Im Juli 2013, einen Monat nach den ersten Snowden-Enthüllungen, haben unsere Freunde von Privacy International Klage gegen NSA und GCHQ eingereicht. Heute hat das britische Geheim-Gericht Investigatory Powers Tribunal eine Entscheidung dazu getroffen und veröffentlicht. Und die überrascht uns positiv.
Britische Geheimdienste haben illegal gehandelt, als sie auf die persönliche Kommunikation von Millionen Menschen zugegriffen haben, die die NSA gesammelt hat. Die Entscheidung ist das erste Mal, dass der Gerichtshof (das einzige britische Gericht, dass die Geheimdienste GCHQ, MI5 und MI6 beaufsichtigt) in seiner 15-jährigen Geschichte jemals gegen die Nachrichten- und Sicherheitsdienste geurteilt hat.
Demzufolge war der Zugriff auf Daten von PRISM und dem Glasfaser-Abschnorchelprogramm UPSTREAM bis Dezember 2014 unrechtmäßig, weil die Regeln für den Datenzugriff geheim waren. Während des Verfahrens hatte die britische Regierung diese Austausch-Regeln veröffentlicht, seitdem darf wieder legal geschnüffelt werden. Jetzt wollen die klagenden Organisationen erreichen, dass die vor Dezember 2014 illegal gesammelten Daten gelöscht werden. Zudem kündigen sie eine baldige Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, um auch die weiterhin stattfindende Massenüberwachung über den Atlantik hinweg zu überprüfen.
Eric King, Deputy Director von Privacy International, kommentiert:
Schon viel zu lange verhalten sich Geheimdienste wie GCHQ und NSA so, als würden sie über dem Gesetz stehen. Die heutige Entscheidung bestätigt der Öffentlichkeit, was viele Menschen die ganze Zeit gesagt haben – im letzten Jahrzehnt waren GCHQ und NSA in ein illegales Programm zum Austausch von Daten aus Massenüberwachungsmaßnahmen eingebunden, von dem Millionen von Menschen auf der ganzen Welt betroffen sind.
Wir dürfen Geheimdiensten nicht erlauben, dass diese ihre Programme zur Massenüberwachung weiterhin durch die geheime Interpretation von geheimen Gesetzen rechtfertigen können. Die Welt steht schwer in der Schuld von Edward Snowden für seine Aufdeckungen und die heutige Entscheidung ist als ein klares Eintreten für seine Handlungen zu werten.
Aber es muss noch viel mehr getan werden. Der einzige Grund, dass der Austausch zwischen NSA und GCHQ heute immer noch legal ist, ist eine Hau-Ruck-Aktion der Regierung in letzter Minute, vorher geheime „Vereinbarungen“ öffentlich zu machen. Das ist schlicht und einfach ungenügend, um dieses massives Schlupfloch in den Gesetzen zu schließen. Wir hoffen, dass der europäische Gerichtshof ein Urteil zu Gunsten der Privatsphäre und gegen unkontrollierte Staatsmacht fällen wird.
James Welch, Legal Director für Liberty, kommentiert:
Jetzt wissen wir, dass der GCHQ gegen das Gesetz verstoßen und unsere Rechte verletzt hat, indem er die Öffentlichkeit über seine geheimen Beziehungen mit der NSA im Unklaren gelassen hat. Das diese Aktivitäten nun als rechtmäßig eingestuft werden, ist nur der Offenlegung zu verdanken, zu der Liberty und die anderen Kläger unsere Geheimnis-besessene Regierung nun zwingen konnten.
Die Geheimdienste haben allerdings weiterhin die größtenteils unbeschränkte Befugnis, sich durch die private Kommunikation von Millionen Menschen zu wühlen – und der Gerichtshof glaubt, dass die beschränkten Sicherheitsmaßnahmen, die während den Gerichtsverfahren im letzten Jahr aufgedeckt wurden, eine angemessene Schutzmaßnahme für unsere Privatsphäre darstellen. Wir sehen das anders und werden unseren Kampf vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterführen.
Wir wünschen viel Erfolg!
Update: Der grüne Bundestags-Abgeordnete Konstantin von Notz erklärt:
Das Urteil muss nun auch zwingend Konsequenzen hinsichtlich noch laufender Programme nach sich ziehen. Wir hoffen auf den Erfolg der dagegen bereits anhängigen und weiterer angekündigter Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus unserer Sicht ist auch äußerst fraglich, ob die derzeit noch laufenden Massenüberwachungs-Programme mit grundlegenden rechtsstaatlichen Werten und geltenden Menschenrechten zu vereinbaren sind.
Für die bundesdeutschen Geheimdienste stellt sich nunmehr noch dringlicher die Frage, inwiefern die pauschale Entgegennahme von Daten von GCHQ und NSA ebenfalls illegal und verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung muss hier umgehend Klarheit über das genaue Ausmaß der Kooperation und die Rechtsgrundlagen schaffen.
Update: Privacy International verbloggt einen Nachtrag: The Snoopers’ Loophole: why winning against GCHQ is bittersweet.
What was publicly disclosed, therefore, is little more than a Tribunal’s summary of secret policies disclosed in a secret hearing, which policies describe only the broadest of restrictions on the receipt of intelligence material by the UK, and remain buried in a 77-page long decision from the IPT, not enshrined in any accessible law or statute.
We think that falls far short of what is called for by the „in accordance with law“ requirement, and in the coming weeks will be appealing to the European Court of Human Rights to argue our case there, demanding an end to unlawful mass intelligence sharing, and ensuring privacy protections for all.
