Die Sperrung von Donald Trump bei Twitter & Co. sorgt für Diskussionen. Dabei verstrickt sich vor allem die Bundeskanzlerin in Widersprüche, meint Julia Reda.
Oft sind Nutzer:innen der Macht großer Plattformen schutzlos ausgeliefert, Forscher:innen bekommen keinen Zugang. Der Bundestag schraubt nun weiter an einer Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das ihnen mehr Rechte verschaffen soll.
ZITiS wächst weiter und bekommt nächstes Jahr doppelt so viel Geld wie 2019. Das hat die Große Koalition zusammen mit dem Haushalt des Innenministeriums beschlossen. Die Hacker-Behörde liefert Überwachungs-Technologie wie Staatstrojaner und Hochleistungsrechner für Polizei und Geheimdienste.
Lange hat sich Facebook dagegen gesträubt, bei Holocaust-Leugnungen hart durchzugreifen. Damit soll jetzt Schluss sein. In Deutschland sind entsprechende Inhalte ohnehin längst gesetzlich verboten.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verweigert einem Gesetzespaket gegen rechte Hetze die Unterschrift. Mit einem eigentümlichen Ansatz will er der Großen Koalition offenbar eine Blamage ersparen. Doch die stolpert wiederholt über sich selbst.
In der Türkei sollen große soziale Medien Ansprechpartner bereithalten, sonst drohen hohe Strafen. Ein entsprechendes Gesetz ist heute in Kraft getreten. Ob sich Facebook, Twitter und Co. fügen, ist noch nicht absehbar.
Die schon beschlossene Erweiterung und Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hängt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beim Bundespräsidenten fest. Ein neues Gutachten hält große Teile des Gesetzes für verfassungswidrig.
Das Justizministerium hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz überprüfen lassen. Insgesamt wertet die Regierung das Gesetz gegen Hass im Netz als Erfolg. Verbesserungsbedarf gebe es vor allem in Fragen von Streitschlichtung.
Nach Deutschland und Frankreich legt mit Österreich ein weiteres EU-Land ein Gesetz gegen Hass im Internet vor. Dies soll Online-Dienste ab einer bestimmten Größe dazu zwingen, illegale Inhalte rasch aus dem Netz zu tilgen.
Die Transparenzberichte der Social-Media-Betreiber zum ersten Halbjahr 2020 zeigen: Die Unternehmen löschen Inhalte lieber nach eigenen Richtlinien, statt sich an Gesetze zu halten. Im Interview ordnet Anna-Lena von Hodenberg von HateAid die Zahlen ein und spricht über die Schwachstellen des NetzDG.
Das türkische Gesetz gegen Hassrede im Netz öffnet eine neue Dimension staatlicher Zensur und Überwachung. Als Vorbild nennt die Regierung in Ankara ausgerechnet das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Die türkische Regierung hat ein neues Gesetz eingebracht, das soziale Netzwerke und Nachrichtenportale an die kurze Leine nehmen soll. Die Regierung begründet die Einführung mit dem Kampf gegen Hassrede. Bürgerrechtler befürchten, dass noch mehr zensiert werden wird als bisher schon.
In den kommenden Tagen will die österreichische Regierung einen Gesetzentwurf gegen Hass im Netz vorstellen. Dieser orientiert sich offenbar am deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz und soll Geldstrafen für Online-Dienste vorsehen, die Hasspostings nicht rasch löschen.
Das Sperrverhalten bei amtlichen Accounts ist oft schwer vorhersagbar: Manche richten sich nach einer selbst erfundenen Behörden-Netiquette, manche haben keine Kriterien für Sperrungen. Darunter leidet die Meinungsfreiheit. Jacqueline Neumann erklärt, was sie für die amtliche Nutzung von Kommunikationskanälen auf Facebook und Twitter fordert. Sie kann sich auch eine Antwortpflicht vorstellen.
Soziale Netzwerke sollen in Zukunft manche potenziell strafbaren Inhalte direkt ans BKA melden. Das ist einer der Hauptstreitpunkte in einem Gesetz, das nun im Bundestag beschlossen werden soll. Dabei gibt es einen Vorschlag, der die Bedenken verringern könnte.
Die heute von der Bundesregierung beschlossene Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes soll Nutzern mehr Rechte einräumen. Derweil verteidigte Bundesjustizministerin Lambrecht ihre beiden Gesetzentwürfe, die noch vom Bundestag abgesegnet werden müssen.
Zur Pandemie kommt die sogenannte Infodemie. Weltweit reagieren Staaten auf die Verbreitung vermeintlicher Falschnachrichten. Doch wer legt fest, was richtig und falsch ist? Der Fall des chinesischen Arztes Li Wenliang ist dabei ein mahnendes Beispiel. Ein Kommentar.
Nun also doch: Das Berliner Kammergericht hat mehrere üble Online-Beschimpfungen gegen Renate Künast als Beleidigung gewertet. Was bedeutet diese Entscheidung für den Umgang mit frauenverachtender Hetze im Internet? Ein Interview mit Anna-Lena von Hodenberg
Die Bundesregierung möchte künftig auch Portnummern speichern, um Hassposter identifizieren zu können. Doch große wie kleine Netzanbieter protokollieren diese Informationen gar nicht. Das Bundesinnenministerium erhofft sich davon trotzdem Hilfe bei Ermittlungen und hält den Ansatz für „grundrechtsschonender“.
Ein überarbeitetes Netzwerkdurchsetzungsgesetz würde Grundrechtseingriffe mit sich bringen. Mit der Kritik an dem Vorhaben setzte sich heute der Bundestag auseinander. Heftig umstrittene Punkte wie die geplante Meldepflicht und die Passwortherausgabe müssten kritisch durchleuchtet werden, hieß es aus der Regierungsfraktion.