Das indische Patentamt hat sich letzte Woche klar gegen Softwarepatente ausgesprochen. Das Thema Softwarepatente beschäftigt uns seit Beginn von netzpolitik.org: Im ersten archivierten Eintrag auf Netzpolitik hat Markus über die Bedrohung der Software-Entwicklung durch Softwarepatente geschrieben. Damals stand und die Entscheidung des EU-Parlaments zur Softwarepatente-Richtlinie an und es wurde noch eine starke Kriegsrethorik verwendet. Das änderte sich über die Jahre und mehr und mehr Unternehmen und Politiker sprachen sich gegen Softwarepatente aus. 2013 forderte der Bundestag zuletzt die deutsche Regierung in einem interfraktionellen Antrag auf, Softwarepatente streng zu begrenzen. Seither gab es kaum Positives zu dem Thema zu berichten.
Softwarepatente verursachen rechtliche und finanzielle Risiken und behindern dadurch die Entwicklung und den Vertrieb von Software. Patentinhaber bekommen rechtliche Mittel, um Softwareentwicklerinnen daran zu hindern, patentierte Ideen zu verwenden. Sie behindern dadurch Innovation.
Die positive Meldung aus Indien erfreut daher: Nachdem das indische Patentamt seine Richtlinien geändert hat, wird unter indischem Recht kein Patentanspruch mehr genehmigt, der nur im Bereich der Software liegt. Das wird Innovation begünstigen und dabei helfen, die Entwicklung freier Software vor Patentstreitigkeiten zu schützen.
Hier Indiens Drei-Schritt-Test um sicherzustellen, dass Patente auf Software abgelehnt werden:
- openly construe the claim and identify the actual contribution;
- If the contribution lies only in mathematical method, business method or algorithm, deny the claim;
- If the contribution lies in the field of computer programme, check whether it is claimed in conjunction with a novel hardware and proceed to other steps to determine patentability with respect to the invention.. The computer programme in itself is never patentable. If the contribution lies solely in the computer programme, deny the claim. If the contribution lies in both the computer programme as well as hardware, proceed to other steps of patentability.
Vielleicht wird das dabei helfen, was wir in Europa unter Software „als solche“ (Artikel 52, European Patent Convention) verstehen. Also ein positiver Schritt, um den Softwarepatent-Wahnsinn zu beenden.
