Grüne und Linke verklagen Bundesregierung wegen vorenthaltener Selektorenliste

Auszug aus der Klageschrift der Opposition zur Herausgabe der 38.000 abgelehnten NSA-Selektoren.

Linke und Grüne im Bundestag erheben vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesregierung. Dabei geht es um die Weigerung der Regierung, dem NSA-Untersuchungsausschuss die Selektorenliste vorzulegen, mittels derer der Bundesnachrichtendienst Telekommunikationsdaten durchsucht und an die NSA weiterleitet. Das ist laut Linken und Grünen eine Missachtung des Rechts zur Aktenvorlage des Ausschusses.

Die Bundesregierung behauptete, die US-Regierung stimme der Übergabe nicht zu, was von dieser bestritten wird. Stattdessen wurde unter Einigung von Union und SPD ein Sonderbeauftragter eingesetzt, der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich. Er soll sich mit den Selektoren beschäftigen und danach dem Ausschuss Bericht erstatten. Dieser Vorschlag war von Beginn an unbefriedigend, da Graulich nicht erlaubt ist, den Abgeordneten „im Detail“ über seine Erkenntnisse zu berichten und zudem bekannt gab, sich vor allem „loyal gegenüber dem Auftraggeber“, der Bundesregierung, verhalten zu wollen, doch gerade diese steht mittlerweile für die größtmögliche Behinderung der Aufklärung. Desweiteren ist fraglich, ob Graulich die notwendige technische Expertise für eine derartige Aufgabe besitzt – dass ihm BND-Mitarbeiter dabei unterstützen sollen, macht das Vertrauen nicht größer.

USA haben nicht das Recht, die Herausgabe der Selektoren an den Bundestag zu verbieten

In der Klageschrift wird ausgeführt, dass es keinen Anspruch der Five-Eyes darauf gibt, dass Tatsachenfeststellungen über das Verhalten oder politische oder rechtliche Kritik unterlassen werden, auch eine Vereinbarung mit den USA in Form eines Notenwechsels würde das Aktenvorlagerecht nicht aufheben können, schon gar nicht, wenn die Vereinbarungen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

Generell liege der Umgang mit Verschlusssachen in den Händen des Staates, der sie empfängt und nicht im Entscheidungsrecht der USA.

Argument „Gefährdung des Staatswohles von USA und Deutschland“ nicht plausibel

Auch das Argument, das „Staatswohl“ der USA sei gefährdet, erkennt die Opposition für den vorliegenden Fall nicht an. Zwar sei das Zurückhalten von Dokumenten ein geeignetes und legitimes – eventuell sogar erforderliches – Mittel zu diesem Schutzzweck, angemessen sei es hier jedoch nicht. Das liege daran, dass eine endgültige Ablehnung der vollständigen Aktenvorlage vorliege, die von der Bundesregierung zusätzlich verzögert worden sei. Sie habe wohl nie vorgehabt, die Akten vorzulegen, unabhängig von einer Genehmigung durch die USA. Es sei der Regierung nicht um eine vorübergehende Lösung gegangen, bis vollständige Aktenvorlage gewährt werden kann.

Öffentliches Bekanntwerden der Selektoren durch Übergabe an den Bundestag unwahrscheinlich

Zusätzlich hält die Opposition es für sehr unwahrscheinlich, dass das Staatswohl sowohl der USA als auch Deutschlands durch die Herausgabe der Liste an die Abgeordneten gefährdet sei, da ausreichende Geheimschutzvorkehrungen bestünden. So besagt auch ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind.

Außerdem sei der Kreis der Mitglieder des Ausschusses mit acht Abgeordneten und acht Stellvertretern sehr klein:

Vor diesem Hintergrund ist es in keiner Weise erkennbar, dass es infolge einer Aktenvorlage an den 1. Untersuchungsausschuss zu einer Indiskretion kommen könnte. Erst recht ist nicht erkennbar, dass ein solches Risiko in einem größeren Umfang besteht, als es bei der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unzweifelhaft gewollten Kenntnisnahme von den Verschlusssachen im Bereich der deutschen Exekutive (des Bundesnachrichtendienstes und des vorgesetzten Bundeskanzleramts) der Fall wäre.

