Ein bereits Mitte Januar gefälltes Urteil des Landgerichts München I, das heute veröffentlicht wurde, könnte eine kleine Revolution bei der umstrittenen Störerhaftung für offene WLANs darstellen: Die Richter stellten fest, dass Anbieter offener WLANs nicht verpflichtet sind, die Nutzerdaten ihrer Teilnehmern zu registrieren. Warum dieses Urteil weitreichende Folgen haben könnte, erklärt Michael Ebeling vom Arbeitskreis […]