Bundestag fordert die Regierung auf, Softwarepatente streng zu begrenzen

Am Freitag dem 7. Juni hat der Deutsche Bundestag einen interfraktionellen Antrag (englische Übersetzung des BIKT) zur Begrenzung von Softwarepatenten beschlossen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung damit auf, die Erteilung von Patenten auf Computerprogramme zu beschränken. Software soll ausschließlich vom Urheberrecht erfasst werden, und die Rechte der Urheber sollen nicht durch Patente Dritter entwertet werden können. Patente auf Software sollen lediglich erlaubt sein, wenn ein Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt. Des Weiteren hat der Bundestag klargestellt, dass die Regierung bei ihrer Umsetzung die rechtssichere Veröffentlichung von Freier Software sicherstellen muss.

„Dies ist ein wichtiger Schritt, um dem Softwarepatent-Irrsinn ein Ende zu machen. Die FSFE begrüßt diese Entscheidung. Es ist gut, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien die weitreichenden Probleme von Softwarepatenten verstanden haben und dementsprechend handeln“, sagt Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator der FSFE.


Zehntausende von Softwarepatenten in Deutschland und Europa stellen ein enormes Kosten- und Haftungsrisko dar, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Mehrere deutsche Mittelstandsorganisationen begrüßten die Entscheidung des Bundestags. Sie warnen jedoch davor die Verantwortung alleine an Brüssel abzugeben. Die EU erweist sich bereits seit Jahren unfähig dazu, Softwareentwicklern Rechtssicherheit zu gewährleisten. „Deutschland muss diese Entscheidung nun gesetzlich umsetzen, um ein starkes Signal nach Brüssel zu senden“, sagt Johannes Sommer vom Unternehmensverband BIKT.

Bei einer Sachverständigeranhörung im Bundestag am 13. Mai, an der auch die FSFE teilnahm, schlugen die Mittelstandsunternehmen BIKT und BITMi Änderungen im deutschen Urheber- und Patentrecht vor. Diese Vorschläge würden auch Softwarepatente betreffen, die bereits erteilt wurden. Der erste Vorschlag ist eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht, welche verhindern würde, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren. Der zweite Vorschlag betrifft das deutsche Patentrecht: Patentansprüche sollen keine Wirkung auf Werke haben, die bereits selbständig durch das Urheberrecht geschützt sind. Beide Vorschläge würden die rechtliche Durchsetzung von Softwarepatenten gegenüber Softwareentwicklern verhindern. Die FSFE unterstützt beide Vorschläge.

„Da die EU entschieden hat, ihren Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das europäische Einheitspatent aufzugeben , ist dies ein wichtiger Schritt um Softwarepatente einzuschränken“, sagt Kirschner.

Hintergrund: Der interfraktionelle Antrag wurde im April ins Plenum eingebracht. Nach der ersten Lesung wurde der Antrag bei einer Sachverständigeranhörung im Rechtsausschuss am 13. Mai diskutiert. Anlässlich dazu veröffentlichte die FSFE eine schriftliche Stellungnahme und Notizen des mündlichen Eingangstatements von Matthias Kirschners. Während der Anhörung unterstützte eine große Mehrheit der externen Sachverständigern den interfratkionellen Antrag. Nach Empfehlung des Rechtsausschusses, unterstützt durch den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für Kultur und Medien stimmte der Bundestag in der Planarsitzung am 7. Juni einstimmig für den Antrag.

Crosspost von fsfe.org.

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