USA

  • : Kunstaktion: Ein Denkmal für Snowden
    Kunstaktion: Ein Denkmal für Snowden

    Gestern ging die Nachricht über eine Snowden-Statue in einem New Yorker Park durch die Social-Media-Welt, über die Bucky Turco berichtet hatte: „There’s a massive, illicit Bust of Edward Snowden stuck to a war monument in Brooklyn“.

    Drei Künstler hatten ihre Idee fast ein Jahr lang vorbereitet und das Werk nach New York transportiert, um Ostermontagmorgen in aller Frühe die Statue aufzustellen und dann zu beobachten, ob Passanten die Änderung bemerken würden. Sie hatten auch im Blick, das Kriegsdenkmal, auf dem sie die Snowden-Büste befestigten, bei der Aktion nicht zu beschädigen.

    Die Künstler verbinden mit ihrer Aktion eine politische Message über Snowden und die Art der Berichterstattung über die Geheimdienstskandale:

    “There’s a media landscape that has painted him as a criminal,” said one of the two New York artists. “You need something theatrical and large to counterbalance the Fox News-iness of the texture of the conversation out there.”

    Lange blieb die Statue allerdings nicht an ihrem Platz, erst wurde eine Plane drübergezogen:

    Hier klicken, um den Inhalt von vine.co anzuzeigen.

    Am selben Nachmittag wurde sie dann von New Yorker Parkwächtern und Polizisten entfernt.

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    7. April 2015 3
  • : Nationaler Notstand bei Cyberangriffen: Obama erlässt Programm gegen Cyberspionage
    Gefahren aus dem Cyber-Raum (CC BY-SA-NC 2.0 via flickr)
    Nationaler Notstand bei Cyberangriffen: Obama erlässt Programm gegen Cyberspionage

    Gefahren aus dem Cyber-Raum (CC BY-SA-NC 2.0 via flickr)

    US-Präsident Obama hat am heutigen Mittwoch eine Verordnung unterzeichnet, derzufolge Sanktionen gegen „Cyberangriffe“ aus dem Ausland verschärft werden. Sanktionsfähig werden mit dem Erlass Angriffe auf kritische Infrastrukturen, die Störung großer Rechnernetze, der Diebstahl geistigen Eigentums und das Profitieren von „gestohlenen“ Geheimnissen und Eigentum – Kreditkartendaten beispielsweise.

    Durch die Deklarierungsmöglichkeit von „erheblichen schädlichen Cyberaktivitäten“ als „Nationaler Notstand“ lässt sich legitimieren, auch Personen im Ausland dadurch zu sanktionieren, indem man beispielsweise ihre Konten einfriert oder Geschäftsverhältnisse beendet.

    Ein anonymer Regierungsvertreter sagte gegenüber der Washington Post:

    Part of the message it will send is if you think you can just hide behind borders and leap laws and carry out your activities, that’s just not going to be the case. We have other ways of getting at you, and we can hit where it hurts in terms of a financial impact.

    Cyberangriffe rücken damit rechtlich in die Nähe von terroristischen Bedrohungen. Der Erlass fußt auf einem Gesetz von 1977, durch das bei Bedrohungen aus dem Ausland ein nationaler Notstand ausgerufen werden kann. In den letzten Monaten hatte es wiederholt Angriffe auf amerikanische Infrastruktur gegeben. Beispielsweise den Angriff auf Sony, der Nordkorea zugeschrieben wurde und in dessen Folge Obama Wirtschaftssanktionen gegen das Land beschloss. Auch Angriffe aus China wurden bereits mehrmals von den USA als nationale Bedrohung proklamiert.

    1. April 2015 7
  • : Zuviel Gähnen? Terrorist! Checkliste für auffälliges Verhalten an Flughäfen der US-Transportsicherheitsbehörde veröffentlicht
    Am Flughafen: Wie viele Terroristen-Punkte hast Du? CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Aconcagua
    Zuviel Gähnen? Terrorist! Checkliste für auffälliges Verhalten an Flughäfen der US-Transportsicherheitsbehörde veröffentlicht

    The Intercept hat ein unbekanntes Dokument der „Transportation Security Administration (TSA)“ – die Transportsicherheitsbehörde der USA – veröffentlicht, das eine Checkliste zur Identifizierung potentieller Terroristen sein will.

    Das Papier ist Teil des Verhaltenserkennungsprogramms SPOT (Screening of Passengers by Observation Techniques), das auffällige Passagiere während des Eincheck-Prozesses identifizieren will. Ein Sprecher der TSA sagte gegenüber The Intercept:

    Behavior detection, which is just one element of the Transportation Security Administration’s (TSA) efforts to mitigate threats against the traveling public, is vital to TSA’s layered approach to deter, detect and disrupt individuals who pose a threat to aviation.

    Liest man sich die Anhaltspunkte für auffälliges Verhalten durch, kommt dem Leser schnell der Verdacht, dass die wissenschaftliche Basis, auf die sich das Verfahren stützt, sehr dünn sein muss. „Offensichtliche Bewegungen des Adamsapfels“ und „übertriebenes Gähnen“ geben einen Punkt, „starkes Festhalten einer Tasche“ gibt zwei, für drei Punkte reicht es „verwirrt zu erscheinen“. Symptome, die wohl jeder Mensch in Eile oder Flugangst kennen dürfte. Dafür gibt es Punktabzüge für Familienmitglieder oder Frauen über 55. Auffällige Gegenstände sind beispielsweise Duct Tape oder viele SIM-Karten, Zeichen von Täuschungsversuchen sind unter anderem auffälliges Räuspern oder ein das verspätete Beantworten von Fragen. Das Punktesystem ähnelt einschlägigen Psychotests aus Teenie-Zeitschriften (Zaunpfahl: Wer sich mal die Mühe machen will…).

    Das sehen auch ehemalige „Behavior Detection Officer“ so. Einer von diesen sagte gegenüber The Intercept:

    The SPOT program is bullshit. Complete bullshit.

    Ein anderer war ein wenig konkreter:

    [The points] are just ‘catch all’ behaviors to justify BDO interaction with a passenger. A license to harass.

    27. März 2015 9
  • : Weiterer „Fragenkatalog“ versenkt – Deutsche Unterstützung des US-Drohnenkriegs soll nicht aufgeklärt werden
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Weiterer „Fragenkatalog“ versenkt – Deutsche Unterstützung des US-Drohnenkriegs soll nicht aufgeklärt werden

    Mehrfach hatten wir hier über das in Deutschland für Afrika zuständige US-Kommando AFRICOM berichtet. Hierzu gehören die Standorte Stuttgart und Ramstein. In Ramstein stehen Kommunikationsanlagen, die nach Medienberichten über Deutschlands Rolle im „Geheimen Krieg“ der USA unmittelbar in die Steuerung von Drohnen in Somalia, dem jemen, aber auch Pakistan eingebunden sind.

    Dabei handelt es sich beispielsweise um Relaisstationen, über die zwischen den Einsatzorten und den USA, von wo die Drohnen gesteuert werden, kommuniziert wird. Den Berichten zufolge wird die Verbindung von Ramstein in afrikanische Länder über Satellit vorgenommen, während der Traffic in Richtung USA über breitbandige Kabel vorgenommen wird. In Ramstein befinde sich laut dem Rechercheprojekt „Geheimer Krieg“ auch die Einheit DGS‑4, von der Drohneneinsätze ausgewertet und wesentliche Aufklärungsergebnisse an andere US-Einrichtungen übermittelt werden.

