Wissenschaftliche DiensteUntersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt

Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.

Klassische „V-Personen“: Skinheads Sächsische Schweiz.

Der BND rastert internationale Kommunikation nach mehreren Millionen Suchbegriffen von sich und anderen Geheimdiensten – von denen 40.000 ganz offiziell als Verstoß gegen „deutsche und europäische Interessen“ erkannt und aussortiert wurden. Obwohl der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss unter anderem die Überwachung der Bundesrepublik durch die Geheimdienste der Five Eyes aufklären soll, weigert sich das Bundeskanzleramt, diesen brisanten Aktenordner an das Parlament zu geben.

Stattdessen hat der Ausschuss vor drei Wochen mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die der Opposition beschlossen, Kurt Graulich als „Vertrauensperson“ einzusetzen, der die Liste auswerten soll – nach Eigenauskunft „loyal gegenüber [der] Bundesregierung“.

Bundestagsgutachten zur Selektoren-Frage

Vor einem Monat berichtete Spiegel Online über ein Bundestagsgutachten zur NSA-Affäre:

Ein Gutachten des Bundestags stützt nach SPIEGEL-Informationen Lammerts Position. Demnach wäre es rechtswidrig, die sogenannten NSA-Selektoren einem Ermittlungsbeauftragten, nicht aber dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen. Zu diesem Schluss kommt eine 15-seitige Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Wissenschaftliche Dienste und Informationsfreiheit

Dieses Gutachten wollten wir haben und haben es per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt. Bisher hatten sich die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages dem IFG weithin verweigert, seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen sie es aber beachten. Daher freuen wir uns sehr, das Gutachten erhalten zu haben und veröffentlichen es an dieser Stelle: Fragen zum Ermittlungsbeauftragten nach § 10 Untersuchungsausschussgesetz (PUAG).

Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele wollte darin wissen, welche Untersuchungsausschüsse seit 2001 Ermittlungsbeauftragte eingesetzt haben, was ihr Ermittlungsergebnis war und „ob es dabei einen Fall gab, in dem der Ermittlungsbeauftragte Zugriff auf Quellenmaterial hatte, welches den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses versperrt war“.

Drei Ermittlungsbeauftragte seit 2001

Die Wissenschaftlichen Dienste recherchierten daraufhin drei Ermittlungsbeauftragte im Untersuchungszeitraum:

  1. Joachim Jacob im „BND“-Untersuchungsausschuss (2007),
  2. Gerold Lehnguth im „Gorleben“-Untersuchungsausschuss (2010),
  3. Bernd von Heintschel-Heinegg im „NSU“-Untersuchungsausschuss (2012).

„Bisher kein Fall“ von Aktenverweigerung

Zur eigentlichen Frage, ob der Ermittlungsbeauftragte Dokumente einsehen darf, die dem Ausschuss selbst verweigert werden, findet der Bericht deutliche Worte für die Vergangenheit:

Soweit ersichtlich, gab es bislang keinen Fall, in dem der Ermittlungsbeauftragte Einsicht in Aktenmaterial nahm, welches den Ausschussmitgliedern (aus Rechtsgründen) nicht zugänglich gemacht werden durfte.

Ausschuss darf Material „nicht verweigert werden“

Und ganz allgemein zur Gesetzeslage:

Zumindest nach gegenwärtiger Rechtslage dürfte es allerdings kaum möglich sein, dem Untersuchungsausschuss den Zugang zu Akten zu verwehren, zu denen der Ermittlungsbeauftragte Zugang hat. Träger des Untersuchungsrechts aus Art. 44 Abs. 1 GG ist das Parlament, das sich des Untersuchungsausschusses zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe bedient. Dieser kann sich wiederum nach § 10 PUAG der Unterstützung eines Ermittlungsbeauftragten bedienen. Der Ermittlungsbeauftragte fungiert als Hilfsperson für den Ausschuss. Er hat als Auftragnehmer eine dienende Funktion für den Ausschuss und ist dessen Weisungen unterworfen. Es erscheint schwer begründbar, dass diese Hilfsperson Kenntnisse erhalten darf, die dem Organ selbst, zu dessen Unterstützung die Hilfsperson eingesetzt ist, verwehrt bleiben sollen. Diese Wertung liegt auch der Regelung des § 10 Abs. 3 S. 8 PUAG zugrunde, der zufolge die Ergebnisse der Tätigkeit des Ermittlungsbeauftragten allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung stehen.

