Die US-Regierung plant, ihre Grenzkontrollen bereits beim Abflug von Linienmaschinen in Europa vorzunehmen. Diese „vorgelagerten Einreisekontrollen“ könnten an Flughäfen in EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Nach der Landung in den USA würden die Passagiere anschließend wie inländische Reisende behandelt. US-Behörden des Zolls und der Grenzsicherung versprechen sich von der Maßnahme eine Entlastung einheimischer Flughäfen und Kontrollbehörden. Es ist aber unklar, ob sich die USA auch an der Finanzierung der ausgelagerten Kontrollen beteiligen würden.
Ein ähnliches „Pre-Clearance-Programm“ unterhält die USA bereits an den Flughäfen Shannon und Dublin in Irland sowie in Kanada. Als nächster Flughafen auf dem Gebiet der EU soll Amsterdam-Schiphol in das Programm integriert werden. VertreterInnen der Niederlande haben das Programm bei den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen vorgestellt. Entschieden ist aber noch nichts, die niederländische Regierung prüft die Anfrage aus den USA.
Auch das Bundesinnenministerium prüft eine entsprechende Anfrage
Weitere Länder könnten dem Modell folgen, wenn rechtliche Fragen hinreichend geklärt werden. Auch das Bundesinnenministerium hat einen entsprechenden Vorschlag zur Bearbeitung erhalten. Der Bundestag wurde hiervon noch nicht informiert.
Die zuständigen US-Behörden haben bei Kontrollen das Recht, Reisende zu befragen und sogar zu durchsuchen. Sofern die Betroffenen ein Flugverbot ausgesprochen bekommen, dürfen die US-Behörden keine weiteren Zwangsmaßnahmen ergreifen. Festnahmen können lediglich von der gastgebenden Grenzpolizei vorgenommen werden. Die Betroffenen dürften dies aber wie eine Festnahme durch US-Bedienstete empfinden.
Mit den „vorgelagerten Einreisekontrollen“ könnten die USA auch von der modernisierten Technik profitieren. An mehreren deutschen Flughäfen werden automatisierte Kontrollgates („EasyPASS“) eingerichtet, deren Benutzung allerdings noch freiwillig ist. Voraussetzung ist der Besitz eines elektronischen Reisedokumentes, des sogenannten „ePass“. Er muss von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sein und enthält personenbezogene sowie biometrische Daten. Sie sind in der maschinenlesbaren Zeile und auf einem integrierten RFID-Chip gespeichert. Deutsche Staatsangehörige können auch den e‑Perso nutzen, auf dem ein biometrisch optimiertes Gesichtsbild sowie Fingerabdrücke abgelegt sind.
Nutzung von „No Fly-Lists“
Bei US-Kontrollen auf dem Gebiet der EU würden die Daten der Reisenden mit US-Datenbanken abgeglichen, um unerwünschte Personen herauszufiltern. Die Enthüllungsplattform The Intercept hatte kürzlich bekannt gemacht, wie willkürlich diese sogenannten „No Fly-Lists“ geführt werden: Unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Terrorismus“ werden auch Kontaktpersonen von Betroffenen in die Liste aufgenommen, auch wenn diese überhaupt keine Ahnung vom angeblichen Treiben dieser „Terroristen“ haben.
Zuständig für die Listen ist das „Terrorist Screening Center“ (TSC) des FBI, das laut Glenn Greenwald bestens mit dem Militärgeheimdienst NSA zusammenarbeitet. Das TSC führt eine „Terrorist Screening Database“, die gemeinhin als „Terrorist Watch List“ bekannt ist. Andere Listen mit Personendaten sind die „Selectee List” und die bereits erwähnte „No-Fly List“.
Die Stationierung von US-Personal an deutschen See- und Flughäfen wäre allerdings nichts Neues, lediglich die Kompetenzen würden erweitert. Das US-Heimatschutzministerium (DHS) unterhält beispielsweise am Frankfurter Flughafen eine eigene Abteilung, die jährlich mehrere Hundert Betroffene am Boarding hindert.
Die Bundesregierung weiß davon und hat gegen die Verhängung von Flugverboten auf deutschem Hoheitsgebiet nichts einzuwenden. Es handele sich dabei um das Rechtsverhältnis der Fluglinien und US-Behörden. Das Heimatschutzministerium würde auch lediglich „No Fly-Empfehlungen“ aussprechen. Für die Fluglinien sind diese „Empfehlungen“ aber bindend: Sofern die unerwünschten Passagiere dennoch befördert werden, droht ein Lande- oder sogar ein Überflugverbot.
Verschiedene US-Behörden an mindestens sieben Flug- und 23 Seehäfen in der EU
Nicht nur in Deutschland ist das DHS aktiv: Verschiedene US-Behörden sind an mindestens sieben Flug- und 23 Seehäfen in der Europäischen Union tätig, darunter die Bereiche Zoll, Einwanderung und Küstenwache sowie der United States Secret Service. Zu ihren Aufgaben gehört laut einem Sprecher die „Sicherung und Handhabung unserer [der USA; MM] Grenzen, Verstärken und Verwalten unserer Einwanderungsgesetze, Schutz und Sicherung des Cyberspace, und Gewährleistung von Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen aller Art“.
Aktuelle Zahlen zu den in der EU verhängten Flugverboten wurden nicht veröffentlicht. 2011 berichtete ein Abgesandter im Weißen Haus, das DHS habe in den ersten fünf Monaten des Jahres für 1.323 Reisende eine „No-Board-Empfehlung“ für einen Flug in die USA ausgesprochen. Selbst der Bundesregierung sind keine neueren Angaben dazu bekannt.
