Über den Umweg des Skandals um den Entzug von 32 Presseakkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg kommt jetzt heraus, dass offenbar zehntausende Menschen ungerechtfertigt in Datenbanken des Bundeskriminalamtes (BKA), der Länderpolizeien und der Verfassungsschutzämter gespeichert sind. Von den betroffenen Journalisten sind mittlerweile 23 Personen über die Gründe des massiven Eingriffs in die Pressefreiheit informiert worden. Schon jetzt ist klar, dass es beim Entzug der Akkreditierungen zu Fehlern und falschen Bewertungen kam. Neben einer Namensverwechslung waren – teils veraltete – Eintragungen in polizeiliche und geheimdienstliche Datenbanken Grund für die Beschneidung der Pressefreiheit.
Die Fälle von fünf betroffenen Journalisten zeigen, wie problematisch die Datenbanken sind und wie leicht Menschen ins (politische) Visier von Behörden geraten können. Wenn in mindestens fünf von 23 Fällen bei Journalisten solch massive Fehler enthalten sind, dürften bundesweit zehntausende Menschen von einer Stigmatisierung durch polizeiliche Datenbankeinträge betroffen sein.
In der Datenbank, weil er sich über Polizistin beschweren wollte
Weil der Hamburger Verfassungsschutz nach einer Personenkontrolle am Rande einer Demonstration den Reporter und Videojournalisten Frank Bründel einer „gewaltbereiten Bewegung“ zuordnete, wurde er von der Berichterstattung über den G20-Gipfel ausgeschlossen.

Der Berliner Fotograf Florian Boillot geriet in die Dateien „Gewalttäter Links“ und „politische motivierte Kriminalität“, weil er bei seiner Arbeit von einer Polizistin geschubst wurde – und ihr eine Beschwerde beim Einsatzleiter ankündigte. Daraufhin zeigte die Polizistin ihn wegen Widerstands an. Im Gerichtsverfahren kam heraus, dass der Fotograf sich absolut rechtstreu verhalten hatte: Das Gericht sprach ihn frei. In der Datenbank blieb der Journalist allerdings dennoch, obwohl dies rechtswidrig ist – mit den bekannten Folgen.
Der Spiegel-Fotograf Chris Grodotzki hatte als Jugendlicher an gewaltfreien Aktionen der Umweltorganisation Robin Wood teilgenommen. Er wurde bei einer Aktion im Jahr 2008 wegen Hausfriedensbruch verurteilt und mit dem niedrigst möglichen Strafmaß belegt. Seit 2012 arbeitet Grodotzki als Journalist. Als solcher fotografiert er auch bei politischen Aktionen. Personalienfeststellungen bei seiner Arbeit als Fotograf führten trotz der klärenden Einsendung des Presseausweises zu einem Eintrag in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität“.
Als Journalist Polizisten fotografiert – ab in die Datenbank
Der Fotograf Björn Kietzmann hat ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, in politischen Datenbanken ist er aber 18 Mal gelistet: In einem Fall, weil er als Fotograf in der Nähe eines Böllers stand und dann von der Polizei fälschlicherweise beschuldigt wurde. Auch die anderen Einträge zogen nie eine Verurteilung nach sich. Das einzige Gerichtsurteil gegen Kietzmann stammt aus dem Jahr 2003. Wegen der Teilnahme an einem gewaltfreien Studentenprotest wurde er zu 320 Euro Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. Eine Bagatelle, die das BKA allerdings bis zum Jahr 2021 weiter speichern will.
Auch der Online-Journalist Alfred Denzinger ist in der Datenbank. Ihn hatte ein Rechtsradikaler wegen Beleidigung angezeigt. Dieser ließ die Anzeige später fallen – in der Datenbank des BKA blieb der Eintrag dennoch bestehen. In einem anderen Fall hatte der Journalist Polizisten fotografiert und wurde deswegen von diesen kontrolliert. Obwohl es nie zur Anklage kam, steht der Vorfall weiter in der Datenbank.
Stigmatisierung aufgrund rechtswidriger Speicherungen
Allein bei den jetzt bekannten Fällen der G20-Journalisten zeigen sich grundlegende Probleme der Datenbanken bei Polizei und Geheimdiensten: Falsche Zuordnung in eine Datenbank (Bründel), rechtswidrige Löschpraxis (Boillot), Speicherung wegen Nichtigkeiten und Bagatellen (Grodotzki, Kietzmann), Speicherung von erwiesenermaßen falschen Vorwürfen (Kietzmann) oder nie verfolgten Anzeigen (Denzinger).