Im Übrigen kann der Ermittlungsbeauftragte als Hilfsperson nicht mehr Rechte haben als der Untersuchungsausschuss selbst. Das gilt auch für den Umgang mit geheimhaltungsbedürftigem Material. Die Regelung des § 16 PUAG zeigt, dass Ermittlungsbeauftragte im Hinblick auf den Zugang zu Verschlusssachen nicht etwa gegenüber den Ausschussmitgliedern privilegiert werden, sondern vom Gesetz vielmehr strenger behandelt werden: Denn während den Ausschussmitgliedern der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH oder höher ohne weitere Voraussetzungen gestattet ist, sind Verschlusssachen den Ermittlungsbeauftragten nur dann zugänglich, wenn sie zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt und zur Geheimhaltung förmlich verpflichtet sind.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass dem Ermittlungsbeauftragten zwar faktisch eine Filterfunktion zukommt mit der Folge, dass ihm Material zur Verfügung steht, das den Ausschussmitgliedern faktisch nicht im gleichen Umfang zur Verfügung steht. In rechtlicher Hinsicht darf dem Ausschuss aber der Zugang zu Material, das dem Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden.

Ermittlungsbeauftragter vs. „V-Person“

Die Rechtslage ist also ziemlich eindeutig. Das wissen auch Bundeskanzleramt, Bundesregierung und Große Koalition. Deshalb ist Kurt Graulich, der derzeit die brisanten Selektoren im Berliner BND-Neubau liest, kein Ermittlungsbeauftragter nach § 10 Untersuchungsausschussgesetz, „sondern ein Novum“ – so der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg bei Verkündung der Entscheidung. Linke und Grüne halten dieses Konstrukt einer „Vertrauensperson“ für illegal und eine Selbstentmachtung des Parlaments gegenüber der Regierung, weshalb sie dagegen klagen werden.

Ströbele: „Ausschuss braucht Selektorenliste“

Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Obmann der Grünen im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Bei der Beauftragung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes war das Vorgehen der Bundesregierung noch gar nicht klar. Selbstverständlich kann die Bundesregierung zur Beratung einstellen, wen auch immer sie will. Herr Altmaier ist frei in der Gestaltung des entsprechenden Arbeitsvertrages. Trotzdem müssen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses natürlich genau dasselbe wissen wie das, was die Bundesregierung nun ihrer beratenden „V-Person“ zur Kenntnis zu geben gedenkt.

Mit § 10 PUAG hat der Berater der Bundesregierung jedenfalls nichts zu tun. Er hat auch keinen Einfluss auf die Informationsrechte der Abgeordneten.

Renner: „Gutachten stützt unsere Kritik“

Update: Martina Renner, Obfrau der Linken im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stützt unsere Kritik am Modell der Bundesregierung, eine sog. „Vertrauensperson“ einzusetzen, die anstelle des Untersuchungsausschusses die Selektoren einsieht und bewertet.

Für uns ist das Gutachten hilfreich, denn es stützt unsere Klage vor dem Verfassungsgericht, genauso wie auch die Aussagen von Bundestagspräsident Norbert Lammert. Auch er hat kritisiert, dass die Bundesregierung sich hier ein Verfahren ausdenkt und damit die Rechte des Parlaments beschneidet.

Dass das Gutachten nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, begrüße ich sehr: Warum soll denn die Arbeit des – von Steuergeldern finanzierten – Wissenschaftlichen Dienstes nur den Abgeordneten zugänglich sein? Das macht überhaupt keinen Sinn. Informations- und Pressefreiheit muss natürlich für alle Behörden gelten und besonders eben auch für Parlamente.

13 Ergänzungen

  1. Derweil bewertet die Bundeskanzlerin die NSA-Spionage im Kanzleramt als in­ef­fi­zi­ente Petitesse:

    „Also erstmal, ähm, vorausgesetzt, dass das alles stimmt, ähm, muss man sagen, dass Aufwand und Ertrag da in keinem Verhältnis stehen, in keinem vernünftigen, also ich empfehle aufmerksam Zeitung lesen, da kann man viel mitkriegen in Deutschland und, äh, ich halte das , ähm, für, ja, für mich ist es abwegig so vorzugehen, falls es so stimmen sollte. Und, äh, ich glaube, dass der Schaden, der da auch emotional bei vielen in der Bevölkerung angerichtet wird viel, viel größer ist als der Gewinn, den man aus solchen Informationten haben könnte. Ich hab oft gesagt, ich verhandle ohne zu wissen was meine Partner denken und sich vorbereiten und ich finde ich hab’ auch ganz gute Ergebnisse für Deutschland immer erreicht. Auf der anderen Seite sag’ ich dass, was ich auch immer gesagt habe noch mal dazu, wir brauchen die Zusammenarbeit mit den Diensten anderer Länder unbedingt wenn wir an Terrorismus und andere Gefahren denken.“

    https://machtelite.wordpress.com/2015/07/19/merkel-empfiehlt-nsa-im-sommerinterview-lest-deutsche-zeitungen/

