Indien
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: Kurzfilm „The Moderators“: Einblick in die Arbeit von Online-Inhalte-Moderatoren
In den Philippinen ist Business Process Outsourcing (BPO) ein großer Markt. Content Moderation ist dabei eines der Geschäftsfelder. : Kurzfilm „The Moderators“: Einblick in die Arbeit von Online-Inhalte-Moderatoren Der Kurzfilm „The Moderators“ von Ciaran Cassidy und Adrian Chen gibt in 20 Minuten einen kleinen Einblick in das Arbeiten und Lernen von indischen Content-Moderatoren.
In an office in India, a cadre of Internet moderators ensures that social media sites are not taken over by bots, scammers, and pornographers. The Moderators shows the humans behind content moderation, taking viewers into the training process that workers go through in order to become social media’s monitors.
„The Moderators“ zeigt dabei Menschen, die auf den „Müllhalden des Netzes“ arbeiten, um westliche und indische Dating-Seiten „sauber“ zu halten.
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: Indischer Bundesstaat Kerala erklärt Internetzugang zum Menschenrecht
Der südostindische Bundesstaat Kerala. : Indischer Bundesstaat Kerala erklärt Internetzugang zum Menschenrecht Der indische Bundesstaat Kerala hat den Zugang zum Internet zum Menschenrecht erklärt. Zwei Millionen arme Familien sollen einen kostenfreien Zugang zum Internet erhalten, andere sollen eine finanzielle Unterstützung bekommen, berichtet India Today Tech.
Zusätzlich soll in den nächsten Monaten der Ausbau des Glasfasernetzes ausgeweitet werden. Kerala ist einer der Bundesstaaten Indiens mit der höchsten Alphabetisierungsrate und gehört auch in anderen sozialen Entwicklungsindikatoren zu den Spitzenreitern.
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: Indien: Umstrittener Gesetzentwurf zu Geodaten und Online-Karten vorgelegt
Google Maps wird in Indien ohne Grenzstreitigkeiten angezeigt (rechts). Karte: Google Maps : Indien: Umstrittener Gesetzentwurf zu Geodaten und Online-Karten vorgelegt Wegen einer Online-Karte für sieben Jahre ins Gefängnis? Die indische Regierung hat einen absurden Gesetzentwurf zur Regulierung der Verwendung geo-referenzierter Daten und Internet-Anwendungen vorgelegt.
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: Indisches Patentamt sagt Nein zu Softwarepatenten
Patent des Hoflieferanten (Schaumburg-Lippe) Carl Frerichs, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Patent-fuerst.jpg">Wikimedia Commons</a>. : Indisches Patentamt sagt Nein zu Softwarepatenten Das indische Patentamt hat sich letzte Woche klar gegen Softwarepatente ausgesprochen. Das Thema Softwarepatente beschäftigt uns seit Beginn von netzpolitik.org: Im ersten archivierten Eintrag auf Netzpolitik hat Markus über die Bedrohung der Software-Entwicklung durch Softwarepatente geschrieben. Damals stand und die Entscheidung des EU-Parlaments zur Softwarepatente-Richtlinie an und es wurde noch eine starke Kriegsrethorik verwendet. Das änderte sich über die Jahre und mehr und mehr Unternehmen und Politiker sprachen sich gegen Softwarepatente aus. 2013 forderte der Bundestag zuletzt die deutsche Regierung in einem interfraktionellen Antrag auf, Softwarepatente streng zu begrenzen. Seither gab es kaum Positives zu dem Thema zu berichten.
Softwarepatente verursachen rechtliche und finanzielle Risiken und behindern dadurch die Entwicklung und den Vertrieb von Software. Patentinhaber bekommen rechtliche Mittel, um Softwareentwicklerinnen daran zu hindern, patentierte Ideen zu verwenden. Sie behindern dadurch Innovation.
Die positive Meldung aus Indien erfreut daher: Nachdem das indische Patentamt seine Richtlinien geändert hat, wird unter indischem Recht kein Patentanspruch mehr genehmigt, der nur im Bereich der Software liegt. Das wird Innovation begünstigen und dabei helfen, die Entwicklung freier Software vor Patentstreitigkeiten zu schützen.
Hier Indiens Drei-Schritt-Test um sicherzustellen, dass Patente auf Software abgelehnt werden:
- openly construe the claim and identify the actual contribution;
- If the contribution lies only in mathematical method, business method or algorithm, deny the claim;
- If the contribution lies in the field of computer programme, check whether it is claimed in conjunction with a novel hardware and proceed to other steps to determine patentability with respect to the invention.. The computer programme in itself is never patentable. If the contribution lies solely in the computer programme, deny the claim. If the contribution lies in both the computer programme as well as hardware, proceed to other steps of patentability.
Vielleicht wird das dabei helfen, was wir in Europa unter Software „als solche“ (Artikel 52, European Patent Convention) verstehen. Also ein positiver Schritt, um den Softwarepatent-Wahnsinn zu beenden.
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: Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht
Facebook wirbt in Bangalore für Free Basics | via Twitter/ <a href="https://twitter.com/sgaurav_baghel/status/679468618136985600" >Gaurav Singh</a> : Indien: Facebook werbe „völlig unangebracht“ für Free Basics, sagt Telekom-Aufsicht Im Dezember 2015 untersagte die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) vorerst den Facebook-Service Free Basics. Dieser bietet einen zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkten Internetzugang – was dazu führt, dass zwar mehr Menschen Zugang zu einem kleinen Teil des Netzes haben, aber dann nur Facebook kennen und mit Menschen kommunizieren können, die auch auf Facebook sind – sie kommen aus dem geschlossenen System nicht mehr heraus. TRAI wollte ebendiese Vorwürfe, das Angebot verstoße gegen die Prinzipien der Netzneutralität, prüfen lassen. Mark Zuckerberg hingegen hatte in einem Artikel in der Times of India Ende Dezember schlichtweg erklärt, Free Basics würde sogar zur „digitalen Gleichheit“ beitragen und die Vorwürfe, es schaffe ein eingeschränktes Netz, seien falsch.
