„Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang“, erklärte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach den Anschlägen in Brüssel am Dienstag vergangene Woche in den ARD-Tagesthemen. „Datentöpfe“ europäischer Sicherheitsbehörden sollten demnach besser miteinander „verknüpft“ werden. De Maizière betonte, bereits vor den Anschlägen einen entsprechenden Vorschlag bei der Europäischen Kommission eingereicht zu haben. Sein Ministerium gab sich zwei Wochen zuvor noch ahnungslos.
Der Minister und seine Staatssekretärin Emily Haber sparen mit Details, was eigentlich mit „Verknüpfung“ gemeint sein könnte. Es geht jedenfalls nicht um die gleichzeitige Abfrage mehrerer Datenbanken, wie sie mittlerweile auch für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten beim Grenzübertritt an jeder Außengrenze der Europäischen Union systematisch erfolgt.
Die Pässe aller Reisenden werden mit dem Schengener Informationssystem (SIS II), dem Visa-Informationssystem (VIS), dem Europol Informationssystem (EIS), der Interpol-Datenbank für gestohlene Reisedokumente sowie dem nationalen Polizeisystem (in Deutschland INPOL) abgeglichen. Es fehlen lediglich Vergleiche von Fingerabdrücken, auch dies ist jedoch in Vorbereitung.
Ausschreibung auch zur heimlichen Verfolgung
Hinter dem Vorschlag der „Verknüpfung“ steckt vielmehr die Ausweitung von Kompetenzen der Polizeiagentur Europol. In Den Haag betreibt Europol mehrere Datenbanken zu besonderen Phänomenen von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie das übergreifende Europol Informationssystem (EIS). Nach den November-Anschlägen in Paris im vergangenen Jahr hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, das EIS mit dem SIS II zu verknüpfen.
Europol will zunächst jeden neuen Eintrag im EIS mit dem SIS II abgleichen. Auch massenhafte Batch-Abfragen sollen möglich sein. Für die Bearbeitung in Echtzeit wäre es günstig, wenn die Datensätze bei Europol gespiegelt vorliegen würden. Das SIS II darf nach der gültigen Verordnung jedoch nicht heruntergeladen oder anderweitig gespeichert werden. Sowohl die SIS II- als auch die EURODAC-Verordnung werden deshalb erneuert.
Derzeit darf Europol nur im Einzelfall und auch nur indirekt auf das SIS II, das Visa-Informationssystem und die Fingerabdruckdatenbank EURODAC zugreifen. Das SIS II und das VIS werden über das europäische TESTA-Netzwerk betrieben. Die Europäische Kommission hat die Migration auf die neue Netzwerk-Generation TESTA-ng in Auftrag gegeben, den Zuschlag erhielt die deutsche Firma T‑Systems. Europol verfügt über keinen eigenen Anschluss an die Systeme, dieser ist aber über die niederländische nationale Zugangsstelle geplant.
Europol darf auch keine eigenen Ausschreibungen in das SIS II eingeben. Nach Artikel 36 des Schengener Grenzkodex ermöglicht das SIS II auch die verdeckte Fahndung. Die Nutzung dieses Instruments zur heimlichen Verfolgung nahm in den letzten zwei Jahren rasant zu, vor allem Geheimdienste machen davon rege Gebrauch. Nun verlangt auch Europol die Möglichkeit von Fahndungen nach Artikel 36.
Zu viele und und zu schlechte Daten
Dem Abgleich von verknüpften Polizeidatenbanken stehen nicht nur rechtliche Hürden entgegen. Viele Mitgliedstaaten nutzen unterschiedliche Systeme, die nicht immer mit der Soft- und Hardware bei Europol harmonieren. Auch die Qualität der Daten ist nicht immer einheitlich. Manche Mitgliedstaaten überschütten die Systeme regelrecht mit Daten, andere beteiligen sich gar nicht am digitalen Informationsaustausch.
Die Europäische Union hat deshalb eine „Strategie zum Informationsmanagement“ gestartet. Zuständig für den Datentausch von Polizei und Justiz ist die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX). Zu den früheren Projekten der DAPIX gehörte die Entwicklung einer Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden (Information Exchange Platform for Law Enforcement Agencies, IXP). Einen ähnlichen Vorschlag machte die spanische EU-Ratspräsidentschaft 2010 zur Errichtung einer Police Information Exchange Platform (PIEP).