    Die Angaben wurden später von Brandon Bryant, einem ehemaligen Drohnenpiloten, bestätigt. Demnach habe er zu Schichtbeginn stets in Ramstein angerufen und sogar über das dortige Wetter Bescheid gewusst.

    Abklingbecken für die öffentliche Empörung

    Das alles wäre rechtswidrig. Denn die US-Drohnen werden unter anderem für die sogenannten „gezielten Tötungen“ eingesetzt – Hinrichtungen ohne gerichtlichen Beschluss, bei denen allzu häufig unbeteiligte Zivilpersonen, darunter auch Kinder, getötet werden. Inzwischen haben jemenitische Angehörige von Opfern eines solchen Angriffs in Deutschland Klage eingereicht. Sie werden vor dem Verwaltungsgericht Köln vom European Centre for Constitutional Rights vertreten.

    Zunächst hatten die Berichte nur für einen Beobachtungsvorgang der Bundesanwaltschaft geführt. Diese Prüfungen sind eine Art Abklingbecken für die öffentliche Empörung und führen in der Regel nach einigen Jahren zu dem Beschluss, dass nicht genügend Beweise für die Aufnahme von Ermittlungen oder sogar eines Verfahrens vorliegen.

    Die Bundesregierung zog sich dabei auf den Standpunkt zurück, US-Präsident Barack Obama habe persönlich versichert, dass von Deutschland aus keine Drohnen für Angriffe in Afrika oder Asien starteten. Auch würden die PilotInnen nicht in Ramstein sitzen. Das war eine Nebelkerze, denn so hatten das die Medien auch nicht berichtet. In den Enthüllungen ging es stets um die Nutzung der digitalen Infrastruktur des in Süddeutschland ansässigen AFRICOM.

    US-Botschaft schweigsam

    Nach neuerlichen Recherchen der Süddeutschen Zeitung hatte der Regierungssprecher Steffen Seibert im April vergangenen Jahres zunächst mehr Bemühungen zur Aufklärung versprochen. Das Auswärtige Amt richtete einen „Fragenkatalog“ zum AFRICOM-Komplex an die US-Regierung. Abgeordnete erkundigten sich seitdem regelmäßig nach der Behandlung oder sogar Beantwortung der Fragen.

    Die Besorgnis war, dass der „Fragenkatalog“ zu AFRICOM ein ähnliches Schicksal zuteil würde sein Vorgänger zu PRISM: Nach Bekanntwerden des NSA-Spähprogramms hatte das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium Fragen zu Fähigkeiten und Zielsetzung gestellt. Nach nicht mal einem Jahr musste die Bundesregierung einräumen, man rechne nicht mehr mit einer Antwort. Das hat sich ein Jahr später nicht geändert; vergangenen Monat hieß es:

    Zu Ihrer Frage nach anderen übermittelten Fragekatalogen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Schreiben vom 11. Juni, vom 26. August und vom 24. Oktober 2013 Fragen an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin gerichtet hat. Auf keines dieser Schreiben liegt bisher eine Antwort vor.

    Auswärtiges Amt „fortgesetzt eindringlich“

    Im Falle des AFRICOM gab sich die Bundesregierung trotzdem unwirsch. Der Bundestag wurde trotz mehrmaliger Bitte nicht über den Inhalt des „Fragenkataloges“ unterrichtet. Im Juni wurden zweifelnde Abgeordnete von der zuständigen Staatssekretärin Maria Böhmer angeherrscht, man rechne innerhalb weniger Wochen mit einer Antwort.

    Im August und September fiel auf, dass es in der Sache keine Bewegung gibt, auch im Herbst hatte die US-Regierung noch nicht reagiert. Angeblich habe die Staatssekretärin die USA deshalb „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, später auch „mit Nachdruck“ erinnert. Auch als dann „fortgesetzt eindringlich“ gemahnt wurde kam aus Washington keine Reaktion.

    Schließlich schrieben die Abgeordneten selbst an den Standortkommandanten von AFRICOM und die US-Botschaft und baten darum, wenigstens zu erfahren auf welche Weise der „Fragenkatalog“ behandelt würde und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Nicht einmal der Eingang dieses Schreibens vom Dezember wurde wie erbeten quittiert.

    Nun will die Bundesregierung einen weiteren Schlussstrich ziehen und verzichtet auf weitere kritische Nachfragen. Dazu musste die Obama-Administration lediglich die bereits vorgetragenen Nebelkerzen wiederholen:

    Die US-Regierung hat dem Auswärtigen Amt nach intensiven, vertraulichen Gesprächen Mitte Januar 2015 versichert, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in Afrika von Deutschland aus in keiner Weise gesteuert oder durchgeführt würden. Darüber hinaus fielen auch sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge im Kommandobereich von U.S. AFRICOM nach Erklärung der Regierung der USA durch die US-Regierung in Washington.

    Vorwurf der Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt bleibt

    Kurzum: Der „Fragenkatalog“ wird als beantwortet betrachtet. Man begnügt sich mit der Aussage, aus Ramstein flögen keine Drohnen Richtung Afrika und außerdem habe sich Obama beim Erteilen der Befehle in Washington aufgehalten.

    Die Frage ist aber, ob die fragwürdigen Ausflüchte vor Gericht Bestand hätten. Denn ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Deutschland diese „völkerrechtswidrigen Militäroperationen“, die „durch ausländische Staaten von deutschem Territorium“ vorgenommen werden, nicht unterstützen darf. Wisse sie davon, handele aber nicht, stelle dies womöglich „eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt“ dar.

    Spannend ist nun wie sich der Generalbundesanwalt Harald Range verhalten wird. Range könnte ebenfalls entscheiden auf weitere unbequeme Ermittlungen zu verzichten und seinen Beobachtungsvorgang endgültig einstellen. Für die weitere Aufklärung bliebe dann nur noch die Möglichkeit, die Angelegenheit im NSA-Ausschuss zum Thema zu machen.

    20. März 2015 13
  • : Amnesty-Studie: Weltweite Ablehnung von Massenüberwachung
    Quelle: <a href="https://amnestysgprdasset.blob.core.windows.net/media/8891/amnesty_poll-03.jpg">amnesty.org</a>
    Amnesty-Studie: Weltweite Ablehnung von Massenüberwachung

    Amnesty International hat heute die Ergebnisse ihrer neuen Studie zur globalen Massenüberwachung im Rahmen ihrer Kampagne #UnfollowMe vorgestellt.

    Die Umfrage, an der sich etwa 15.000 Personen beteiligten, wurde in 13 Ländern auf allen Kontinenten durchgeführt. Die Teilnehmer sollten Fragen zur Akzeptanz von Überwachungsmaßnahmen der eigenen Regierung und der US-Regierung beantworten. Zudem wurde abgefragt, ob Internet-Unternehmen, wie Google, Microsoft und Yahoo, private Kommunikation vor staatlichen Zugriffen schützen sollten und ob das Wissen, überwacht zu werden, sich auf das Verhalten der Befragten auswirken würde.

    Die Ergebnisse (ods): 71% der Befragten sprechen sich gegen Internetüberwachung durch US-Behörden aus. In Länder, in denen Anrufe von obersten Politikern überwacht wurden, wie Deutschland und Brasilien, ist der Prozentsatz mit rund 80% höher.