Die Telekom-Aufsicht hatte die indischen Bürger_innen Anfang des Jahres gefragt, ob Telekommunikationsanbieter für verschiedene Internet-Dienste unterschiedlich viel Geld verlangen dürfen. Facebook rief daraufhin seine Nutzer_innen in Zeitungen, auf Plakatwänden und per Facebook dazu auf, ein vorgefertigtes Schreiben an TRAI zu senden. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Telekom-Aufsicht einen offenen Brief (pdf), in dem sie das Vorgehen von Facebook als „völlig unangebracht“ kritisiert. Durch die vorgefertigten Texte habe Facebook die Befragung auf eine Meinungsumfrage reduziert, die Facebook-Nutzer_innen hätten die Mail geschrieben, ohne zu wissen, worum es eigentlich gehe. In Reaktion auf einen Brief der Leiterin von Facebooks Public Policy Abteilung in Indien, Ankhi Das, beanstandete TRAI zudem, dass Facebook sich herausnehme für eine Milliarde Inder_innen zu sprechen.
Wie die Times of India berichtet, hat Facebook wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf die Kritik der Telekom-Aufsicht reagiert. Man habe die Nutzer_innen auch aufgefordert, auf die spezifischen Fragen von TRAI zu antworten – neben dem Aufruf, die Facebook-Vorlage anzuklicken.
Über die Anzahl der so bei TRAI eingegangenen Mails besteht Uneinigkeit. Während Facebook behauptet, dass mehr als 16 Millionen Menschen sich für Free Basics ausgesprochen hätten, erklärte die Telekom-Aufsicht, es seien sehr viel weniger gewesen. Die Initiative Save the Internet, die sich für Netzneutralität und gegen Free Basics einsetzt, berichtet von Fällen, in denen Nutzer_innen ohne ihr Zutun als Unterstützer_innen der Facebook-Kampagne angezeigt wurden. Auch deaktivierte Accounts sollen als Unterstützer_innen aufgetaucht sein.
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: Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit
: Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit Die indische NGO Digital Empowerment Foundation veröffentlichte gestern einen Bericht (pdf) über den Status der Freiheit im Internet in Indien. Untersucht wurden dabei unter anderem der Datenschutz, die Zugangsmöglichkeiten für Nutzer_innen, Filter und Netzsperren sowie die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen.
One of the major recommendations coming from the report is to expand quality internet access and last mile connectivity in urban and rural India. Internet access is the prerequisite for Indian residents and citizens to exercise their right to freedom of expression and speech. Civil society and other stakeholders will have to collaborate to make rural citizens aware of these rights online and how they can exercise these rights to contribute to the Indian democracy.
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: Inzwischen gängige Praxis? Internet- und Mobilfunkabschaltungen nehmen zu: Jüngste Fälle in Indien und Pakistan.
Screenshot von killswitch.pk : Inzwischen gängige Praxis? Internet- und Mobilfunkabschaltungen nehmen zu: Jüngste Fälle in Indien und Pakistan. Am Montag gingen die indischen Bundesstaaten Kaschmir und Jammu wieder online. Die Behörden hatten eine dreitägige Internetabschaltung in den nordwestlichen Regionen Indiens veranlasst. Bereits im letzten Monat waren 63 Millionen EinwohnerInnen im Bundesstaat Gujarat von einer mehrtägigen Abschaltung betroffen. In Indien werden Shutdowns aktiv zu Aufstandsbekämpfungszwecken eingesetzt. Auch im Nachbarland Pakistan sind Abschaltungen allgegenwärtig, wie eine neue Studie des Institute for Human Rights and Business (IHRB) kritisiert.
Kaum war die Internetabschaltung in indischen Teil Kaschmirs aufgehoben, ging eine Flut von Nachrichten, Protestbildern auf Soziale Medien nieder. Die Menschen in der Region empörten sich lautstark über die Abschaltung des Internets während des islamischen Opferfestes. Betroffen waren in erster Linie mobile Internetverbindungen, aber auch viele Breitbandverbindungen wurden auf Anordnung der Polizei durch die Provider gedrosselt. Die Regionalregierung hatte den Shutdown präventiv veranlasst, weil sie Demonstrationen gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit befürchtete. Ursprünglich war nur eine Abschaltung von zwei Tagen angeordnet, die nachträglich verlängert wurde.
Mishi Choudhary vom indischen Software Freedom Law Center befürchtet hinter solchen Maßnahmen eine ausufernde Angst bei nationalen Sicherheitsbehörden. Beispielsweise im Bundestaat Gujarat schalteten die Behörden den mobilen Internetverkehr ab, weil sie befürchteten, dass sich Proteste über Whatsapp koordinierten. Vorangegangen waren Auseinandersetzungen von Angehörigen der Patel-Kaste mit der Polizei. Die Behörden erklärten selbst, sie wollten mit dieser Maßnahme kursierende Gerüchte in Sozialen Netzwerken unterbinden, die Spannungen auslösen könnten. Choudhary legt zudem nahe, dass in diesem Zusammenhang auch die jüngsten Vorstöße der indischen Regierung zu verstehen seien, Verschlüsselungstechnologien den Kampf anzusagen.
