Bundesinnenminister Thomas de Maizière erschien heute zu einem Ortstermin am Bahnhof Südkreuz in Berlin, um sich erläutern zu lassen, wie die derzeit dort getesteten biometrischen Gesichtsscanner funktionieren. In der ersten Testphase wird aktuell an freiwilligen Personen erprobt, ob ihre Gesichter von den installierten Systemen erkannt werden. Laut Pressemitteilung sollte ein internes Gespräch mit der Bundespolizei den Minister informieren und ihn in die Technik zur automatisierten Gesichtserkennung einweisen.
Der Termin heute wirkte eher wie ein Wahlkampfmanöver, bei dem seitens des Ministers publikumswirksam demonstriert wurde, wie mit moderner Technik der Anschein erweckt werden kann, in Fragen der Sicherheit Aktivität zu zeigen. Erste Erfahrungen mit den Gesichtsscannern sollen de Maizière bereits mitgeteilt worden sein. Pflichtschuldig war sich der Minister dann auch schon heute sicher, die gerade erst getestete Technik sei potentiell ein „unglaublicher Sicherheitsgewinn“. Die Biometriehersteller dürfte es gefreut haben.
Wörtlich sagte de Maizière über den Biometrietest, dass er „sehr gespannt auf die Ergebnisse“ sei. Er fügte an:
Wenn das gelänge, dann wäre das ein unglaublicher Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Und dann können wir entscheiden, in etwa einem halben Jahr, unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen im Einzelnen diese Technik auch flächendeckend eingesetzt werden kann.
Er erklärte weiterhin, dass er Kritiker nicht verstehe:
Eine Videokamera zeichnet schon jetzt Menschen auf – befristet, ohne die Offenlegung der Identität. Videoüberwachung ist sehr wichtig, um Straftaten im Nachhinein aufzuklären. Durch diese neue Technik würden Unbeteiligte nicht zusätzlich gespeichert, innerhalb von Sekunden wird nur abgeglichen, ob sie auf einer Fahndungsdatei stehen, und nur im Trefferfall wird dann die Person gespeichert und dann hoffentlich verhaftet. Deswegen verstehe ich einen Teil der Kritik nicht, vor allen Dingen halte ich es für wichtig, dass wir die Effizienz ausprobieren, um dann auch vernünftige Entscheidungen treffen zu können.
Biometrietechnologie, staatlicherseits vor allem für Grenzkontrollen und Pässe verwendet, ist schon seit mehr als zehn Jahren im breiten praktischen Einsatz. Eine Wunderwaffe gegen Kriminalität ist sie nicht: Ihre Eignung als Sicherheitstechnik bleibt umstritten, wenn man von den Beteuerungen der Hersteller mal absieht.
Automatisierte Menschenerkennung
Am Berliner Südkreuz ist aber mehr als nur Biometrietechnologie am Start, denn hinzu treten die optische Überwachung und die automatisierten Datenbankabgleiche der Gesichter sowie in einem zweiten Schritt der Versuch der Erkennung von Verhaltensmustern oder von auffälligen Szenarien. Die Automatisierung von Videoüberwachung in Kombination mit biometrischer Erkennungssoftware verändert die Art der Überwachungsmethode und verleiht ihr eine neue Qualität: Es geht nicht mehr um die Aufzeichnung von Bewegungen in einem öffentlichen Raum, sondern um eine explizite Personenüberwachung – und zwar aller den aufgezeichneten Bereich durchlaufenden Menschen. Entsprechend fielen die Kritik und der Protest am Südkreuz-Projekt aus, da der erhebliche Eingriff in die Grundrechte der Vorbeilaufenden offenkundig ist.
Trotz der Kritik startete am 1. August der Feldversuch. Die freiwilligen Probanden und die durch Schilder informierten Passanten werden seither in der Bahnhofshalle und auf der Treppe sowie Rolltreppe von mehreren Kameras mit Gesichtserkennungssoftware erfasst. Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Deutsche Bahn führen das Projekt gemeinsam durch.
Es ist nicht das erste Mal, dass in einem Bahnhof automatische Menschenerkennung vom Bundeskriminalamt getestet wird: Ein Videoüberwachungsprojekt vor zehn Jahren am Mainzer Hauptbahnhof lief mehrere Monate und war mit mindestens soviel Tamtam wie in Südkreuz bepriesen worden. Doch außer Spesen war damals nichts gewesen: Mit Kosten von mehr als 200.000 Euro waren die Ergebnisse ein glatter Reinfall, so dass das Projekt wortkarg beendet wurde.
Die Diskussion um die Wirksamkeit und die Gefahren der Ausweitung der Videoüberwachung war damit jedoch nicht vorbei. Denn dass mit dem Einzug von automatisierter biometrischer Mustererkennung die Natur des öffentlichen Raumes umdefiniert wird, kann mit der technischen Weiterentwicklung zu einer drohenden Gefahr werden. Künftiger Technologieeinsatz könnte darin münden, dass unsere biometrischen Merkmale wie das Gesicht, der Gang, die Stimme oder vielleicht gar die Iriden uns auf Schritt und Tritt in nahezu Echtzeit identifizieren – auch ohne dass wir es bemerken. Entsprechend hagelt es schon seit Monaten Kritik mit massiven rechtlichen Bedenken.