    Am niedrigsten fällt die Ablehnung von Überwachungsmaßnahmen in Frankreich aus. Das gilt nicht nur für die US-Behörden, sonder auch für die eigene Regierung. Die Umfrage wurde jedoch kurz nach dem Anschlag auf die Charlie Hebdo Redaktion durchgeführt.

    60% der Befragten waren der Ansicht das Internetfirmen ihre privaten Daten vor staatlichen Zugriffen schützen sollten. 10% der Befragten gaben an, dass sie ihre Regierung weniger kritisieren würden, wenn sie wissen würden, dass Geheimdienste ihre Telekommunikationsdaten abfangen und speichern. Die Ergebnisse der Studie gibt es hier im ods-Format.

    18. März 2015 1
  • : Apple Watch in einem Bild
    Von <a href="http://www.zerohedge.com/sites/default/files/images/user3303/imageroot/2015/03/20150309_aapl8.jpg">zerohedge</a>
    Apple Watch in einem Bild

    Wer es nicht mitbekommen hat, kann bei zerohedge ein wenig zur gestrigen Vorstellung der Apple Watch nachlesen. Im Grunde reicht aber der Blick auf dieses Bild:

    Aber die Batterie kann man wechseln, oder? Kann man doch, oder!?

    10. März 2015 2
  • : Google Wireless: Change the Internet?
    Google Wireless: Change the Internet?

    Es gab schon seit Monaten Gerüchte, jetzt ist es offiziell: Auf dem derzeit in Barcelona stattfindenden Mobile World Congress hat Sundar Pichai, einer der Vizepräsidenten von Google, bestätigt, sich stärker im Bereich des mobilen Internet engagieren zu wollen. Neben „Google Fiber“ als High-Speed-Festnetz-Angebot mit Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde, das momentan in drei und bald in vier weiteren US-amerikanischen Großstädten angeboten wird, will der Konzern demnächst mit „Google wireless“ auch im mobilen Markt als ISP auftreten.

    Wired titelt schon mal leicht melodramatisch:

    How Google’s new wireless service will change the Internet

    Google revealed on Monday it will soon start “experimenting” with wireless services and the ways we use them – and that’s no small thing. Such Google experiments have a way of morphing into something far bigger, particularly when they involve tinkering with the infrastructure that drives the internet.

    3. März 2015 2
  • : Bequemlichkeit ist keine Ausrede mehr: Hillary Clinton und ihr privater E‑Mail-Account
    Bequemlichkeit ist keine Ausrede mehr: Hillary Clinton und ihr privater E‑Mail-Account

    Die noch nicht ganz offizielle Kandidatin für die Demokraten bei der US-Präsidentschaftswahl 2016 und frühere US-Außenministerin, Hillary Clinton, hat wegen eines Berichtes der New York Times eine Diskussion über den Umgang mit amtlicher Korrespondenz ausgelöst. Anders als Privatpersonen haben gewählte Minister in ihren amtlichen Handlungen Verpflichtungen zur Archivierung ihres Regierungshandelns einzuhalten und können nicht einfach private Accounts für offizielle Akten, dienstliche Anweisungen, Protokolle oder sog. „executive acts“ nutzen.

    Clintons wohl auch noch unverschlüsselte E‑Mails, die sie an behördliche Mitarbeiter sandte, wurden auch noch über den kommerziellen Dienst Gmail verschickt, über den sich selbst bis in die US-amerikanische Spitzenpolitik herumgesprochen haben sollte, das ein- und ausgehende E‑Mails zur Werbeoptimierung und zu anderen Zwecken ausgewertet werden und sich der Konzern auch die Möglichkeit eingeräumt hat, umfassende Nutzerprofile sowie diensteübergreifende Metaprofile anzulegen. Angesichts der Tatsache, dass Clinton als Diplomatin wohl nicht so selten mit geheimhaltungswürdigen Informationen in Kontakt kommen dürfte, diskutiert nun die US-amerikanische Öffentlichkeit den peinlichen Vorgang auch unter diesem Gesichtspunkt.

    Ob Clintons E‑Mails auch im Schleppnetz der deutschen Geheimdienste oder beim befreundeten GCHQ gelandet und schneller ausgewertet worden sind, als sie von ihren Mitarbeitern überhaupt gelesen und beantwortet werden konnten, ist zwar nicht unwahrscheinlich, allerdings bisher nicht bekannt.

    Das erinnert natürlich ein wenig an die Aufregung um die E‑Mails der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin der Republikaner, Sarah Palin, die ebenfalls einen privaten Account für quasi amtliche Mails genutzt hatte – natürlich auch unverschlüsselt. Vermutlich hat man Clinton mehr Lernfähigkeit und etwas mehr Intelligenz zugetraut. Und Bequemlichkeit ist schon lange keine Ausrede mehr.

    Für deutsche Minister und Kanzler stellt sich ebenfalls die Frage, ob deren amtliche SMS-Korrespondenz und E‑Mail-Nachrichten dokumentiert und archiviert werden. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, wurde das auch in der Vergangenheit schon diskutiert, nachdem ihr Regierungshandeln per SMS in der Presse oft Thema war. Sofern aus einer E‑Mail, einem Telefonat oder einer SMS ein Verwaltungsvorgang oder ein Schriftgut wird, soll die Registraturrichtlinie des Kanzleramtes greifen und der Vorgang festgehalten werden.

    Hat jemand schon eine IFG-Anfrage für die archivierten SMS von Kanzlerin Merkel gestellt?

    3. März 2015 11
  • : Obama will nicht, dass China Schlüssel und Backdoors bekommt? Nein! Doch!
    Obama will nicht, dass China Schlüssel und Backdoors bekommt? Nein! Doch!

    backdoor

    „China will Backdoors in Geräten und Software? Nein, das dürfen die aber nicht. Wir schon – wir sind ja die Guten“ – so hört sich die Quintessenz aus einem Interview Barack Obamas mit der Nachrichtenagentur Reuters an. Die chinesische Regierung plant gerade ein neues Counterrerroism-Gesetz und verlangt darin unter anderem, dass ausländische Technologiehersteller der Regierung Schlüssel offenlegen sowie die Integration von Backdoors zulassen müssen. Weitere Teile des Gesetzes würden Zensurmöglichkeiten ausweiten.

    Dass Barack Obama das nicht gut findet, ist leicht vorstellbar. Doch die Doppelmoral könnte in diesem Fall wohl kaum deutlicher auffallen. Denn immer wieder hatten in der Vergangenheit Regierungs- und Geheimdienstvertreter in den USA gefordert, man müsse Backdoors in Soft- und Hardware einbauen können, um direkten Zugriff auf Schlüssel und Kommunikation von Bösewichten bekommen zu können.

    Zuletzt der NSA-Direktor Mike Rogers letzte Woche:

    I’m perplexed. Most of the debate I’ve seen is, [encryption] is all or nothing […] If I have an indication to believe a phone is being used for criminal activities, can’t there be a legal framework for how we’d access the data on that phone?

    Chinas Gründe sind, wenig überraschend, weitestgehend die gleichen, es wird mit innerer Sicherheit und dem Bekanntwerden des Ausmaßes an US-Spionagekapazitäten argumentiert. Ähnlich steht es außerdem mit Deutschlands Innenminister de Maizière und dem EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove. Und jeder glaubt von sich, er gehöre zu den Guten und habe damit das Recht dazu, das keiner jemals haben sollte.

