Indien

  • : Kurzfilm „The Moderators“: Einblick in die Arbeit von Online-Inhalte-Moderatoren
    In den Philippinen ist Business Process Outsourcing (BPO) ein großer Markt. Content Moderation ist dabei eines der Geschäftsfelder.
    Kurzfilm „The Moderators“: Einblick in die Arbeit von Online-Inhalte-Moderatoren

    Der Kurzfilm „The Moderators“ von Ciaran Cassidy und Adrian Chen gibt in 20 Minuten einen kleinen Einblick in das Arbeiten und Lernen von indischen Content-Moderatoren.

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    In an office in India, a cadre of Internet moderators ensures that social media sites are not taken over by bots, scammers, and pornographers. The Moderators shows the humans behind content moderation, taking viewers into the training process that workers go through in order to become social media’s monitors.

    „The Moderators“ zeigt dabei Menschen, die auf den „Müllhalden des Netzes“ arbeiten, um westliche und indische Dating-Seiten „sauber“ zu halten.

    19. April 2017
  • : Internet bis ins letzte Dorf: Mozilla vergibt Innovationspreise
    Dr. Sarbani Banerjee Belur (Indien) präsentiert das Projekt "Gram Marg". Bild: Mozilla.
    Internet bis ins letzte Dorf: Mozilla vergibt Innovationspreise

    Rund 640.000 Dörfer im ländlichen Indien müssen bislang ohne Internet auskommen. Ändern will dies das Projekt „Gram Marg“, das gestern nahezu einstimmig zum Sieger der „Equal Rating Innovation Challenge“ gekürt und mit 125.000 US-Dollar Fördergeld bedacht wurde. Der von Mozilla ins Leben gerufene Wettbewerb hat nach innovativen Projekten gesucht, die bezahlbare und vollwertige Internetzugänge auch in ärmere und ländliche Gegenden bringen.

    Über den zweiten Platz und 75.000 US-Dollar konnte sich das Projekt „Afri-Fi“ freuen, das kostenloses WLAN in Südafrika ausrollen soll. 30.000 US-Dollar gingen an das Projekt mit dem „neuartigsten“ Ansatz, der „Free Networks P2P Kooperative“ aus Brasilien.

    Mozilla schreibt:

    Der Kerngedanke hinter der Innovation Challenge ist unsere Überzeugung, dass es der richtige Weg ist, auf die lokale Expertise von Pionieren, Unternehmern und Wissenschaftlern überall auf der Welt zu setzen, um der nächsten Milliarde Menschen Zugang zu den vielfältigen Möglichkeiten des Webs zu geben. Es war gleichermaßen spannend und aufschlussreich, verschiedene Gruppen bei ihrem gemeinsamen Einsatz zu beobachten, zu sehen, wie Unternehmen neue Ideen erarbeiten und Regulierungsbehörden, Technologiekonzerne und Interessensverbände einen neuen Dialog eingehen.

    Hier die Präsentation des Gewinnerprojekts. Die Vorstellungen der Semifinalisten finden sich im Youtube-Channel von Mozilla.

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    30. März 2017
  • : Indischer Bundesstaat Kerala erklärt Internetzugang zum Menschenrecht
    Der südostindische Bundesstaat Kerala.
    Indischer Bundesstaat Kerala erklärt Internetzugang zum Menschenrecht

    Der indische Bundesstaat Kerala hat den Zugang zum Internet zum Menschenrecht erklärt. Zwei Millionen arme Familien sollen einen kostenfreien Zugang zum Internet erhalten, andere sollen eine finanzielle Unterstützung bekommen, berichtet India Today Tech.

    Zusätzlich soll in den nächsten Monaten der Ausbau des Glasfasernetzes ausgeweitet werden. Kerala ist einer der Bundesstaaten Indiens mit der höchsten Alphabetisierungsrate und gehört auch in anderen sozialen Entwicklungsindikatoren zu den Spitzenreitern.

    27. März 2017 2
  • : Indien: Umstrittener Gesetzentwurf zu Geodaten und Online-Karten vorgelegt
    Google Maps wird in Indien ohne Grenzstreitigkeiten angezeigt (rechts). Karte: Google Maps
    Indien: Umstrittener Gesetzentwurf zu Geodaten und Online-Karten vorgelegt

    Wegen einer Online-Karte für sieben Jahre ins Gefängnis? Die indische Regierung hat einen absurden Gesetzentwurf zur Regulierung der Verwendung geo-referenzierter Daten und Internet-Anwendungen vorgelegt.

    11. Mai 2016 4
  • : Indisches Patentamt sagt Nein zu Softwarepatenten
    Eine Patentschrift des Fürsts für den Hoflieferanten Carl Frerichs
    Patent des Hoflieferanten (Schaumburg-Lippe) Carl Frerichs, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Patent-fuerst.jpg">Wikimedia Commons</a>.
    Indisches Patentamt sagt Nein zu Softwarepatenten

    Das indische Patentamt hat sich letzte Woche klar gegen Softwarepatente ausgesprochen. Das Thema Softwarepatente beschäftigt uns seit Beginn von netzpolitik.org: Im ersten archivierten Eintrag auf Netzpolitik hat Markus über die Bedrohung der Software-Entwicklung durch Softwarepatente geschrieben. Damals stand und die Entscheidung des EU-Parlaments zur Softwarepatente-Richtlinie an und es wurde noch eine starke Kriegsrethorik verwendet. Das änderte sich über die Jahre und mehr und mehr Unternehmen und Politiker sprachen sich gegen Softwarepatente aus. 2013 forderte der Bundestag zuletzt die deutsche Regierung in einem interfraktionellen Antrag auf, Softwarepatente streng zu begrenzen. Seither gab es kaum Positives zu dem Thema zu berichten.

    Softwarepatente verursachen rechtliche und finanzielle Risiken und behindern dadurch die Entwicklung und den Vertrieb von Software. Patentinhaber bekommen rechtliche Mittel, um Softwareentwicklerinnen daran zu hindern, patentierte Ideen zu verwenden. Sie behindern dadurch Innovation.

    Die positive Meldung aus Indien erfreut daher: Nachdem das indische Patentamt seine Richtlinien geändert hat, wird unter indischem Recht kein Patentanspruch mehr genehmigt, der nur im Bereich der Software liegt. Das wird Innovation begünstigen und dabei helfen, die Entwicklung freier Software vor Patentstreitigkeiten zu schützen.

    Hier Indiens Drei-Schritt-Test um sicherzustellen, dass Patente auf Software abgelehnt werden:

    1. openly construe the claim and identify the actual contribution;
    2. If the contribution lies only in mathematical method, business method or algorithm, deny the claim;
    3. If the contribution lies in the field of computer programme, check whether it is claimed in conjunction with a novel hardware and proceed to other steps to determine patentability with respect to the invention.. The computer programme in itself is never patentable. If the contribution lies solely in the computer programme, deny the claim. If the contribution lies in both the computer programme as well as hardware, proceed to other steps of patentability.

    Vielleicht wird das dabei helfen, was wir in Europa unter Software „als solche“ (Artikel 52, European Patent Convention) verstehen. Also ein positiver Schritt, um den Softwarepatent-Wahnsinn zu beenden.

    2. März 2016 7
  • : Netzneutralität: Indische Netzanbieter könnten Zero-Rating-Verbot unterlaufen
    Grafik: <a href="http://articles.economictimes.indiatimes.com/2016-02-10/news/70509832_1_data-services-trai-telcos">Times of India</a>
    Netzneutralität: Indische Netzanbieter könnten Zero-Rating-Verbot unterlaufen

    Nach dem Verbot von Zero-Rating-Angeboten durch die indische Telekom-Aufsicht TRAI (Telecom Regulatory Authority of India), versuchen Netzbetreiber offenbar das Schlupfloch zu füllen, das die neuen Regeln offenlassen. Zwar ist es ihnen künftig untersagt, „diskriminierende Datendienste“ anzubieten, die etwa von WhatsApp verursachten Datentransfer von der monatlichen Kappungsgrenze ausnehmen. Ausnahmen sind lediglich für Notdienste beziehungsweise Notfälle vorgesehen, oder wenn es sich um Datendienste handelt, die innerhalb geschlossener Netzwerke angeboten werden:

    Provided that this regulation shall not apply to tariffs for data services over closed electronic communications networks, unless such tariffs are offered or charged by the service provider for the purpose of evading the prohibition in this regulation.

