Im Streit zwischen Oracle und UsedSoft um den Verkauf von gebrauchter Software hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun ein Urteil gesprochen. Gebrauchte Software dürfe weiterverkauft werden. Es spiele dabei keine Rolle, ob diese auf einem Datenträger (z.B. einer CD) oder in Form eines Downloads gekauft wurde.
Sammellizenzen dürften allerdings nicht weiterverkauft werden. Kauft man ein Paket mit 50 Lizenzen benötigt aber nur 40, dürfen die überschüssigen 10 nicht weiterverkauft werden, da der Benutzer die Softwarekopie unbrauchbar machen müsse. Dies ist nicht möglich, wenn die Software weiter genutzt wird. Es dürfen beim Verkauf auch keine weiteren Kopien der Software erstellt werden.