    3. März 2015 5
  • : Datenschutz in den USA: Weißes Haus präsentiert völlig unzureichenden „Consumer Privacy Bill of Rights Act“
    Gene Sperling, National Economic Council, präsentierte 2012 die "privacy bill of rights". Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/51005181@N05/6244486290">Daphne Borowski</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>.
    Datenschutz in den USA: Weißes Haus präsentiert völlig unzureichenden „Consumer Privacy Bill of Rights Act“

    Die Obama-Regierung hat am vergangenen Freitagnachmittag einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Privatsphäre von US-Amerikanern gegenüber privaten Datenverarbeitern vorgelegt. Das ist bemerkenswert, da die USA kein allgemeines Datenschutzgesetz besitzen, sondern lediglich sektorspezifische Vorschriften und unternehmerische Selbstverpflichtungen – Letztere vor allem im Onlinebereich. Deren Durchsetzung obliegt der Federal Trade Commission (FTC), die über weitaus weniger Befugnisse als die europäischen Datenschutzbehörden verfügt. Der Vorschlag des Weißen Hauses setzt weiterhin auf Selbstregulierung und Kontrolle durch die FTC. Allerdings könnte er diese Regeln und Prozesse grundlegenden Prinzipien unterwerfen. Ist der Entwurf also ein möglicher Fortschritt für die Privatsphäre in den USA?

    Der folgende Beitrag erschien zuerst auf bendrath.blogspot.de. Übersetzung und Vorspann: Benjamin Bergemann.

    Der US „Administration Discussion Draft: Consumer Privacy Bill of Rights Act of 2015″ wurde gestern veröffentlicht. Er knüpft an Präsident Obamas „Consumer Privacy Bill of Rights“ von 2012 an.

    Der Gesetzesentwurf legt einige grundlegende Definitionen und Prinzipien fest, darunter die „angemessene“ Erhebung personenbezogener Daten und Verbraucherrechte, etwa das auf Auskunft über die eigenen Daten. Der Entwurf gibt der Federal Trade Commission (FTC) die Befugnis von der Industrie eingereichte Verhaltenskodizes zu genehmigen und durchzusetzen. Bisher hat die FTC bestimmte Datenschutzvorschriften im Rahmen von Title V des FTC Act durchgesetzt. Dieser verbietet „unfaire und irreführende Handelspraktiken“.

    consumer_privacy_bill_of_rights_draft_2015

    Auf den ersten Blick weist der Entwurf eine Reihe von schweren Problemen auf – vor allem wenn man ihn aus einer EU-Datenschutzperspektive betrachtet. Ein paar erwähnenswerte Punkte:

    1) „Cybersecurity data“ fällt aus dem Anwendungsbereich des Textes:

    The term “personal data” shall not include cyber threat indicators collected, processed, created, used, retained, or disclosed in order to investigate, mitigate, or otherwise respond to a cybersecurity threat or incident, when processed for those purposes.

    Das macht keinen Sinn. Es kann sinnvoll sein, die Verarbeitung personenbezogener Daten für IT-Sicherheitszwecke zu ermöglichen (wie bestimmte Entwürfe der geplanten EU-Datenschutzverordnung das tun), jedoch würden mit obiger Formulierung Dinge wie IP-Adressen dem Anwendungsbereich des Gesetzes entzogen.

    2) Der Text ist widersprüchlich. So heißt es in Abschnitt 103:

    If a covered entity processes personal data in a manner that is reasonable in light of context, this section does not apply.

    und in Abschnitt 104:

    Each covered entity may only collect, retain, and use personal data in a manner that is reasonable in light of context.

    In meinen Augen ist es völlig unklar, wann Abschnitt 103 überhaupt gelten würde.

    3) Titel III des Gesetzentwurfs recycelt den Safe-Harbor-Begriff und die Idee der Selbstzertifizierung, die das Europäischen Parlament und Datenschutzexperten aus der ganzen Welt kritisieren seit die EU-Kommission und das US-Handelsministerium den Safe-Harbor-Ansatz im Jahr 2000 aufbrachten.

    Safe Harbor Protection.—In any suit or action brought under Title II of this Act for alleged violations of Title I of this Act, the defendant shall have a complete defense to each alleged violation of Title I of this Act if it demonstrates with respect to such an alleged violation that it has maintained a public commitment to adhere to a Commission-approved code of conduct that covers the practices that underlie the suit or action and is in compliance with such code of conduct.

    Die Einhaltung der Regeln („compliance“) ist erforderlich, nicht nur das Bekenntnis („committment“) zu ihnen. Das grundlegende und tiefergehende Problem des Entwurfes besteht jedoch darin, dass die FTC nur in der Lage wäre eingereichte Codes zu überprüfen, nicht aber eigene zu entwickeln und durchzusetzen.

    4) Der Entwurf würde Gesetze auf Ebene der US-Bundesstaaten ausbremsen, von denen einige, wie etwa in Kalifornien, stärker sind als der Vorschlag des Weißen Hauses.

    5) Der Gesetzentwurf würde Start-ups für die ersten 18 Monate ihres Bestehens von Datenschutzanforderungen befreien. Das wird Praktiken nach dem Prinzip befördern: „Wachse schnell und rücksichtslos, während du so viele Daten wie möglich sammelst und verkaufe nach 18 Monaten an den Meistbietenden.“ Ich glaube nicht, dass das gut ist für eine nachhaltige und langfristige Unternehmensstrategie.

    6) Der Abschnitt zu den Strafen (203) ist jedoch ziemlich interessant:

    (1) The civil penalty shall be calculated by multiplying the number of days that the covered entity violates the Act by an amount not to exceed $35,000; or
    (2) If the Commission provides notice to a covered entity, stated with particularity, that identifies a violation of this Act, the civil penalty shall be calculated by multiplying the number of directly affected consumers by an amount not to exceed $5,000 (…)

    Das könnte leicht die 5% des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens, die das Europäische Parlament als Höchststrafe in seiner Fassung der kommenden Datenschutzverordnung vorsieht, überschreiten.

    Dieser Artikel in der Washington Post gibt einen guten Überblick über die Reaktionen auf den Entwurf (kurz: Die FTC ist nicht zufrieden, die NGOs sind nicht zufriden, die Industrie ist teilweise zufrieden – bis auf die Libertären).

    Dem Weißen Haus ist es offenbar nicht gelungen, Sponsoren beider Parteien im Kongress für das Gesetz zu finden. Dieser Aspekt und das Timing (Freitagnachmittag) lässt einige Beobachter schließen, dass der Entwurf bereits tot sei.

    Senator Ed Markey, bekannt als starker Privatsphäre-Advokat, hat kritisiert, dass der Entwurf nicht genug für Verbraucher tun würde. Deshalb hat er für die nächste Woche (!) einen eigenen Vorschlag angekündigt.

    Für die Delegation des Europäischen Parlaments, die Washington Mitte März besucht, gibt es also viel zu diskutieren. Unter den teilnehmenden Abgeordneten sind Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Berichterstatter für die EU-Datenschutzverordnung und für das EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen sowie Claude Moraes (S&D), Vorsitzender des gleichen Ausschusses und Berichterstatter des Untersuchungsausschusses zur Massenüberwachung und den dazugehörigen Nachfolgeaktivitäten.

