Verfassungsbeschwerde gegen automatisierten Biometriezugriff von Polizeien und Geheimdiensten

Gegen die drastische Erweiterung des automatisierten Biometriezugriffs durch sämtliche Polizeien und Geheimdienste sowie weitere Behörden liegt nun eine Verfassungsbeschwerde vor. Die faktische Freigabe der biometrischen Passbilder durch das eID-Gesetz aus der vergangenen Legislaturperiode wird als verfassungswidrig bewertet.

CC-BY-NC-ND 2.0 Vincent Yeh

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute bekanntgegeben, dass sie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz aus dem letzten Jahr eingereicht hat: Den automatisierten Zugriff auf Biometriedaten in den Lichtbilddatenbanken der Personalausweis- und Passbehörden hält der Verein für verfassungswidrig. Nach dem Personalausweis- und dem Passgesetz müssen die Biometriedaten verpflichtend von allen Deutschen ab sechzehn Jahren abgegeben werden. Unter den Beschwerdeführern sind zwei Journalisten aus unserer Redaktion: Markus Beckedahl und Andre Meister.

Die weitreichende Änderung der automatisierten Zugriffsmöglichkeiten auf die biometrischen Daten in den Meldeämtern ermächtigt sämtliche Polizeien in Bund und Ländern, alle Geheimdienste, aber auch die Zoll- und Steuerfahndung, die Informationen ohne eine Protokollierung in der datengebenden Stelle auf digitalem Wege einzuholen. Solch ein automatisierter Zugriff war zwar schon nach der alten Gesetzeslage möglich, jedoch nur dann, wenn besondere Eile geboten oder die Behörde nicht erreichbar war, etwa an Wochenenden. Diese Beschränkung besteht nun nicht mehr.

Die Öffentlichkeit hatte diese faktische Freigabe der biometrischen Passfotos an alle Polizeien und Geheimdienste kaum zur Kenntnis genommen, auch weil sich die Neuregelung des Zugriffs im eID-Gesetz (Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises) versteckte. Das hatte vordergründig das Ziel, die bisher klägliche Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) im Personalausweis anzuschieben. Die quasi in letzter Minute noch eingefügte Erweiterung des automatisierten Biometriezugriffs war zudem in der Sachverständigenanhörung im Bundestag gar kein Thema, da der dort diskutierte Gesetzesentwurf die weitreichenden Befugnisse zum automatisierten Lichtbildabruf noch gar nicht enthielt. Aber nach der Abgabe der Sachverständigengutachten war dem Gesetzgeber ganz plötzlich eingefallen, wie mühsam es für Polizeien und Geheimdienste ist, an die biometrischen Daten in den Ämtern zu kommen. So wurde der uneingeschränkte automatisierte Biometrie-Datenabruf ohne Diskussion ins Gesetz geschmuggelt.

In der Eile hatte der Gesetzgeber allerdings vergessen, Polizeien und Geheimdiensten klare Vorschriften zu machen, unter welchen Voraussetzungen nicht nur der Zugriff, sondern auch die Weiterverwendung der Biometriedaten erlaubt sein soll. Das bemängelt nun die GFF in ihrer Verfassungsbeschwerde, die Bestimmtheit der Abrufzwecke sei nicht ausreichend. In der Pressemitteilung wird betont:

Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Daten von diversen Stellen zu nicht näher bestimmten Zwecken abgerufen und verarbeitet, ggf. sogar an ausländische Dienste [Geheimdienste] weitergegeben werden dürften.

Welche Sachverhalte Polizeien und Geheimdienste zum Zugriff auf die Biometriedaten berechtigen, wurde also nicht eingegrenzt. Entsprechend besteht kaum eine Möglichkeit für Betroffene selbst oder auch für die Aufsichtsbehörden, den automatisierten Zugriff irgendwie einzuhegen. Besonders kritisiert wird daher auch die Tatsache, dass eine Aufsicht faktisch nicht ermöglicht wurde. Denn eine Protokollierung der heimlich durchgeführten Zugriffe ist nicht vorgesehen. Diese Situation verschärft sich dadurch, dass auch Anforderungen nach Auskunftsrechten und Benachrichtigungspflichten nicht ausreichend vorgesehen sind.