Angst vor Peinlichkeit ist kein Grund zur Geheimhaltung

Vielmehr sei zu befürchten, dass sich durch die Veröffentlichung von Information offene Kritik ergeben würde, die unangenehm und peinlich werden könne. Doch: Dieses Kind ist bereits durch vorige Erkenntnisse zur Arbeit von BND und NSA in den Brunnen gefallen. Es ist doch die Aufgabe des Parlaments, politisch unangenehme und peinliche Vorgänge aufzuklären.

Gefährdung der Zusammenarbeit von NSA und BND nicht ausreichend begründet

Ein weiteres Problem ist, dass die deutsche Regierung seit Beginn der NSA-Affäre immer wieder betont, dass durch Bekanntwerden von Informationen die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit den USA beeinträchtigt und die Zusammenarbeit der NSA mit dem BND eventuell eingestellt werden könnten. Um das als Grund zu nutzen, muss dieser aber plausibel ausgeführt werden – das Sprechen in Konjunktiven und der ständige Gebrauch von Formulierungen wie „unter Umständen“ zeigt, dass die Regierung dazu nicht in der Lage ist. Presseberichte, die Informationen enthalten, dass die USA sich eben nicht eine Genehmigungspflicht vorbehalten hätte, scheinen da wesentlich konkreter und glaubwürdiger. Weiterhin:

In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, dass die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten niemals einen Informationsfluss nur von der einen – hier etwa der amerikanischen – zu der anderen – hier der deutschen – Seite beinhaltet. Reduzierte die amerikanische Seite also die Zusammenarbeit mit den deutschen Diensten, so wäre dies nicht zuletzt ihr eigener Schaden.

Bundesregierung hält wichtige Beweismittel zurück und blockiert Arbeit des Untersuchungsausschusses

Die Opposition hat schon früh angekündigt, auf Herausgabe der Selektorenliste klagen zu wollen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“ darf.

Durch die Verweigerung der Selektorenliste wird den Abgeordneten ein wichtiges Beweismittel vorenthalten, das sie zur Erfüllung ihres Untersuchungsauftrages benötigen. Die Beweismittel waren im Februar 2015 in den Beweismittelanträgen BND-26 und BK-14 beschlossen worden. Bis zum 15. April 2015 sollten unter anderem alle Akten, Dokumente und Daten an den Ausschuss übermittelt werden, die …

[…] Auskunft darüber geben, welche Erkenntnisse beim Bundesnachrichtendienst darüber vorlagen oder vorliegen, inwiefern die National Security Agency im Rahmen der Zusammenarbeit in der Joint SIGINT Activity Aufklärung gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen […] versucht oder tatsächlich betrieben hat und wie deutsche Behörden darauf reagierten

Wir sind gespannt, was sich aus der Klage ergeben wird. Zunächst ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich des Falles schnell annimmt, da die Arbeit des Untersuchungsausschusses weitergehen muss und die Informationen maßgeblich für die Abgeordneten und damit für die Aufklärung sind.