    Der als Schutzvorrichtung gedachte letzte Abschnitt scheint indische Netzbetreiber nicht davon abzuhalten, kreativ zu werden und proprietäre Plattformen anzudenken, die nur über das eigene, geschlossene Netz erreichbar sind. Wie The Times of India berichtet, geben sich mehrere indische Telekommunikationsunternehmen kampfeslustig und betonen, praktisch alles anbieten zu können, solange das offene Netz außen vor bleibt. Ein für Netzbetreiber angenehmer Nebeneffekt solcher Modelle wäre zudem die stärkere Bindung von Kunden an das hauseigene Angebot, wie ein Manager freimütig einräumt:

    As an operator, this is great, we can have captive content, at a captive cost, as long as it is not available to anyone else. It’s a great way to capture customers.

    Das letzte Wort ist freilich noch nicht gesprochen. Ebenfalls zur Debatte stehen Pakete mit neuen Transfergrenzen, die zu bestimmten Uhrzeiten „kostenlosen“ Zugriff auf beliebige Dienste gestatten. Zudem hat der TRAI-Vorsitzende Ram Sewak Sharma bereits angekündigt, Konstrukte unter die Lupe nehmen zu wollen, deren einziger Zweck darin besteht, die neuen Regeln zu unterwandern.

    15. Februar 2016 11
  • : Indische Telekom-Aufsicht verbietet Zero-Rating-Angebote
    Indische Telekom-Aufsicht verbietet Zero-Rating-Angebote

    Die indische Telekom-Aufsicht TRAI (Telecom Regulatory Authority of India) gab heute bekannt, keine Zero-Rating-Angebote in Indien zuzulassen, da diese gegen die Netzneutralität verstoßen. Dies betrifft auch den Facebook-Dienst Free Basics, der zwar einen kostenlosen, aber dafür eingeschränkten Online-Zugang zu ausgesuchten Partnerseiten bietet. TRAI hatte ihn im Dezember bereits vorläufig untersagt, um seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.

    Facebooks breit angelegte PR-Kampagne, die TRAI als „völlig unangebracht“ kritisiert hatte, konnte den grundlegenden Verstoß von Free Bascis gegen die Prinzipien eines gleichberechtigten Netzes nicht verdecken – die Anordnung der Telekom-Aufsicht richtet sich jedoch nicht direkt gegen Facebook, sondern gegen Zero-Rating-Angebote im Allgemeinen. So dürfe künftig „kein Anbieter diskriminierende Datendienste anbieten“, es sei denn es handele sich um Notdienste. Bei Verletzung des Beschlusses droht eine Strafe von 50.000 Rupien täglich, das entspricht etwa 660 Euro. Provider haben sechs Monate Zeit, die Vorgabe umzusetzen. In einer Pressemittleilung (pdf) heißt es von TRAI:

    Bei der Formulierung dieser Anordnung wurde die Behörde hauptsächlich von den Prinzipien der Netzneutralität gelenkt, die anstrebt, Nutzern einen ungehinderten und nicht-diskriminierten Zugang zum Internet zu gewährleisten. Diese Bestimmung intendiert, Datendienste für den Zugang zum Internet inhalts-agnostisch zu machen.

    Auch das ägyptische Telekommunikationsministerium hatte Free Basics Ende des Jahres ausgesetzt, allerdings ohne Gründe zu nennen. Für seinen Verstoß gegen die Netzneutralität kritisiert wird derzeit zudem das Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkbetreibers T‑Mobile, das es Nutzer_innen erlaubt, Videos bestimmter Partnerplattformen anzusehen, ohne dass das dabei verbrauchte Datenvolumen auf das monatliche Transferlimit angerechnet wird.

    Die Entscheidung der indischen Telekom-Aufsicht stellt einen herben Rückschlag für Facebook dar, hatte sich das Unternehmen doch durch Indien einen Durchbruch in den Schwellenländern erhofft. Der Subkontinent stellt zudem den zweitgrößten Markt für Facebook, 132 Millionen Inder_innen sind bisher auf der Social-Media-Plattform angemeldet – bei 1.2 Milliarden Einwohner_innen ist da noch Platz nach oben. Facebook hat sich noch nicht zum Verbot in Indien geäußert, den Reaktionen auf die Sperre im Dezember folgend wird Mark Zuckerberg seinen Traum von der „nächsten Milliarde“ jedoch nicht so leicht aufgeben.

    8. Februar 2016 1
  • : Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht
    Facebook wirbt in Bangalore für Free Basics | via Twitter/ <a href="https://twitter.com/sgaurav_baghel/status/679468618136985600" >Gaurav Singh</a>
    Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht

    Im Dezember 2015 untersagte die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) vorerst den Facebook-Service Free Basics. Dieser bietet einen zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkten Internetzugang – was dazu führt, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netzes haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind – sie kommen aus dem geschlossenen System nicht mehr heraus. TRAI wollte ebendiese Vorwürfe, das Angebot verstoße gegen die Prinzipien der Netzneutralität, prüfen lassen. Mark Zuckerberg hingegen hatte in einem Artikel in der Times of India Ende Dezember schlichtweg erklärt, Free Basics würde sogar zur „digitalen Gleichheit“ beitragen und die Vorwürfe, es schaffe ein eingeschränktes Netz, seien falsch.

    Die Telekom-Aufsicht hatte die indischen Bürger_innen Anfang des Jahres gefragt, ob Telekommunikationsanbieter für verschiedene Internet-Dienste unterschiedlich viel Geld verlangen dürfen. Facebook rief daraufhin seine Nutzer_innen in Zeitungen, auf Plakatwänden und per Facebook dazu auf, ein vorgefertigtes Schreiben an TRAI zu senden. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Telekom-Aufsicht einen offenen Brief (pdf), in dem sie das Vorgehen von Facebook als „völlig unangebracht“ kritisiert. Durch die vorgefertigten Texte habe Facebook die Befragung auf eine Meinungsumfrage reduziert, die Facebook-Nutzer_innen hätten die Mail geschrieben, ohne zu wissen, worum es eigentlich gehe. In Reaktion auf einen Brief der Leiterin von Facebooks Public Policy Abteilung in Indien, Ankhi Das, beanstandete TRAI zudem, dass Facebook sich herausnehme für eine Milliarde Inder_innen zu sprechen.

    Wie die Times of India berichtet, hat Facebook wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf die Kritik der Telekom-Aufsicht reagiert. Man habe die Nutzer_innen auch aufgefordert, auf die spezifischen Fragen von TRAI zu antworten – neben dem Aufruf, die Facebook-Vorlage anzuklicken.

    Über die Anzahl der so bei TRAI eingegangenen Mails besteht Uneinigkeit. Während Facebook behauptet, dass mehr als 16 Millionen Menschen sich für Free Basics ausgesprochen hätten, erklärte die Telekom-Aufsicht, es seien sehr viel weniger gewesen. Die Initiative Save the Internet, die sich für Netzneutralität und gegen Free Basics einsetzt, berichtet von Fällen, in denen Nutzer_innen ohne ihr Zutun als Unterstützer_innen der Facebook-Kampagne angezeigt wurden. Auch deaktivierte Accounts sollen als Unterstützer_innen aufgetaucht sein.

    26. Januar 2016 5
  • : Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics
    Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics

    Wie The Times of India heute berichtet, hat die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) den Facebook-Service Free Basics – ursprünglich internet.org – vorerst untersagt. Nun soll geprüft werden, ob der kostenlose aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook gegen die Netzneutralität verstößt.

    Mark Zuckerberg hatte im November in Neu Delhi die Einführung von Free Basics auf dem ganzen Subkontinent bekanntgegeben. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon. So kommen Nutzer_innen aus dem geschlossenen System von Facebook und einiger Partnerseiten nicht heraus.

