BKA schließt Probelauf zur Gesichtserkennung ab

Nicht nur am Berliner Bahnhof Südkreuz testet das BKA Möglichkeiten der Gesichtserkennung. Ein weiteres Pilotprojekt untersuchte die Abfrage von Staatsschutzdateien. Die dabei eingesetzte Software aus Dresden läuft auf mobilen Clients. So könnten Abfragen mit Fotos erfolgen, die bei einer Polizeikontrolle aufgenommen werden.

Seit Jahren nutzt das BKA die Software „Face-VACS/DB Scan“ von Cognitec. Von der gleichen Firma stammt der Nachfolger „Examiner“. – Alle Rechte vorbehalten Cognitech

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen Testlauf zur Gesichtserkennung beendet. Das teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Schriftliche Frage mit. Der „Probewirkbetrieb“ der Software „Examiner“ fand demnach bereits im Mai statt. Getestet wurde die Abfrage von Polizeidatenbanken mittels einer „Lichtbildrecherche“. Zuständig war die Staatsschutzabteilung für die Bekämpfung des internationalen islamistischen Extremismus und Terrorismus. Die Ergebnisse des Probelaufs werden der Antwort zufolge noch ausgewertet.

Videodaten werden als Standbilder verarbeitet

„Face-VACS/DB Scan“ von Cognitec. - Alle Rechte vorbehalten Cognitech

Seit 2007 nutzt das BKA die Software „Face-VACS/DB Scan“ von der Dresdner Firma Cognitec zur Suche nach Gesichtern in der INPOL-Datenbank. INPOL ist das gemeinsame Informationssystem aller Polizeibehörden in Deutschland. Dort sind rund vier Millionen Lichtbilder eingestellt, die mit biometrischen Verfahren durchsucht werden können.

Die Software steht über eine Verbundschnittstelle auch anderen Behörden zur Verfügung. Eine „Lichtbildrecherche“ kann von der Bundespolizei und von Landeskriminalämtern vorgenommen werden. Zwar können dabei keine Videodaten verarbeitet werden, möglich ist aber die Erstellung eines geeigneten Standbildes.

Testlizenzen für 45.000 Euro

Auch die jetzt getestete Software „Examiner“ stammt von Cognitech. Sie wurde im zweiten Halbjahr 2016 für 33.000 Euro beschafft, erst kürzlich hatte das BKA für 12.000 Euro weitere Lizenzen hinzugekauft. „Examiner“ kann mittlerweile auch auf mobilen Geräten installiert werden. PolizistInnen könnten das Gesicht einer Person bei einer Kontrolle fotografieren und mit Datenbanken abgleichen.

Außer INPOL kann die neue Software auch einzelne Staatsschutzdateien durchsuchen. Vermutlich soll dies im Rahmen von Ermittlungen erfolgen, um mutmaßliche StraftäterInnen zu identifizieren. Denkbar wäre auch, dass Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum mit Staatsschutzdateien abgeglichen werden. Das BKA ist hierzu an dem Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz beteiligt. Die dort getesteten Anwendungen stammen von IDEMIA (früher Morpho), Herta Security und Anyvision Face Recognition. In der Vergangenheit hatte das BKA zudem weitere Produkte von L-1 Identity Solutions, Cognitech sowie der Firma Polymetric ausprobiert.

Ausbau bei Interpol und EU-Datenbanken

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums nimmt die polizeiliche Abfrage von Gesichtern in den letzten Jahren zu. Demnach seien im Kalenderjahr 2015 16.773 Recherchen durchgeführt worden, im Jahr darauf waren es bereits 23.064. Die Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2017 ließen einen weiteren Anstieg erwarten.

Mittlerweile hat auch die internationale Polizeiorganisation Interpol eine Plattform zur Gesichtserkennung eingerichtet. Das System nennt sich „MorphoFace Investigate“ und ergänzt eine Datenbank, in der bislang nur Fingerabdrücke gespeichert waren. Eine weiterer Ausbau der Gesichtserkennung ist jetzt bei EU-Datenbanken geplant.

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11 Ergänzungen

  1. Also ich will das noch weiter pervertiert wissen. Die mobilen Geräte müssen unbedingt informell offen sein. Ein bisschen nach China ein bisschen mehr in die Staaten, vielleicht noch ein bisschen in die Türkei, eine Prise zum Kreml zu den Saudis und der Bananenschnaps ist fertig. So kann man global all die bösen gemeinen Buben in Echtzeit tracken. Natürlich versteckt und voller Paranoiaaaaa :-)

    Prost

  2. Frage: auf welcher Rechtsgrundlage darf denn die Polizei überhaupt bei Personenkontrollen Photos eines Menschen aufnehmen?