Ben Wagner beleuchtete die ausufernde Abschaltungspraxis bereits in einem Vortrag auf unserer diesjährigen „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz. Eine Studie von IHRB, the Center for Internet and Human Rights (CIHR) und Bytes for All Pakistan, die in dieser Woche erschien, verdeutlicht die Thematik in Hinblick auf die Abschaltungen des Mobilfunknetzes in Pakistan. Ben Wagner dazu in einer Stellungnahme:
The goal of network shutdowns is supposed to be protecting civilian lives, but they may indeed have the opposite effect. They put civilians at risks, becauseemergency services cannot operate. […]
The disconnection of communications networks has serious negative consequences for both economy and society in Pakistan.Bereits im vergangenen Jahr sorgte eine weitere Internetabschaltung für öffentliche Aufregung: Die indischen Behörden versuchten auf diese Weise, eine Anhörung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu sabotieren. Unter anderem sollte eine Video-Liveschaltung von Mirwaiz Umar Farooq zur UNO-Sitzung nach Genf verhindert werden. Mirwaiz ist eine zentrale Führungsfigur in der Unabhängigkeitsbewegung des indischen Teils Kaschmirs.
Gerade in Indien und Pakistan ist der Mobilfunkverkehr von immenser Bedeutung. Viele Menschen besitzen keinen Festnetzanschluss und sind auf die mobile Internetnutzung angewiesen. Die Abschaltung des Internetverkehrs führt daher zu Stillstand in weiten gesellschaftlichen Bereichen. Plötzlich ist es nicht einmal mehr möglich, Notrufe abzusetzen. Die gravierenden gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Shutdowns skizzierte Wagner bereits in einem Artikel für die SZ:
Mit der Abschaltung von Kommunikation wird nicht nur determiniert, wer Kommunikation nutzen kann, sondern auch wer Teil der Gesellschaft ist. So ist es nur konsequent, dass Regionen, die als “Taliban-nah” gesehen werden, aber auch große politische Kundgebungen besonders häufig von Abschaltungen betroffen sind. Da sich Gesellschaften durch Kommunikation konstituieren, kommt die Verhinderung von Kommunikation heute einem Ausschluss aus der Gesellschaft gleich.
Daneben sind individuelle und wirtschaftliche Folgen solcher Abschaltungen äußerst weitreichend. Menschen werden von Informationen abgeschnitten und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Das beschneidet insbesondere die Freiheit, Zugang zu Kultur und Bildung zu erhalten, und schränkt Versammlungs- sowie Meinungsfreiheit stark ein. Die Rechtfertigung solcher Maßnahmen findet in aller Regel mit Verweis auf Terrorismusbekämpfung statt oder wird mit Gefahrenabwehr für die nationale Sicherheit begründet. Diese Argumente lassen auch in Europa finden, wo Abschaltungen im Rahmen der London-Riots erwogen wurden. Doch auch in Deutschland besteht in einigen Bundesländern bereits eine Gesetzesgrundlage für eine „Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation“
Die Website killswitch.pk veranschaulicht Shutdowns in Pakistan in einer Timeline.
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: Recht auf Verschlüsselung: Indien zieht umstrittenen Gesetzentwurf zurück
: Recht auf Verschlüsselung: Indien zieht umstrittenen Gesetzentwurf zurück Nach heftigen Protesten hat die indische Regierung ihren umstrittenen Gesetzentwurf zurückgezogen, der das Recht auf Verschlüsselung in Indien massiv in Frage gestellt hätte. Demnach hätten Nutzer und Unternehmen in Indien ihre verschlüsselte Kommunikation und andere Inhalte für 90 Tage unverschlüsselt aufbewahren müssen, um sie auf Geheiß Ermittlungsbehörden übergeben zu können.
Laut IT- und Telekommunikationsminister Ravi Shankar Prasad habe der zuständige Fachbereich seines Ministeriums den Entwurf ohne sein Wissen öffentlich gemacht. In einem ersten Schritt wurden zunächst Social-Media-Anwendungen von den geplanten Auflagen befreit, nun soll das gesamte Gesetz überarbeitet werden. Keinesfalls ziele der Entwurf auf „soziale Plattformen ab, die von ’normalen Menschen’ genutzt werden“, so Prasad laut BBC.
Trotz des Rückziehers bleiben dennoch einige Fragen offen. Auf einer Pressekonferenz sagte Prasad:
I wish to make it very clear that there are two issues (here). One, (is) the creation of encryption. Many companies send their messages in encrypted form. Other (issue) is (related to) those who are consumers of applications like whatsapp, social media and other platforms available in the cyber domain. The purport of this encryption policy relates only, and only to those who encrypt. This has to be made very clear. As far as the ordinary consumers of applications are concerned, they do not fall in this domain. Because (for) those who encrypt, for a variety of reasons, there has to be a policy regulating the manner of their encryption.
Diese Unterscheidung lässt sich nicht so einfach treffen, denn die Zahl der Messenger, die standardmäßig auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung setzen, nimmt stetig zu – siehe etwa WhatsApp oder iMessage. Ab welchem Punkt aus einem „gewöhnlichen Konsumenten“, dem das Recht auf Privatsphäre zugesprochen wird, ein Nutzer werden soll, der seine Kommunikation unverschlüsselt aufbewahren muss, bleibt völlig unklar. Letztlich wird auch ein überarbeitetes Gesetz diese Grenze willkürlich ziehen müssen. Ob das dem indischen Staat Vorteile bei der Sicherheit verschafft, bleibt jedenfalls zweifelhaft.
