefahr bestehen, dass diese gezielter durch andere Nachrichtendienste in ihrer Arbeit behindert werden könnten.
Somit könnte letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Abs. 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Die Bundesregierung ist zudem nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 2 nicht offen erfolgen kann. Grundsätzlich ist der parlamentarische Informationsanspruch auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, ist zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf Frage 2 als Verschlusssache (VS) mit einem Geheimhaltungsgrad bis GEHEIM ist im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 würde jedoch Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur jeweiligen nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte der jeweiligen Dienste zu.
Daneben würde das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Nachrichtendienste nachhaltig erschüttert und die weitere internationale Zusammenarbeit wesentlich erschwert. Nach § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden können oder die für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich oder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Der Beitrag zu Frage 2 ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bestätigen, dass „für die USA in Deutschland allein rund 200 Nachrichtendienstler mit Diplomatenpass“ arbeiten (SPIEGEL-Online vorn 8. August 2014)?
Wenn nein, welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung?
Aus Sicht der Bundesregierung können die Angaben aus dem zitierten SPIEGEL-Artikel nicht bestätigt werden. Im Übrigen wird auf die im Jahr 2013 bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antworten zu den Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels Nr. 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14483 vom 2. August 2013 verwiesen. Die damaligen Angaben entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand der Bundesregierung.
2. Wie viele Staaten haben die Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 vom Auswärtigen Amt erhalten, wie viele haben darauf überhaupt reagiert, wie viele haben mit einer Fehlmeldung geantwortet, und wie viele davon mit der Benennung mindestens einer Person?
Die Verbalnote vom 06.08.2014 wurde an alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Übersicht aller diplomatischen Vertretungen ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amts eingestellt und unter folgendem Link erreichbar: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/VertretungenFremderStaatenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html. Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Angaben sind als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft; die entsprechende Antwort wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Aus welchen Staaten waren in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen per 31. August 2015 (bzw. im Jahr 2014) laut Antwort an das Auswärtige Amt auf die Rundnote 17/2014 Personen von Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte mit der jeweilig gemeldeten Personenzahl nennen)?
Über die in Frage 2 gegebenen Informationen hinaus können aus Gründen des Staatswohls weitere Angaben zu den Antworten auf die Verbalnote nicht gemacht werden.
Die diplomatische Kommunikation über nachrichtendienstliche Belange ist von höchster Sicherheitsrelevanz. Sie erfordert zwingend einen äußerst sensiblen Umgang mit den jeweiligen Staaten, um dabei die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu wahren.
Die Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf den Einsatz nachrichtendienstlichen Personals an einzelnen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland zuließen, würde zu einer schweren Belastung der bilateralen Beziehungen zu diesen Staaten führen. Sie würde darüber hinaus generell die künftige Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten bzgl. nachrichtendienstlicher Tätigkeiten erschweren.
4. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.
5. Wie viele weitere (nicht dem Auswärtigen Amt gemeldete) für ausländische Nachrichtendienste tätige Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Nachrichtendienste des Bundes an diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte Zahl der Personen und die jeweiligen Staaten nennen)?
Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten hier sogenannte Legalresidenturen.
Die Frage, welche Personen getarnt unter diplomatischer Abdeckung an den offiziellen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen der Gast- bzw. Entsendeländer in Deutschland einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgehen, stellt den Schwerpunkt der Spionageabwehr dar.
Eine Angabe, wie viele Personen für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig sind und durch die Spionageabwehr erkannt wurden, kann aus Gründen der operativen Sicherheit nicht erfolgen. Die Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen zur Erkenntnislage der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz selbst in eingestufter Form birgt durch ein etwaiges Bekanntwerden derselben konkrete Gefahren für den Kernbereich der eigenen nachrichtendienstlichen Abwehrtätigkeit einschließlich nachrichtendienstlicher Quellen.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Frage 5 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes sowie die möglichen außenpolitischen Konsequenzen nicht ausreichend gewährleisten. Die Antwort zu der o. g. Frage würde die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit seinen ausländischen Partnerdiensten so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Die erbetenen Informationen berühren demzufolge derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, so dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
6. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Gastlandes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.
7. In welchen Staaten sind Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus mit Kenntnis des jeweiligen Gastlandes tätig (bitte die Staaten mit der jeweilig gemeldeten bzw. bekannten Personenzahl nennen)?
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.
8. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Es hat in den Jahren 2014 und 2015 keine Ausweisungen gegeben.
9. Wie viele weitere (nicht als Residenten im Gastland benannte) Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland sind in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus im Ausland tätig (bitte die Gesamtzahl der Personen und der Länder einzeln nennen)?
Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Wie viele dieser Personen wurden auf Grund ihrer Tätigkeit für deutsche Nachrichtendienste in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?
Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
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: CISA: Ein als „Cybersecurity“ getarntes Überwachungsgesetz
Anti-CISA-Aktivisten protestieren vor dem Senat (Foto: Fight for the Future) : CISA: Ein als „Cybersecurity“ getarntes Überwachungsgesetz Der US-Senat hat am gestrigen Dienstag den umstrittenen Cybersecurity Information Sharing Act (CISA) mit 74 zu 21 Stimmen verabschiedet. Er soll zur Verhinderung von „Cyberangriffen“ auf die amerikanische Wirtschaft den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden ermöglichen. Bürgerrechtsgruppen und IT-Firmen befürchten, dass persönliche Daten unkontrolliert an Regierungsbehörden weitergeleitet werden, und sehen das Gesetz als eine weitere Überwachungsmaßnahme.
CISA klingt bekannt, gab es da nicht schon mal so etwas Ähnliches?
Bei dem Gesetz handelt es sich um den de-facto-Nachfolger des Cyber Intelligence Sharing and Protection Act (CISPA), der nach umfangreicher Kampagnenarbeit zumindest vorerst gestoppt wurde. Ein guter Vergleich der unterschiedlichen Gesetzesentwürfe findet sich bei Dailydot.Was steht drin?
Wie bei CISPA steht bei CISA offiziell der Schutz vor Hacker-Angriffen auf US-Unternehmen im Vordergrund (Gesetzestext). Durch das Teilen von umfangreichen Informationen, sogenannte „cyberthreat indicators“, zwischen Firmen und Behörden sollen kritische Angriffe bereits im Anfangsstudium erkannt und bekämpft werden. Firmen seien bis jetzt äußerst vorsichtig, solche Daten weiterzugeben, aus Angst vor der Verletzung von Datenschutzgesetzen, argumentieren die Unterstützer. Daher sieht CISA vor, dass Unternehmen rechtliche Immunität für die Datenweiterleitung erhalten.Wer hat entschieden?
Zu den Unterstützern zählen sowohl Demokraten als auch Republikaner. Interessanterweise kam der Gesetzesvorschlag aus dem Geheimdienst-Ausschuss des US-Senates und nicht dem Heimatschutz- oder Wirtschaftsausschuss, die sich normalerweise mit der Sicherheit von elektronischer Infrastruktur befassen.Wer bekommt die Daten?
Verschiedene Regierungsbehörden, u. a. das Heimatschutz‑, das Verteidigungs- und das Justizministerium bekommen die Informationen, unter ihnen sensible Daten von Nutzer*innen, automatisch übermittelt. Diese können sie ebenfalls mit anderen Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten teilen, welche die Daten auch für andere Zwecke nutzen dürfen.Gegen Hackerangriffe ist gut, die schaden doch der Wirtschaft! Was gibt es da zu kritisieren?
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert die Weitergabe von persönlichen Daten an die Regierungsbehörden und die schwammigen Definitionen im Gesetz:CISA provides broad immunities for companies to share personal information to the federal government, vague definitions that do not define what information can and cannot be shared, information can be used for purposes unrelated to cybersecurity, and has the potential to be used as another tool to conduct surveillance.
Stattdessen sollten die wahren Probleme angegangen werden, fordert die EFF, die da lauten: unverschlüsselte Dateien, schlechte IT-Architektur, nicht geupdatete Server und Malware, die durch unbedachtes Öffnen von Links verbreitet wird. Diese seien verantwortlich für die Hacks der vergangenen Monate, bei denen beispielsweise millionenfach Fingerabdrücke von Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in den USA geleakt wurden. Eine Übermittlung von weiteren Daten an Regierungsbehörden scheint da hochgradig gefährlich.
Auch Edward Snowden meldete sich zu Wort und twitterte, dass es sich bei jeder Stimme für CISA um eine Stimme gegen das Internet handle:
Ach, immer diese Bürgerrechtsgruppen. Was sagen denn die betroffenen IT-Unternehmen?