    The platform has been criticised by activists in India as well, including savetheinternet.in, with many writing to Zuckerberg as well as TRAI against its continuity in the present form.

    A high-powered committee of the telecom ministry had objected to platforms such as internet.org in a report submitted in July this year. „… content and application providers cannot be permitted to act as gatekeepers and use network operations to extract value, even if it is for an ostensible public purpose. Collaborations between telecom service providers and content providers that enable such gatekeeping role to be played by any entity should be actively discouraged.“

    Weder Reliance, der einzige Betreiber von Free Basics, noch Facebook haben sich gegenüber der Times of India zu der Entscheidung geäußert.

    23. Dezember 2015 1
  • : Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit
    Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit

    Die indische NGO Digital Empowerment Foundation veröffentlichte gestern einen Bericht (pdf) über den Status der Freiheit im Internet in Indien. Untersucht wurden dabei unter anderem der Datenschutz, die Zugangsmöglichkeiten für Nutzer_innen, Filter und Netzsperren sowie die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen.

    One of the major recommendations coming from the report is to expand quality internet access and last mile connectivity in urban and rural India. Internet access is the prerequisite for Indian residents and citizens to exercise their right to freedom of expression and speech. Civil society and other stakeholders will have to collaborate to make rural citizens aware of these rights online and how they can exercise these rights to contribute to the Indian democracy.

    11. Dezember 2015
  • : Die vielen Gesichter von Zero Rating
    Nutzer in Indien lassen sich ungern in den goldenen Zero-Rating-Käfig einsperren. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en/">CC BY-SA 3.0 DE</a>, via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ulm_Frigo_063.jpg">Kamahele</a>
    Die vielen Gesichter von Zero Rating

    Wir brauchen mehr Forschung, um die Rolle von Zero-Rating-Angeboten besser zu verstehen, forderten Cathleen Berger und Lea Gimpel auf der netzpolitik.org-Konferenz im vergangenen September. Als „Zero Rating“ bezeichnet man Angebote, die bestimmte Anwendungen, beispielsweise Streaming-Dienste wie Spotify, vom sonst limitierten Datentransfervolumen ausnehmen und die sich unbegrenzt nutzen lassen, solange man diesen goldenen Käfig nicht verlässt.

    Nun liegt eine der ersten wissenschaftlichen Studien zu der Thematik vor, deren Ergebnisse überraschen und teils den bisher gewonnenen Erkenntnissen widersprechen. Durchgeführt hat sie Amba Kak im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Universität Oxford.

    Einschränkend sei an dieser Stelle festgehalten, dass es sich um eine qualitative und damit keineswegs repräsentative Untersuchung handelt. Zudem lag der Fokus allein auf dem indischen Markt, wo Kak 18 Nutzer, sechs Marketingmitarbeiter mehrerer indischer Mobilfunk-Netzbetreiber sowie fünf Verkäufer in sogenannten „Recharge shops“ befragt hat.

    Ausdrücklich nicht untersucht hat die Forscherin berühmt-berüchtigte Produkte wie das Facebook-Angebot Internet.org, nun „Free Basics“ genannt, das damals nicht flächendeckend verfügbar war. Stattdessen konzentrierte sie sich auf mobile WhatsApp‑, Facebook- oder Twitter-Packs, die kostengünstig einen uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Plattformen gewähren, den Zugriff auf außerhalb liegende Inhalte jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbinden.

    Wenig Interesse an „Limited Packs“

    Solche „Limited Packs“ stießen auf dem indischen Markt allerdings nur auf geringe Resonanz, wie mehrere Mitarbeiter von Netzbetreibern und Recharge Shops bestätigten. Zum einen lag das daran, dass Nutzer unvorhersehbare Kosten befürchteten, sollten sie sich unabsichtlich zu lange außerhalb des abgeschotteten Angebots aufhalten. Genau dorthin zog es aber die befragten Nutzer, insbesondere dann, wenn sie neu und finanzschwach waren. Schließlich ist es die Informationsfülle, die das Internet so spannend macht. So erklärte einer der Interviewten:

    Why would I want to be restricted? You see something, you can click it and then click on something else. It’s never ending. In a year, I’ve found many new things.

    Einzig erfahrene und gut informierte Nutzer, denen anderweitig ein vollwertiger Internetzugang zur Verfügung stand, konnten den „Limited Packs“ etwas abgewinnen. Die wurden dann gezielt eingesetzt, etwa um beliebig viele WhatsApp-Nachrichten zu verschicken. Für die meisten anderen Aktivitäten wie Downloads oder Versand von Dokumenten setzten sie in der Regel einen Rechner mit unlimitiertem Internetzugang ein.

    Für unerfahrene Nutzer stellten sich Angebote als deutlich attraktiver heraus, die zwar zeitlich auf einen oder mehrere Tage beschränkt waren, aber innerhalb dieses Zeitraums unbegrenztes Surfen gestatteten. Offensichtlich überwog die Neugier, neue und aufregende Dinge zu entdecken, statt sich in einen gar nicht so goldenen Käfig einsperren zu lassen. Das widerspricht den Ergebnissen bisheriger (spärlich vorhandener) Untersuchungen, in denen etwa ein guter Teil der Befragten angab, sich nicht im Internet aufgehalten zu haben – aber gleichzeitig fröhlich auf Facebook zugegriffen zu haben, ohne dass ihnen dieser Widerspruch klar gewesen wäre.

    Zero Rating ist nicht gleich Zero Rating

    Wie die Studie herausarbeitet, lassen sich unterschiedliche Zero-Rating-Angebote nicht zwangsläufig über einen Kamm scheren; schon allein deshalb, weil sich die Internetnutzung in Ländern des globalen Südens deutlich von der hierzulande unterscheidet. So spielt etwa der mobile Zugang eine überragende Rolle, wenn es darum geht, die „digitale Kluft“ zu schließen, die zwischen diesen Weltgegenden klafft.

    Beispielsweise stammen von den 2,4 Milliarden Menschen, die vorrangig über ihr Mobiltelefon auf das Internet zugreifen, 1,8 Milliarden aus dem globalen Süden. Allein Indien hat 243 Millionen aktive Internetnutzer und liegt damit in absoluten Zahlen nur hinter China und vor den USA. Vor dem Hintergrund, dass derzeit lediglich ein Fünftel aller indischen Bürger online gehen, wird klar, welches Wachstumspotential in diesen Märkten schlummert. Unternehmen wie Facebook machen keinen Hehl daraus, dass es sich für sie um eine tolle wirtschaftliche Chance handelt, auch wenn die Facebook-Initiative „Internet.org“ altruistische Motive in den Vordergrund stellt. So zitiert die Studie den Finanzchef von Facebook, Dave Wenner:

    „I do think that over the long term, that focusing on helping connect everyone will be a good business opportunity for us.“ If Facebook becomes one of the top services in these countries then over time, in his words, they will „be compensated for some of the value that we’ve provided“.

    Angebote wie Internet.org unterscheiden sich von den untersuchten „Limited Packs“ insofern, als dass sie grundsätzlich kostenlosen Zugang zu Facebook und anderen handverlesenen Plattformen bieten. Kosten fallen erst dann an, sobald man diesen „umzäunten Garten“ („walled garden“) verlässt. Als Facebook im Frühjar 2015 diesen Dienst in Indien einführte, schlug dem IT-Konzern erbitterter Widerstand entgegen: Innerhalb kurzer Zeit meldeten mehr als eine Million Inder Protest bei der zuständigen Telekommunikationsbehörde an, da sie die Netzneutralität bedroht sahen. Resultat dieser Kampagne war, dass reihenweise Kooperationspartner absprangen.

    Kundenfang mit Zero Rating

    Hierzulande – oder in Märkten wie in den USA – weiter verbreitet sind Angebote aus der dritten Kategorie wie die eingangs erwähnte Spotify-Flatrate der Telekom. Üblicherweise kassieren Netzbetreiber bei solchen Modellen an zwei Stellen ab: bei den Inhalteanbietern gegen eine „Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ auf der einen und bei den Nutzern auf der anderen Seite.