Auszüge aus den Statements der Abgeordneten

In der heutigen Pressekonferenz von Linken und Grünen äußerten sich Abgeordnete und der Verfahrensbevollmächtigte über ihre Motivationen und Erwartungen:

Martina Renner, Obfrau der Linken im Untersuchungsausschuss:

Ich entschuldige mich für die Schwärzungen in der Antragsschrift, wir müssen Geheimschutzbestimmungen einhalten. […] Warum reichen wir die Klage ein? Es geht darum, dass die Kontrollrechte des gesamten Parlamentes verletzt wurden. Diese Verletzung soll durch Klage gerügt und behoben werden. Wir hoffen, dass am Ende die Selektorenliste als Beweismittel vorgelegt wird. Es kann keinen Bereich geben, der sich der Parlamentarischen Kontrolle entzieht. Dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen. […]

Es ist unsere Aufgabe, Vorgänge, die der Bundesregierung unangenehm und vielleicht sogar peinlich sind, aufzuklären […]

Wir haben das Bundesverfassungsgericht gebeten, die Klage mit Dringlichkeit zu behandeln. Wir brauchen die Selektorenliste jetzt. Wenn die Beweisaufnahme erfolgreich sein soll, brauchen wir dieses Beweismittel ganz dringend für eine stringente Beweisaufnahme.

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen:

Im Kern geht es um die Frage, wer wen kontrolliert. Kontrolliert das Parlament die Bundesregierung oder die Geheimdienste, kontrolliert sich die Bundesregierung selbst, kontrollieren sich die Geheimdienst selbst?

Man hat bewusst Dinge verschwiegen und falsche Tatsachen behauptet. Das Vorenthalten der Beweismittel ist eine Fortsetzung dessen. Das steht in harter Diskrepanz zu dem, was am Mikrofon gesagt wird – dass man an Aufklärung interessiert ist. […] Man ist auch bereit, verfassungsrechtliche Normen zu umschiffen […]

Wir haben kuriose Arbeitsbedingungen im Untersuchungsausschuss. Geschwärzte Listen, es gibt Akten, da fehlt der Großteil der Dokumente, wir haben Schwärzungswiesen. Die Einstufung auf GEHEIM und STRENG GEHEIM ist absurd und behindert unsere Arbeit. […] Die Geheimschutzstelle hat die Öffnungszeiten einer öffentlichen Bibliothek […] es ist schwer, der umfangreichen Arbeit während der normalen Arbeitszeiten nachzukommen.

Es geht hier um parlamentarische Rechte und das Selbstverständnis des deutschen Bundestages.

Petra Sitte, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken:

Man könnte fragen, warum ist uns das mit der Selektorenliste so wichtig? Weil dort der Kern des Untersuchungsgegenstandes berührt wird […] Es wird zu diskutieren sein, inwieweit das Geheimschutzabkommen mit den USA überhaupt verletzt worden wäre. Die Bundesregierung hat betont, dass sie eine eigene Entscheidung treffen wird […], hat das aber nicht gegenüber den USA getan. […]

Wenn die Regierung hier von Staatswohl gesprochen hatte, geht es wohl hier eher Regierungswohl.

Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen:

Wir werden daran gehindert, diesem Untersuchungsauftrag, der verfassungsrechtlich verbrieft ist, nachzukommen. […] In der Verfassung ist vorgesehen, dass der Untersuchungsausschuss selbstverständlich Beweismittel bekommt, um seinem Auftrag nachkommen zu können. […] Ich bin mir nicht sicher, ob die Abgeordeten von SPD und Union wissen, was sie da tun. […] Ich finde es eine Hybris, wie die Große Koalition hier agiert. Daher haben wir uns entschlossen, vor das Verfassungsgericht zu gehen.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Verfahrensbevollmächtigter:

Heute morgen war meine Laune nicht so gut wie vor anderen Pressekoferenzen. Mir war klar, dass ich heute hier hinkommen würde und ihre Erwartungen enttäuschen muss […] Das Problem des Geheimschutzes zieht sich bis in die heutige Pressekonferenz. Die entscheidenden Begründungen der Bundesregierung als auch die angeblich entscheidenen völkerrechtlichen Abkommen unterliegen dem Geheimschutz […]

Der Umfańg des Geheimschutzes erschweren die Darstellung des Antrags gegenüber der Öffentlichkeit und die Erstellung des Antrags […]