    3. März 2015
  • : FCC-Entscheidung gefallen: USA bekommen Netzneutralitätsregeln
    FCC-Entscheidung gefallen: USA bekommen Netzneutralitätsregeln

    Da sind die USA wieder mal weiter als Deutschland bzw. die Europäische Union. Die Regulierungsbehörde FCC hat eben mit 3:2 Stimmen für strengere Regeln und ihre Durchsetzung zum Schutz der Netzneutralität gestimmt. Herzlichen Glückwunsch. Es wäre ja schön, wenn unsere Politiker auch für ein offenes Netz stimmen und die passenden Regeln schaffen würden. Wir sagen einfach: Und jetzt die EU!

    Da die 300 Seiten Regeln noch nicht veröffentlicht werden, weil die republikanischen FCC-Mitglieder ihr Minderheitenvotum dort noch reinschreiben wollen, ist es noch zu früh, um abschließend alles bewerten zu können. Bisher gibt es nur eine Kurzzusammenfassung.

    plakat_07

    Der Digitale Gesellschaft e.V. kommentiert:

    „Die FCC hat heute eine historische Entscheidung für die Freiheit, Offenheit und Innovationskraft des Netzes getroffen. Europa muss nun mit den USA gleichziehen und das Internet als öffentliches Gut anerkennen, statt weiter ein Zwei-Klassen-Netz zu befördern, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Online-Wirtschaft bedroht.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

    Die Federal Communications Commission (FCC), die in den USA für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig ist, hat heute entschieden, Internetprovider künftig als „common carrier“ im Sinne von Title II des Telecommunications Act zu klassifizieren. Sie gelten damit als Unternehmen, die ähnlich wie Energie- oder Wasserversorger gesamtgesellschaftlich bedeutsame Leistungen erbringen und deshalb besonders strengen Antidiskriminierungsregeln unterliegen. Drosselungen oder Blockaden des offenen Internet sind ihnen deshalb ebenso verboten wie die Einführung von bezahlten Überholspuren, den sogenannten Spezialdiensten. Mit der Entscheidung erkennt die FCC das Internet als besonders schützenswertes öffentliches Gut und als infrastrukturelle Grundlage einer digitalen Gesellschaft an. Zugleich verwirft sie damit den von Telekommunikationsunternehmen auch hierzulande immer wieder vorgebrachten Einwand, eine solche Einordnung würde die Investitionsmittel für den Breitbandausbau gefährden.

    Einige Reaktionen:

    Ars Technica: FCC votes for net neutrality, a ban on paid fast lanes, and Title II.

    Guardian: Net neutrality activists score landmark victory in fight to govern the internet

    FCC says ‘we listened and we learned’, and passes strict broadband rules that represent ‘a red-letter day for internet freedom’

    Accessnow: You Spoke Out, and They Listened: U.S. FCC Passes Strong Net Neutrality Rules

    phones_mediumFree Press: Net Neutrality Victory.

    This moment was more than 10 years in the making. The fight to protect the open Internet has united everyone — grassroots activists, technologists, new civil rights leaders, parents, teachers, students, musicians, artists and millions and millions of Internet users. We’ve proven that we’re a force to be reckoned with in Washington. Know this: Now that we’ve won this huge victory for the Internet, the cable and phone companies will do everything they can to knock it down.

    Gigaom: FCC votes yes to net neutrality in partisan spectacle

    On Thursday, the FCC voted to reclassify broadband internet providers as “common carriers,” as part of a new order that will forbid ISP’s from slowing down or speeding up web traffic, or cutting any deals with websites to offer them special service. The outcome of the vote, which took place on 3–2 partisan lines, was widely expected, but the process served to provide additional details about how exactly the new internet rules will apply.

    Buzzfeed: Now The Internet Belongs To Us — And To Politics

    Thursday’s net neutrality ruling was a victory for consumers. It also ushers in a new age for the mainstream politics of the internet.

    Vox: The FCC just approved the strongest net neutrality rules yet

    Das Team Internet bedankt sich auf der großartigen Kampagnenseite battleforthenet.com für die Epic Victory.

    Washington insiders said it couldn’t be done. But the public got loud in protest, the FCC gave in, and we won strong, Title II net neutrality rules. Now Comcast is furious. They want to destroy our victory with their massive power in Congress. You won net neutrality. Now, are you ready to defend it?

    Join the Battle for Net Neutrality 2015-02-26 19-23-45

    26. Februar 2015 20
  • : USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern
    USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern

    In den USA soll die Netzneutralität endlich strikter gesichert werden, wie wir vor ein paar Wochen berichteten. Im Großen und Ganzen sind Verbraucherschützer und Netzneutralitätsbefürworter mit den Plänen der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) zufrieden.

    Viele hatten sich jahrelang für die sogenannte „Re-klassifizierung von Netzbetreibern unter Titel II“ eingesetzt. Hierunter fielen in den USA bisher zum Beispiel Telefonleitungen: Netzbetreiber dürfen keine Anrufe bevorzugt durchstellen oder blockieren. Unter Titel II würde der Internet-Zugang zu einem Teil der Infrastruktur (wie Strom oder Wasser), zu dem jeder der bezahlt, uneingeschränkten Zugang erhält. „Internet ist ein öffentliches Gut“, meinte hierzu der Digitale Gesellschaft e.V.

    Diese Re-klassifizierung hatte FCC-Vorsitzende Tom Wheeler dann auch überraschenderweise unterstützt, um eine strikte Netzneutralität zu sichern. Mittlerweile schauten sich Aktivisten von Free Press diese Pläne jedoch genauer an und erklärten in einer Mitteilung, dass noch so einige rechtliche Hürden der echten Netzneutralität im Wege stehen.

    Der Vorschlag, die Netzbetreiber als öffentliche Versorgungsunternehmen („Common Carrier“) zu reklassifizieren kommt in zwei Teilen : In ihrem Verhältnis mit Endverbrauchern sollen die Netzbetreiber als Common Carrier gewertet werden. Dies trifft ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen mit Anbietern von Diensten, Anwendungen und Inhalten im Internet zu.

    Bei dieser Definition sieht Free Press jedoch nun ein Problem. Sobald Netzbetreiber ihre Dienste einem entfernten („remote“) Inhalte- oder Diensteanbieter zur Verfügung stellen – wo also keine physische Verbindung zwischen diesem Anbieter und dem Netzbetreiber besteht – werden Dienste nicht „direkt“angeboten. Unter Abschnitt 153(53) des Gesetzes muss jedoch ein Telekommunikationsdienst dem Empfänger „direkt“ angeboten werden, um unter die Netzneutralitätsregeln zu fallen. Vereinfacht gesagt: Es ist gut möglich, dass der FCC-Vorschlag zu der absurden Situation führen kann, dass jede Webseite zum Kunden des Netzbetreibers wird, dessen Endnutzer eben jene Webseite besuchen.

    Solange dieses Problem nicht gelöst ist, sieht Free Press die Netzneutralität noch nicht in trockenen Tüchern:

    Even if the Commission could surmount these statutory barriers, the policy question remains: why would it want to? Our November 5 letter described the seemingly absurd results that could flow from recognizing such a relationship between edge providers and end-users’ broadband providers. Would such an approach suggest or even mandate that every single end point on the Internet is a customer of each and every ISP that provides service to any other single end point on the Internet? Put more colloquially, would every website in the world become a customer of any broadband Internet access service provider whose end-users visit that website?