    Dass dadurch das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird, liegt auf der Hand. Denn kaum ein unbekanntes und finanziell schwaches Start-Up wird es sich leisten können, Verhandlungen mit unzähligen Netzbetreibern aufzunehmen und dafür zu bezahlen, dass ihr Produkt bevorzugt behandelt und so für Kunden attraktiver wird. Gänzlich auf der Strecke bleiben bei solchen Modellen nicht-kommerzielle Projekte. Stattdessen ist zu befürchten, dass Marktführer auf diese Art ihre Vormachtstellung zementieren und in Folge die Angebotsvielfalt leidet. Nicht zuletzt deshalb handelten sich die jüngst beschlossenen europäischen Netzneutralitätsregeln heftige Kritik ein, da sie Zero-Rating-Angebote zulassen.

    Freilich steht es Netzbetreibern frei, vom Datentransferlimit ausgenommene Dienste dazu zu nutzen, um sich von ihrer direkten Konkurrenz abzuheben und derart auf Kundenfang zu gehen. In den USA legt etwa T‑Mobile vielen Tarifen das „Music Freedom“-Paket bei, mit dem sich zahlreiche Musik-Streaming-Dienste unbegrenzt nutzen lassen und neue jederzeit aufgenommen werden können. Für die Anbieter selbst fallen dabei keine Kosten an.

    Videos schauen, bis der Arzt kommt

    Ähnlich gelagert ist das letzte Woche vorgestellte „Binge On“-Paket, das zum Start mit 24 Videodiensten wie Netflix oder Hulu aufwartet und sie von der Kappungsgrenze ausnimmt. Laut T‑Mobile kann auch hier jeder Anbieter kostenlos teilnehmen, solange er bestimmte technische Anforderungen erfüllt – was wohl auch früher oder später bei der bislang nicht inkludierten größten Videoplattform der Welt, Youtube, klappen dürfte.

    Obwohl das Angebot die Auflösung der Videos auf 480p beschränkt, stellt sich dennoch die Frage, warum es dann überhaupt noch Datentransferlimits bedarf. Schließlich lässt sich Zero Rating als Monetarisierung von knappen Netzwerk-Ressourcen umschreiben, was in dem Fall offenkundig nur bedingt zum Tragen kommt. Denn selbst bei einer herabgesetzten Bitrate handelt es sich bei Video- und Musikstreaming um bandbreitenintensive Anwendungen, die in dieser Hinsicht im Massenmarkt kaum Konkurrenz haben.

    Sollte sich das Angebot für T‑Mobile als erfolgreich herausstellen und tatsächlich viele neue Kunden anlocken, dürfte der Netzbetreiber die so eingefahrenen Mehreinnahmen umgehend in den Netzausbau stecken, um mit den gestiegenen Anforderungen zurechtzukommen. Man stelle sich nur das Marketing-Desaster vor, sollte T‑Mobile nicht liefern können. Ironischerweise käme dann Zero Rating dem Breitbandausbau zugute, ohne dass die Allgemeinheit und Plattformen davon profitieren würden, die ihre Inhalte nach dem Best-Effort-Prinzip ausliefern. Und um dem noch eins draufzusetzen, würde das gleichzeitig das Konzept von Datentransferlimits endgültig ad absurdum führen.

    Offen bleibt jedoch, wie der Netzbetreiber dann mit seiner Rolle als Torwächter umgeht. Davor warnte Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation (EFF): „Wir haben ein Internet und eine ganze digitale Ökonomie, die auf dem Grundsatz fußt, dass es keine Torwächter gibt. Netzbetreiber sollten bloß Infrastruktur unterhalten und sagen: ‚Wir transportieren die Daten, egal, um was es sich handelt.’ Immer, wenn wir ein Programm wie das von T‑Mobile haben, entfernen wir uns weg von diesem Modell,“ erklärte die Juristin. „Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Aber was Leute wollen, ist der Zugang zum gesamten Internet, nicht zu einem kuratierten Internet – selbst wenn es mit den besten Absichten kuratiert wird.“ Die Erkenntnisse aus Indien scheinen ihr rechtzugeben.

    17. November 2015 5
  • : Inzwischen gängige Praxis? Internet- und Mobilfunkabschaltungen nehmen zu: Jüngste Fälle in Indien und Pakistan.
    Screenshot von killswitch.pk
    Inzwischen gängige Praxis? Internet- und Mobilfunkabschaltungen nehmen zu: Jüngste Fälle in Indien und Pakistan.

    Am Montag gingen die indischen Bundesstaaten Kaschmir und Jammu wieder online. Die Behörden hatten eine dreitägige Internetabschaltung in den nordwestlichen Regionen Indiens veranlasst. Bereits im letzten Monat waren 63 Millionen EinwohnerInnen im Bundesstaat Gujarat von einer mehrtägigen Abschaltung betroffen. In Indien werden Shutdowns aktiv zu Aufstandsbekämpfungszwecken eingesetzt. Auch im Nachbarland Pakistan sind Abschaltungen allgegenwärtig, wie eine neue Studie des Institute for Human Rights and Business (IHRB) kritisiert.

    Kaum war die Internetabschaltung in indischen Teil Kaschmirs aufgehoben, ging eine Flut von Nachrichten, Protestbildern auf Soziale Medien nieder. Die Menschen in der Region empörten sich lautstark über die Abschaltung des Internets während des islamischen Opferfestes. Betroffen waren in erster Linie mobile Internetverbindungen, aber auch viele Breitbandverbindungen wurden auf Anordnung der Polizei durch die Provider gedrosselt. Die Regionalregierung hatte den Shutdown präventiv veranlasst, weil sie Demonstrationen gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit befürchtete. Ursprünglich war nur eine Abschaltung von zwei Tagen angeordnet, die nachträglich verlängert wurde.

    Mishi Choudhary vom indischen Software Freedom Law Center befürchtet hinter solchen Maßnahmen eine ausufernde Angst bei nationalen Sicherheitsbehörden. Beispielsweise im Bundestaat Gujarat schalteten die Behörden den mobilen Internetverkehr ab, weil sie befürchteten, dass sich Proteste über Whatsapp koordinierten. Vorangegangen waren Auseinandersetzungen von Angehörigen der Patel-Kaste mit der Polizei. Die Behörden erklärten selbst, sie wollten mit dieser Maßnahme kursierende Gerüchte in Sozialen Netzwerken unterbinden, die Spannungen auslösen könnten. Choudhary legt zudem nahe, dass in diesem Zusammenhang auch die jüngsten Vorstöße der indischen Regierung zu verstehen seien, Verschlüsselungstechnologien den Kampf anzusagen.

    Ben Wagner beleuchtete die ausufernde Abschaltungspraxis bereits in einem Vortrag auf unserer diesjährigen „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz. Eine Studie von IHRB, the Center for Internet and Human Rights (CIHR) und Bytes for All Pakistan, die in dieser Woche erschien, verdeutlicht die Thematik in Hinblick auf die Abschaltungen des Mobilfunknetzes in Pakistan. Ben Wagner dazu in einer Stellungnahme:

    The goal of network shutdowns is supposed to be protecting civilian lives, but they may indeed have the opposite effect. They put civilians at risks, becauseemergency services cannot operate. […]
    The disconnection of communications networks has serious negative consequences for both economy and society in Pakistan.

    Bereits im vergangenen Jahr sorgte eine weitere Internetabschaltung für öffentliche Aufregung: Die indischen Behörden versuchten auf diese Weise, eine Anhörung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu sabotieren. Unter anderem sollte eine Video-Liveschaltung von Mirwaiz Umar Farooq zur UNO-Sitzung nach Genf verhindert werden. Mirwaiz ist eine zentrale Führungsfigur in der Unabhängigkeitsbewegung des indischen Teils Kaschmirs.

