Bundesverwaltungsgericht: Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen nach Informationsfreiheitsgesetz zugänglich sein

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute geurteilt, dass der Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist, da sie zur Verwaltung und nicht zur Mandatsausübung gehören. Die Klage bezog sich auf zwei Anfragen, die abgelehnt wurden: eine nach einer Studie zu Ufos, eine zu Dokumenten, die der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg erstellen ließ und dann in seiner Dissertation verwendete.

Der Klage wurde bereits vor vier Jahren stattgegeben, doch das Oberverwaltungsgericht Berlin kassierte sie 2013 wieder. Auch wenn man jetzt die unzähligen Dokumente anfragen kann, gibt es noch einen Weg, die Herausgabe zu verhindern. Gern werden auch Urheberrechtsprobleme als Standardablehnung auf IFG-Anfragen angebracht.

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7 Ergänzungen

  1. Karl-Theodor zu Guttenberg hat Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes in seiner Dissertation verwendet? Etwa übernommen? Dann wäre das ja ein Plagiat!

  2. Das Argument mit dem Urheberrecht wurde doch auch entkräftet. Als Beamte geben die Ersteller der Berichte im Rahmen des Dienstverhältnisses die Rechte an den Werken an den Arbeitgeber, somit den Bund, ab. Der Bund hat aber keine Berechtigung, die Sachen wegen Urheberrecht zurückzuhalten, da das öffentliche Interesse überwiegt. Somit müssten die Anfragen in Zukunft klappen.

    Und sind wir mal ehrlcih, wir als Steuerzahler zahlen die Leute vom WD. Also haben wir auch das Recht, deren Arbeit zu begutachten. Nach diesem Urteil sollte die Bundestagsverwaltung schleunigst eine Datenbank aufbauen, in der sämtliche Arbeiten des WD, die nicht aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen als geheim eingestuft sind, öffentlich und kostenlos zum Abruf bereitgestellt werden. Wenn das ganze ohne Verbindung zum auftraggebenden Mandatsträger veröffentlicht wird, kann auch keiner wegen Freiheit des Mandats und so kommen.

    Da dürften einige sehr interessante Studien erstellt werden, die durchaus im Interesse der Öffentlichkeit direkt „befreit“ werden sollten, ohne erst jedesmal eine IFG Anfrage stellen zu müssen, nachdem irgendjemand davon gehört hat.

  3. Beste ja. Ich hab von der Studie so gegen 2013 erfahren, obwohl diese bereits 2009 erstellt wurde – siehe hier:

    Ich hab die Bastarde von der CDU zig mal angeschrieben deswegen, aber nie kam was zurück. Umso erfreulicher, dass die jetzt zähneknirschend das doch rausgeben müssen. Wobei die auch nöö sagen können, was soll da schon passieren. Oder die machen ein auf NSA und veröffentlichen das geschwärzt …

    Als kleinen Trost habt ihr solange andere 10.000 UFO Akten ausm US Militär
    http://www.chip.de/news/Geheime-UFO-Akten-veroeffentlicht-Hier-lesen-Sie-die-echten-X-Files_75768685.html

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