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: Indien sagt Verschlüsselung den Kampf an
Das Recht auf Verschlüsselung steht in Indien unter Beschuss. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/yusamoilov/13334048894/">Yuri Samoilov</a> : Indien sagt Verschlüsselung den Kampf an Mit Indien reiht sich die bevölkerungsreichste Demokratie in die Liste der Länder ein, denen Verschlüsselung ein Dorn im Auge ist. Wenn es nach der Regierung geht, sollen künftig alle privaten und geschäftlichen Nutzer die Inhalte ihrer verschlüsselten Kommunikation 90 Tage lang im Klartext aufbewahren, damit Ermittlungsbehörden bei Bedarf auf sie zugreifen können. Die Regelung gilt ferner für verschlüsselt abgelegte Daten.
Im Entwurf zur nationalen Verschlüsselungs-Policy heißt es zudem, dass Verschlüsselungs-Algorithmen und Schlüssellängen vorgeschrieben werden. Das könnte möglicherweise bedeuten, dass gesetzlich verordnete Hintertüren in Software ein Stück näher rücken.
Mit Ausnahme von Massenprodukten auf SSL/TLS-Basis müssen sämtliche am indischen Markt vertretenen Anbieter von Verschlüsselungsprodukten ihre Waren bei einer Behörde registrieren und überprüfen lassen. Nutzern in Indien – offenbar auch solchen, die nicht Staatsbürger sind – ist es untersagt, nicht ordnungsgemäß registrierte Verschlüsselungslösungen zu verwenden.
Ausgenommen von der Regelung sind lediglich staatliche Behörden, die „sensitive und strategische Rollen“ erfüllen. Für Dienstleister, die etwa VPN-Zugänge oder andere IT-Dienste in Indien anbieten, könnte die Luft also bald eng werden, solange ihnen die Sicherheit ihrer Daten sowie Nutzer am Herzen liegt.
Indien ist nicht das erste Land, das mit den Folgen wirksamer Verschlüsselung zu kämpfen hat. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Forderungen, Hintertüren in Software einzubauen oder Schlüssel zur Dechiffrierung bei Ermittlungsbehörden zu hinterlassen. In Großbritannien plant die konservative Tories-Regierung, wie vor ihrer Wiederwahl in diesem Jahr versprochen, die sogenannte „snooper’s charter“ vor das Parlament zu bringen, das etwa den Einsatz verschlüsselter Messenger wie WhatsApp oder iMessage untersagen würde.
[Update 22. September 2015: Die indische Regierung hat den Gesetzentwurf nach heftigen Protesten zurückgezogen. Dabei wurde auch der Entwurf von der Ministeriums-Webseite gelöscht, den wir hier zu Dokumentationszwecken spiegeln.]
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: Ursula von der Leyen profiliert sich als Cyber-Verteidigungsministerin
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen veröffentlicht Gutachten, dessen Ergebnis sie selbst hintertreibt (Bild: BMVg). : Ursula von der Leyen profiliert sich als Cyber-Verteidigungsministerin Wir dachten ja, Ex-Familien- jetzt Verteidigungsministerin
ZensUrsula von der Leyen hätte sich aus netzpolitischen Fragestellungen verabschiedet. Aber nein! Neben all den Skandalen um deutsche Gewehre baut sie sich gerade ein neues Steckenpferd auf: den Cyberkrieg. Das hat sie bei einem Staatsbesuch in Indien deutlich gemacht. Ähnliches bahnte sich schon beim Besuch von der Leyens im NATO-Cyberabwehrzentrum in Tallinn im April an, immerhin bietet das Buzzword-Bingo gute Ablenkung von den akuten Problemen, die sie als Verteidigungsministerin plagen. Zukunftszugewandt, so der zu vermittelnde Eindruck.Cyberkrieg, Cyber-Bedrohungen, Cyber-Terrorismus. Überall lauern Bedrohungen, auf die die Bundeswehr kaum vorbereitet ist. Und für die sie auch nicht zuständig ist. Denn eigentlich soll sich die nur damit beschäftigen, sich gegen Angriffe zu schützen, defensiv und nicht offensiv. Es riecht stark nach Bodenbereitung für Kompetenzausweitungen. Ähnlich wie beim BND, der ja mittlerweile auch bei „Cyber-Gefahren“ auf Glasfasern schnüffeln darf.
Doch die Bundeswehr soll nicht allein aufgerüstet werden, eine Kooperation mit Indien soll es geben, Expertenaustausch und Workshops zu dem neuen „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr,“ laut Spiegel „eine Art Bibel der deutschen Sicherheitspolitik“ sind geplant – eine „win-win-Situation“ heißt es.
Wir beobachten das Ganze mit Skepsis. Modernisierung schön und gut, aber wir fürchten, dass mit neuen Kapazitäten auch mehr Befugnisse wuchern. Denn leider zeigt unsere Erfahrung: Alles, was technisch möglich ist, wird auch getan.
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: Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien
CC BY 2.0 via flickr/newtown_grafitti : Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Absatz 66A des Information Technology Act für ungültig erklärt, durch den ein Urheber beleidigender und falscher Nachrichten, die über Computer und Kommunikationsgeräte versendet wurden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden konnte. Dass vor allem der Term „beleidigend“ stark von subjektiven und willkürlichen Entscheidungen abhängig ist, schränkte die Meinungsfreiheit maßgeblich ein, daher hatte eine Jura-Studentin sich für die Abschaffung des Paragraphen eingesetzt und 2012 geklagt.
It is being misused by BJP governments, Congress governments… all over the country. Even when the Congress was in power, it was being misused. Governments have their own political agenda; a law has to be for the people.
Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass ein Missbrauch der Formulierung nicht ausgeschlossen werden kann. Und kann sich dabei auf viele Beispiele stützen. Wie die Inhaftierung eines Jugendlichen, der einen Facebook-Post gegen einen indischen Politiker verfasst hatte. Noch absurder war die Verhafung einer jungen Frau, die ein „Like“ für einen Facebook-Post ausgesprochen hatte, der eine politische Entscheidung in Mumbai kritisierte.
Indische Bürgerrechtler freuen sich über das Urteil, unter dem Hashtag #66A lässt sich das nachvollziehen.
Doch das Urteil lässt andere Paragraphen bestehen, die ebenso fragwürdig sind. =„https://en.wikipedia.org/wiki/Information_Technology_Act_2000“>Beispielsweise 69A, der es ermöglicht, Inhalte und Websites zu blockieren. Zuletzt wurde im Januar die Zensur von 32 Seiten bekannt. Doch bis das über 200-seitige Urteil komplett analysiert ist, wird es wohl noch einige Tage dauern.
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: Indien zensiert 32 Websites
: Indien zensiert 32 Websites
Das indische Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie hat am 17. Dezember die indischen ISPs dazu verpflichtet, 32 Websites zu blockieren. Grund für die Anweisung war die Anforderung der Anti-Terror-Abteilung der Polizei von Mumbai, die behauptet, die Websites werden für dschihadistische Propaganda genutzt und trieben Jugendliche in die Arme des Islamischen Staates (ISIS/ISIL).Unter den 32 Websites sind beliebte wie vimeo.com, archive.org oder pastebin.com sowie zahlreiche ähnliche, die vor allem von Software-Entwickler_innen genutzt werden. Die pauschale Sperrung dieser Websites lässt sich kaum mit Terrorismus-Bekämpfung begründen.
Die ‚Blocking List’ des IT-Ministeriums (PDF, 1,9 mb) wird in einem Blogpost für Huffington Post India von Kaustubh Srikanth (Tactical Tech) gemeinsam mit Leif Ryge, Aaron Gibson und Claudio Guarnieri erstmals veröffentlicht. Da zunächst keine weiteren Informationen die Internet-Sperren bekannt waren, hat das Team letzte Woche untersucht, wie die Sperren von sieben indischen ISPs, darunter TATA Communications und die staatliche Mahanagar Telecom Nigam Limited (MTNL), umgesetzt wurden.
Recherche zur Internet-Zensur in Indien
Die Recherche wurde mithilfe des Open Source Zensur-Recherche-Toolkits des Open Observatory of Network Interference (OONI) sowie weiterer Schritte durchgeführt. Die Anweisung des Ministeriums gab zwar vor, welche Websites blockiert werden sollten, überließ aber den ISPs die Umsetzung, die entsprehend variierte.
So gab es unterschiedliche Nachrichten an Nutzer_innen, die versuchten, die zensierten Website aufzurufen:
- „The page you have requested has been blocked, because the URL is banned“
- „This site has been blocked as per the instruction of Competent Authority“
- „<!–This is a comment. Comments are not displayed in the browser–>“
- „The requested url is blocked, based on the blocking Instruction order received from the Department of Telecommunications, Ministry of Communications & IT, Government of India“
- „HTTP Error 404 – File or Directory not found“
- The page you have requested has been blocked, because the URL is banned.“
Die Umsetzung der Sperren variierte ebenfalls von ISP zu ISP, teilweise wurden auch bei einem ISP verschiedene Methoden eingesetzt. Anscheinend nutzte TATA Proxy-Server, um Traffic zu bestimmten IP-Adressen zu modifizieren. Bei einigen TATA-Verbindungen wurden Requests an manche IP-Adressen auf der Basis des Inhalts mancher HTTP-Requests blockiert, während dieselben HTTP-Requests an andere IPs nicht blockiert wurden. Hier wurden bspw. Unterschiede zwischen an Google-IPs gerichtete Requests und and Yahoo-IPs gerichtete Requests festgestellt.
Der staatliche ISP MTNL nutzt anstelle von Deep Packet Inspection eine Kombination aus DNS- und IP-basierten Sperren. Mehr Details zur Recherche im Original-Blogpost, außerdem sind die meisten OONI-Berichte hier einsehbar.
Mit Blick auf die indischen Leser_innen wird noch beschrieben, dass alle blockierten Websites mit dem Tor Browser, VPNs oder Psiphon für Android erreichbar sind und auf zusätzliche Information zum Thema Internet-Zensur verwiesen.
Aktuelle Situation
Vier der 32 URLs sind seit dem 31. Dezember wieder erreichbar: github.com, vimeo.com, dailymotion.com and weebly.com. Das Team beobachtet die Situation und kündigt weitere Veröffentlichungen an.
Wer Kontakt aufnehmen möchte, kann das per Mail an censorship-in@chaoslab.in (PGP). Twitter-Hashtag zum Thema ist #GOIblocks.
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: Nicht-lizenzierte Exporte: Deutsche Unternehmen verdienen Millionen mit Überwachungstechnologien
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software : Nicht-lizenzierte Exporte: Deutsche Unternehmen verdienen Millionen mit Überwachungstechnologien
Der Staatstrojaner „made in Germany“ Gamma FinFisher wurde ohne Lizenz aus Deutschland exportiert. Das geht aus Analysen der kürzlichen geleakten Dokumente und einer parlamentarischen Anfrage hervor. Deutsche Unternehmen verdienen Millionen damit, Überwachungstechnologien an Menschenrechtsverletzer auf der ganzen Welt zu exportieren.Dies ist ein Gastbeitrag von Ben Wagner und Claudio Guarnieri von der Forschungsstelle Internet & Menschenrechte an der Europa-Universität Viadrina. Der Beitrag erschien auch auf englisch bei Global Voices.