    Gerade in Indien und Pakistan ist der Mobilfunkverkehr von immenser Bedeutung. Viele Menschen besitzen keinen Festnetzanschluss und sind auf die mobile Internetnutzung angewiesen. Die Abschaltung des Internetverkehrs führt daher zu Stillstand in weiten gesellschaftlichen Bereichen. Plötzlich ist es nicht einmal mehr möglich, Notrufe abzusetzen. Die gravierenden gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Shutdowns skizzierte Wagner bereits in einem Artikel für die SZ:

    Mit der Abschaltung von Kommunikation wird nicht nur determiniert, wer Kommunikation nutzen kann, sondern auch wer Teil der Gesellschaft ist. So ist es nur konsequent, dass Regionen, die als “Taliban-nah” gesehen werden, aber auch große politische Kundgebungen besonders häufig von Abschaltungen betroffen sind. Da sich Gesellschaften durch Kommunikation konstituieren, kommt die Verhinderung von Kommunikation heute einem Ausschluss aus der Gesellschaft gleich.

    Daneben sind individuelle und wirtschaftliche Folgen solcher Abschaltungen äußerst weitreichend. Menschen werden von Informationen abgeschnitten und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Das beschneidet insbesondere die Freiheit, Zugang zu Kultur und Bildung zu erhalten, und schränkt Versammlungs- sowie Meinungsfreiheit stark ein. Die Rechtfertigung solcher Maßnahmen findet in aller Regel mit Verweis auf Terrorismusbekämpfung statt oder wird mit Gefahrenabwehr für die nationale Sicherheit begründet. Diese Argumente lassen auch in Europa finden, wo Abschaltungen im Rahmen der London-Riots erwogen wurden. Doch auch in Deutschland besteht in einigen Bundesländern bereits eine Gesetzesgrundlage für eine „Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation

    Die Website killswitch.pk veranschaulicht Shutdowns in Pakistan in einer Timeline.

    29. September 2015 3
  • : Recht auf Verschlüsselung: Indien zieht umstrittenen Gesetzentwurf zurück
    Recht auf Verschlüsselung: Indien zieht umstrittenen Gesetzentwurf zurück

    Nach heftigen Protesten hat die indische Regierung ihren umstrittenen Gesetzentwurf zurückgezogen, der das Recht auf Verschlüsselung in Indien massiv in Frage gestellt hätte. Demnach hätten Nutzer und Unternehmen in Indien ihre verschlüsselte Kommunikation und andere Inhalte für 90 Tage unverschlüsselt aufbewahren müssen, um sie auf Geheiß Ermittlungsbehörden übergeben zu können.

    Laut IT- und Telekommunikationsminister Ravi Shankar Prasad habe der zuständige Fachbereich seines Ministeriums den Entwurf ohne sein Wissen öffentlich gemacht. In einem ersten Schritt wurden zunächst Social-Media-Anwendungen von den geplanten Auflagen befreit, nun soll das gesamte Gesetz überarbeitet werden. Keinesfalls ziele der Entwurf auf „soziale Plattformen ab, die von ’normalen Menschen’ genutzt werden“, so Prasad laut BBC.

    Trotz des Rückziehers bleiben dennoch einige Fragen offen. Auf einer Pressekonferenz sagte Prasad:

    I wish to make it very clear that there are two issues (here). One, (is) the creation of encryption. Many companies send their messages in encrypted form. Other (issue) is (related to) those who are consumers of applications like whatsapp, social media and other platforms available in the cyber domain. The purport of this encryption policy relates only, and only to those who encrypt. This has to be made very clear. As far as the ordinary consumers of applications are concerned, they do not fall in this domain. Because (for) those who encrypt, for a variety of reasons, there has to be a policy regulating the manner of their encryption.

    Diese Unterscheidung lässt sich nicht so einfach treffen, denn die Zahl der Messenger, die standardmäßig auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung setzen, nimmt stetig zu – siehe etwa WhatsApp oder iMessage. Ab welchem Punkt aus einem „gewöhnlichen Konsumenten“, dem das Recht auf Privatsphäre zugesprochen wird, ein Nutzer werden soll, der seine Kommunikation unverschlüsselt aufbewahren muss, bleibt völlig unklar. Letztlich wird auch ein überarbeitetes Gesetz diese Grenze willkürlich ziehen müssen. Ob das dem indischen Staat Vorteile bei der Sicherheit verschafft, bleibt jedenfalls zweifelhaft.

    22. September 2015 3
  • : Indien sagt Verschlüsselung den Kampf an
    Das Recht auf Verschlüsselung steht in Indien unter Beschuss. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/yusamoilov/13334048894/">Yuri Samoilov</a>
    Indien sagt Verschlüsselung den Kampf an

    Mit Indien reiht sich die bevölkerungsreichste Demokratie in die Liste der Länder ein, denen Verschlüsselung ein Dorn im Auge ist. Wenn es nach der Regierung geht, sollen künftig alle privaten und geschäftlichen Nutzer die Inhalte ihrer verschlüsselten Kommunikation 90 Tage lang im Klartext aufbewahren, damit Ermittlungsbehörden bei Bedarf auf sie zugreifen können. Die Regelung gilt ferner für verschlüsselt abgelegte Daten.

    Im Entwurf zur nationalen Verschlüsselungs-Policy heißt es zudem, dass Verschlüsselungs-Algorithmen und Schlüssellängen vorgeschrieben werden. Das könnte möglicherweise bedeuten, dass gesetzlich verordnete Hintertüren in Software ein Stück näher rücken.

    Mit Ausnahme von Massenprodukten auf SSL/TLS-Basis müssen sämtliche am indischen Markt vertretenen Anbieter von Verschlüsselungsprodukten ihre Waren bei einer Behörde registrieren und überprüfen lassen. Nutzern in Indien – offenbar auch solchen, die nicht Staatsbürger sind – ist es untersagt, nicht ordnungsgemäß registrierte Verschlüsselungslösungen zu verwenden.

    Ausgenommen von der Regelung sind lediglich staatliche Behörden, die „sensitive und strategische Rollen“ erfüllen. Für Dienstleister, die etwa VPN-Zugänge oder andere IT-Dienste in Indien anbieten, könnte die Luft also bald eng werden, solange ihnen die Sicherheit ihrer Daten sowie Nutzer am Herzen liegt.

    Indien ist nicht das erste Land, das mit den Folgen wirksamer Verschlüsselung zu kämpfen hat. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Forderungen, Hintertüren in Software einzubauen oder Schlüssel zur Dechiffrierung bei Ermittlungsbehörden zu hinterlassen. In Großbritannien plant die konservative Tories-Regierung, wie vor ihrer Wiederwahl in diesem Jahr versprochen, die sogenannte „snooper’s charter“ vor das Parlament zu bringen, das etwa den Einsatz verschlüsselter Messenger wie WhatsApp oder iMessage untersagen würde.

    [Update 22. September 2015: Die indische Regierung hat den Gesetzentwurf nach heftigen Protesten zurückgezogen. Dabei wurde auch der Entwurf von der Ministeriums-Webseite gelöscht, den wir hier zu Dokumentationszwecken spiegeln.]

    21. September 2015 10
  • : Ursula von der Leyen profiliert sich als Cyber-Verteidigungsministerin
    Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen veröffentlicht Gutachten, dessen Ergebnis sie selbst hintertreibt (Bild: BMVg).
    Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen veröffentlicht Gutachten, dessen Ergebnis sie selbst hintertreibt (Bild: BMVg).
    Ursula von der Leyen profiliert sich als Cyber-Verteidigungsministerin

    Wir dachten ja, Ex-Familien- jetzt Verteidigungsministerin ZensUrsula von der Leyen hätte sich aus netzpolitischen Fragestellungen verabschiedet. Aber nein! Neben all den Skandalen um deutsche Gewehre baut sie sich gerade ein neues Steckenpferd auf: den Cyberkrieg. Das hat sie bei einem Staatsbesuch in Indien deutlich gemacht. Ähnliches bahnte sich schon beim Besuch von der Leyens im NATO-Cyberabwehrzentrum in Tallinn im April an, immerhin bietet das Buzzword-Bingo gute Ablenkung von den akuten Problemen, die sie als Verteidigungsministerin plagen. Zukunftszugewandt, so der zu vermittelnde Eindruck.