[erzählt Anekdoten aus der Arbeit:] Wir haben gefragt, ob wir gering eingestufte Schriftstücke in die Kanzlei bekommen dürfen. Dafür sei ein Tresor erforderlich,den haben wir. Dann wurde gesagt, der genügt nicht den Anforderung des BSI, da er nicht doppelt verschließbar sei […] Wir haben erwogen, einen den Anforderungen genügenden Tresor zu erwerben. Doch auch das reichte nicht, es sei auch eine 24h-Überwachung des Büros erforderlich. Das war nicht zu leisten […]

Es gibt ein Kryptofax bei BfV Schleswig-Holstein. Dort durfte ich unter Aufsicht Schriftstücke in Augenschein nehmen […] Es war wie in 60er Jahren, ein Gang ohne Namen an den Türen, ein diffuses Zimmer mit Hanteln, wo vielleicht mal ein Special Agent war. Dort durften wir die Schriftstücke angucken […]

Die Geschichte ging weiter, nach gewisser Zeit ist man zu Ergebnis gekommen, gering eingestufte Schriftstücke doch zur Verfügung zu stellen, wenn ich sie nicht aus den Augen lasse […] Wenn ich zur Toilette musste, musste ich die Schriftstücke mitnehmen […] Normalerweise arbeiten zusätzliche Kollegen zur Unterstützung mit, hier muss man alles allein machen, weil nur sicherheitsüberprüfte Personen das tun durften.

Es liegt auf der Hand, dass diese Schwierigkeiten nicht nur mich treffen. Auch das Bundesverfassungsgericht ist betroffen, denn nicht jeder ist dort sicherheitsüberprüft […] Die Richter am BVerfG sind „geborene Geheimnisträger“, da sie Mitglieder eines obersten Verfassungsgerichtes sind […]

Für alle Beteiligten bedeutet das eine deutliche Erschwerung […] Natürlich besteht ein Interesse daran, dass dieses Verfahren möglichst rasch entschieden werden muss. Das BVerfG wird mehrere Mitarbeiter sicherheitsüberprüfen müssen []

Man muss sich fragen, ist das eine unausweichliche Erschwerung oder ist sie auch durch die Bundesregierung politisch motiviert. Ich will das ihrer Einschätzung überlassen […]

Die Akten spielen eine wichtige Rolle, um sie Zeugen vorzuhalten. Es geht nicht um isolierte Erkenntnisse, sondern darum, effektiv den Auftrag wahrnehmen zu können […]

Die Bundesregierung meint, es gibt einen Notenwechsel, aufgrund dessen die USA der Aktenübergabe zustimmen müssten. Verschlussachen dürften nur von Regierung zu Regierung weitergegeben werden […] Aber das hat nichts mit der Frage zu tun, wer davon Kenntnis haben darf oder nicht […]

Solche Vereinbarungen sind immer zweisprachig. Im Englischen hat Regierung – government – eine Doppelbedeutung. Wenn wir voḿ Regierungssystem sprechen, meinen wir das gesamte Staatssystem […]

Welchen Rechtscharakter kann etwas haben, das nicht öffentlich zugänglich ist? Es hat seinen Grund, warum eines der Kernelemente ist, dass erlassene Gesetze verkündet werden. Eine nicht zugängliche Rechtsnorm würde unserem Staatsverständnis deutlich widersprechen […]

Es geht um die Frage, ob Europa und Deutschland im Internet quasi Freiwild sind.

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13 Ergänzungen

  1. Ein richtiger und wichtiger Schritt, der hoffentlich den gewünschten Erfolg bringt. Ich bin auch gespannt, wie das BVerfG in diesem dringlichen Fall entscheiden wird.

  2. Ich hatte schon darauf gewartet und mich gefragt, warum das nicht schneller ging? Aber es musste wohl gut vorbereitet werden. Ich wünsche Erfolg für die Klage – aber beim BVerfG weiss man nie.
    Allein das schon die Klageschrift grossteils für Geheim erklärt wird ist merkwürdig. Darf der Bürger bald gar nichts mehr über aktuelle Politik wissen?