Die sind zu großen Teilen ebenfalls gegen das Gesetz. Vor allem die IT-Wirtschaftsverbände haben sich öffentlich gegen den Gesetzesvorschlag positioniert und sehen in ihm ein Verstoß gegen die Privatsphäre. Außerdem bezweifeln sie die Wirksamkeit des Vorschlages. So werden bereits Informationen über Hacker-Angriffe mit der Regierung geteilt, ohne dass Datenschutzregeln verletzt werden, wie AlJazeera America erläutert.Es müsse etwas gegen die zunehmenden Hacker-Angriffe getan werden, aber CISA gehe aufgrund der unregulierten Weitergabe von Daten an die Behörden viel zu weit, schreibt der Wirtschaftsverband CCIA, zu dessen Mitgliedern Amazon, Facebook und Google gehören, in einem Statement:
CCIA recognizes the goal of seeking to develop a more robust system through which the government and private sector can readily share data about emerging threats. But such a system should not come at the expense of users’ privacy, need not be used for purposes unrelated to cybersecurity, and must not enable activities that might actively destabilize the infrastructure the bill aims to protect.
Leider haben sich aber nur wenige Firmen direkt öffentlich gegen das Gesetz gestellt, unter ihnen Twitter, reddit und Apple. Die Kampagne gegen CISPA war von deutlich mehr Unternehmen getragen worden, die jetzt deutliche Stellungnahmen aber vermeiden.
NGOs sind dagegen, Unternehmen teilweise auch. Aber was sagen denn IT-Experten zu CISA?
In einem von dutzenden Sicherheitsexperten unterzeichneten Brief an den US-Senat (pdf) wird an diesen appelliert, CISA nicht zu verabschieden. Jennifer Granick vom Center for Internet and Society an der Universität Stanford schreibt, dass Sicherheitsinformation bereits heute geteilt werden und das bisschen Privatsphäre, das es noch gibt, nicht auch noch geopfert werden sollte:
Meanwhile, companies are sharing vulnerability data with each other, in all kinds of ways commercial and voluntary. More vulnerability information sharing would be a good thing to have. But we need not sacrifice what little privacy we have on the altar of government involvement.
Wie geht’s jetzt weiter?
In der zweiten Kammer, dem US-Repräsentantenhaus, gibt es einen ähnlichen Gesetzesvorschlag, der jetzt mit der Senats-Version in einem Vermittlungssausschuss verglichen und zusammengeführt wird. Danach muss noch Präsident Barack Obama unterschreiben, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Ein Veto seinerseits ist aufgrund der geäußerten Regierungsunterstützung für CISA sehr unwahrscheinlich.Die Aktivisten auf der anderen Seite des Atlantiks geben den Kampf gegen das Gesetz aber noch nicht auf: Die Bürgerrechtsorganisation Fight for the Future ruft dazu auf, auf den Vermittlungsausschuss Druck auszuüben und sich genau zu merken, welche Abgeordnete „gegen das Internet gestimmt haben“.
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: Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen bis Februar 2016 Datentransfers in die USA prüfen
USA - Kein vermeintlich sicherer Hafen für Datenpakete mehr. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Containerschiff_Hanjin_Chicago.jpg">Oliver Ohm</a> : Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen bis Februar 2016 Datentransfers in die USA prüfen Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat mitgeteilt, die deutschen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes hätten sich auf eine Strategie nach dem Safe-Harbor-Urteil geeinigt. Mit dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission für ungültig erklärt. Damit sind Datenübertragungen in die USA, bzw. zu US-Firmen, die sich als Safe-Harbor-Nutzer registriert hatten, nicht mehr per se für sicher erklärt.
Die Datenschutzbeauftragten wollen nun von sich aus Prüfungen initiieren und nicht auf Beschwerden von Bürgern warten, laut NDR Info soll das bis zum Februar 2016 dauern. Caspar sagt:
Diese Prüfung wird insbesondere bei den Töchterunternehmen von Safe-Harbor-gelisteten US-Firmen erfolgen, die ihren Sitz in Hamburg haben und ihre Daten an die Mutterunternehmen in den USA übersenden. Untersagungsverfügungen können sich daran anschließen.
In Hamburg sitzen etwa die deutschen Tochterfirmen von Facebook und Google. Caspar hatte bereits desöfteren klare Worte gegen deren Datengeschäftsmodelle gefunden. In Irland wird ebenfalls eine Prüfung der Datenübertragung von Facebook, das in Dublin seinen Europasitz hat, geprüft.
Sollte eine Datenübertragung weiterhin nur auf der Safe-Harbor-Entscheidung stattfinden, wäre sie unrechtmäßig. Es gibt jedoch weitere Rechtsgrundlagen – viel genutzt sind etwa Binding Corporate Rules und Standardvertragsklauseln. Auch deren weitere Gültigkeit wird angezweifelt, da aufgrund der Verpflichtung US-amerikanischer Unternehmen, Daten massenhaft an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, grundsätzlich angezweifelt werden muss, ob dort ein europäisches Schutzniveau erreicht werden kann. Caspar empfiehlt daher, Server in der EU zu nutzen.
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: Live-Lesung: NSA-BND-Untersuchungsausschuss zum Nachhören
Zeuge Günter Heiß vor Beginn der Anhörung. : Live-Lesung: NSA-BND-Untersuchungsausschuss zum Nachhören Letzte Woche fand in Berlin eine Tagung über Drohnen statt, während zeitgleich im NSA-BND-Untersuchungsausschuss Brandon Bryant ausführlich zu seiner Tätigkeit als US-Drohnenpilot befragt wurde. Aus dieser Ausschuss-Befragung Bryants wurden Teile am Donnerstagabend im Rahmen der Tagung live verlesen. Wer bisher noch nicht die Zeit hatte, das Live-Protokoll zu lesen, dem bieten wir das mp3 dieser Live-Lesung zum Runterladen an.

Der Live-Lesung der Fragen der Parlamentarier und Aussagen von Brandon Bryant liegt eine gekürzter Teil des Live-Blogs der Sitzung zum Thema „Geheimer Krieg“ des NSA-BND-Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag zugrunde, den wir hier wiedergeben.
Die Antworten gibt der ehemalige Drohnenpilot der US Air Force, Brandon Bryant, 29, aus Montana. Bryant war als US-Drohnenpilot im Irak, New Mexico und Nevada im Einsatz, stieg 2011 aber aus Gewissensgründen aus. Seit seinem Ausstieg kritisiert er immer wieder öffentlich die Praktiken im Drohneneinsatz. Mit seiner Hilfe wollte der Untersuchungsausschuss mehr darüber erfahren, wie sehr Deutschland in die Drohnenschläge der USA involviert war und ist. Es steht im Raum, dass Informationen, insbesondere Koordinaten, die aus Deutschland geliefert wurden, bei gezielten Tötungen geholfen haben. Außerdem soll die US-Luftwaffen-Basis Ramstein in Deutschland dazu genutzt werden, Drohnenangriffe zu steuern. Eine Rolle bei der Zielauswahl spielt auch das in Stuttgart stationierte United States Africa Command (AFRICOM). Bryant sagte in einem Interview gegenüber der Süddeutschen Zeitung:
Es ist ganz einfach. Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich.
Im NSA-BND-Ausschuss folgt nach einigen kurzen Eingangsworten Bryants die Befragung:
Bryant: Ich möchte Ihnen allen danken für die Ehre Ihrer Aufmerksamkeit. Wir müssen uns der Bedeutung der Informationen bewusst sein, denn wir werden hier Geschichte schreiben. Vor einhundert Jahren waren die USA und Deutschland noch Feinde, heute sind sie wichtigste Verbündete. Deutschland hat einen Einfluss darauf, in welche Richtung mein Land geht. Deutsche Erkenntnisse aus Zweiten Weltkrieg sind eine bittere Erfahrung. Wir müssen unsere Handlungen und die Verantwortung dafür sehen. Wir alle müssen uns fragen, wem wir dienen wollen und warum. Drohnenopfer Abdulrahman al-Awlaki wurde getötet, und ich war Teil dieser Maschine. Er und andere haben den Preis bezahlt. In Zukunft müssen wir Ähnliches verhindern. Wir müssen auch auf andere schauen: Manning, Assange, Snowden. Unsere Entscheidungen heute werden zeigen, wohin wir in Zukunft gehen.