    Ein weitere ungeklärte Frage ist, was mit Internettelefonie (VoIP) passiert und ob sie auch unter Titel II fallen wird. ArsTechnica schreibt:

    The FCC has never firmly classified VoIP as either a common carrier service or not, and the FCC’s net neutrality proposal has a carve-out for VoIP.

    Während sich Verbraucherschützer mit den Definitionsschwierigkeiten im Vorschlag herumschlagen bis der US-Kongress über die Regeln am 26. Februar abstimmen soll, bereiten die großen und kleinen US-Netzbetreiber bereits ihre ersten Klagen gegen die FCC-Regeln vor… im Westen also nichts Neues.

    17. Februar 2015 1
  • : Ab Werk: NSA-Wanze auf der Festplatte
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    Ab Werk: NSA-Wanze auf der Festplatte

    Nachdem am Wochenende bereits die ersten Gerüchte aufgetaucht waren, dass ein neuer NSA-Leak bevorstünde, hat die IT-Firma Kaspersky Lab gestern Details über das Vorgehen einer Truppe bezahlter Staatshacker über Reuters veröffentlicht, die gezielt die Firmware von Festplatten der großen Hersteller infiltrieren und darüber Daten abgreifen. Konkret wurden zwei Module beschrieben, die zur Manipulation der Festplatten dienten.

    Ab Werk sind die Platten zwar nicht infiziert, aber ab Werk verwundbar.

    Es ist natürlich keine neue Erkenntnis, dass sich der Spionage- und Überwachungsapparat verselbständigt hat und die Infiltrationsziele der bezahlten Hacker-Truppen breit gestreut sind, aber die Namen der Hersteller werden benannt: Laut Kaspersky sind Platten von Micron, Western Digital, Seagate, Toshiba, Maxtor und Hitachi betroffen. Kaspersky betont, dass die Formatierung der Platten den Spionageprogrammen nichts anhaben kann.

    Es gibt sogar eine Art von Bestätigung durch die NSA:

    A former NSA employee told Reuters that Kaspersky’s analysis was correct […] Another former intelligence operative confirmed that the NSA had developed the prized technique of concealing spyware in hard drives.

    […] Kaspersky called the authors of the spying program „the Equation group“.

    Nun ist ja dem britischen Partner-Geheimdienst und der zugehörigen Regierung kürzlich schriftlich gegeben worden, dass sie auch nicht immer über dem Gesetz stehen, sondern dass Teile der Programme zum Austausch von Daten aus Massenüberwachungsmaßnahmen illegal waren. Nach den neuen Veröffentlichungen bietet es sich an, neben den Überwachungsprogrammen auch die offensiven Maßnahmen der Geheimdienste stärker in den Fokus der juristischen Prüfung zu nehmen. Auch die Überprüfungsgremien müssten sich in Zukunft mehr mit der offensiven Seite der Geheimdienst-Skandale auseinandersetzen.

    Mal gucken, ob und was für politische Kommentare die nur mittelbar mit Snowden zusammenhängenden Veröffentlichungen in Deutschland hervorrufen. Bisher war seitens der Politik nichts zu vernehmen, nicht mal mehr solche, die die „Enthüllungen zum alten Hut, zum Staatsgeheimnis oder zum schieren Missverständnis“ (Schirrmacher) erklären.

    Aber wir wissen ja: Es geht sicher wieder nur um Terroristen.

    Update:
    Es gibt eine aktuelle Reaktion der grünen Bundestagsfraktion unter der merkwürdigen Überschrift „Angriff der Nachrichtendienste auf das Internet muss beendet werden“. Mangels Bezug zu den Kaspersky-Veröffentlichungen hier nur ein Auszug der Meldung mit einer Forderung, die seit vielen Monaten sowieso stimmt:

    Durch ihre Untätigkeit stützt die Bundesregierung das illegal gewachsene Cyberangriffsystem der Geheimdienste. […] Die Bundesregierung muss endlich handeln.

    17. Februar 2015 60
  • : Obama erklärt: Cyberwar ist mehr wie Basketball als (American) Football
    Obama erklärt: Cyberwar ist mehr wie Basketball als (American) Football

    US-Präsident Barack Obama hat gerade eine kleine Interviewtournee durch Netzmedien hinter sich und war auch beim Techologieblog re/code zu Besuch. Dort gibt es ein Video und Transcript von seinem Interview: White House. Red Chair. Obama Meets Swisher.

    We do our own hacking of other countries. There’s been lots of reports about the Iran nuclear system and things like that. Can we make a good argument that we should be protected against them, when we’re doing the same thing ourselves?

    Obviously, I can’t talk about specifics and whether …

    But please do. [Laugh]

    … whether confirming or denying whatever you discuss. I mentioned in the CEO roundtable — a comment that was made by one of my national security team. This is more like basketball than football, in the sense that there’s no clear line between offense and defense. Things are going back and forth all the time. We have great capabilities here. But there are other countries that have great capabilities, as well. Eventually, what we’re going to need to do is to find some international protocols that, in the same way we did with nuclear arms, set some clear limits and guidelines, understanding that everybody’s vulnerable and everybody’s better off if we abide by certain behaviors. In the meantime, we have to have sufficient capability to defend ourselves.

    Lustiger wird es nur noch beim Thema NSA, wo Deutschland auch namentlich genannt wird. Obama versteht die Debatte in Deutschland aber wohl nur unter dem Aspekt, dass hier Anti-Google-Stimmung verbreitet würde, weil deutsche Konzerne das mit dem Netz nicht so schnell kapiert hätten und jetzt den NSA-Skandal für ihre Interessen ausnutzen würden:

    But it’s a global Internet world.

    And that’s the point.

    And they’re businesses.

    And that has been the challenge. What is true — and I’ve said this publicly, so I’m not saying anything that’s classified in any way — our capacities to scoop up information became so great, and traditionally there haven’t been restraints on our intelligence community scooping up information from outside our borders and non‑U.S. persons.

    So what ended up happening was that, in places like Germany, this had a huge impact — not just on government-to-government relations, but suddenly all the Silicon Valley companies that are doing business there find themselves challenged, in some cases not completely sincerely. Because some of those countries have their own companies who want to displace ours.

    I say all this to make the point that I think we have made real progress in narrowing the differences around the national security/privacy balance. There are still some issues like encryption that are challenging.

    Was man leider sagen muss: Auch wenn ich weitgehend andere Ansichten habe, hat Obama hier mehr Inhaltliches zu Netzpolitik gesagt als wir von unseren Spitzenpolitikern gewöhnt sind.

    16. Februar 2015 6
  • : Rechtsfreier Luftraum: US-Drohnen-Gesetze in Planung
    via <a href="https://www.flickr.com/photos/myfrozenlife/">myfrozenlife</a>, CC by-nc-nd 2.0
    Rechtsfreier Luftraum: US-Drohnen-Gesetze in Planung

    Der Prozess, für zivile Drohnen gesetzliche Regeln zu schaffen, kommt in den USA nun in Gang. Michael Huerta, der Behördenchef der US-amerikanischen FAA (Federal Aviation Administration), gab dabei die Parole aus: „We want to maintain today’s outstanding level of aviation safety without placing an undue regulatory burden on an emerging industry.“ („Wir wollen das herausragende Niveau der Flugsicherheit beibehalten, ohne neu entstehenden Wirtschaftszweigen übermäßige regulatorische Hürden aufzubürden.“)

    Es geht also vor allem um die Interessen der Wirtschaft, insbesondere um die Frage, welche Regeln die Zivilgesellschaft den nicht-militärischen Drohnenanbietern und ‑piloten auferlegen soll. Das Problem stellt sich in zunehmenden Maße, weil es immer mehr zivile Einsatzgebiete gibt und der Preisverfall anhält. Binnen kurzer Zeit haben sich die billigen Flieger zu einem Werkzeug und/oder Spielzeug für jedermann gemausert, ohne dass es Führerscheine, besondere Flugregeln oder konkrete Regeln für Haftung oder Versicherung gäbe, wie es sich beispielsweise beim Autoverkehr herausgebildet hat. Dass aber Unternehmen wie UPS und Amazon den kommerziellen Einsatz vorbereiten, dürfte der US-Regierung und der FAA erst wirklich Beine gemacht haben.