Die Reihe der Kritiker wächst
Was das Datenschutzkonzept für die automatisierte Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz umfasst und welche rechtlichen und technischen Fragen darin adressiert werden, weiß die Öffentlichkeit noch immer nicht. Beispielsweise welche Löschpflichten für die Aufzeichnungen der Bahnhofspassanten bestehen, könnte darin festgeschrieben sein. Aus einer Antwort der Bundesregierung (pdf) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag ist immerhin bekannt, dass die kommerziellen Anbieter der eingesetzten Technik die anfallenden Daten der aufgezeichneten Menschen nicht dauerhaft speichern:
Eine Überlassung der Daten an die Hersteller […] findet nicht statt. Die Daten der Testpersonen werden unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Auswertung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschung dieser Daten erfolgt spätestens am 1. August 2018.
Die weiteren Antworten der Regierung haben wir hier ausgewertet, können aber bereits verraten, dass der Test schon jetzt als Erfolg gewertet wird.
Mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz war bereits im April die Herausgabe des Datenschutzkonzeptes angefordert worden. Das Bundesministerium des Innern verweigert jedoch bisher die Informationen. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist mittlerweile um mehr als einhundert Tage überschritten.
Vielleicht kennt aber Andrea Voßhoff das Konzept. Denn gestern meldete nun auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Bedenken an: Das Testprojekt zur biometrischen Videoüberwachung mit automatisierter Auswertung und Verhaltensscannern solle gestoppt werden. Sie bezieht sich auf die Transponder, die von den Freiwilligen getragen werden, um sie mit Lesegeräten beim Durchqueren des Bahnhofs zu erkennen. Diese Transponder sollen mehr Daten aufzeichnen, als den freiwilligen Probanden vorab mitgeteilt worden sei.
Dem entgegnete Minister de Maizière heute beim Ortstermin:
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Datenschutzbeauftragte im Vorhinein damit einverstanden war und wegen der Freiwilligkeit keine Bedenken hatte. Sie hat auch angeregt, die Testpersonen nochmal um eine zusätzliche Einwilligung zu bitten – das prüfen wir jetzt. Ich glaube nicht, dass das notwendig ist, jeder kann aussteigen. Aber meines Erachtens beruhen diese Bedenken auf einer fehlerhaften Vorinformation, als würde der Transponder mehr Informationen speichern, als er tatsächlich speichert.
Update: Die technischen Fragen zu den Transpondern und die vorgetragene Argumentation des Vereins Digitalcourage wurde von golem geprüft und als „vollkommen absurd“ oder als technisch uninformiert klassifiziert.
Dass die Kritik viel grundsätzlicher ist als nur die Frage, welche Daten der Transponder aufzeichnen kann, brachte der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz auf den Punkt: Stefan Brink verwies heute darauf, dass biometrische Daten untrennbar mit den Menschen verbunden sind. Der Mensch gebe „einen Teil seiner Unverwechselbarkeit und Einmaligkeit preis, sei es für ein Unternehmen oder eine Sicherheitsbehörde“, und müsse sich in Fragen biometrischer Merkmale „im Klaren sein, dass er für den Rest seines Leben weltweit eindeutig identifiziert werden kann“.
In die Reihe der Kritiker gesellt sich auch die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Eva Högl. Sie kann sich einen Abbruch des Gesichtserkennungstest am Südkreuz vorstellen, sagte sie gestern dem rbb.
Auch der Deutsche Anwaltvereins (DAV) meldete sich am Tag vor dem Ministerbesuch mit einer achtseitigen „Stellungnahme durch den Ausschuss Gefahrenabwehrrecht zur sog. intelligenten Videoüberwachung“ und dem laufenden Probebetrieb am Bahnhof Südkreuz zu Wort. Die automatisierte Bildauswertung stelle einen „ganz erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar“. Der DAV betont in seiner Stellungnahme, dass die…
…Möglichkeit, die im öffentlichen Raum videografierten Personen automatisch anhand ihrer Biometrie zu identifizieren, erhebliche Grundrechtsrelevanz hat, weil für die Bürgerinnen und Bürger das Risiko besteht, sich nicht mehr anonym in der Öffentlichkeit bewegen zu können.
Damit bringt der DAV nochmals den Kritikpunkt in die Diskussion, der für die künftige Nutzung der automatisierten Videoüberwachung mit Mustererkennung wichtiger werden wird: Der öffentliche Raum darf nicht mehr und mehr mit Technologien bestückt werden, die Personen an ihren biometrischen Merkmalen identifizieren können und deren Erkennungsraten zumindest auf lange Sicht besser als die heutigen sein werden.
Die Bilder im Beitrag sind vom Bahnhof Südkreuz und urheberrechtlich geschützt, Fotographen: Benjamin Kees, Leon Kaiser.