    1. Ist das o.g. Zitat nicht die Antwort, ob Frau Merkel glaubt, dass die NSA alle Kommunikationswege überwachen?
      Und also die Massenüberwachung nicht den Ertrag einbringt, den sie sich wünscht?

  2. Elmar Theveßen, stellvertretender Chefredakteur und Terrorismus-Experte des ZDF, in einer Diskussionsrunde am 4.7.2015:

    „Es gab einen Katalog von 20 Punkten, den die US-Regierung, damals die Bush Regierung, Deutschland vorgelegt hat, der Regierung damals, dass man direkten Zugriff haben wollte auf Behörden, auch auf regionaler Ebene innerhalb Deutschlands um Informationen zu bekommen, also alles im Grunde genommen abzusaugen, und als Gegenleistung dafür nur zu versprechen, dass man dann Informationen zu Verfügung stellt, um hier Terroranschläge in Deutschland zu verhindern. Ich halte es für ein Versagen der Politik, und da ist es völlig Wurst welche Partei da jeweils an der Regierung war, (…) dass die Politik nicht gemerkt hat, dass es ihr Auftrag eigentlich ist, deutsches Recht, deutsche Verfassung, auch gegenüber solchen Versuchen zu verteidigen. Und dass sie es nicht wahrgenommen haben, haben wir in den Jahren danach dann erlebt, von den geheimen CIA Gefängnissen, die teilweise über Deutschland dann mit den Gefangenen versorgt worden sind über Frankfurt, bis zum Drohnenkrieg heute. Wir haben die Übergriffe an Journalisten. (…) Ich glaube, dass in Deutschland das politische System und allen voran die parlamentarische Kontrolle momentan zerbrochen ist. Es funktionert nicht so.”

    https://machtelite.wordpress.com/2015/07/11/stellvertretender-chefredakteur-des-zdf-das-politische-system-in-deutschland-ist-zerbrochen/

    1. „dass in Deutschland das politische System… und allen voran die parlamentarische Kontrolle momentan zerbrochen ist.“

      Sieht eher danach aus, daß bald ein paar Menschen in Handschellen abgeführt werden… Alternativlos.

      1. Keine Angst, das ist nicht zu erwarten. Warum? Weil kein Unterschied zur bisherigen Praxis der parlamentarischen Kontrolle feststellbar ist. Die parlamentarische Kontrolle ist faktisch nicht existent. Sie war aber auch noch nie funktionabel. Weniger mangels Rechten, denn an Ausstattung mit Manpower. Die Umstände,oder besser Zustände, waren allseits bekannt. Daran hat sich aber niemand gestört, alle waren damit zufrieden, denn wer Leichen ausgräbt muss mit Gestank rechnen. Und wer will das schon?

  3. Zitat:

    Deshalb ist Kurt Graulich, der derzeit die brisanten Selektoren im Berliner BND-Neubau liest, kein Ermittlungsbeauftragter nach § 10 Untersuchungsausschussgesetz, „sondern ein Novum“ – so der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg bei Verkündung der Entscheidung. [..]

    Das klingt wie im Sandkasten: Wenn ein Kind beim Spielen nicht verlieren kann, dann erfindet es auch immer neue Regeln .. Vielleicht klingt es auch ein wenig wie Griechenland, das sich trotz immer neuer Interpretationsversuche – in die Enge getrieben – am Ende auch unter Pest und Cholera die schönste Krankheit aussuchen musste.

    Aber ein kleines Detail kann man IMO durchaus stärker hervor heben:
    Wenn Herr Fraulich bereits Zugang zu allen Selektoren bekommen hat, dann wurden damit doch Fakten geschaffen hinter die man nicht zurück kann. Jetzt fehlt „nur noch“ eine Gerichtliche Feststellung, dass es eine „V-Person“ nicht geben kann und Herr Graulich natürlich genau der Ermittlungsbeauftragte ist, der aus der Praxis bereits bekannt ist – und der eben keinesfalls mehr wissen darf, als die Mitglieder des Untersuchungsausschusses.