Dezentrale Biometriedatenbank

Eigentlich war im Rahmen der Einführung der verpflichtenden Biometrie in Pässen und Ausweisen stets betont worden, dass eine bundesweite Datenbank dieser biometrischen Daten nicht errichtet werden würde. In mehreren Stufen hatte der Gesetzgeber deutsche Bürger verpflichtet, biometrische Daten bei den Meldeämtern zu hinterlassen: für die Pässe in zwei Stufen ab dem Jahr 2002, für den elektronischen Personalausweis im Jahr 2010.

Nun jedoch wurde durch die Hintertür des eID-Gesetzes genau das eingeführt, nur dass die Datenbank dezentral in den kommunalen Personalausweisregistern zugreifbar wird. Und die Liste der Behörden, die an den sensiblen Datenschatz dürfen, ist lang: die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden der Länder, die Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter.

Biometrische Gesichtserkennung flächendeckend?

Vor dem Hintergrund, dass aktuell noch immer das Testprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz läuft, gewinnt die Verfassungsbeschwerde an Bedeutung. Der noch unter Minister Thomas de Maizière am 1. August 2017 gestartete Versuch wurde zwischenzeitlich verlängert. Er soll nun am 31. Juli beendet werden. Die neuen automatisierten Biometrie-Zugriffsmöglichkeiten von Polizeien und Geheimdienste können nicht losgelöst von dieser sogenannten „intelligenten Videoüberwachung“ betrachtet werden. Dies gilt insbesondere deswegen, weil de Maizière bei Erfolg des Tests einen „flächendeckenden“ Einsatz angekündigt hatte.

Unsere Anfrage beim Heimatministerium danach, ob seit Beginn der Amtszeit des neuen Ministers Horst Seehofer bereits irgendeine Verlautbarung zum Südkreuz-Projekt oder generell zur biometrischen Videoüberwachung erfolgt sei, blieb ohne Antwort. Vielleicht hatte der Ein-Thema-Minister noch keine Zeit, sich mit dem Vorzeigeprojekt seines Vorgängers zu beschäftigen.

Die Verfassungsbeschwerde könnte den ausufernden Biometrieplänen der Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung machen. Denn auch wenn die Öffentlichkeit die drastische Ausweitung der Zugriffe kaum bemerkt hat, so waren doch die GFF und ihre Beschwerdeführer so aufmerksam, das eID-Gesetz an unserer Verfassung zu messen. Es fiel durch.

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18 Ergänzungen

  1. Das heutige wirre und weltfremde Urteil zur Rundfunkgebühr und viele andere Urteile des BVerfG in den letzten Jahren zeigen, daß wir die Verhältnisse, die die polnische Regierung in ihrem Land gerne für ihr Verfassungsgericht gerne hätte, schon längst haben. Daher wünsche ich Euch viel Glück, sehe aber die Erfolgsaussichten für Eure und andere Klagen im Kontext der Bürgerrechte und Selbstbestimmung (Demokratie!) bei exakt 0%.

  2. Hier ist eine 11 Jahre alte Verschwörungstheorie aus der „TAZ“:
    „Nach der geplanten Regelung ist der Online-Zugriff allerdings nur auf Fotos möglich, bei denen der Name des Fotografierten bereits bekannt ist. Es wäre mit dieser Rechtslage nicht möglich, dass die Polizei ein Foto an die 5.300 Passbehörden schickt und fragt: „Wie heißt dieser Mensch?“ Auch kann sie zu diesem Zweck nicht online in den Passregistern recherchieren. Hierzu müsste das Passgesetz erneut geändert werden – was in einigen Jahren, wenn die Software zur Gesichtserkennung leistungsfähiger ist, sicher diskutiert werden wird.“