    Elektronische Abhör- und Peilsysteme oder andere Überwachungstechnik stehen übrigens indirekt auch zur Diskussion, aber es werden noch keine konkreten Fragen nach Kommunikationsüberwachung, Bildauswertung oder biometrischen Erkennungssystemen adressiert.

    Folgende Bereiche sollen bei der Regulierung diskutiert werden:

    1. Privacy Protections (Schutz der Privatsphäre),
    2. Civil Rights and Civil Liberties Protections (Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte),
    3. Accountability (Haftung),
    4. Transparency (Transparenzpflichten).

    Innerhalb der nächsten drei Jahre sollen die Vorschläge zu gesetzlichen Regeln werden, in 180 Tagen soll der erste Bericht erstellt werden. Mehrere tausend Firmen wären bis zu dem Zeitpunkt verpflichtet, sich als kommerzielle Drohnenanbieter oder ‑piloten jeweils anzumelden. Denn derzeit verbietet die FAA kommerzielle Drohnenflüge, gewährt aber auf Antrag einige Ausnahmen. Bevor die neuen Regeln nicht in Kraft sind, soll das derzeitige Verbot bestehen bleiben.

    Bei Amazon dürften am Sonntag keine Sektkorken geknallt haben, denn die FAA-Pläne kommen dem Konzern kaum gelegen. Paul Misener, Vize-Präsident „Global public policy“ bei Amazon, sprach schon vor einigen Wochen eine wenig versteckte Drohung aus: „Without approval of our testing in the United States, we will be forced to continue expanding our Prime Air R&D footprint abroad.“ („Ohne Genehmigung unserer Tests in den Vereinigten Staaten werden wir gezwungen sein, unsere Forschung und Entwicklung für Prime Air weiterhin auswärts auszuweiten.“ Die Tests in Großbritannien sind bei Amazon längst angelaufen.

    Wie der Verlauf der Diskussion sein wird und welche Regeln in den USA beschlossen werden, wird die Ausgestaltung europäischer Normen ohne Zweifel beeinflussen. Wir sollten es also aufmerksam beobachten.

    Hier das „Presidential Memorandum“ des Weißen Hauses.

    16. Februar 2015
  • : Wie die Vergangenheit einer IP-Adresse die Einreise in die USA erschweren kann
    Wie die Vergangenheit einer IP-Adresse die Einreise in die USA erschweren kann

    In den Niederlanden, am Amsterdamer Flughafen Schiphol, hat sich gezeigt, was passieren kann, wenn man das ESTA-Einreiseformular für die USA mit einer vermeintlich verdächtigen IP-Adresse ausfüllt: De Telegraaf berichtet, dass der niederländische Bürger Erik Pas die Dokumente von einer fälschlicherweise in Jordanien geglaubten Internetverbindung aus bearbeitete. Das führte zu intensiven Befragungen am Amsterdamer Flughafen und in Los Angeles.

    Frohen Mutes machte ich mich am 6. Februar für eine Geschäftsreise nach LA auf zum Flughafen Schiphol. Dort wurde ich bei der Passkontrolle namentlich aufgerufen. Ich musste einem Mann von der US-Regierung Bericht erstatten und wurde zu den muslimischen Ländern befragt, die ich bereits besucht hätte. Kein einziges. Laut ihm jedoch habe ich mein ESTA-Formular in der vorigen Woche aus Jordanien abgerufen. Das habe Fragen hervorgerufen. Lustig, denn ich war noch niemals im Leben in Jordanien…

    In LA ging die Befragung weiter, dort wollte man Pas nicht glauben und durchsuchte Koffer, Kleidung und sandte, nachdem sich nichts finden lies, sogar Polizeibeamte an der Unterkunft des Niederländers vorbei. Wie es zu den verdächtigen IP-Adressen kommen konnte, versucht ein Vodafone-Sprecher zu erklären:

    Der US-Grenzschutz nutzt offensichtlich veraltete Daten, denn die IP-Adresse von Erik Pas ist ordentlich in Niederlanden registriert. Jeder kann das im öffentlichen Verzeichnis RIPE.net nachlesen […] IP-Adressen werden wiederverwendet. Alle Carrier tun das.

    13. Februar 2015 32
  • : Netgain-Challange in den USA: Wie fördert man die digitale Zivilgesellschaft?
    Netgain-Challange in den USA: Wie fördert man die digitale Zivilgesellschaft?

    Netgain – Home 2015-02-11 16-45-54Wie fördert man die digitale Zivilgesellschaft? Während dieses Thema in Deutschland bisher kaum diskutiert wird, haben sich in den USA einige Stiftungen zusammen geschlossen, um neue Wege zu gehen. Die „Netgain Challenge“ stellt Fragen, was wie gefördert werden soll und was die größten Herausforderungen und Anstrengungen sind, die Geld brauchen. Dahinter stehen Knight, MacArthur, Open Society, Mozilla, and Ford Foundations. Das sind keine kleinen Stiftungen, da stecken teilweise Milliarden hinter.

    The Internet has transformed how we connect and engage with the world around us, creating challenges and opportunities in every area of contemporary life. It can be used to foster enlightenment and learning, and to promote justice. It can also be used to exert control, stifle legitimate discourse, and concentrate power in the hands of a few. The web’s ubiquitous nature and power demands that we work together to ensure that it serves the common good. The Knight, MacArthur, Open Society, Mozilla, and Ford Foundations have come together with leaders from government, philanthropy, business, and the tech world to launch an ambitious new partnership to spark the next generation of innovation for social change and progress.

    Gerade läuft ein Event zur Vorstellung des Programmes mit einem kleinen Who-is-Who der US- und internationalen digitalen Zivilgesellschaft. Es gibt auch einen Livestream.

    Und damit wieder zurück nach Deutschland, wo Stiftungen das Thema Digitalisierung vor allem unter dem Aspekt ihrer eigenen Webseite diskutieren und es keine nennenswerten Förder-Strukturen gibt. Leider ist Deutschland bei dem Thema noch ein Entwicklungsland, obwohl hier viel Potential wäre.