  3. Ich hoffe ja im Stillen, dass das Urteil samt sofortiger Umsetzung der GroKo so richtig schön im Wahlkampf um die Ohren fliegt. Verdient hätten sie’s, die widerlichen Autokraten.

  4. Die parlamentarische Opposition hat noch nicht aufgegeben. Das ist STARK ! Ein Glück !!!
    Jetzt bin ich ungeheuer gespannt, ob mich das Bundesverfassungsgericht enttäuschen wird? Oder nicht ?!

  5. Vielen Dank für die umfassende und immer sehr informierte Berichterstattung! Wer mag, kann sich den Mitschnitt der Pressekonferenz heute ansehen (https://youtu.be/L_Shqp1puW4) oder anhören (https://soundcloud.com/linksfraktion/pressekonferenz-zusammen-mit-b90grune-gemeinsame-bverfg-klage-auf-herausgabe-der-selektorenlisten) und sich die Fotostrecke ansehen (https://www.flickr.com/photos/linksfraktion/albums/72157658328104620). Es bleibt spannend.

  6. Meiner Meinung nach sollte man einem Inselbegabten mit photographischen Gedächtnis Zugang zu diesen Dokumenten und Listen ermöglichen, der kann dann danach eine 1:1-Kopie herstellen.

  7. Irre, was sich diese Spacken in Berlin einbilden!
    SIE werden von uns bezahlt und sollten für UNS arbeiten!!!!!

    Wenn die sich mit dieser Einstellung in der Klapse zeigen, kommen sie nie mehr heraus.
    Napoleon-Syndrom!

  8. Zitat:“Man ist auch bereit, verfassungsrechtliche Normen zu umschiffen […]“
    Antwort Unionsfan:“Lieber Herr von Notz, Grundgesetzänderungen sind ein Teil der Arbeitsleistung der vom Bürger frei gewählten Regierung! Sie sind ein Teil der Opposition, also sind Sie nicht in der Lage zu entscheiden, was hier Verfassungsgemäß ist oder nicht!
    Die Zeit ist nun günstig, um mit der SPD das Grundgesetz im Sinne der Regierungsfreiheit zu ändern!“

    Zitat:“Die Geheimschutzstelle hat die Öffnungszeiten einer öffentlichen Bibliothek […]“
    Antwort Unionsfan:“Lieber Herr von Notz, wie wäre es dann mal mit früher Aufstehen? Ich kenne viele Abgeordnete der frei gewählten Regierung, die auch noch die Zeit für vielfältige Nebentätigkeiten haben, und Sie, lieber Herr von Notz, schaffen es nicht einmal während ihrer Arbeitszeit die Geheimschutzstelle während der Öffnungszeiten zu besuchen?“

    Zitat:“Wenn die Regierung hier von Staatswohl gesprochen hatte, geht es wohl hier eher Regierungswohl.“
    Antwort Unionsfan:“Liebe Frau Sitte, Sie müssen ja gerade von Regierungswohl sprechen, würden Sie an unserer Stelle (Regierungsparteien) sich befinden, würden Sie ebenso handeln!
    Im übrigen, was regen Sie sich so über unsere demokratischen Methoden auf? Das sind doch die Methoden, die Sie doch gleich nach Ihrer Machtergreifung einführen würden!“

    Zitat:“Ich bin mir nicht sicher, ob die Abgeordneten von SPD und Union wissen, was sie da tun. […]“
    Antwort Unionsfan:“Liebe Frau Haßelmann, selbstverständlich wissen die Abgeordneten von SPD und Union was sie da tun, dafür werden sie ja auch fürstlich bezahlt!
    Sie sind doch nur Neidisch, das Sie nicht die Pfründe schröpfen dürfen, da ihre Partei ja kein Regierungsmandat hat!“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.