Joachim Jacob
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Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt
Klassische "V-Personen": <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Skinheads_S%C3%A4chsische_Schweiz">Skinheads Sächsische Schweiz</a>. Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.