Zum fünften Mal will die DAPIX eine Serie von entsprechenden Pilotprojekten starten. Dabei geht es um die Vernetzung und Abfrage von Datenbanken, die teilweise noch gar nicht beschlossen oder eingerichtet sind:
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PNRDEP
Noch im Sommer will die EU die Einrichtung eines Passagierdatensystems (PNR) beschließen. Ein Pilotprojekt mit dem Kürzel PNRDEP soll nun die technischen Lösungen für die von den Fluglinien übermittelten Daten untersuchen. Fluggastdaten müssen bei der polizeilichen Zentralstelle des jeweiligen Mitgliedstaates eingereicht werden (die sogenannten Passenger Information Units, in Deutschland vermutlich beim Bundeskriminalamt). Von dort werden sie dann in ein zentrales System eingestellt. Hierfür könnte entweder das polizeiliche SIRENE-Netzwerk oder das bei Europol angesiedelte Netzwerk für Finanzermittlungen genutzt werden. Möglich wäre auch das ebenfalls bei Europol eingerichtete SIENA-Netzwerk, über das eingestufte Informationen getauscht werden. Die Analyse von Fluggastdaten macht nur Sinn, wenn diese in Echtzeit verarbeitet werden können. Welches System hierfür genutzt wird ist unklar. Für die Analyse von Daten aus Finanztransaktion hat Europol kürzlich die sogenannte Ma3tch-Technologie eingeführt. Die Kommission hatte bereits signalisiert, dass die Plattform auch für andere Informationssysteme eingesetzt werden könnte. Die an PNRDEP beteiligten Mitgliedstaaten wollen zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen untersuchen und dann entsprechende Lösungen testen. Das Projekt endet im Juni 2017. ADEP Unter dem Titel „Automation of Data Exchange Processes“ (ADEP) arbeiten sechs Mitgliedstaaten mit Europol am verbesserten Informationsaustausch. Abfragen erfolgen nach dem „Treffer/ Kein Treffer“-Verfahren. ADEP soll mit anonymisierten Daten arbeiten und hierfür den sogenannten Bloomfilter verwenden. Die Abfragen werden verschlüsselt übertragen. Auch das Bundeskriminalamt ist an ADEP beteiligt. Das Ziel ist die Wiederverwendung bestehender Systeme, die Bearbeitung soll vereinfacht werden und auf einem bereits bestehenden Interface aufbauen. In sechs Mitgliedstaaten wird nun die automatische Abfrage nationaler Datenbanken und dem Europol Informationssystem getestet. Das Projekt startete bereits im Dezember und soll zwei Jahre dauern. UMF 3 Unter Leitung des Bundeskriminalamtes betreibt die Ratsarbeitsgruppe DAPIX die Einführung des standardisierten Universal Message Format (UMF 3). Ein entsprechendes Projekt startete bereits im November 2015 und dauert 30 Monate. Die Anwendung ist webbasiert und soll ebenfalls nationale Datenbanken und Europol-Informationen abfragen. Tests in Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien werden mit der Europol-Datei zu Feuerwaffen vorgenommen. Die Kosten werden mit 1,6 Millionen Euro beziffert, wovon die Kommission 90 % übernimmt. Bei Europol firmiert das System unter dem Namen QUEST (Querying Europol Systems). Insgesamt nehmen 17 Mitgliedstaaten sowie Norwegen an dem Pilotprojekt teil, die Schweiz gilt als Beobachterin. Auch die Kommission, Europol sowie weitere EU-Agenturen gehören zu den Partnern. Vermutlich weil die Grenzagentur Frontex mittlerweile Personendaten mit Europol tauschen darf, ist auch Frontex an Bord. Ebenfalls beteiligt ist die internationale Polizeiorganisation Interpol. Vermutlich bringt das Bundeskriminalamt seine Erfahrungen aus dem heimischen Forschungsprojekt Linked-Data-basierte Kriminalanalyse (LiDaKrA) ein. In einem teilautomatisierten Verfahren soll eine Software verschiedene Datenquellen durchsuchen und die Ergebnisse in ein einheitliches Datenformat überführen. LiDaKrA forscht auch an Möglichkeiten zur Einbindung offener Quellen aus dem Internet. |
Europol-Vorschlag für neue „Datenabgleichsfähigkeiten“
In dem Europol-Arbeitsprogramm für 2016 sind weitere, entsprechende Maßnahmen angekündigt. Ein Vorschlag für neue „Datenabgleichsfähigkeiten“ soll ebenfalls folgen. Auch die Kommission will sich zur „Interoperabilität“ der Polizeidatenbanken äußern. Hinderlich ist, dass der Begriff nie EU-weit definiert worden ist.
Der Kommissionsvorschlag zu „Interoperabilität“ erfolgt vermutlich im Rahmen des Systems Intelligente Grenzen. Eigentlich sollte der erneuerte Vorschlag für das biometrische Reiseregister am 23. März vorliegen. Jedoch kommen immer wieder Forderungen zu dessen Erweiterung, zuletzt aus Frankreich. Die Regierung in Paris schlug vor, unter dem Motto „Intelligente Grenzen für Alle“ nicht nur die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Drittstaatenangehörigen zu sammeln, sondern auch von den 500 Millionen EinwohnerInnen der Europäischen Union.