Von Mexiko über Mosambik bis Pakistan gibt es umfangreiche Beweise dafür, dass Regierungen auf aller Welt Überwachungstechnologien, wie FinFisher verwenden, um ihre Bürger auszuspionieren. Das hat Forscher wie uns veranlasst, die Quellen zu betrachten: Wer stellt diese Technologien her? Wer profitiert vom Verkauf?
Deutschland ist ein Hauptexporteur dieser Technologien und, da die Privatsphäre der digitalen Kommunikation ein heißes Eisen der deutschen Öffentlichkeit ist, ist das Land als Akteur in diesem Bereich noch weiter ins Zentrum gerückt.
Aufgrund eines Abgleichs von Informationen eines massiven Datenlecks Mitte August mit den Ergebnissen einer aktuellen Parlamentarischen Anfrage in Deutschland, ergibt sich der Verdacht, dass die Mehrheit der von deutschen Unternehmen hergestellten Überwachungstechnologien unter dem Tisch – das heißt ohne Lizenz – gekauft und verkauft wurden. Die deutsche Regierung verlangt Lizenzen für den Verkauf von Gütern, die als „Dual-Use-Güter“ betrachtet werden, also für Güter, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich verwendet werden können.
Im Zentrum der Untersuchung steht das britisch-deutsche Unternehmen Gamma International, Hersteller der FinFisher Überwachungswerkzeuge. Ahnungslose Überwachungsziele laden FinFisher in der Regel herunter ohne es zu wissen, indem sie auf einen vermeintlich harmlosen Link oder E‑Mail-Anhang klicken. Einmal installiert, erlaubt es dem Nutzer, auf alle gespeicherten Informationen zuzugreifen und selbst verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Tastenanschläge werden aufgezeichnet, Skype-Unterhaltungen aufgenommen und Kameras und Mikrofone können aus der Ferne aktiviert werden.
Kürzlich stellten Bundestagsmitglieder eine parlamentarische Anfrage bezüglich des Verkaufs von Überwachungstechnologien an ausländische Regierungen. In der Antwort stellte die Regierung fest, dass sie deutschen Unternehmen in den letzten zehn Jahren Ausfuhrlizenzen für Überwachungstechnologien an mindestens 25 Länder genehmigt hat – viele davon mit Vorgeschichten voller Menschenrechtsverletzungen. Zwischen 2003 und 2013 wurde Überwachungstechnik in folgende Länder exportiert: Albanien, Argentinien, Chile, Indien, Indonesien, Katar, Kosovo, Kuwait, Libanon, Malaysia, Marokko, Mexiko, Norwegen, Oman, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Schweiz, Singapur, Taiwan, Türkei, Turkmenistan, USA und Vereinigten Arabischen Emirate. Die Grünen-Abgeordnete Agnieszka Brugger veröffentlichte sämtliche Fragen und die offiziellen Regierungsantworten auf ihrer Website.
Der deutsche Exportmarkt
Die Antworten der Bundesregierung sind schwer zu interpretieren, da die Unterlagen jedes IT-System erwähnen, welches „Bestandteile“ von Überwachungstechnologien enthält. Zum Beispiel ein komplettes nationales Telefonsystem, das für insgesamt 10 Millionen US-Dollar verkauft wird, kann einen Überwachungsbestandteil zum Preis von zwei Millionen US-Dollar enthalten, aber das Produkt wird in den öffentlichen Unterlagen als exportiertes Produkt, welches lizenzierte Überwachungstechnologien enthält, im Wert von zehn Millionen Dollar aufgeführt.
Auf der Basis von Gesprächen mit zuständigen Regierungsbeamten und Individuen des Privatsektors sowie den zahlreichen geleakten Dokumenten ist es möglich, einen relativ genauen Wert des Anteils dieser Technologien zu erhalten, der tatsächlich Überwachungstechnologien entspricht. Eine vorsichtige Schätzung geht davon aus, dass ein Fünftel der IT-Gesamtsysteme genau genommen Überwachungstechnologien sind und der Rest sind typische IT-Systeme. Zum Beispiel hat Deutschland im Jahr 2010 IT-Systeme, die Überwachungssysteme enthalten, im Wert von fast zwölf Millionen Euro exportiert. Wir schätzen also, dass von diesen aufgeführten IT-Systemen genau genommen nur knapp 2,5 Millionen Euro Exporte von Überwachungstechnologien sind, während der Rest typische IT- oder Telekommunikationssysteme sind.
Diese Zahlen ermöglichen das folgende Diagramm der deutschen Exporte der Überwachungstechnologie von 2010 bis 2013:

Wichtig ist, dass die deutsche Regierung ausdrücklich bestreitet, von Gamma einen Exportlizenzantrag für deren Produkt FinFisher nach Bahrain oder Äthiopien erhalten zu haben. Die offiziellen Angaben der Bundesregierung enthalten auch keine Exporte in Länder wie Bangladesch, die Niederlande, Estland, Australien, die Mongolei, Bahrain oder Nigeria, obwohl es zahlreiche Belege gibt, dass FinFisher in diese Länder verkauft wurde.
