Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute bekanntgegeben, dass sie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz aus dem letzten Jahr eingereicht hat: Den automatisierten Zugriff auf Biometriedaten in den Lichtbilddatenbanken der Personalausweis- und Passbehörden hält der Verein für verfassungswidrig. Nach dem Personalausweis- und dem Passgesetz müssen die Biometriedaten verpflichtend von allen Deutschen ab sechzehn Jahren abgegeben werden. Unter den Beschwerdeführern sind zwei Journalisten aus unserer Redaktion: Markus Beckedahl und Andre Meister.
Die weitreichende Änderung der automatisierten Zugriffsmöglichkeiten auf die biometrischen Daten in den Meldeämtern ermächtigt sämtliche Polizeien in Bund und Ländern, alle Geheimdienste, aber auch die Zoll- und Steuerfahndung, die Informationen ohne eine Protokollierung in der datengebenden Stelle auf digitalem Wege einzuholen. Solch ein automatisierter Zugriff war zwar schon nach der alten Gesetzeslage möglich, jedoch nur dann, wenn besondere Eile geboten oder die Behörde nicht erreichbar war, etwa an Wochenenden. Diese Beschränkung besteht nun nicht mehr.
Die Öffentlichkeit hatte diese faktische Freigabe der biometrischen Passfotos an alle Polizeien und Geheimdienste kaum zur Kenntnis genommen, auch weil sich die Neuregelung des Zugriffs im eID-Gesetz (Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises) versteckte. Das hatte vordergründig das Ziel, die bisher klägliche Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) im Personalausweis anzuschieben. Die quasi in letzter Minute noch eingefügte Erweiterung des automatisierten Biometriezugriffs war zudem in der Sachverständigenanhörung im Bundestag gar kein Thema, da der dort diskutierte Gesetzesentwurf die weitreichenden Befugnisse zum automatisierten Lichtbildabruf noch gar nicht enthielt. Aber nach der Abgabe der Sachverständigengutachten war dem Gesetzgeber ganz plötzlich eingefallen, wie mühsam es für Polizeien und Geheimdienste ist, an die biometrischen Daten in den Ämtern zu kommen. So wurde der uneingeschränkte automatisierte Biometrie-Datenabruf ohne Diskussion ins Gesetz geschmuggelt.
In der Eile hatte der Gesetzgeber allerdings vergessen, Polizeien und Geheimdiensten klare Vorschriften zu machen, unter welchen Voraussetzungen nicht nur der Zugriff, sondern auch die Weiterverwendung der Biometriedaten erlaubt sein soll. Das bemängelt nun die GFF in ihrer Verfassungsbeschwerde, die Bestimmtheit der Abrufzwecke sei nicht ausreichend. In der Pressemitteilung wird betont:
Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Daten von diversen Stellen zu nicht näher bestimmten Zwecken abgerufen und verarbeitet, ggf. sogar an ausländische Dienste [Geheimdienste] weitergegeben werden dürften.
Welche Sachverhalte Polizeien und Geheimdienste zum Zugriff auf die Biometriedaten berechtigen, wurde also nicht eingegrenzt. Entsprechend besteht kaum eine Möglichkeit für Betroffene selbst oder auch für die Aufsichtsbehörden, den automatisierten Zugriff irgendwie einzuhegen. Besonders kritisiert wird daher auch die Tatsache, dass eine Aufsicht faktisch nicht ermöglicht wurde. Denn eine Protokollierung der heimlich durchgeführten Zugriffe ist nicht vorgesehen. Diese Situation verschärft sich dadurch, dass auch Anforderungen nach Auskunftsrechten und Benachrichtigungspflichten nicht ausreichend vorgesehen sind.
Dezentrale Biometriedatenbank
Eigentlich war im Rahmen der Einführung der verpflichtenden Biometrie in Pässen und Ausweisen stets betont worden, dass eine bundesweite Datenbank dieser biometrischen Daten nicht errichtet werden würde. In mehreren Stufen hatte der Gesetzgeber deutsche Bürger verpflichtet, biometrische Daten bei den Meldeämtern zu hinterlassen: für die Pässe in zwei Stufen ab dem Jahr 2002, für den elektronischen Personalausweis im Jahr 2010.
Nun jedoch wurde durch die Hintertür des eID-Gesetzes genau das eingeführt, nur dass die Datenbank dezentral in den kommunalen Personalausweisregistern zugreifbar wird. Und die Liste der Behörden, die an den sensiblen Datenschatz dürfen, ist lang: die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden der Länder, die Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter.
Biometrische Gesichtserkennung flächendeckend?
Vor dem Hintergrund, dass aktuell noch immer das Testprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz läuft, gewinnt die Verfassungsbeschwerde an Bedeutung. Der noch unter Minister Thomas de Maizière am 1. August 2017 gestartete Versuch wurde zwischenzeitlich verlängert. Er soll nun am 31. Juli beendet werden. Die neuen automatisierten Biometrie-Zugriffsmöglichkeiten von Polizeien und Geheimdienste können nicht losgelöst von dieser sogenannten „intelligenten Videoüberwachung“ betrachtet werden. Dies gilt insbesondere deswegen, weil de Maizière bei Erfolg des Tests einen „flächendeckenden“ Einsatz angekündigt hatte.
Unsere Anfrage beim Heimatministerium danach, ob seit Beginn der Amtszeit des neuen Ministers Horst Seehofer bereits irgendeine Verlautbarung zum Südkreuz-Projekt oder generell zur biometrischen Videoüberwachung erfolgt sei, blieb ohne Antwort. Vielleicht hatte der Ein-Thema-Minister noch keine Zeit, sich mit dem Vorzeigeprojekt seines Vorgängers zu beschäftigen.
Die Verfassungsbeschwerde könnte den ausufernden Biometrieplänen der Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung machen. Denn auch wenn die Öffentlichkeit die drastische Ausweitung der Zugriffe kaum bemerkt hat, so waren doch die GFF und ihre Beschwerdeführer so aufmerksam, das eID-Gesetz an unserer Verfassung zu messen. Es fiel durch.