    Quelle TAZ, Jahr 2007: http://www.taz.de/!294037/

    1. Das Beste kommt im selben Artikel am Schluß, Peter Schaar:
      „Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte im Deutschlandfunk den Gesetzentwurf: „Durch den Online-Zugriff entsteht virtuell eine große Datei der Passbilder, auch wenn sie räumlich auf mehr als 5.000 kommunale Stellen verteilt ist.“ Er erinnerte daran, dass der Bundestag 2001 ausdrücklich im Passgesetz den Passus einfügte: „Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.“ Das werde nun faktisch unterlaufen. „Wenn erst mal ein einfacher Online-Zugriff vorhanden ist, wird es auch schnell Forderungen geben, ihn noch weitergehender zur Strafverfolgung zu nutzen.““

      Ja, so sind unsere Volksvertreter, zuerst als Verschwörungstheorien dementieren, bevor sie diese (Verschwörungstheorien) in Gesetzen zementieren!

  3. Ist ein Gesetz nicht rechtswidrige Weise zustandegekommen und damit nichtig, wenn Teile nachträglich eingefügt und damit ohne Kenntnis bzw. ohne ausreichende parlametarische Prüfung verabschiedet wurden? Es kommt ja wohl oft vor, dass zw. Lesung und Verabschiedung Passagen eingefügt werden, die vorher niemand im Parlament so gesehen hat. Meiner Ansicht nach handelt es sich hier sogar um arglistige Täuschung.

    In der Rechtsprechung gilt ein Vertrag als ungültig, wenn (a) einzelne Passagen sittenwidrig sind oder (b) bei genauer Kenntnis einzelner Vertragsbedingungen es nie zu einem Vertragsabschluss geführt gekommen wäre. Daher auch bei vielen AGBs / Verträgen die obligatorische Salvatorisch Klausel am Schluss. Das führt dazu, dass Kreditverträge von Kunden wegen eines Formfehlers gekündigt werden können.

    Siehe auch Tenhagen 2017 (Rückabwicklung von Verträgen durch Formfehler).

    1. Es war nicht im engeren Sinne nachträglich eingefügt worden, sondern schon noch bevor das Gesetz beschlossen wurde.

      1. Ich finde es auf der einen Seite sehr gut Ich arbeite für die Polizei Und eines kann ich dir/euch schon mal verraten : Das sich nun Pedophile andere Wege gesucht haben um sozusagen zum Zug zu kommen.Denn die Hidden Onion Links werden bereits durch viele auch freiwillige Gruppen überwacht.Und so haben diese Wahnsinnigen sich andere Wege gesucht,die ich natürlich nicht bekanntgebe.Sowas geht gar nicht

        Und wir finden sie alle

        1. Was hat Pädophilie und das Tor-Netzwerk mit dem biometrischen Zugriff auf Daten aller Bundesbürger durch Polizeien und Geheimdienste und mit der Verfassungsbeschwerde zu tun?

  4. Zitat: „so waren doch die GFF und ihre Beschwerdeführer so aufmerksam, das eID-Gesetz an unserer Verfassung zu messen. Es fiel durch.“ Wenn die Beschwerdeführer meinen, das ist grundgesetzwidrig müssen die Richter das keineswegs so sehen.

    Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass Daten, auch die vom Staat erzwungenen, nicht nur durch Polizei und Geheimdienste, sondern auch durch private Firmen, regelrecht missbraucht werden. Siehe Einwohnermelderegister, siehe auch Datenhandel der Post, einem früheren staatlichen Unternehmen.

    Das kann man nur zur Kenntnis nehmen und so wenig wie möglich Daten, falls möglich sogar manipuliert, rausgeben. Man weiß ja nun wirklich nicht mehr, welcher IT-A*sch darauf Zugriff hat und was er damit veranstalten will. Siehe auch „künstliche Intelligenz“. Aber natürlich sind und bleiben Computer nach wie vor Vollidioten mit mathematischer Sonderbegabung. Aus wirtschaftlicher Sicht ist kein wirklicher Nutzen aus diesem Unfug zu erhoffen. Überwachung, Zensur, Meinungsmanipulation sind die Resultate solchen Treibens.