Sensburg: Wollten Sie immer zum Militär?
Bryant: Ich wollte Journalist werden, habe englische Pädagogik studiert.
Sensburg: Oh, sie sind breit aufgestellt. Wie kam es dazu, zu den Nachrichtendiensten zu gehen, Sie hatten einen guten Eingangstest, warum nicht im Pressestab?
Bryant: Dass ich zum Militär ging, war eher schicksalshaft. Meine Mutter hatte immer noch Schulden, und ich wollte, dass sie damit nicht Rest ihres Lebens verbringt. Ich hatte einen Freund beim Zentrum für US-Armee-Rekrutierung. Er hat von der Air Force erzählt, sie würden die Ausbildung bezahlen und man kommt in der Welt herum. Das klingt gut mit 19 Jahren.
Sensburg: Wie ist dort die Personalauswahl? Braucht man im Drohnenbereich unglaublich viele Leute? Wie ist das Personalmanagement? Nehmen die alle, die eine Tastatur halten können oder möglichst viele junge Leute? Finden Sie, das läuft ordentlich? Sie sind innerhalb nur eines Jahres als Drohnenpilot übernommen worden. Ich kann mir da keine Spezialausbildung vorstellen.
Bryant: Ein paar Details zu Ausbildung: Die war unvollständig. Die Grundausbildung war okay, Bilderanalyse usw. Die Mentalität war aber wie im Kalten Krieg. Das waren auch die alten Videos.
Die Rekrutierung war letztlich eine Verarschung. Die lügen Sie an, drehen an Zahlen und medizinische Probleme werden ignoriert. Das kennt man sonst von der Air Force nicht. Ich war einer der ersten bei der „großen Schwemme“. Viele meiner Kollegen waren unterdurchschnittlich qualifiziert.Sensburg: Haben Sie mal geäußert, was Sie lieber machen würden? Selber fliegen, im Außenbereich arbeiten? Oder war alles aufdiktiert?
Bryant: Nein, habe es nicht probiert. Ich wurde in Nevada ins „Theater“ gebracht, das war so groß wie der Kreis an Menschen hier. Da haben wir Videos mit Drohnen und Heavy Metal gesehen. Der Sergeant sagte dazu: „Euer Job ist es, Menschen zu töten.“
Ich habe gesagt: „Ich glaube nicht, dass ich das machen kann.“ Er wieder: „Du hast einen Eid geleistet, du wirst das machen.“
Habe das dann auch getan. Mein Großvater hat gesagt: Das einzige, was ein Mann an Wert hat, ist sein eigenes Wort. Am Ende habe ich dann doch den Eid verletzt.Sensburg: Mitgehangen, mitgefangen? Haben Sie gedacht, das ist was nicht nur mit friedlichen Dingen?
Bryant: Ich wusste um die Auswirkungen, habe aber geglaubt, meinem Land zu dienen. Wirklich den Abzug zu betätigen, das habe ich mir nicht vorgestellt. Ich habe an das Land geglaubt.
Sensburg: Haben Sie selbst eine Fluglizenz?
Bryant: In der Air Force muss man Offizier sein. Das ist das Prinzip des Drohnenprogramms: Ein richtiger Pilot ist auch immer da, da muss man nur übernehmen, wenn er die Kontrolle verliert. Ich hatte Notfallautorität.
Sensburg: Ist man mit dem Piloten in einem Raum?
Bryant: Ja.
Sensburg: Was war deren Qualifikation?
Bryant: Die kamen von Fluggeräten und hatten Jahre Flugerfahrung. Aber die wurden aus vorigen Programmen rausgeworfen: betrunken, unfähig, Befehle zu befolgen, unfähig am Gerät… Wenige Piloten wollten freiwillig zum Drohnenprogramm.
Sensburg: Ist noch eine dritte Person im „Container“?
Bryant: Legalistisch sollte es noch Beobachter geben, ein weiterer Pilot. Aber tatsächlich passiert das nur auf Zufallsbasis.
Sensburg: Nochmal zum Ablauf ab Einsatzbefehl: Ist eine Remote Split Operation (RSO) im Hintergrund?
Bryant: Lange nicht mehr gehört. RSO heißt, dass wir in anderen Ländern agieren und gleichzeitig Fahrzeuge aus eigenem Land bedienen. Alles über Satellit gesteuert, und Ramstein ist der Signalrelais-Stützpunkt für Nahost.
Sensburg: Für welche Daten?
Bryant: Alle Daten. Jedes einzelne bisschen an Dateninformation, das zwischen Flugzeug und Mannschaft übertragen wurde.
Sensburg: Für alle Gebiete ist Ramstein bedeutend oder noch andere Relais-Stützpunkte?
Bryant: Alles Ramstein, wir mussten sogar einen neuen Satelliten hochschicken, weil die Signale aus Jemen nicht abgedeckt wurden.
Sensburg: Wer war noch ab und zu im Container?
Bryant: Besucher… manchmal Befehlshaber, höherrangige Leute. Normalerweise ist man aber allein und isoliert.
Sensburg: Wie läuft das generell ab, kriegen Sie vorher Infos wie: Wir überwachen jetzt dieses Haus. Dann fliegen Sie über dem Haus rum. Also wie kriegen Sie Input, wenn eine konkrete Zielperson auftaucht? Wen fragen Sie da?
Bryant: Wir fragen gar nichts. Wir bekommen Befehle.
Sensburg: Von wem?
Bryant: Verwirrend. Wir nennen die den „Kunden“, der kontrolliert die Mission: „Folgt dem, passt auf den auf.“
Sensburg: Wie ist das Verhältnis Sensor-Operator vs. Screener?
Bryant: Der Sensor-Operator koordiniert die Kamera. Die Screener in der „Distributed Ground Systems“-Bodenstation beobachten das Videobild und sagen dem Kunden bescheid, wenn etwas Wichtiges passiert.
Wenn jemand Wichtiges auftaucht, würde uns das gesagt werden. Sie sagen nicht, warum, sie sagen nur, folgt dem, das ist die Koordinate.Sensburg: Der Kunde würde dann den Wunsch äußern, weiterzuverfahren. Würde er auch sagen: „Zum Abschuss freigegeben“?
Bryant: Mehr oder weniger. Die mussten dann zum Geschäftsbefehlshaber gehen und es dann erlaubt bekommen. Aber die sagen, dass wir schießen sollen oder nicht.
Sensburg: War das alles optisch, durch Kameraerfassung? Keine Signalerfassung?
Bryant: Korrekt.
Sensburg: Ist Ihnen bekannt, dass aufgrund von Funkzellendaten Drohneneinsätze geflogen wurden? Reine Koordinaten? Wenn ja, wie geht das?
Bryant: Mein zweiter Abschuss war über Metadaten. Die vorige Schicht hatte Gebäude beobachtet. Bei meiner Schicht hatten wir Signale vom Telefontracking, dann wurde beschlossen, zu schießen.
Sensburg: Laut Zeitungsbericht: „Sie sollten High-Value-Targets verfolgen.“ Haben Sie sich das nachher erschlossen oder wussten Sie das vorher? Konkreter Fall: Anwar al-Awlaki.
Bryant: Das war ein besonderer Fall, es wurde gesagt, er sei ein Verräter und verdient es zu sterben. Ich wusste nichts speziell über ihn, nur dass er Imam war.
Sensburg: Waren da Nachrichtendienst-Leute dabei?
Bryant: Nein.
Sensburg: Wie wurde der Auftrag durchgeführt?
Bryant: Wir sind ihm zehn Monate lang gefolgt. Oder eher: Wir haben ihn gesucht. Und dann haben wir im Februar 2011 angefangen, bewaffnete Missionen über Jemen zu fliegen. Ich hatte auch kein Problem damit, dass die Konsequenz seines Auffinden sein Tod sein würde, denn das sollten eigentlich Bodentruppen machen. Man hat uns dann gesagt, der Präsident sagt, wir sollen ihn abschießen.
Der Kommandeur war sehr aufgewühlt. Er hat gesagt, er verletzt seinen Eid, denn selbst ein Verräter hat das Recht auf ein Verfahren mit Jury. Genau da hatte ich das Gefühl, ich hätte meinen Eid verraten.Sensburg: Ich frage mich: Kann eine Drohne durch Metadaten auf ein Ziel geleitet werden, durch Koordinaten?
Bryant: Ja.
Sensburg: Müssen die vorher da sein, wird die Drohne durch Metadaten geleitet?