    Cyberkrieg, Cyber-Bedrohungen, Cyber-Terrorismus. Überall lauern Bedrohungen, auf die die Bundeswehr kaum vorbereitet ist. Und für die sie auch nicht zuständig ist. Denn eigentlich soll sich die nur damit beschäftigen, sich gegen Angriffe zu schützen, defensiv und nicht offensiv. Es riecht stark nach Bodenbereitung für Kompetenzausweitungen. Ähnlich wie beim BND, der ja mittlerweile auch bei „Cyber-Gefahren“ auf Glasfasern schnüffeln darf.

    Doch die Bundeswehr soll nicht allein aufgerüstet werden, eine Kooperation mit Indien soll es geben, Expertenaustausch und Workshops zu dem neuen „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr,“ laut Spiegel „eine Art Bibel der deutschen Sicherheitspolitik“ sind geplant – eine „win-win-Situation“ heißt es.

    Wir beobachten das Ganze mit Skepsis. Modernisierung schön und gut, aber wir fürchten, dass mit neuen Kapazitäten auch mehr Befugnisse wuchern. Denn leider zeigt unsere Erfahrung: Alles, was technisch möglich ist, wird auch getan.

    28. Mai 2015 8
  • : Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien
    CC BY 2.0 via flickr/newtown_grafitti
    Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien

    Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Absatz 66A des Information Technology Act für ungültig erklärt, durch den ein Urheber beleidigender und falscher Nachrichten, die über Computer und Kommunikationsgeräte versendet wurden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden konnte. Dass vor allem der Term „beleidigend“ stark von subjektiven und willkürlichen Entscheidungen abhängig ist, schränkte die Meinungsfreiheit maßgeblich ein, daher hatte eine Jura-Studentin sich für die Abschaffung des Paragraphen eingesetzt und 2012 geklagt.

    It is being misused by BJP governments, Congress governments… all over the country. Even when the Congress was in power, it was being misused. Governments have their own political agenda; a law has to be for the people.

    Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass ein Missbrauch der Formulierung nicht ausgeschlossen werden kann. Und kann sich dabei auf viele Beispiele stützen. Wie die Inhaftierung eines Jugendlichen, der einen Facebook-Post gegen einen indischen Politiker verfasst hatte. Noch absurder war die Verhafung einer jungen Frau, die ein „Like“ für einen Facebook-Post ausgesprochen hatte, der eine politische Entscheidung in Mumbai kritisierte.

    Indische Bürgerrechtler freuen sich über das Urteil, unter dem Hashtag #66A lässt sich das nachvollziehen.

    Doch das Urteil lässt andere Paragraphen bestehen, die ebenso fragwürdig sind. =„https://en.wikipedia.org/wiki/Information_Technology_Act_2000“>Beispielsweise 69A, der es ermöglicht, Inhalte und Websites zu blockieren. Zuletzt wurde im Januar die Zensur von 32 Seiten bekannt. Doch bis das über 200-seitige Urteil komplett analysiert ist, wird es wohl noch einige Tage dauern.

    24. März 2015 1
  • : Indien zensiert 32 Websites
    Indien zensiert 32 Websites

    Liste der zensierten URLsDas indische Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie hat am 17. Dezember die indischen ISPs dazu verpflichtet, 32 Websites zu blockieren. Grund für die Anweisung war die Anforderung der Anti-Terror-Abteilung der Polizei von Mumbai, die behauptet, die Websites werden für dschihadistische Propaganda genutzt und trieben Jugendliche in die Arme des Islamischen Staates (ISIS/ISIL).

    Unter den 32 Websites sind beliebte wie vimeo.com, archive.org oder pastebin.com sowie zahlreiche ähnliche, die vor allem von Software-Entwickler_innen genutzt werden. Die pauschale Sperrung dieser Websites lässt sich kaum mit Terrorismus-Bekämpfung begründen.

    Die ‚Blocking List’ des IT-Ministeriums (PDF, 1,9 mb) wird in einem Blogpost für Huffington Post India von Kaustubh Srikanth (Tactical Tech) gemeinsam mit Leif Ryge, Aaron Gibson und Claudio Guarnieri erstmals veröffentlicht. Da zunächst keine weiteren Informationen die Internet-Sperren bekannt waren,  hat das Team letzte Woche untersucht, wie die Sperren von sieben indischen ISPs, darunter TATA Communications und die staatliche Mahanagar Telecom Nigam Limited (MTNL), umgesetzt wurden.

     

    Recherche zur Internet-Zensur in Indien

    Die Recherche wurde mithilfe des Open Source Zensur-Recherche-Toolkits des Open Observatory of Network Interference (OONI) sowie weiterer Schritte durchgeführt. Die Anweisung des Ministeriums gab zwar vor, welche Websites blockiert werden sollten, überließ aber den ISPs die Umsetzung, die entsprehend variierte.

    So gab es unterschiedliche Nachrichten an Nutzer_innen, die versuchten, die zensierten Website aufzurufen:

    Die Umsetzung der Sperren variierte ebenfalls von ISP zu ISP, teilweise wurden auch bei einem ISP verschiedene Methoden eingesetzt. Anscheinend nutzte TATA Proxy-Server, um Traffic zu bestimmten IP-Adressen zu modifizieren. Bei einigen TATA-Verbindungen wurden Requests an manche IP-Adressen auf der Basis des Inhalts mancher HTTP-Requests blockiert, während dieselben HTTP-Requests an andere IPs nicht blockiert wurden. Hier wurden bspw. Unterschiede zwischen an Google-IPs gerichtete Requests und and Yahoo-IPs gerichtete Requests festgestellt.

    Der staatliche ISP MTNL nutzt anstelle von Deep Packet Inspection eine Kombination aus DNS- und IP-basierten Sperren. Mehr Details zur Recherche im Original-Blogpost, außerdem sind die meisten OONI-Berichte hier einsehbar.

    Mit Blick auf die indischen Leser_innen wird noch beschrieben, dass alle blockierten Websites mit dem Tor Browser, VPNs oder Psiphon für Android erreichbar sind und auf zusätzliche Information zum Thema Internet-Zensur verwiesen.

    Aktuelle Situation

    Vier der 32 URLs sind seit dem 31. Dezember wieder erreichbar: github.com, vimeo.com, dailymotion.com and weebly.com. Das Team beobachtet die Situation und kündigt weitere Veröffentlichungen an.

    Wer Kontakt aufnehmen möchte, kann das per Mail an censorship-in@chaoslab.in (PGP). Twitter-Hashtag zum Thema ist #GOIblocks.

    7. Januar 2015 3
  • : Nicht-lizenzierte Exporte: Deutsche Unternehmen verdienen Millionen mit Überwachungstechnologien
    Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software
    Nicht-lizenzierte Exporte: Deutsche Unternehmen verdienen Millionen mit Überwachungstechnologien

    finfisher-infectedDer Staatstrojaner „made in Germany“ Gamma FinFisher wurde ohne Lizenz aus Deutschland exportiert. Das geht aus Analysen der kürzlichen geleakten Dokumente und einer parlamentarischen Anfrage hervor. Deutsche Unternehmen verdienen Millionen damit, Überwachungstechnologien an Menschenrechtsverletzer auf der ganzen Welt zu exportieren.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Ben Wagner und Claudio Guarnieri von der Forschungsstelle Internet & Menschenrechte an der Europa-Universität Viadrina. Der Beitrag erschien auch auf englisch bei Global Voices.

    Von Mexiko über Mosambik bis Pakistan gibt es umfangreiche Beweise dafür, dass Regierungen auf aller Welt Überwachungstechnologien, wie FinFisher verwenden, um ihre Bürger auszuspionieren. Das hat Forscher wie uns veranlasst, die Quellen zu betrachten: Wer stellt diese Technologien her? Wer profitiert vom Verkauf?

    Deutschland ist ein Hauptexporteur dieser Technologien und, da die Privatsphäre der digitalen Kommunikation ein heißes Eisen der deutschen Öffentlichkeit ist, ist das Land als Akteur in diesem Bereich noch weiter ins Zentrum gerückt.

