Die noch nicht ganz offizielle Kandidatin für die Demokraten bei der US-Präsidentschaftswahl 2016 und frühere US-Außenministerin, Hillary Clinton, hat wegen eines Berichtes der New York Times eine Diskussion über den Umgang mit amtlicher Korrespondenz ausgelöst. Anders als Privatpersonen haben gewählte Minister in ihren amtlichen Handlungen Verpflichtungen zur Archivierung ihres Regierungshandelns einzuhalten und können nicht einfach private Accounts für offizielle Akten, dienstliche Anweisungen, Protokolle oder sog. „executive acts“ nutzen.
Clintons wohl auch noch unverschlüsselte E‑Mails, die sie an behördliche Mitarbeiter sandte, wurden auch noch über den kommerziellen Dienst Gmail verschickt, über den sich selbst bis in die US-amerikanische Spitzenpolitik herumgesprochen haben sollte, das ein- und ausgehende E‑Mails zur Werbeoptimierung und zu anderen Zwecken ausgewertet werden und sich der Konzern auch die Möglichkeit eingeräumt hat, umfassende Nutzerprofile sowie diensteübergreifende Metaprofile anzulegen. Angesichts der Tatsache, dass Clinton als Diplomatin wohl nicht so selten mit geheimhaltungswürdigen Informationen in Kontakt kommen dürfte, diskutiert nun die US-amerikanische Öffentlichkeit den peinlichen Vorgang auch unter diesem Gesichtspunkt.
Ob Clintons E‑Mails auch im Schleppnetz der deutschen Geheimdienste oder beim befreundeten GCHQ gelandet und schneller ausgewertet worden sind, als sie von ihren Mitarbeitern überhaupt gelesen und beantwortet werden konnten, ist zwar nicht unwahrscheinlich, allerdings bisher nicht bekannt.
Das erinnert natürlich ein wenig an die Aufregung um die E‑Mails der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin der Republikaner, Sarah Palin, die ebenfalls einen privaten Account für quasi amtliche Mails genutzt hatte – natürlich auch unverschlüsselt. Vermutlich hat man Clinton mehr Lernfähigkeit und etwas mehr Intelligenz zugetraut. Und Bequemlichkeit ist schon lange keine Ausrede mehr.
Für deutsche Minister und Kanzler stellt sich ebenfalls die Frage, ob deren amtliche SMS-Korrespondenz und E‑Mail-Nachrichten dokumentiert und archiviert werden. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, wurde das auch in der Vergangenheit schon diskutiert, nachdem ihr Regierungshandeln per SMS in der Presse oft Thema war. Sofern aus einer E‑Mail, einem Telefonat oder einer SMS ein Verwaltungsvorgang oder ein Schriftgut wird, soll die Registraturrichtlinie des Kanzleramtes greifen und der Vorgang festgehalten werden.
Hat jemand schon eine IFG-Anfrage für die archivierten SMS von Kanzlerin Merkel gestellt?