    D.h. selbst wenn es vorher noch irgendwelche Argumente gegeben haben könnte, mit denen man den Ausschussmitgliedern die NSA-Wahrheit hätte vorenthalten können: Mit dem Faktum, dass Graulich die Fakten mittlerweile kennt *muss* nun auch der Ausschuss diese Informationen vollständig zur Kenntnis und zum Verständnis erhalten.

  4. Genaugenommen hat Herr Graulich doch gar nichts mit dem Untersuchungsausschuss zu tun. Seine Name wurde dort erwähnt, um den Anschein zu erwecken, es gäbe hier einen ursächlichen Zusammenhang, den die Bundesregierung wegen ihrer angeblichen völkerrechtlichen Bindung freilich ausschließt. Schöner kann man unsere neue postdemokratische Wirklichkeit nicht verdeutlichen.

  5. „… verbietet ein Geheimschutzabkommen mit den USA die Weitergabe der Liste.“
    Und dieses Abkommen ist … natürlich geheim. Da hat also eine Regierung als gewählte Vertreterin des gesamten Volkes etwas vereinbart, dessen Inhalt dem Volk als Souverän verborgen bleibt. Vor allem, da dem Volk – ohne es zu wissen – eine Verpflichtung auferlegt sein kann (z.B. Beistandspakt).
    Nirgends finde ich eine gesetzliche Grundlage, wonach einer Regierung erlaubt ist, Geheimverträge abzuschliessen.

    1. Tja, der vom Volk gewählte Gesetzgeber hat der Regierung mit dem BND-Gesetz einen Blankoscheck ausgestellt, nach dem sie mit den persönlichen Daten der Bürger im Prinzip machen kann, was sie will. Das beinhaltet auch das Recht, über die Regelungen zur Datenweitergabe Geheimverträge abzuschließen, weil sie gesetzlich zu keinerlei Rechenschaft darüber verpflichtet ist.

      1. Im Prinzip schon, aber …
        … man darf berechtigte Zweifel haben, ob eine demokratische Regierung überhaupt dazu legitimiert sein kann. Von einem Gewohnheitsrecht, abgeleitet von historischen Beispielen, kann man vom besten Willen nicht ausgehen. Diese waren all samt schändlich.

  6. Ueber TTIP werden viele unerwuenschten Auswirkungen im Finanzsektor v USA hineingearbeitet welche fuer EU sehr dramatisch sind.Zockerei wird zum Normalgeschaeft+wenn Banken pleite gehen soll der Steuerzahler das richten.LehmannPleiten werden zum Normalfall.In seinem Buch Der große Ausverkauf-Das TTIP-Komplott-macht SZ-Journalist Franz Kotteder das alles deutlich.Wirtschaftliche Aussichten fuer EU auf Termin sind so schlecht dass Politiker den Freihandel verkaufen wollen als Allesloeser.Dabei hat die Politik selbst die desolate Situation zum groessten Teil verursacht+die EU durch NatoKriege+v USA verlangten Sanktionen,in die Isolation getrieben.Durch den TTIP m USA werden zukuenftige internationale Handelsvertraege nahezu unmoeglich+bestehende werden gekuendigt.Weitere Buecher,Thilo Bode Die Freihandelsluege,Prof.Dr.Wolfgang Berger Freihandel o Freibeuter?
    Prof.Dr.Fisahn Die Freihandelsfalle, 38 Argumente gegen TTIP,CETA,TiSA & Co. v Harald Klimenta,Maritta Strasser,Peter Fuchs

  7. Mit der CETA,TTIP+TISA Unterwerfung unter US-Strategie schädigt sich das kontinentale Europa selbst.Der Niedergang Europas ist allgegenwärtig+das geschaetzte TTIP-Wachstum von 0,049% ist unbedeutend.Die Orientierung zum eurasischen Kontinent mit Anbindung a/d gerade entstehenden neuen BRICS-Machtblock wäre eine geopolitische Ausrichtung auf Zukunft.Die Investitionsschutzabkommen,die jetzt ratifiziert oder beraten werden, setzen dagegen einen Keil zwischen Deutschland und Russland.2013 sind nach bilateralen Investitionsschutzabkommen 572 Schadensersatzklagen verhandelt worden.Anfang 2014 waren ca. 200 Verfahren anhängig.Brasilien hat nie ein solches Abkommen geschlossen und ist damit gut gefahren.Südafrika,Bolivien+Australien haben ihre bereits geschlossenen bilateralen Verträge gekündigt.CETA,TTIP+TISA verbauen uns diesen Ausweg.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.