    1. Sobald sie dein Konterfei aufnehmen, darfst du dich als Angeklagter eines wie auch immer gearteten Verbrechens betrachten und auch als „Zeuge“ einen Anwalt verlangen!
      Man hat von mir ein Bild gemacht und versucht mich als „Zeuge“ zu einer Aussage zu nötigen, da einer der Beamten ein Foto von mir gemacht hatte, war ich kein Zeuge mehr, sondern ein mutmaßlicher Verdächtiger, der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf, diese Aussage bestätigte später auch mein Anwalt, der mich aus der mutmaßlichen „Zeugensituation“ heraus holte!

      Mehr muss ich hier nicht preis geben!

  3. „Zuständig war die Staatsschutzabteilung für die Bekämpfung des internationalen islamistischen Extremismus und Terrorismus.“

    Einfach hier Lesen:
    https://netzpolitik.org/2017/telefonueberwachung-berliner-polizei-hat-letztes-jahr-zwei-telefongespraeche-pro-minute-abgehoert/#comment-2365469

    Ich schätze mal, dass das was für die Rasterfahndung gilt, auch für die Videoüberwachung gilt!

    Terroristen jagen, finden und verhaften?
    Wer daran noch Glaubt!
    Ein Gerichtsurteil mach es faktisch unmöglich!

    1. Rasterfahndung Wikipedia:
      „Als problematisch wird bei dieser Technik insbesondere gesehen, dass alle erfassten Personen, auf die bestimmte Merkmale (zum Beispiel: Schuhgröße, Geschlecht, Nationalität) zutreffen, zunächst verdächtigt werden. In Verbindung mit entsprechenden Maßnahmen gegen diesen Personenkreis kann dies als ein latenter Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet werden.[8] Die Verknüpfung von Daten verschiedener Herkunft wird hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls oft als problematisch gesehen, da mittels ausgefeilter computergestützter Algorithmen Daten so interpretiert werden können, dass zusätzliche Informationen generiert werden.[9]

      Im April 2004 wurde bekannt, dass nach der Auswertung von etwa 8,3 Millionen Datensätzen in Deutschland nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses wurde aber wieder eingestellt. Kritiker der Rasterfahndung fühlen sich bestätigt und sehen die Rasterfahndung als gescheitert an. Dieser Kritik schlossen sich auch die Teilnehmer am 14. Deutschen Verwaltungsrichtertag Anfang Mai 2004 in Bremen an. Insbesondere verlangten die Richter nach einer zeitlichen Befristung von Sicherheitsgesetzen, da diese generell eine Einschränkung von Grundrechten nach sich ziehen könnten und deshalb ständiger Überprüfung bedürften.“
      Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung

      Videoüberwachung richtet sich gegen ALLE, nur nicht gegen Terroristen, weil diese Diskriminiert werden könnten!

      Freie Bahn für Freie Attentäter, könnte man trällern!
      Aber auch diese Aussage wäre ja schon allein Diskriminierend!

      1. 8,3 Millionen Datensätze für ein eingestelltes Verfahren?
        Bei 80 Millionen Datensätzen, wären das gerundet etwa 10 eingeleitete Verfahren, ja, das ist ein echtes Argument!
        Unser Innenministerium braucht dieses Mittel an die Hand!
        Nur wen darf man jetzt noch Anlasslos, also in diskriminierender Form, Überwachen?
        Ist eine Überwachung mittels anlassloser Gesichtserkennung nicht Diskriminierend?

        Hestens, ich fürchte du hast da was ausgegraben, was nicht so einfach Wegzuwischen ist!

        Zur Anmerkung, das genannte Gerichtsurteil ist gültig und wurde scheinbar noch nicht revidiert!
        Dass das Urteil nur noch nicht als Referenz auf die Anlasslose Gesichtserkennung angewendet wurde liegt schlicht daran, das nur noch keiner eine entsprechende Klage eingereicht hat!

