Die Bundesregierung möchte die NSA-Selektorenliste nicht den parlamentarischen Kontrollgremien übergeben, die in unserer Demokratie für die Geheimdienstkontrolle zuständig sind. Stattdessen hat die Bundesregierung einen Selektorenbeauftragten ernannt, der sich jetzt beim BND und mit Hilfe von BND-Agenten anschauen darf, was in den Listen stehen könnte. Und wo unklar ist, ob er die Listen versteht und im Anschluss überhaupt Bericht erstatten darf.
Die Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, bestehend aus Linker und Grüner Bundestagsfraktion, hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Laut Berichten des Rechercheverbundes von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hat jetzt auch die G‑10 Kommission des Bundestages Juristen beauftragt zu überprüfen, ob man auch klagen könnte.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt: G10-Kommission will Regierung verklagen.
Man müsse die Listen selbst sehen und könne sich nicht auf einen Beauftragten verlassen, hieß es aus Kreisen der G‑10-Kommission. Die Juristen sollen nun zunächst klären, ob die Kommission – ein eigenständiges Organ des Bundestages – klageberechtigt ist. Einen solchen Fall hat es noch nicht gegeben. Mit einer endgültigen Entscheidung über die Klage wird Ende August in der nächsten Sitzung der G‑10-Kommission gerechnet.
Wir wünschen viel Erfolg.