Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute geurteilt, dass der Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist, da sie zur Verwaltung und nicht zur Mandatsausübung gehören. Die Klage bezog sich auf zwei Anfragen, die abgelehnt wurden: eine nach einer Studie zu Ufos, eine zu Dokumenten, die der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg erstellen ließ und dann in seiner Dissertation verwendete.
Der Klage wurde bereits vor vier Jahren stattgegeben, doch das Oberverwaltungsgericht Berlin kassierte sie 2013 wieder. Auch wenn man jetzt die unzähligen Dokumente anfragen kann, gibt es noch einen Weg, die Herausgabe zu verhindern. Gern werden auch Urheberrechtsprobleme als Standardablehnung auf IFG-Anfragen angebracht.