    Aufgrund eines Abgleichs von Informationen eines massiven Datenlecks Mitte August mit den Ergebnissen einer aktuellen Parlamentarischen Anfrage in Deutschland, ergibt sich der Verdacht, dass die Mehrheit der von deutschen Unternehmen hergestellten Überwachungstechnologien unter dem Tisch – das heißt ohne Lizenz – gekauft und verkauft wurden. Die deutsche Regierung verlangt Lizenzen für den Verkauf von Gütern, die als „Dual-Use-Güter“ betrachtet werden, also für Güter, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich verwendet werden können.

    Im Zentrum der Untersuchung steht das britisch-deutsche Unternehmen Gamma International, Hersteller der FinFisher Überwachungswerkzeuge. Ahnungslose Überwachungsziele laden FinFisher in der Regel herunter ohne es zu wissen, indem sie auf einen vermeintlich harmlosen Link oder E‑Mail-Anhang klicken. Einmal installiert, erlaubt es dem Nutzer, auf alle gespeicherten Informationen zuzugreifen und selbst verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Tastenanschläge werden aufgezeichnet, Skype-Unterhaltungen aufgenommen und Kameras und Mikrofone können aus der Ferne aktiviert werden.

    Kürzlich stellten Bundestagsmitglieder eine parlamentarische Anfrage bezüglich des Verkaufs von Überwachungstechnologien an ausländische Regierungen. In der Antwort stellte die Regierung fest, dass sie deutschen Unternehmen in den letzten zehn Jahren Ausfuhrlizenzen für Überwachungstechnologien an mindestens 25 Länder genehmigt hat – viele davon mit Vorgeschichten voller Menschenrechtsverletzungen. Zwischen 2003 und 2013 wurde Überwachungstechnik in folgende Länder exportiert: Albanien, Argentinien, Chile, Indien, Indonesien, Katar, Kosovo, Kuwait, Libanon, Malaysia, Marokko, Mexiko, Norwegen, Oman, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Schweiz, Singapur, Taiwan, Türkei, Turkmenistan, USA und Vereinigten Arabischen Emirate. Die Grünen-Abgeordnete Agnieszka Brugger veröffentlichte sämtliche Fragen und die offiziellen Regierungsantworten auf ihrer Website.

    Der deutsche Exportmarkt

    Die Antworten der Bundesregierung sind schwer zu interpretieren, da die Unterlagen jedes IT-System erwähnen, welches „Bestandteile“ von Überwachungstechnologien enthält. Zum Beispiel ein komplettes nationales Telefonsystem, das für insgesamt 10 Millionen US-Dollar verkauft wird, kann einen Überwachungsbestandteil zum Preis von zwei Millionen US-Dollar enthalten, aber das Produkt wird in den öffentlichen Unterlagen als exportiertes Produkt, welches lizenzierte Überwachungstechnologien enthält, im Wert von zehn Millionen Dollar aufgeführt.

    Auf der Basis von Gesprächen mit zuständigen Regierungsbeamten und Individuen des Privatsektors sowie den zahlreichen geleakten Dokumenten ist es möglich, einen relativ genauen Wert des Anteils dieser Technologien zu erhalten, der tatsächlich Überwachungstechnologien entspricht. Eine vorsichtige Schätzung geht davon aus, dass ein Fünftel der IT-Gesamtsysteme genau genommen Überwachungstechnologien sind und der Rest sind typische IT-Systeme. Zum Beispiel hat Deutschland im Jahr 2010 IT-Systeme, die Überwachungssysteme enthalten, im Wert von fast zwölf Millionen Euro exportiert. Wir schätzen also, dass von diesen aufgeführten IT-Systemen genau genommen nur knapp 2,5 Millionen Euro Exporte von Überwachungstechnologien sind, während der Rest typische IT- oder Telekommunikationssysteme sind.

    Diese Zahlen ermöglichen das folgende Diagramm der deutschen Exporte der Überwachungstechnologie von 2010 bis 2013:

    2014-Exporte-Lizensiert

    Wichtig ist, dass die deutsche Regierung ausdrücklich bestreitet, von Gamma einen Exportlizenzantrag für deren Produkt FinFisher nach Bahrain oder Äthiopien erhalten zu haben. Die offiziellen Angaben der Bundesregierung enthalten auch keine Exporte in Länder wie Bangladesch, die Niederlande, Estland, Australien, die Mongolei, Bahrain oder Nigeria, obwohl es zahlreiche Belege gibt, dass FinFisher in diese Länder verkauft wurde.

    Auf der Grundlage der geleakten FinFisher-Daten und der Analyse von Privacy International gehen wir davon aus, dass Gamma diese Überwachungstechnologien ohne Lizenz exportiert hat. Diese Behauptung beruht auf zahlreichen Dokumenten, wie Gamma mit Technologien handelt, und der aktuellen Erklärung der britischen Regierung, dass sie von Gamma per Gesetz fordert, eine Lizenz für FinFisher zu erlangen, wenn das Unternehmen es von Großbritannien aus exportieren wolle. Bestehende Kenntnisse und Recherchen ergeben, dass Gamma aus Großbritannien und Deutschland heraus operiert, und erhärten den Verdacht, dass diese Technologien aus Deutschland exportiert wurden. Und Deutschland hat wiederholt abgestritten, dass es Gamma eine Lizenz ausgestellt hat für den Verkauf in verschiedene Länder, von denen wir wissen, dass FinFisher dort genutzt wird. Das führt uns zu der Schlussfolgerung, dass FinFisher ohne Lizenz aus Deutschland exportiert wurde.

    Was bedeutet das für den deutschen Handel mit Überwachungstechnologien? Nun, die lizenzierten Überwachungstechnologieexporte erscheinen geradezu winzig im Vergleich zu den nicht-lizenzierten Exporten von FinFisher, von anderen Überwachungsprodukten gar nicht zu reden. Gamma verkauft im Moment mehr Überwachungstechnologie, als alle lizenzierten Exporte zusammen. Nachfolgend ein Vergleich von lizenzierten und nicht-lizenzierten deutschen Überwachungsexporten:

    2014-Exporte-Unlizensiert

    Und das ist nur ein einziges Unternehmen – es gibt in Deutschland wahrscheinlich weitere, die dieser Geschäftsstrategie folgen. Obwohl eine exakte Summe der nicht-lizenzierten deutschen Überwachungsexporte schwer zu berechnen ist, sollte es nicht überraschen, da Experten des Branchenführers ISS World ihre globale Industrie auf drei bis fünf Milliarden Dollar schätzen. Die deutliche Lücke zwischen den lizenzierten und nicht-lizenzierten Teilen der Überwachungstechnik-Industrie zeigt die Notwendigkeit einer zügigen und klaren internationalen Regulierung.

    Bestehende deutschen Regelung für Überwachungstechnikexporte

    Die deutsche Regierung schreibt in ihren Antworten auf die parlamentarische Anfrage auch, dass sie weiter darauf hinwirken will, Überwachungstechnologien, die Menschenrechte gefährden, stärker zu regulieren. Das ist eine positive Entwicklung, die ein Verständnis für die Ernsthaftigkeit des Themas widerspiegelt. Angesichts dieser neuen Informationen und dem Wunsch einiger Parteien, dieses Thema mit Priorität zu behandeln, können wir hoffen, dass weitere Änderungen vorgenommen werden, die die Lieferung von noch mehr gefährlichen Technologien an repressive Regime verhindern können.

    Die Lage ist jedoch nicht völlig einseitig, so hat Deutschland etwa die Ausfuhr von „Interception Management System“-Software (IMS), vergleichbar mit LIMS der deutschen Firma Utimaco, in den Iran im Jahr 2008 verhindert und vor kurzem vorgeschlagen, dass auch in die Türkei keine Überwachungstechnik mehr exportiert werden soll.

    Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass der Markt stark von Großaufträgen mit einzelnen Ländern abhängig ist, Saudi-Arabien und die Türkei waren 2006 und 2007 die größten Einzeldeals. Es ist schwer zu erahnen, auf welche Verträge sich diese Exporte genau beziehen, aber sie passen in das generelle Muster der zunehmenden Internetüberwachung, die seit 2005 kontinuierlich ausgebaut wird um mit größeren Datenmengen umgehen zu können. Zum Beispiel hatte Tunesien Probleme, worauf hin dort 2007 die Überwachungstechnik Deep Paket Inspection (DPI) eingeführt wurde.