    Südkreuz hat Horstel nicht vergessen oder übersehen. Es soll jetzt „verdächtige“ Bewegungen interpretieren. Wenn Ali Terrorist eine Knarre zückt und in Gesichter, die ihm nicht gefallen ballert, kann das Resultat durch die IT-Fritzen nicht ansatzweise beeinflusst werden. Diese Überwachungskameras mögen mit oder ohne dahinter stehender „Supersoftware“ einen psychologischen Effekt haben, der Nutzen wird höchstens gering bleiben. Vielleicht erwischt die Polizei so einige der 175000 Figuren, die mit Haftbefehl gesucht werden. Bleibt die Frage nach 175000 Knastplätzen für die U-Haft und die viel zu milden Urteile gegen wirkliche Verbrecher, weil in den Gefängnissen nicht genug Platz ist. Neben dem wahrscheilnlich auch dort fehlenden und unzuverlässigem Personal.

  5. Subjekte, die an ihren am Fließband erstellten Gesetzen strenger festhalten – noch strenger, als der Koran-Musterschüler an seinem Gebetsbuch – und diese, wie zu sehen ist, immer fanatischer, sadistischer, in Teilen sogar psychopathischer Natur, versuchen durchzusetzen, im besten Fall, um neue „Kriminelle“ zu produzieren – die als ABM-Maßnahme gejagt werden müssen, und nun immer mehr mit solchen Technologien in Kontakt kommen, werden in nicht so fernen Tagen dem Volke das Fürchten lernen, mit einem seriös wirkenden Lächeln auf dem Gesicht, ganz so, wie Sadisten dem am Strick baumelnden Opfer die Frage stellen, wie es ihm denn geht…

  6. Ich war einer der vielen Tausend Unterzeichner, die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters zum CETA-Vertrag eingereicht haben. Möglich war dies nur, weil der Verein „Mehr Demokratie“ ein auch für Normalbürger verständliches Formular entwickelt hatte, mit dem ein Jurist bevollmächtigt wurde, auch meine Interessen vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Ich habe das damals gemacht, weil ich glaube, dass es nicht reicht, über Mißstände zu lesen und sich zu ärgern – die Bürger müssen auch aktiv etwas tun.

    Ich hätte auch gerne diese Verfassungsbeschwerde gegen den einfachen Zugriff auf meine Biometriedaten mit meiner Unterschrift mitgetragen. Ich bin aber nicht Jurist genug, um dies ohne Unterstützung zu tun. Vielleicht kann Netzpolitik zukünftig solche Unterstützung in der Weise bieten, dass sich Bürger (also Eure Leser in diesem Fall) einigermaßen einfach der Beschwerdeführung durch Euch anschließen. Auch wenn das BVerfG unabhängig ist, wird es dort ja nicht gänzlich ohne Eindruck bleiben, wenn eine Verfassungsbeschwerde von 100.000 Bürgern mitgetragen wird.

    1. Meine Wortmeldung von heute morgen ziehe ich zurück. Ich hatte diese Idee auch an die GFF gegeben und man hat mir nachvollziehbar erklärt, warum es keine gute Idee ist, dass BVerfG mit einer unnötig hohen Zahl von Beschwerdeführern zu blockieren.
      Ich habe daraus den Schluss gezogen, dass man Gerichte nicht mit Politikern vergleichen sollte, die erst ab einer bestimmten Anzahl von Zuschriften aufmerksam werden.

  7. Nur gegen eine bestimmte form des Zugriffs vorzugehen ändert, wenn überhaupt, nur den Weg des Zugriffs. Damit ist nichts gewonnen.

    Nicht gegen den automatisierten zugriff auf unter Zwang erfasste biometrische Daten muss man vorgehen, sondern gegen die zwangsweise Erfassung biometrischer Informationen. Meine Körperinformationen gehören mir. Nicht dem Staat!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.