Bryant: Beides. Wir haben eine grundlegende Vorstellung vom Gebiet. Metadaten helfen bei der Zielerfassung.
Renner: Sie sagen, Handysignale sind zur Lokalisation geeignet: Wurde auch auf terrestrischer Basis agiert?
Bryant: Wenn die Drohne Teil des GILGAMESH-Projektes ist, fungiert die Drohne als Funkmast. Ein Telefon sucht immer das stärkste Signal. Wir sind dann eben so ein Funkmast und wissen, wer da ist. Wir zapfen die echten Funkmasten an und ziehen das Signal zu der Drohne hin ab, durch Triangulation können wir dann das Ziel lokalisieren. Mit Satellitentelefon würde das nicht funktionieren.
Der Begriff GILGAMESH bezieht sich auf die aktive Geo-Lokation durch Predator-Drohnen.
Renner: Wir haben auch diskutiert, ob lokale Handydaten von Partnerstaaten nutzbar sind. Ein Argument lautet ja: Die Daten von USA und Deutschland sind nicht für Derartiges nutzbar, weil der Signalweg zu lang ist.
Bryant: Doch, das ist möglich, weil Metadaten nicht zeitkritisch sind, also SIM-Kartennummern etc. Das ist ja das, was wir wollen. Dadurch bekommen wir die Verbindung von der SIM-Karte zur Person. Wenn Deutschland diese Daten weitergibt, kann man damit dann Leute exekutieren.
Renner: Sind solche Fälle bekannt?
Bryant: Ja, ein Fall, von dem ich weiß: Es ging um zwei neuseeländische Lehrer. Diese Zivilisten waren in Nahost. Deutschland hat Metadaten an die USA gegeben, die zum Tode geführt haben. Sie wurden durch einen Drohnenschlag getötet.
Renner: Wurden dafür auch Metadaten genutzt?
Bryant: Metadaten waren das, was weitergegeben wurde.
Flisek: Sehen Sie auch ein Problem, wenn es sich um Einsätze handelt, die vom Völkerrecht gedeckt wären?
Bryant: Hypothetisch, wenn das Völkerrecht eingehalten wird und Aktionen nicht zur Tötung führen. Wenn wir damit jemanden verhaften und nicht töten, dann würde ich sagen, das ist okay. Aber wann wird das schon genutzt? Drohnenpiloten sind Menschenjäger.
Flisek: Sind „Kollateralschäden“ Einzelfälle? Worüber unterhalten wir uns da, war das der Regelfall?
Bryant: Ziemlich. Wir unterscheiden drei Kennzeichen: Männer in militärischem Alter, dann „Raben und Krähen“, also Frauen und Kinder. Männer in militärischem Alter heißt über zwölf Jahre, die waren legitime Ziele. Ich würde aber sagen, das sind Kollateralschäden, weil das nicht entsprechend der UN-Terminologie ist.
Flisek: Per se werden Männer mit Aussehen über zwölf Jahren als militärische Ziele eingestuft – also zum Abschuss freigegeben?
Bryant: Ja.
Flisek: Woran hat man das Alter festgemacht?
Bryant: Wussten wir nicht. Man hat ein gutes Bild vom Körper über Infrarot bekommen. Man konnte gut sehen: ob Jugendlicher, Kind, Frau, Mann.
Es ist viel komplizierter, welche Algorithmen man benutzt. Ob Hellfire-Raketen eingesetzt werden, war keine Information, die ich bekam.Flisek: War die Bewertung automatisiert oder durch Menschen?
Bryant: Durch Menschen. Die Screener und der Kunde haben die Entscheidung getroffen, auf wen man schießen sollte und warum.
Flisek: Bei dem Kriterium „zwölf Jahre“, hatten Sie dort Zweifel?
Bryant: Ja, jedes Mal. Das war einer der Hauptpunkte, der mich beschäftigt hat. Ich hatte Zweifel. Da waren einige Menschen, die bei Kollateralschäden gesagt haben: „Man muss das Gras mähen, bevor es wächst. Macht nichts, wenn es Kinder sind, das werden dann eh Terroristen.“

Flisek: Haben Sie Informationen darüber, dass deutsche Stellen über die Funktionen von Ramstein Bescheid wissen?
Bryant: Uns wurde gesagt, dass wir mit der Regierung zusammenarbeiten, und die wusste, was dort passiert. Wir müssen also nichts verbergen. Einzelne Namen oder Einheiten weiß ich nicht. Es wurde nur gesagt, dass Vertreter der deutschen Regierung wussten, was vor sich geht.
von Notz: Ist es ein Problem, dass Sie hier so offen reden, also rechtlich?
Bryant: Das sollte eigentlich kein rechtlich problematisches Thema sein. Ich übernehme Verantwortung, auch mein Land sollte das mal tun.
von Notz: Eine Frage zu Kollateralschäden: Hat es statistische Auswertungen gegeben, wo gesagt wurde: Diesmal war es sehr erfolgreich oder nicht so gut. Gab es Evaluationen? Konnte man überhaupt evaluieren? Oder hat man einfach gesagt: Passt schon?
Bryant: Nach jeder Mission, nach jedem Schuss musste der Pilot einen Bericht verfassen und eine Schadenseinschätzung abgegeben. Meist so, dass die Mission das Abfeuern einer Hellfire verlangte und drei Personen getötet wurden und die Mission erfolgreich abgeschlossen wurde.
von Notz: Wenn Berichte gefertigt werden, neigt man dazu, Probleme nicht reinzuschreiben? Gab es da einen Check oder ging das einfach so in die Statistik ein?
Bryant: Normalerweise wurde einfach geschrieben. Es gab dann ein Debriefing: „Was war gut, was schlecht?“
Ich habe nie erlebt, dass jemand zurechtgewiesen wurde. Es gab auch keinerlei Kontrolle, da hat keiner draufgeguckt.Sensburg: War das alles optisch, durch Kameraerfassung? Keine Signalerfassung?
Ströbele: War die Grundlage für Briefings die schriftlichen Unterlagen?
Bryant: Powerpoint-Präsentationen.
Warken: Laut Interview in der SZ im Jahre 2014 sagten Sie: „Es ist egal, wo Drohnen im Einsatz sind, die Daten gehen immer über Ramstein.“ Zur Einordnung: Ist Ramstein immer im Spiel oder nur bei Nahost?
Bryant: Soweit ich das weiß: immer.
Warken: In welcher Form, als Relaisstation?
Bryant: Ja.
Wendt: Sie sagten, 98 Prozent der Flugstunden waren Beobachtung und nur zwei Prozent Kampf. Stand das vorher fest, wurde zwischendurch gewechselt?
Bryant: Mit den Predator-Drohnen war jede Mission Aufklärung, die auch Kampf werden konnte. Reapers hatten acht Hellfire-Raketen, die spezifisch für Angriffe geschaffen sind. Ich bin immer Aufklärung geflogen, mit der Möglichkeit auf Abschuss.
Hahn: Ist die Entscheidung über Drohnenstarts eine politische oder militärische Entscheidung? Können Drohnen ohne politische Zustimmung eingesetzt werden?
Bryant: Hoffe ich nicht und glaube es nicht. Die meisten Tötungsentscheidungen waren militärische Operationen. Ich hoffe, dass es eine Struktur gab, in der das stattfand. Je mehr ich weiß, desto mehr sehe ich, wie das fragmentiert wurde. Ich habe den Abzug gedrückt, wenn mir das gesagt wurde.
Flisek: Sie sind jemand, der uns hier sehr, sehr eindrucksvoll geschildert hat, wie solche militärischen Drohneneinsätze aussehen. Als politische Entscheider haben wir das unter vielen Punkten zu beurteilen. Was ist für Sie der qualitative Unterschied im Kriegsrecht von bewaffneter Drohne und bewaffneter F16?
Bryant: Ein F16-Pilot muss jahrelang ausgebildet sein, fit sein, geistig und körperlich. Viel mehr Geld wird investiert in den Menschen als in das Flugzeug. Kampfpiloten sollen von höchster Qualität sein. Drohnenschnittstellen sind dagegen junge Leute von der High School. In meinem Fall: Ein junger Mann ohne Lebenserfahrung wird in eine Kampfsituation gebracht, neben einem Piloten, der enttäuscht ist und der eigentlich Flugzeuge fliegen will. Wenn der die Drohne fliegt, nimmt man ihm das weg. Seine Lebensqualität sinkt.