    Die Politik der Überwachungsregulierung

    Interessanterweise sehen SPD und Grüne in Deutschland die Regulierung von Überwachungstechnologien als wichtiges politisches Thema an, für das es sich zu kämpfen lohnt. Sowohl die Grünen als auch die Sozialdemokraten wollen das Thema besetzen, was wohl der Grund dafür war, dass die parlamentarische Anfrage gestellt wurde. Obwohl die Politisierung von Menschenrechtsfragen sich nicht immer als hilfreich herausgestellt hat, ist es interessant zu beobachten, dass es einen politischen Wettbewerb zwischen deutschen Parteien über die Frage gibt, wer Überwachungstechnik besser regulieren kann.

    In jedem Fall zeigen die FinFisher-Dokumente, dass der Hersteller Gamma aktuell davon ausgeht, dass ihm jetzt oder in naher Zukunft Ausfuhrkontrollen in Deutschland auferlegt werden und bittet seine Kunden daher um zusätzliche Informationen. Dies deutet darauf hin, dass offenbar Ausfuhrbestimmungen für Überwachungstechnologien wirksam geworden sind, bevor sie gesetzlich verankert wurden, da sogar einige der berüchtigtesten Unternehmen bereits reagieren, um sicherzustellen, dass sie die Auflagen erfüllen.

    Lobbyarbeit für Veränderungen

    Es wird eindeutig noch weitere Änderungen in diesem Bereich geben. Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit, weitere Überwachungstechnologien, die Menschenrechte verletzen, zu regulieren, die bisher noch nicht in Wassenaar-Abkommen aufgeführt sind. Zum Beispiel nennt sie explizit „Überwachungsbeobachtungszentralen“, die die Überwachung von E‑Mails, SMS, Internetverbindungen und VoIP-Anrufen in einer Zentrale bündeln, da diese Technologie missbraucht werden kann und zusätzliche Regulierung benötigt.

    Der bevorzugte Ansatzpunkt zur Verhandlung dieser Änderungen der Ausfuhrbestimmungen ist das Wassenaar-Abkommen, ein nicht-bindendes Abkommen zwischen Staaten, das bestimmte „Dual-Use-Technologien“ international reguliert. Wassenaar enthält im Grunde eine lange „Kontrollliste“ der Technologien, von denen alle Mitgliedsstaaten glauben, sie könnten missbraucht werden. Jeder einzelne Mitgliedsstaat in der EU implementiert diese Entscheidung dann in seinen nationalen Exportbestimmungen. Diese Listen werden jährlich bei einer großen Mitgliederkonferenz aktualisiert. Es dauert in der Regel ein Jahr, bis diese Änderungen innerhalb der nationalen Gesetze der verschiedenen Wassenaar-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.

    Wie viele andere Menschenrechtsverteidiger glauben wir, dass das Wassenaar-Abkommen die stärkste Plattform für die deutsche Regierung bietet, sich für diese Änderungen einzusetzen und sie hat gegenüber dem Bundestag wiederholt bestätigt, dies umfassend zu tun. Die bessere Regulierung von Überwachungstechnologien sei „von hoher politischer Bedeutung“ für die Wassenaar-Mitgliedsstaaten, genauso wie für die Europäische Kommission, die diesen Bereich mit „hoher Priorität“ einstuft.

    Deutschland drängt darauf, so schnell wie möglich ein neues Wassenaar-Abkommen auf EU-Ebene umzusetzen. „Herbst 2014“ ist eine eher optimistische Prognose, auch wenn die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen Schritte eingeleitet hat, um den Prozess zu beschleunigen. Wie glaubwürdig dieser Zeitplan ist, bleibt abzuwarten, nach Jahren der Untätigkeit ist er aber zumindest ein deutliches politisches Signal der Bundesregierung.

    Der Gesamtzusammenhang

    Über Überwachungstechnologien hinaus, hat SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärt, er wolle das Exportkontrollrecht in allen Bereichen strenger interpretieren. Die Werkzeuge dafür existieren seit einiger Zeit in Form der „Politische Grundsätze der Bundesregierung“, die von der rot-grünen Regierung im Jahr 2000 entwickelt, aber selten strikt durchgesetzt wurden. SPD-Minister Gabriel hat diese Prinzipien nun einfach strikter interpretiert um eine Vielzahl an Waffenexporten aus Deutschland zu stoppen. Zusätzliche Vorschriften für missbrauchsanfällige Überwachungstechnologien passen also sehr gut in seine Agenda. Gleichzeitig wurde Gabriel in der Presse und von der Grünen Partei kritisiert, weil er nicht dokumentieren konnte, dass er tatsächlich einen konkreten Antrag auf Export von Überwachungstechnologien abgelehnt hat.

    Hier, wie in anderen Fällen auch, ist der Kampf ist in erster Linie eher politisch als inhaltlich. Es ist zu begrüßen, dass nun zwei politische Parteien beim Thema Regulierung von Überwachungstechnik miteinander konkurrieren. Beide haben klare, konkrete Absichten verkündet, die SPD als Regierungspartei war jedoch noch nicht in der Lage, diese vollständig zu dokumentieren. Was vielleicht am bemerkenswertesten ist: Die deutsche Regierung verfolgt weiterhin den Anspruch, eine führende Stimme in den internationalen Debatten über die Regulierung von Überwachungstechnologien zu werden. Es wird sich zeigen, ob sie tatsächlich in der Lage sind dieses Versprechen zu erfüllen, aber die aktuellen Anzeichen sind vielversprechend.

    5. September 2014 6
  • : India Privacy Watch zeigt Überwachungslandschaft in Indien
    India Privacy Watch zeigt Überwachungslandschaft in Indien

    Indien ist wohl nicht das Land, das jemandem direkt einfällt, wenn er an Überwachung denkt. Dennoch haben Meldungen aus der fernen Nation es schon einige Male auf unseren Blog geschafft, denn auch dort gibt es NSA-artige Bestrebungen zur Ausspähung der Bevölkerung.

    Das Centre for Internet and Society India hat eine Landkarte der verschiedenen Bundesstaaten und der dort vorhandenen Überwachungsmaßnahmen und ‑technologien erstellt, die in Kategorien untergliedert sind:

    21. November 2013
  • : NSA hat indische Botschaft in Washington DC und indische UN Mission in New York abgehört
    NSA hat indische Botschaft in Washington DC und indische UN Mission in New York abgehört

    Der indischen Zeitung The Hindu liegen Dokumente aus Snowdens Fundus vor, die belegen, dass die USA mindestens bis März diesen Jahres die Kommunikation der indischen Botschaft in Washington D.C. und die Büros der ständigen indischen UN Mission in New York überwacht hat. Das Timing der Veröffentlichungen könnte nicht „besser“ sein, da der indische Premierminister Manmohan Singh gerade auf dem Weg in die USA für ein Treffen mit US Präsident Barack Obama ist. Snowdens Dokumente belegen, dass das Hauptziel der NSA die ständige Mission Indiens bei den Vereinten Nationen in Manhattan, New York war. Als zweites auf der Liste stehen zwei Gebäude der indischen Botschaft in Washington D.C.: Neben dem eigentlichen Botschaftsgebäude für Wirtschaft, Diplomatie und Militär wurde auch ein Gebäude abgehört, in dem die Indian Space Research Organization (ISRO), die Visa-Stelle und das Wirtschafts- bzw. Handelsamt sind. Erst vor etwa einem Monat wurde durch Snowdens Dokumente gezeigt, dass die NSA die Botschaften der Europäischen Union und deren Gebäude bei den Vereinten Nationen in denselben Städten belauschen. Ganz konkret ist laut The Hindu davon auszugehen, dass die Festplatten-Inhalte kopiert werden konnten (Lifesaver), Bildschirminhalte konnte mitgelesen werden (Vagrant) und die Netzwerk-Kommunikation wurde überwacht (Magnetic).

    26. September 2013 2