Auf der Grundlage der geleakten FinFisher-Daten und der Analyse von Privacy International gehen wir davon aus, dass Gamma diese Überwachungstechnologien ohne Lizenz exportiert hat. Diese Behauptung beruht auf zahlreichen Dokumenten, wie Gamma mit Technologien handelt, und der aktuellen Erklärung der britischen Regierung, dass sie von Gamma per Gesetz fordert, eine Lizenz für FinFisher zu erlangen, wenn das Unternehmen es von Großbritannien aus exportieren wolle. Bestehende Kenntnisse und Recherchen ergeben, dass Gamma aus Großbritannien und Deutschland heraus operiert, und erhärten den Verdacht, dass diese Technologien aus Deutschland exportiert wurden. Und Deutschland hat wiederholt abgestritten, dass es Gamma eine Lizenz ausgestellt hat für den Verkauf in verschiedene Länder, von denen wir wissen, dass FinFisher dort genutzt wird. Das führt uns zu der Schlussfolgerung, dass FinFisher ohne Lizenz aus Deutschland exportiert wurde.
Was bedeutet das für den deutschen Handel mit Überwachungstechnologien? Nun, die lizenzierten Überwachungstechnologieexporte erscheinen geradezu winzig im Vergleich zu den nicht-lizenzierten Exporten von FinFisher, von anderen Überwachungsprodukten gar nicht zu reden. Gamma verkauft im Moment mehr Überwachungstechnologie, als alle lizenzierten Exporte zusammen. Nachfolgend ein Vergleich von lizenzierten und nicht-lizenzierten deutschen Überwachungsexporten:

Und das ist nur ein einziges Unternehmen – es gibt in Deutschland wahrscheinlich weitere, die dieser Geschäftsstrategie folgen. Obwohl eine exakte Summe der nicht-lizenzierten deutschen Überwachungsexporte schwer zu berechnen ist, sollte es nicht überraschen, da Experten des Branchenführers ISS World ihre globale Industrie auf drei bis fünf Milliarden Dollar schätzen. Die deutliche Lücke zwischen den lizenzierten und nicht-lizenzierten Teilen der Überwachungstechnik-Industrie zeigt die Notwendigkeit einer zügigen und klaren internationalen Regulierung.
Bestehende deutschen Regelung für Überwachungstechnikexporte
Die deutsche Regierung schreibt in ihren Antworten auf die parlamentarische Anfrage auch, dass sie weiter darauf hinwirken will, Überwachungstechnologien, die Menschenrechte gefährden, stärker zu regulieren. Das ist eine positive Entwicklung, die ein Verständnis für die Ernsthaftigkeit des Themas widerspiegelt. Angesichts dieser neuen Informationen und dem Wunsch einiger Parteien, dieses Thema mit Priorität zu behandeln, können wir hoffen, dass weitere Änderungen vorgenommen werden, die die Lieferung von noch mehr gefährlichen Technologien an repressive Regime verhindern können.
Die Lage ist jedoch nicht völlig einseitig, so hat Deutschland etwa die Ausfuhr von „Interception Management System“-Software (IMS), vergleichbar mit LIMS der deutschen Firma Utimaco, in den Iran im Jahr 2008 verhindert und vor kurzem vorgeschlagen, dass auch in die Türkei keine Überwachungstechnik mehr exportiert werden soll.
Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass der Markt stark von Großaufträgen mit einzelnen Ländern abhängig ist, Saudi-Arabien und die Türkei waren 2006 und 2007 die größten Einzeldeals. Es ist schwer zu erahnen, auf welche Verträge sich diese Exporte genau beziehen, aber sie passen in das generelle Muster der zunehmenden Internetüberwachung, die seit 2005 kontinuierlich ausgebaut wird um mit größeren Datenmengen umgehen zu können. Zum Beispiel hatte Tunesien Probleme, worauf hin dort 2007 die Überwachungstechnik Deep Paket Inspection (DPI) eingeführt wurde.
Die Politik der Überwachungsregulierung
Interessanterweise sehen SPD und Grüne in Deutschland die Regulierung von Überwachungstechnologien als wichtiges politisches Thema an, für das es sich zu kämpfen lohnt. Sowohl die Grünen als auch die Sozialdemokraten wollen das Thema besetzen, was wohl der Grund dafür war, dass die parlamentarische Anfrage gestellt wurde. Obwohl die Politisierung von Menschenrechtsfragen sich nicht immer als hilfreich herausgestellt hat, ist es interessant zu beobachten, dass es einen politischen Wettbewerb zwischen deutschen Parteien über die Frage gibt, wer Überwachungstechnik besser regulieren kann.
In jedem Fall zeigen die FinFisher-Dokumente, dass der Hersteller Gamma aktuell davon ausgeht, dass ihm jetzt oder in naher Zukunft Ausfuhrkontrollen in Deutschland auferlegt werden und bittet seine Kunden daher um zusätzliche Informationen. Dies deutet darauf hin, dass offenbar Ausfuhrbestimmungen für Überwachungstechnologien wirksam geworden sind, bevor sie gesetzlich verankert wurden, da sogar einige der berüchtigtesten Unternehmen bereits reagieren, um sicherzustellen, dass sie die Auflagen erfüllen.
Lobbyarbeit für Veränderungen
Es wird eindeutig noch weitere Änderungen in diesem Bereich geben. Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit, weitere Überwachungstechnologien, die Menschenrechte verletzen, zu regulieren, die bisher noch nicht in Wassenaar-Abkommen aufgeführt sind. Zum Beispiel nennt sie explizit „Überwachungsbeobachtungszentralen“, die die Überwachung von E‑Mails, SMS, Internetverbindungen und VoIP-Anrufen in einer Zentrale bündeln, da diese Technologie missbraucht werden kann und zusätzliche Regulierung benötigt.