Wir wurden nicht hoch angesehen. Wir sahen uns als Flieger, aber andere Flieger haben uns gehasst. Wie bei einem Computerspiel, nicht wie Call of Duty, mehr wie SIMS.
Eine F16 kann vier bis fünf Stunden fliegen, dann Debriefings. Jedes Mal geht es um was. Bei Drohnen sitzt jemand stundenlang, zwölf Stunden, sechs Tage die Woche in einer isolierten Box: Menschen zugucken, Frauen beim Wäsche waschen, Männer beim Bomben legen und dann ihre Kinder umarmend, und wie Menschen auf Dächern Sex haben. Das ist psychologisch sehr unschön.
Es wird gesagt: Das ist nicht so anstrengend, sie können ja nach Feierabend nach Hause gehen, Pizza essen. Aber man bekommt keine Unterstützung, man hat nicht die Qualitäten, die man für die Einsätze braucht. Die Leute werden misshandelt, ich habe viele Scheidungen gesehen. Wir können ja auch nicht darüber sprechen, wenn wir nach Hause kommen.
Soldaten möchten sich wichtig fühlen, ruhmreich, ehrenhaft sein. Wenn ein Land, dem Sie dienen wollen, sie so missbraucht, macht das alles kaputt. Was Sie da sehen, ist, dass mein Land die Operateure verantwortlich macht, obwohl andere verantwortlich sind.Unabhängig von einer Mittäterschaft beim US-Drohnenkrieg, plant die Bundesregierung bereits die Anschaffung einer bewaffneten „europäischen Drohne“.
In der nächsten öffentliche Sitzung des NSA-BND-Ausschusses am 5. November wird übrigens der „Selektoren-Beauftragte“ Kurt Graulich befragt werden. Wenn die geneigten netzpolitik.org-Leser Gefallen an diesem Live-Lesung-Podcast haben, dann würden wir uns eine Form der Fortsetzung überlegen.
Bildlizenzen: CC BY 2.0 via flickr/Mike Licht. Musiklizenz im Podcast: CC BY-NC-SA 3.0 via jamendo/Bad Bed Bugs
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: Chinesische Regierung verhaftet erstmals Hacker auf US-Geheiß
: Chinesische Regierung verhaftet erstmals Hacker auf US-Geheiß Kurz vor dem Besuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping in Washington Ende September hat die Regierung in Peking einige Hacker verhaftet, die Daten US-amerikanischer Unternehmen entwendet haben sollen. Wie die Washington Post berichtet, seien die Verhaftungen im Rahmen eines möglichen Wandels in den Machtverhältnissen zwischen den USA und China bezüglich Wirtschaftsspionage zu sehen. US-Behörden und ‑Unternehmen werfen der chinesischen Regierung bereits seit Jahren vor, zu wenig gegen Online-Industriespionage vorzugehen. Xi Jinping und Obama vereinbarten nun in Washington, dass ihre Regierungen solche Angriffe weder führen noch billigen werden.
Catherine Lotrionte, who teaches international law and cyberpolicy at Georgetown University and is a former CIA lawyer, said she had been skeptical that the pact was more than words. But China’s arrests, she said, „makes the U.S. government look much smarter coming into this agreement“ with Xi. „You want to see the Chinese do something,“ she said. „This would be one of those things that I want to see. It is a good-faith move by the Chinese.“ She too, however, cautioned that there must be follow-through. „You want to watch over the next couple of months for action, for the cessation of attacks,“ she said.
Die Verhaftungen seien wohl getrennt von der Kampagne „Operation Clean Internet“ zu betrachten. Das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit hatte im Juli angegeben, 15.000 Menschen aufgrund mutmaßlicher Online-Verbrechen verhaftet zu haben.
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: Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang
Screenshot der Petitions-Seite : Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang Laut den AGBs von Facebook müssen sich NutzerInnen unter ihrem echten Namen anmelden. Um dies durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit, Profile mit vermeintlich „unechten“ Namen zu
denunzierenmelden. Die Betroffenen müssen dann mittels eines amtlichen Dokuments nachweisen, dass es sich um ihren richtigen Namen handelt. Wenn dies nicht der Fall ist, ändert Facebook den Namen automatisch.Ein internationales Bündnis aus Menschenrechtsgruppen hat nun eine Petition gestartet und appelliert an Facebook, die Vorschriften zu ändern. Diese würden viele NutzerInnen einem hohen Risiko aussetzen.
Es seien Fälle bekannt, in denen Opfer von (häuslicher) Gewalt durch einen von Facebook erzwungenen Namenswechsel wieder für ihre PeinigerInnen auffindbar waren, die Namen von LGBTQ-Aktivisten und Trans*Personen veröffentlicht wurden und Namen von Menschen aus ethnischen Minderheiten, wie Native Americans, nicht von Facebook als „authentisch“ anerkannt wurden. Auch werden Trans*Personen diskriminiert, weil ihr Name teilweise nicht mit ihren offiziellen Dokumenten übereinstimme.
Zusätzlich ist das Verfahren der Namensüberprüfung fehleranfällig: So werde eine Frist von zehn Tagen für die Überbringung eines Nachweises gesetzt, das Senden von Ausweis-Dokumenten geschehe nicht auf verlässlich verschlüsselten Wegen und die Entscheidung Facebooks ist unwiderrufbar.
Im Aufruf schreibt das Bündnis:
We write to call on Facebook to fix its broken “authentic identity” (commonly known as “real name”) policy. It’s time for Facebook to provide equal treatment and protection for all who use and depend on Facebook as a central platform for online expression and communication.
We are a coalition of people and organizations who work to protect the rights of women, indigenous and ethnic minority communities, LGBTQ people, and Internet users who have found Facebook’s name policies to be culturally biased and technically flawed.
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: Safe-Harbor-Urteil schränkt nicht nur Datentransfer in die USA ein, es ruft auch EU-Staaten zur Verantwortung
Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sitzungssaal_EuGH.jpg?uselang=de">Stefan64</a><a>. Lizenz: Creative Commons </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Safe-Harbor-Urteil schränkt nicht nur Datentransfer in die USA ein, es ruft auch EU-Staaten zur Verantwortung Die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungülitg erklärt worden, Datenübertragungen aus der EU in die USA sind daher nicht mehr per se als zulässig zu erachten, da das vormals definierte gleichwertige Datenschutzniveau nun keinen Bestand mehr hat. Abseits von der um sich greifenden Freude lohnt es sich, noch einmal einen genaueren Blick auf das Urteil zu werfen und sich Ausgangslage und Begründung anzusehen.
Die Kernfrage ist nämlich nicht nur, ob die USA ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, sondern: Kann die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten davon abhalten, selbst zu untersuchen, ob Datenschutzbestimmungen und damit Grundrechte verletzt werden und eventuell daraufhin Datenübertragungen einzuschränken?
Die Antwort: Nein. Vor allem steht dem nämlich ihre Unabhängigkeit entgegen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sollen prüfen, ob Datenverarbeitung, ‑erhebung und Co. in Übereinstimmung mit EU-Gesetzen geschehen. Die schreiben nämlich ein gleichwertiges Schutzniveau vor, in dem datenempfangenden Staat müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden können, die in der EU vorgeschrieben sind. Das zu beurteilen ist nicht Sache einer Blankovereinbarung, sondern einer echten Prüfung:
… each of them is therefore vested with the power to check whether a transfer of personal data from its own Member State to a third country complies with the requirements laid down by Directive 95/46 [Data Protection Directive].
Und da jeder Mitgliedsstaat selber berechtigt sein muss, zu prüfen, muss es auch für jeden EU-Bürger möglich sein, bei der nationalen Aufsichtsbehörde Klage einzureichen, sowie Schrems es in Irland, dem Sitz von Facebook in Europa, getan hatte. Die Irische Datenschutzbehörde hatte seine Klage vormals nicht aufgenommen, sah sich nicht in der Verantwortung und war der Auffassung, nicht zuständig zu sein, denn die EU-Kommission hatte ja beschlossen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau herrsche. Das ist mit der heutigen Entscheidung hinfällig und die Irische Datenschutzbehörde wird sich des Falles annehmen müssen – ein Erfolg neben der Ungültigkeit der Safe-Harbor-Kommissionsentscheidung selbst und ein Signal an alle nationalen Datenschutzbehörden, nicht untätig eventuellen Grundrechtsverletzungen zuzusehen und sich dabei auf der EU auszuruhen.