Wir reden hier von Journalisten, denen so etwas passiert. Sie sind die Spitze des Eisberges. Es ist davon auszugehen, dass zehntausende weitere Personen in Deutschland wegen Fehlern, nichtiger Gründe, ohne jede Verurteilung durch ein Gericht oder wegen mangelnder Löschpraxis mit veralteten Einträgen in polizeilichen Datenbanken geführt werden. Die meisten von ihnen dürften nicht einmal davon wissen, da es keine Unterrichtungspflicht gibt, wenn jemand in so eine Datenbank hineingerät.
Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums gegenüber tagesschau.de sind allein in der Datei „Innere Sicherheit“ aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätze zu Delikten gespeichert:
Das ist das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden.
Als der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahr 2012 die einzelne Datenbank „Politisch motivierte Kriminalität links – Zentralstelle“ näher untersuchte (Bericht als PDF), musste das BKA danach 90 Prozent der Einträge löschen. Von den 3.819 Einträgen blieben nur 331 übrig, die nicht rechtswidrig gespeichert waren. Über die Datenbestände des BKA geben zudem Kleine Anfragen der Linkspartei-Abgeordneten Ulla Jelpke Auskunft: Es liegt eine Anfrage zu den Staatsschutzdateien aus dem Jahr 2015 (PDF) vor sowie eine Anfrage zu den Präventionsdateien aus dem Jahr 2013 (PDF).
Das Problem mit polizeilichen Datenbanken beschränkt sich nicht nur auf den Bereich der politisch motivierten Personen, sondern betrifft beispielsweise auch Fußballfans. In der Datenbank „Gewalttäter Sport“ sind bundesweit etwa 11.000 Menschen erfasst, viele von ihnen wurden niemals für eine Straftat verurteilt.
Dass überhaupt Menschen ohne Verurteilung gespeichert werden dürfen, muss mit einer „Negativprognose“ begründet werden. Diese ist ein Einfallstor für stigmatisierende Speicherungen. Die Untersuchungen der Datenbanken haben aber auch gezeigt, dass die Einträge oftmals ohne eine individuelle Negativprognose bestehen bleiben.
Offenbar zehntausende Gelegenheitskiffer ungerechtfertigt in Datenbanken
Wie tagesschau.de berichtet, sind alleine 700.000 Menschen in der „Fallgruppe Rauschgift“ erfasst. Mehr als die Hälfte der Einträge liegt mehr als zehn Jahre zurück, und die Hälfte aller Einträge geht auf einen Zusammenhang mit Cannabis zurück. Es ist deshalb davon auszugehen, dass allein in dieser Datenbank zehntausende Menschen gespeichert sind, die niemals von einem Gericht verurteilt wurden. Bei kleinen Mengen Haschisch und Gras werden die Verfahren in der Regel eingestellt. Der Eintrag in der Datenbank bleibt hingegen bestehen.
Ein Eintrag in einer solchen Datenbank geht immer auch mit einer Stigmatisierung einher: Je nachdem, um welche Datenbanken es sich handelt, sind mehr und intensivere Personenkontrollen, Drogentests im Straßenverkehr, Durchsuchungen und Platzverweise mögliche Folgen – oder eben der Entzug einer Presseakkreditierung bei einem internationalen Gipfeltreffen.
Die bisherige Speicherpraxis solcher Datenbanken – lieber mehr Personen speichern, lieber länger speichern – ist zudem kontraproduktiv: Sie macht sinnvolle Sicherheitseinschätzungen unmöglich und greift massiv in die Grundrechte der betroffenen Personen ein, die unter solchen Einträgen zu leiden haben.
Selbstauskunft beantragen
Die meisten Betroffenen von solchen Datenbankeinträgen wissen nichts von der Speicherung. Dagegen hilft eine Selbstauskunft. Eine solche Selbstauskunft darüber, ob eine Behörde Daten über einen speichert, kann man bei den jeweiligen Behörden stellen. In manchen Fällen benötigt man dafür eine beglaubigte Kopie des Personalausweises. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Selbstauskunft beim Bundeskriminalamt und beim jeweiligen Landeskriminalamt am Wohnort zu stellen. Wer in anderen Bundesländern in Personenkontrollen geriet, sollte auch dort die Landeskriminalämter anschreiben.
Als Hilfestellung für die Auskunftsersuchen gibt es unterschiedliche Werkzeuge, unter anderem von Datenschmutz oder von Selbstauskunft.net. Für die Anfrage beim BKA gibt es hier ein Musterschreiben und weitere Informationen. Für Anfragen an Geheimdienste bietet netzwerk recherche das Tool „Frag den Dienst“.
Wir freuen uns als Redaktion über Leserinnen und Leser, die sich mit ihren ungerechtfertigten Datenbankeinträgen bei uns melden. Darüber hinaus sollten diese auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben werden, damit diese aktiv werden können.