Der bevorzugte Ansatzpunkt zur Verhandlung dieser Änderungen der Ausfuhrbestimmungen ist das Wassenaar-Abkommen, ein nicht-bindendes Abkommen zwischen Staaten, das bestimmte „Dual-Use-Technologien“ international reguliert. Wassenaar enthält im Grunde eine lange „Kontrollliste“ der Technologien, von denen alle Mitgliedsstaaten glauben, sie könnten missbraucht werden. Jeder einzelne Mitgliedsstaat in der EU implementiert diese Entscheidung dann in seinen nationalen Exportbestimmungen. Diese Listen werden jährlich bei einer großen Mitgliederkonferenz aktualisiert. Es dauert in der Regel ein Jahr, bis diese Änderungen innerhalb der nationalen Gesetze der verschiedenen Wassenaar-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.
Wie viele andere Menschenrechtsverteidiger glauben wir, dass das Wassenaar-Abkommen die stärkste Plattform für die deutsche Regierung bietet, sich für diese Änderungen einzusetzen und sie hat gegenüber dem Bundestag wiederholt bestätigt, dies umfassend zu tun. Die bessere Regulierung von Überwachungstechnologien sei „von hoher politischer Bedeutung“ für die Wassenaar-Mitgliedsstaaten, genauso wie für die Europäische Kommission, die diesen Bereich mit „hoher Priorität“ einstuft.
Deutschland drängt darauf, so schnell wie möglich ein neues Wassenaar-Abkommen auf EU-Ebene umzusetzen. „Herbst 2014“ ist eine eher optimistische Prognose, auch wenn die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen Schritte eingeleitet hat, um den Prozess zu beschleunigen. Wie glaubwürdig dieser Zeitplan ist, bleibt abzuwarten, nach Jahren der Untätigkeit ist er aber zumindest ein deutliches politisches Signal der Bundesregierung.
Der Gesamtzusammenhang
Über Überwachungstechnologien hinaus, hat SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärt, er wolle das Exportkontrollrecht in allen Bereichen strenger interpretieren. Die Werkzeuge dafür existieren seit einiger Zeit in Form der „Politische Grundsätze der Bundesregierung“, die von der rot-grünen Regierung im Jahr 2000 entwickelt, aber selten strikt durchgesetzt wurden. SPD-Minister Gabriel hat diese Prinzipien nun einfach strikter interpretiert um eine Vielzahl an Waffenexporten aus Deutschland zu stoppen. Zusätzliche Vorschriften für missbrauchsanfällige Überwachungstechnologien passen also sehr gut in seine Agenda. Gleichzeitig wurde Gabriel in der Presse und von der Grünen Partei kritisiert, weil er nicht dokumentieren konnte, dass er tatsächlich einen konkreten Antrag auf Export von Überwachungstechnologien abgelehnt hat.
Hier, wie in anderen Fällen auch, ist der Kampf ist in erster Linie eher politisch als inhaltlich. Es ist zu begrüßen, dass nun zwei politische Parteien beim Thema Regulierung von Überwachungstechnik miteinander konkurrieren. Beide haben klare, konkrete Absichten verkündet, die SPD als Regierungspartei war jedoch noch nicht in der Lage, diese vollständig zu dokumentieren. Was vielleicht am bemerkenswertesten ist: Die deutsche Regierung verfolgt weiterhin den Anspruch, eine führende Stimme in den internationalen Debatten über die Regulierung von Überwachungstechnologien zu werden. Es wird sich zeigen, ob sie tatsächlich in der Lage sind dieses Versprechen zu erfüllen, aber die aktuellen Anzeichen sind vielversprechend.
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: India Privacy Watch zeigt Überwachungslandschaft in Indien
: India Privacy Watch zeigt Überwachungslandschaft in Indien Indien ist wohl nicht das Land, das jemandem direkt einfällt, wenn er an Überwachung denkt. Dennoch haben Meldungen aus der fernen Nation es schon einige Male auf unseren Blog geschafft, denn auch dort gibt es NSA-artige Bestrebungen zur Ausspähung der Bevölkerung.
Das Centre for Internet and Society India hat eine Landkarte der verschiedenen Bundesstaaten und der dort vorhandenen Überwachungsmaßnahmen und ‑technologien erstellt, die in Kategorien untergliedert sind:
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: NSA hat indische Botschaft in Washington DC und indische UN Mission in New York abgehört
: NSA hat indische Botschaft in Washington DC und indische UN Mission in New York abgehört Der indischen Zeitung The Hindu liegen Dokumente aus Snowdens Fundus vor, die belegen, dass die USA mindestens bis März diesen Jahres die Kommunikation der indischen Botschaft in Washington D.C. und die Büros der ständigen indischen UN Mission in New York überwacht hat. Das Timing der Veröffentlichungen könnte nicht „besser“ sein, da der indische Premierminister Manmohan Singh gerade auf dem Weg in die USA für ein Treffen mit US Präsident Barack Obama ist. Snowdens Dokumente belegen, dass das Hauptziel der NSA die ständige Mission Indiens bei den Vereinten Nationen in Manhattan, New York war. Als zweites auf der Liste stehen zwei Gebäude der indischen Botschaft in Washington D.C.: Neben dem eigentlichen Botschaftsgebäude für Wirtschaft, Diplomatie und Militär wurde auch ein Gebäude abgehört, in dem die Indian Space Research Organization (ISRO), die Visa-Stelle und das Wirtschafts- bzw. Handelsamt sind. Erst vor etwa einem Monat wurde durch Snowdens Dokumente gezeigt, dass die NSA die Botschaften der Europäischen Union und deren Gebäude bei den Vereinten Nationen in denselben Städten belauschen. Ganz konkret ist laut The Hindu davon auszugehen, dass die Festplatten-Inhalte kopiert werden konnten (Lifesaver), Bildschirminhalte konnte mitgelesen werden (Vagrant) und die Netzwerk-Kommunikation wurde überwacht (Magnetic).