Zum Aufheben von Kommissionsentscheidungen braucht es den EuGH aber, das dürfen die nationalen Gerichte nicht allein. Der EuGH entschied heute also auch, dass ein gleichwertiger Datenschutz bei Datenverarbeitung in den USA nicht gewährleistet ist und Safe Harbor damit seiner Grundannahme entbehrt. Zum einen habe die Kommission die nationale Rechtslage der USA nicht hinreichend berücksichtigt, denn US-Unternehmen sind zur Wahrung von US-Gesetzen verpflichtet, Daten an die Landesbehörden zu geben. Diese Gesetze stehen über der Safe-Harbor-Entscheidung und werden nicht durch internationale Regelungen eingeschränkt. Datenschutzbestimmungen der EU können damit per se nicht eingehalten werden, da sie der US-Rechtssituation diametral entgegenstehen. Einen Rechtsschutz für Betroffene gibt es auch nicht, rechtsstaatliche Prinzipien können so nicht eingehalten werden. Die Rechtsstaatlichkeit zweifelt der EuGH auch in Sachen Massenüberwachung an, er gesteht ein, dass die Überwachung im Interesse der USA steht, aber weist auch auf, dass die „Enthüllungen von Edward Snowden zeigen, wie man bei der NSA und anderen US-Behörden über das Ziel hinaus geschossen“ ist.
Darüberhinaus mache die Uneingeschränktheit der bisher zulässigen Datenübermittlung in die USA deutlich, dass die Notwendigkeit der Datennutzung, wie sie im EU-Recht vorgeschrieben ist, nicht besteht, da keinerlei Differenzierung stattfindet und eine generelle Übertragung der Daten mit Safe Harbor vorgesehen ist.
Das heutige Urteil beendet also öffentlichkeitswirksam gleich zwei Blankoscheine: Zum einen denjenigen der USA als sicheren Datenhafen und zum anderen den der Aufsichtsbehörden, die sich bequem auf EU-Entscheidungen berufen. Natürlich ist damit noch längst nicht alles gut oder schlecht. Weder die Massenüberwachung wird spontan unmöglich gemacht noch das Internet wird zusammenbrechen, so wie es einige Alarmisten im Vorfeld des Urteils prophezeiten. Vieles hängt jetzt daran, baldmöglichst einen Rechtsrahmen zu schaffen, der echte Datenschutzbedingungen für den Datentransfer aus der EU in die USA (und den Rest der Welt) formuliert, bevor allerorts versucht wird, Wege zu finden, Datenübertragungen auf andere Weise zu legitimieren, die nicht unbedingt zu besseren Bedingungen führen müssen.
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: EU-US-Datenschutzabkommen unterzeichnet, weitere Schritte notwendig
Justizkommissarin Věra Jourová freut sich über den Abschluss der Verhandlungen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via Wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Věra_Jourová.jpg">Reinis Inkēns</a> : EU-US-Datenschutzabkommen unterzeichnet, weitere Schritte notwendig Vertreter der EU-Kommission und der US-Regierung haben am Dienstag das fertig ausgehandelte Rahmenabkommen zum transatlantischen Datenschutz unterzeichnet. Darin wird der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt, die Ermittlungsbehörden untereinander austauschen, und es bietet EU-Bürgern die Möglichkeit, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten einzuklagen.
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es jedoch noch einige Hürden überspringen. Zunächst hat der US-Kongress ein Gesetz („Judicial Redress Bill“) zu beschließen, das EU-Bürgern den Weg vor US-Gerichte freimacht. Auf europäischer Seite wird sich das EU-Parlament mit dem mittlerweile geleakten Text auseinandersetzen.
Das sogenannte „Umbrella Agreement“ bezieht sich ausschließlich auf die Verfolgung von Straftaten, Terrorismus mit eingeschlossen, und lässt den Austausch von Daten außen vor, die etwa kommerziellen Zwecke dienen. Neben der Einklagbarkeit sind darin Bestimmungen zu Speicherfristen und der Weitergabe von Daten an andere Behörden sowie Drittstaaten enthalten. Zudem gesteht das Abkommen EU-Bürgern unter gewissen Auflagen das Recht zu, Einsicht in die über sie gespeicherten Daten zu nehmen und diese gegebenenfalls zu berichtigen.
Öffentliche und nationale Sicherheit gehen vor
Detaillierte Analysen des Textes stehen noch aus, einige schwammig formulierte Passagen geben jedoch jetzt schon Anlass zu Kritik. So enthält das Abkommen keine festgeschriebenen Höchstspeicherfristen, sondern lediglich die unscharfe Formulierung, dass Daten so lange gespeichert werden dürfen, wie es „notwendig und angemessen“ erscheint. Auch das Recht auf Einsichtnahme in die Daten ist mit allerlei Fallstricken versehen: Ausnahmen sind etwa dann vorgesehen, wenn die „öffentliche und nationale Sicherheit“ betroffen sein sollte oder „juristische Anfragen“ obstruiert werden könnten.
Im Falle von Datenverlust oder nach unberechtigten Zugriffen muss zumindest die übermittelnde Behörde auf europäischer Seite benachrichtigt werden, in gewissen Fällen auch die betroffene Person. Doch auch hier greifen die üblichen Ausnahmen wie die „öffentliche oder nationale Sicherheit“, die dabei nicht gefährdet werden dürfe. Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Einwirkung sind erlaubt, solange ihr Einsatz durch nationales Recht gedeckt ist.
Juristen sollen prüfen
Die Parlamentsabgeordnete Viviane Reding (EVP), die als damalige Justizkommissarin die Verhandlungen angestoßen hatte, forderte ihre Kollegen im EU-Parlament auf, den Vertrag auf Hintertüren zu untersuchen und sicherzustellen, dass er tatsächlich sicherheits- und datenschutzrechtlich unbedenklich ausfällt. Für den grünen Abgeordneten Jan Philipp Albrecht sollte der Text auf jeden Fall durch parlamentseigene Juristen geprüft werden. „Die meisten unserer Ansprüche an den Vertragstext wurden erfüllt, aber mit zwei Vorbedingungen“, sagte er The Register. Das eine sei die Verabschiedung des „Judicial Redress Bill“ durch den US-Kongress. Zweitens dürfe das Abkommen die existierende europäische Gesetzgebung in Hinblick auf Datenschutz nicht untergraben. „Die Kommission ist der Meinung, das sei nicht der Fall, aber ich denke, als Parlamentarier sollten wir unseren eigenen juristischen Dienst beauftragen, das zu prüfen.“
Der Vertrag war notwendig geworden, da es im Zusammenhang mit der Übertragung von Kontoinformationen (SWIFT) und Flugpassagierdaten (PNR) an US-Behörden zu Konflikten gekommen war. Die 2010 begonnenen Verhandlungen hatten sich zum Ziel gesetzt, solche Grundsatzfragen zu klären, die Mängel beim Datenschutz zu beheben und dafür zu sorgen, dass EU-Bürger ihre Rechte auch vor US-Gerichten durchsetzen können. Justizkommissarin Věra Jourová sieht diese Auflagen erfüllt und sagte, das Abkommen garantiere ein hohes Maß an Schutz aller persönlichen Daten, die zwischen Ermittlungsbehörden ausgetauscht werden. „Im Besonderen garantiert es, dass alle EU-Bürger die Möglichkeit haben, ihre Rechte vor US-Gerichten durchzusetzen.“ Sie zeigte sich zuversichtlich, dass bald ein verbessertes Safe-Harbour-Abkommen abgeschlossen werden könne, das den Datenaustausch zu kommerziellen Zwecken regelt. Zu klären seien bloß nur mehr einige „finale Details“.
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: Open Education in USA weiter am Vormarsch: Schulbezirk stellt um, Bildungsministerium stellt ein
: Open Education in USA weiter am Vormarsch: Schulbezirk stellt um, Bildungsministerium stellt ein Nachdem im August das University of Maryland University College den kompletten Umstieg auf offen lizenzierte Lehr- und Lernmaterialien verkündet hatte, berichtet Creative Commons jetzt von Fortschritten im Schulbereich.
Erstens setzt der Schulbezirk Williamsfield im Bundesstaat Illinois zukünftig nur noch auf offene Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Ressources, OER). Wie an der Universität in Maryland war der Umstieg auch in Williamsfield ein längerer Prozess. Den Anfang macht eine Entscheidung im Jahr 2013, Gelder für die Anschaffung von Mathematik-Lehrbüchern lieber in die Entwicklung von OER zu stecken. Creative Commons USA hat eine FAQ zusammengestellt, die es anderen Schulbezirken leichter machen soll, dem Beispiel von Williamsfield zu folgen.
