Im Interview erklärt der Jurist Mathias Hong, dass man die kommerziellen Anbieter in die Pflicht nehmen muss, wenn es um rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen geht. Die Alternative sei eine staatliche Überwachungs- und Interventionsmaschine in bislang ungekanntem Ausmaß, die nicht akzeptabel sei. Das NetzDG kennzeichne allerdings eine grundrechtswidrige Einseitigkeit.