    Tim Berners-Lee ist auch vor Ort:

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    11. Februar 2015
  • : Einige Reaktionen auf die kommenden möglichen FCC-Empfehlungen pro Netzneutralität
    Einige Reaktionen auf die kommenden möglichen FCC-Empfehlungen pro Netzneutralität

    European Digital Rights twitterte heute in Richtung unserer beiden Digitalkommissare:

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Die Digitale Gesellschaft sagt:

    “Internet ist ein öffentliches Gut. Statt weiter den Märchen der Telekommunikationslobby auf den Leim zu gehen, müssen sich EU-Ministerrat und Bundesregierung ein Beispiel an dem FCC-Vorschlag nehmen. Lebendigen Wettbewerb und kreative Innovationen kann es nur in einem diskriminierungsfreien Netz geben. Bezahlte Überholspuren hingegen zementieren einen Monopolmarkt auf Kosten von jungen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern.”, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

    plakat_07-620x438Reddit sagt:

    This is quite a way to mark the one-year anniversary of court decision undermining Net Neutrality rules. When the FCC started writing new rules, Title II reclassification, which is the only real way to protect net neutrality for generations to come, was not even being discussed. Then the internet got involved. We took something that everyone considered impossible and made it nearly inevitable.

    Public Knowledge findet das historisch:

    “Public Knowledge commends Chairman Wheeler for siding with network users by announcing his support for strong Open Internet rules grounded in Title II authority. This is a historic announcement by Chairman Wheeler, and a decision that consumers have been demanding for some time. Americans have waited over a year for the FCC to restore the Open Internet protections that were vacated by the DC Circuit Court.

    Free Press sagt: Why Title II Reclassification for Net Neutrality Is the Biggest Deal Ever.

    Three weeks remain until the full Commission votes on the proposal at its Feb. 26 meeting. But if all goes well, it will be a watershed victory for activists who have fought for a decade to protect the open Internet. Creating policy change is hard. It’s often incremental and marked with smaller victories that involve lots of tradeoffs and compromises. But if you can get all the way down to the root of a problem, real progress can occur.

    5. Februar 2015 1
  • : NSA: Keine „Reformen“ von Obama
    Und wir zählen bald auf zwei Jahre hoch. :/
    NSA: Keine „Reformen“ von Obama

    Einige werden sich erinnern, dass die US-Regierung schon kurz nach Beginn der NSA-GCHQ-Skandale ein bereits seit dem Jahr 2004 bestehendes Gremium gebeten hatte, einen genaueren Blick auf die Machenschaften der NSA zu werfen: das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), das als unabhängige Instanz mit fünf Mitgliedern besetzt ist. Dieses Kontrollgremien der Exekutive soll untersuchen, ob die Anti-Terror-Bemühungen der US-Regierung nicht zu stark in grundlegende Freiheitsrechte der Amerikaner eingreifen.

    Das PCLOB ist nicht eben das beliebteste Kontrollgremien der Exekutive, wenn es um die Vergabe der Sitze geht: Es blieben mitunter jahrelang Stellen unbesetzt, was die Arbeitsfähigkeit deutlich beschränkte. Der US-Senat brauchte auch für die Besetzung des aktuellen Vorsitzes anderthalb Jahre. Grund ist vor allem das politische Hick-Hack zwischen Republikanern und Demokraten um die Nominierungen passender Personen. Nur wenige Tage nach der Besetzung des jetzigen Vorsitzes mit David Medine am 29. Mai 2013 begannen die NSA-Veröffentlichungen des Guardian, was das öffentliche Interesse an der Arbeit der Mitglieder weckte.

    Denn die Mitglieder erhalten „top-secret clearances“ und haben gegenüber den Geheimdiensten das Recht, die Herausgabe von jeglichen Unterlagen an das PCLOB zu fordern. Selbst kommerzielle Partnerfirmen der NSA kann das Gremium mit Hilfe des Justizministers zur Übergabe von Dokumenten zwingen.

    Der Missbrauch innerhalb der NSA ist im Laufe der vergangenen Monate mehrfach dokumentiert, etwa beim im August 2013 öffentlich gewordenen LOVEINT-Skandal, bei dem zutage trat, dass NSA-Angestellte frühere und aktuelle Geliebte abgeschnorchelt hatten. Allerdings blieb dieser Missbrauch wohl bisher für die Staatsspione folgenlos.

    Im Januar war kurz vor seiner Rede an die Nation noch die Direktive von US-Präsident Barack Obama (Signals Intelligence Activities, PPD-28) ergangen, nebst Bericht. Er betonte dabei die Zusammenarbeit mit dem PCLOB:

    I’ve consulted with the Privacy and Civil Liberties Oversight Board.

    Da fragt man sich doch: Was empfiehlt angesichts der NSA-Praktiken das PCLOB denn?

    Die erste Forderung in ihrem Recommendations Assessment Report (pdf) vom 29. Januar ist ein Ende des „Section 215 program“, da eine ordentliche legalistische Grundlage fehle und außerdem Freiheitsrechte und das Recht auf Privatheit stark bedroht seien.

    The Board recommended that the government end the program.

    Da haben Obamas Konsultationen wohl nicht gefruchtet, bekanntermaßen hat er es nicht beendet. Und das PCLOB merkt gleich noch an:

    The Administration can end the bulk telephone records program at any time, without congressional involvement.

    Das PCLOB reibt also nochmal rein, dass die US-Regierung die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation jederzeit beenden könnte, ohne den US-Kongress überhaupt zu involvieren.

    Schon zuvor hatte das PCLOB festgehalten, dass die Massendatensammlung der NSA gemäß Sektion 215 in keinem einzigen Fall („no instance“)..

    …directly contributed to the discovery of a previously unknown terrorist plot or the disruption of a terrorist attack.

    Aber Wirkungslosigkeit taugt offenbar auch nicht als Argument, um Obama zum Einlenken zu bewegen. Ein Jahr ist jetzt vergangen, seit er wenigstens für amerikanische Inländer versprochen hatte, Geheimdienst-„Reformen“ einzuleiten. Die neuen Empfehlungen des PCLOB hin oder her, keine der bisherigen Reformen beschneidet auch nur die Massenüberwachung inner-amerikanischer Kommunikation.

    Da kann man sich der EFF nur anschließen, die festhält, Obama sei daran gescheitert, die NSA irgendwie im Zaum zu halten. Das betrifft sowohl die inner-amerikanische Massenüberwachung als auch den Rest der Welt.

    4. Februar 2015 8
  • : FCC-Vorsitzender Tom Wheeler verspricht: USA can haz Net Neutrality
    FCC-Vorsitzender Tom Wheeler verspricht: USA can haz Net Neutrality

    Gestern haben wir berichtet, dass die US-Regulierungsbehörde FCC laut Medienberichten kurz davor stehe, die rechtliche Basis für eine echte Absicherung von Netzneutralität vorzuschlagen und Internet als Allgemeingut zu klassifizieren. Heute veröffentlicht der FCC-Vorsitzende Tom Wheeler einen Wired-Gastbeitrag und beschreibt, welche Regelungen er diesen Monat der FCC vorschlagen will: FCC Chairman Tom Wheeler: This Is How We Will Ensure Net Neutrality.

    That is why I am proposing that the FCC use its Title II authority to implement and enforce open internet protections. Using this authority, I am submitting to my colleagues the strongest open internet protections ever proposed by the FCC. These enforceable, bright-line rules will ban paid prioritization, and the blocking and throttling of lawful content and services. I propose to fully apply—for the first time ever—those bright-line rules to mobile broadband. My proposal assures the rights of internet users to go where they want, when they want, and the rights of innovators to introduce new products without asking anyone’s permission.

    Das klingt noch nicht ganz perfekt. Aber jetzt denken wir uns wieder zurück nach Deutschland und gehen heulen. Denn unsere Bundesregierung plant in etwa das Gegenteil davon.

    4. Februar 2015