Zweitens wurde gestern mit Andrew Marcinek der Name des ersten „Beraters für Open Education“ im US Bildungsministerium verkündet. Dessen Aufgabe soll vor allem darin bestehen, OER auf Ebene der Bundesstaaten und Schulbezirke zum Durchbruch zu verhelfen.
Lektionen für OER in Deutschland?
Vor allem das Beispiel Williamsfield zeigt, woran es in Deutschland noch fehlt: einer Reform der öffentlichen Finanzierung von Lernunterlagen, damit öffentliche Gelder nicht nur in die Anschaffung von Büchern sondern auch in die Erstellung von OER fließen können. Die kürzlich veröffentlichte Bestandsaufnahme zu OER in Deutschland hat das noch einmal deutlich gemacht. Um die von Seiten der Kultusministerkonferenz betonte „Neutralität“ bei der Lernmittelfinanzierung herzustellen, muss die Finanzierung von OER aus bestehenden Mitteln überhaupt erst einmal ermöglicht werden.
Einen Weg, wie das konkret funktionieren könnte, habe ich gemeinsam mit anderen in einer Studie für die Technologiestiftung Berlin (PDF) skizziert: Dezentrale Lernmittelbudgets sollten nicht nur für Anschaffung von Schulbüchern sondern in Crowdfunding-Manier auch für die Erstellung von OER eingesetzt werden dürfen. Um Pioniere zu fördern und den mit OER verbundenen Kollateralnutzen für die Allgemeinheit zu vergüten – schließlich stehen OER allen und nicht nur jenen, die sie finanziert haben, zur Verfügung – könnte die Anschaffung von OER mit einem OER-Bonus verbunden werden.
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: Verhandlungen zu EU-US-Datenschutzabkommen abgeschlossen, Gesetzesänderung in den USA notwendig
Das Umbrella Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen EU und USA regeln. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/howardignatius/13541944255/in/photolist-mCE1ev-56wNbr-6QNXQR-q2QHJk-8YCdAb-9WLeVB-pkATum-daWw7G-8ZrygU-s464PN-coEXwo-o1Uigi-rGhjZW-fCyp2s-cj32yQ-6csXfy-28onv-pCY82q-dKU43v-8GKz4W-daWuE8-9rnrxU-PjH3T-rTjeYX-514GE7-5jub4b-krQB9y-6bi73H-4GWbhK-jHdME-p8UAoA-eYPSs5-ddZ4mn-d7cwSh-aoHQGu-bNw1Kx-nDm4AR-7EBgn1-61EFZ6-rHFHqb-a3zp7E-cVCW6s-7kWndb-5ZS5Nx-gBSYVM-cEwizS-75hiXC-iDxiWK-6LvZF-fyqmEZ">howardignatius</a> : Verhandlungen zu EU-US-Datenschutzabkommen abgeschlossen, Gesetzesänderung in den USA notwendig Im Mai haben wir den Entwurf zum EU-US-Datenschutzabkommen veröffentlicht, nun gab die EU-Kommission bekannt, dass die seit 2010 laufenden Verhandlungen abgeschlossen sind:
I am very pleased that today we have finalised negotiations with the US on high data protection standards for transatlantic law enforcement cooperation.
Das sogenannte Umbrella-Agreement soll den Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke regeln, die Rechte der jeweiligen Bürger schützen und bereits bestehende Einzelvereinbarungen bündeln.
Leider ging der letzte bekannte Entwurf des Umbrella-Agreements an einigen Punkten an diesem Ziel vorbei. Denn es wurden zwar Prinzipien wie Auskunftsanspruch und die Garantie auf Rechtsmittel festgesetzt, für die Umsetzung dieser Prinzipien wurde jedoch ein Spielraum gelassen, da sich an vielen Stellen der Vorbehalt nationaler Gesetze fand. Etwa bei automatisierten Entscheidungen ohne menschliche Prüfung:
[Automated decisions] may not be based solely on the automated processing of personal information without human involvement, unless authorized under domestic law, […]
Desweiteren war ungeklärt, ob eine Diskriminierung von Nicht-US-Personen explizit abgeschafft werden wird oder bestehen bleibt.
Der Abschluss der Verhandlungen bedeutet noch nicht, dass die Vereinbarung direkt in Kraft tritt, denn bevor es zu einer Unterzeichnung kommen kann, müssen die USA noch eine Gesetzesänderung umsetzen. Im US Privacy Act ist festgelegt, dass nur US-Personen Klage aufgrund von Datenschutzverstößen einreichen dürfen – was mit dem Umbrella-Agreement unvereinbar wäre. Der US-Kongressabgeordnete Jim Sensenbrenner hat am 18. März 2015 eine Änderung des Privacy Acts in den Kongress eingebracht:
Extends citizens of major U.S. allies the core benefits that Americans enjoy under the Privacy Act with regard to information shared with the United States for law enforcement purposes.
Wann die Gesetzesänderung geschehen wird, ist unklar, eine Quelle von Politico bezeichnete die Vereinbarung bis dahin als „vereinbarten Text auf Eis“. Wichtig ist, dass der Text nun öffentlich gemacht wird und geprüft werden kann, ob unsere im Mai vorgebrachten Kritikpunkte im finalen Text weiterhin bestehen bleiben. Bis jetzt hat das die Kommission jedoch noch nicht getan.
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: Kein Problembewusstsein bei Bundesregierung zu geplantem Fluggastdatenabkommen mit Mexiko
Beim Flug nach Mexiko könnten Fluggesellschaften schon bald verpflichtet sein, ausführliche Daten über ihre Reisenden an mexikanische Behörden weiterzugeben. : Kein Problembewusstsein bei Bundesregierung zu geplantem Fluggastdatenabkommen mit Mexiko Die EU arbeitet mit Hochdruck an einem Abkommen über die Übermittlung und Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Abkommen) mit Mexiko. Dabei ist ein solches Abkommen zur Datenweitergabe kritisch, es wird befürchtet, dass Daten zur Analyse von politisch Unerwünschten benutzt werden könnten, die von mexikanischen Behörden und der von Korruption beeinflussten Polizei verfolgt werden. Die Menschenrechtslage in Mexiko ist angespannt, das plötzliche „Verschwinden“ von Systemkritikern ist ein bekanntes Problem.
Jan Korte von den Linken im Bundestag hat deshalb eine Kleine Anfrage gestellt und nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen in der EU, der Rolle Deutschlands in denselben und geplanten Absicherungen gegen Datenmissbrauch gefragt. In der Antwort wird vor allem deutlich, wie schlecht die Bundesregierung über den Stand der Dinge informiert ist.
Es sei weder ein konkreter Zeitplan bekannt noch von Mexiko geforderte Eckpunkte des geplanten Abkommens. Nicht einmal, welche mexikanischen Behörden Zugriff auf die Daten haben sollen, weiß man. Reichlich wenig Überblick, wenn man bedenkt, dass mit der Übermittlung von sogenannten Passenger Name Records (PNR) eine Vielzahl persönlicher Daten übertragen werden – bis zu 60 verschiedene Einzelinformationen aus dem Buchungsvorgang mit Daten über den Flug und gebuchte Zusatzleistungen, das Reisebüro, IP-Adressen, Mailadressen, Telefonnummern, Essenswünsche und anderes.
Danach gefragt, welche Datenschutzvorkehrungen geplant seien, driftet die Bundesregierung ins Floskelhafte. „Zahlreiche Datenschutzgarantien“ seien vorgesehen, darunter „Regelungen zur Datensicherheit“. Welche Regelungen das sind und vor allem wer sich um deren Einhaltung kümmert – darüber schweigt man sich aus. Besonderes Problembewusstsein hinsichtlich der grundrechtssensiblen Daten der Reisenden lässt das nicht gerade erkennen. Auch als gefragt wird, welche Ziele und Vorschläge Deutschland in die Diskussion eingebracht habe, gibt es nichts Konkretes zu berichten:
[Es] war der Bundesregierung wichtig, durch geeignete Formulierungen im Mandat sicherzustellen, dass das Mandat zu gegebener Zeit an die Vorgaben des EuGH im erwarteten Gutachten zum Entwurf eines PNR-Abkommens mit Kanada angepasst wird. Das ist durch Ziffer 4 der vom Rat für allgemeine Angelegenheiten beschlossenen Verhandlungsrichtlinien (Dok. 9218/3/15) sichergestellt. Im Hinblick darauf hat die Bundesregierung davon abgesehen, spezifische Vorschläge zu allen Regelungsgegenständen des Mandats einzubringen.
Das angesprochene Gutachten soll nach der Abschaffung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie prüfen, ob eine Vorratsdatenspeicherung und Übermittlung von PNR-Daten überhaupt rechtlich tragbar ist. Wunderlich ist, wieso sich die EU im Fall Mexiko durch Sanktionsdrohungen derart unter Druck setzen lässt, dass sie nicht auf das betreffende Gutachten warten will und stattdessen einen grundrechtsproblematischen Schnellschuss plant.
Das Kanada-PNR-Gutachten, das von der Bundesregierung frühestens Ende 2015 erwartet wird, dürfte auch Auswirkungen auf andere existierende und geplante Abkommen haben, denn Mexiko ist nicht das einzige Land, das derzeit eine Übermittlung von Passagierdatensätzen fordert. Mit dabei, so geht aus der Antwort hervor, sind auch Japan, Saudi-Arabien, Katar, Südkorea und Neuseeland. Die Folge: Ein EU-Musterabkommen ist angedacht, das der Datenübermittlung in Nicht-EU-Staaten Tür und Tor öffnen wird. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag, „ein ‚Modell-PNR-Abkommen’ zu erarbeiten“. Jan Korte sieht das anders:
Wer mit Mexiko ein Fluggastdatenabkommen abschließt, der öffnet die Büchse der Pandora. Die Entwicklung von Musterabkommen, wie sie sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung vorantreiben, befördert die Entwicklung hin zu globalen Vorratsdatenspeicherungen aller Flugbewegungen und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn undemokratische Staaten, in denen die Menschen- und Grundrechte regelmäßig verletzt und mit Füßen getreten werden, erst einmal Zugang zu den Daten haben, ist ihre weitere Verwendung unkontrollierbar. Dies ist unverantwortlich und muss unbedingt verhindert werden.
Doch wozu das alles? Die Argumentationsmuster sind bekannt, im rhetorischen Mittelpunkt steht die Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus. Doch es ist mehr als fragwürdig, ob ein derartiger Grundrechtseingriff mit der nicht-nachweisbaren Aufklärungsverbesserung gerechtfertigt werden kann. Die Bundesregierung kann nicht beantworten, in wie vielen Fällen „aus PNR gewonnene analytische Informationen an Europol und Eurojust durch das US-Department of Homeland Security“ übermittelt wurden. Der deutsche Zollfahnungsdienst habe seit 2011 zweimalig PNR-Informationen aus den USA bekommen – einmal für Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit sowie im Rahmen des Verdachts auf Geldwäsche. Dass es keine Angaben gibt, ob diese Daten erfolgreich zu den Rahmenermittlungen beigetragen haben, zeigt klar, dass es vollständig unverhältnismäßig ist, auf dieser Grundlage eine anlasslose Speicherung all jener Passagierdaten vorzunehmen. Korte macht einen Alternativvorschlag: „Für die Luftsicherheit sind nicht immer neue unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherungen, sondern mehr und besser ausgebildetes und bezahltes Luftsicherheitspersonal von Nöten.“
Und zwar egal, ob es hier um Mexiko oder ein anderes Land geht. Diplomatischer Druck und die Androhungen von Sanktionen sollten hier nicht zum Handlungsmotor werden, sondern die Wahrung der Grundrechte aller Bürger.
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: Funding-Ziel erreicht: Lessig bewirbt sich um US-Präsidentschaftskandidatur
: Funding-Ziel erreicht: Lessig bewirbt sich um US-Präsidentschaftskandidatur Morgen ist in den USA Labour Day und bis dahin wollte Harvard-Professor und Creative-Commons-Gründer Lawrence Lessig eine Million Dollar an Spenden sammeln. Sollte dieses Ziel erreicht werden, würde er sich ab diesem Zeitpunkt mit voller Kraft in den Vorwahlkampf der Demokraten für die Präsidentschaftskandidatur werfen.
Seit heute früh Ortszeit ist das Funding-Ziel erreicht, Lessig also offiziell im Wahlkampf. Das nächste Ziel ist damit, genug Unterstützung in Umfragen zu bekommen, um an den offiziellen Wahlkampfdebatten der Demokraten teilnehmen zu können.
Wie berichtet möchte sich Lessig als „Referendumspräsident“ nur zum Zwecke der Verabschiedung von Wahlrechts- und Wahlfinanzierungsreform wählen lassen und danach zurücktreten.
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: Internetverwaltung ICANN bleibt mindestens ein Jahr länger in Hand der USA als geplant
: Internetverwaltung ICANN bleibt mindestens ein Jahr länger in Hand der USA als geplant Die Leitung der Internetkoordination und ‑verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für die IP-Adressvergabe und DNS sollte eigentlich ab Ende September diesen Jahres nicht mehr in der Hand des US-Handelsministeriums liegen. Nun wurde jedoch in einem Blogpost angekündigt, dass der Status Quo noch mindestens ein weiteres Jahr aufrecht erhalten werden soll, in dem die USA die IANA-Aufgaben (Internet Assigned Numbers Authority) weiter in der Hand haben. Eine Verlängerungsoption auf weitere drei Jahre hält man sich offen.
Noch hat man es nicht geschafft, eine konkrete Alternativstruktur zu implementieren, bei der die Adressverwaltung nicht in staatlicher Hand liegt. Angestrebt ist eine durch mehrere Instanzen durchgeführte Internetverwaltung, bei der sich die Entscheidungsgewalt von Staaten hin zu zivilgesellschaftlichen, privaten und wissenschaftlichen Organisationen verschiebt.
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: Lawrence Lessig überlegt „Protestkandidatur“ für US-Präsidentschaft
: Lawrence Lessig überlegt „Protestkandidatur“ für US-Präsidentschaft US-Rechtsprofessor Lawrence Lessig ist in Deutschland vor allem als Urheberrechtskritiker und Gründer von Creative Commons bekannt. Seit seinem Wechsel von Stanford nach Harvard im Jahr 2008 beschäftigt sich Lessig jedoch vor allem mit Fragen der Wahlkampffinanzierung. Die Bedeutung dieses Themas hat 2010 noch zugenommen, weil das US-Höchstgericht in der Entscheidung „Citizens United“ quasi sämtliche Beschränkung von Wahlkampffinanzierung durch Unternehmen als eine Beschränkung der Redefreiheit für verfassungswidrig befand. Lessig setzt sich seither auf verschiedenste Weise für eine Reform der Wahlkampffinanzierung in den USA ein.
Um das Thema Wahlkampffinanzierung und Demokratiereform auch im bereits angelaufenen Vorwahlkampf für die US-Präsidentschaftswahlen im Herbst 2016 zu platzieren, hat Lessig jetzt angekündigt, sich um die Nominierung der Demokraten für die Präsidentschaftskandidatur zu bemühen, sollten bis 5. September („Labor Day“) eine Million Dollar an Kleinspenden zusammengekommen sein. Der auf lessigforpresident.com dargelegte Plan sieht vor, dass Lessig im Fall seiner Wahl als „Referendumspräsident“ unmittelbar nach Verabschiedung eines „Citizens Equality Act“ zurücktritt und an seinen Vizepräsidentschaftskandidaten übergibt.
Zwei weitere Punkte im Citizens Equality Act neben der Forderung nach öffentlich finanzierten Wahlkämpfen zielen auf gleichen Zugang zum Wahlrecht und gleiche Stimmgewichte. Ersterer ist – ebenfalls nach einem höchstgerichtlichen Urteil – vor allem durch Erschwernisse bei der Registrierung als Wähler/in auf Bundesstaatsebene bedroht, letztere sind durch algorithmenbasierten Neuzuschnitt von Wahlkreisen („Gerrymandering“) nicht gegeben.
Lessig hat wohl kaum eine realistische Chance auf die Nominierung durch die Demokraten, genug Zustimmung (mehr als ein Prozent in drei nationalen Umfragen), um es in die offiziellen Vorwahlkampf-Debatten zu schaffen, könnte aber durchaus möglich sein. Mehr zu seinen Motiven für die Kandidatur lieferte Lessig bereits in einem Gespräch mit der New York Times.