      2. @Hestens
        „Im April 2004 wurde bekannt, dass nach der Auswertung von etwa 8,3 Millionen Datensätzen in Deutschland nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
        8,3 Millionen Datensätze ist die offizielle Version.“

        Gehen Sie davon aus, dass die tatsächlich erhobenen Datensätze um ein vielfaches höher sind,als offiziell behauptet denn die was die Angabe der tatsächlichen Zahlen betrifft „Ein Teil der Antwort würde den Bürgern verunsichern“ deshalb soll der Bürger auch nur von einer kleineren Überwachungslösung ausgehen,ist doch logisch,oder?
        Offiziell hat die NSA ja auch keine Bürger überwacht,genauso wahrheitsgemäß sind die angegebenen Datensätze zu behandeln.

      3. @Hestens
        „Im April 2004 wurde bekannt, dass nach der Auswertung von etwa 8,3 Millionen Datensätzen in Deutschland nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
        8,3 Millionen Datensätze ist die offizielle Version.“

        Gehen Sie davon aus, dass die tatsächlich erhobenen Datensätze um ein vielfaches höher sind,als offiziell behauptet denn die was die Angabe der tatsächlichen Zahlen betrifft „Ein Teil der Antwort würde den Bürgern verunsichern“ deshalb soll der Bürger auch nur von einer kleineren Überwachungslösung ausgehen,ist doch sehr fürsorglich von De Maiziere+Co.,oder?
        Offiziell hat die NSA ja auch keine Bürger überwacht,genauso wahrheitsgemäß sind die angegebenen Datensätze zu behandeln.

        1. Das sind die Zahlen von 2004, also 13 Jahre alt!
          10% der Bevölkerung Deutschlands, passt schon, entspricht auch der Datenmenge/Kapazität der Verarbeitung, möchte ich meinen!

          Heute werden mehr als 8,3 Datensätze zu durchforsten sein, mindestenz das Doppelte!
          Also 20% der Deutschen Bevölkerung oder schon 50%?
          Und wenn ich mir die Fehlende „Erfolgseuphorie“ unseres Innenministers, deren Kollegen und Ableger betrachte, so wird die Erfolgsquote (eingeleitete Ermittlungsverfahren mit entsprechenden Verurteilungen) wie im Jahre 2004 quasi gleich Null sein!

          Die Verunsicherung versteckt sich in meinem anderen Kommentar, dort geht es um das Urteil aus dem Jahre 2007, das den Großen Lauschangriff gegen „Ausländer“ (mögliche Terroristen mit nichteuropäischem Aussehen) quasi verbietet und dieses Gerichtsurteil ist immer noch gültig und somit sind alle neuen Überwachungssysteme, die auf diesen Prinzipien beruhen, nicht für die anlasslose Terrorismusbekämpfung (z.B. Islamisten) anwendbar bzw. besser richterlich Untersagt!

          1. Erstmal sind es 8,3 Millionen Datensätze, wer Fehler findet!

            @Hestens, du solltest auch den Wikipedia Eintrag mit Posten, da dieser die Ganze Sache Abrundet und klar stellt, warum die Gesichtserkennung in Deutschland schlicht nicht anwendbar ist!

            https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

            Hier mal ein Auszug:
            „Die mittelbare Diskriminierung verläuft im Ausgangspunkt trotz der komplexen Definition des Gesetzes nach einem einheitlichen Muster:

            1. Zunächst erfolgt eine Gruppenbildung nach nicht ausdrücklich verbotenen Kriterien. Zum Beispiel unterscheidet der Arbeitgeber bei einer Maßnahme zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten, oder ein Vermieter unterscheidet zwischen Beschäftigten und Arbeitslosen oder zwischen Selbständigen und Angestellten.

            2. Anschließend wird die eine Gruppe kollektiv und unmittelbar im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG benachteiligt. Das kann dadurch geschehen, dass nur die andere Gruppe Vorteile erhält oder dadurch, dass die fragliche Gruppe direkt schlechter behandelt wird. Zum Beispiel wird Teilzeitbeschäftigten keine Lohnfortzahlung gewährt.

            3. Falls die Benachteiligung der gebildeten Gruppe nun – statistisch betrachtet – in besonderer Weise diejenigen betrifft, die durch Diskriminierungsverbote geschützt werden sollen – also etwa mehr Ausländer als Inländer betrifft oder mehr Frauen als Männer – weil diese in der gebildeten und benachteiligten Gruppe im Verhältnis zur anderen Gruppe überrepräsentiert sind, liegt der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung vor.“

            Terroristen kommen ja, laut Innenministerium, mehrheitlich aus dem Ausland, aber bilden eine kleinere Gruppe als die „Rechts-/Links-/Konservativradikalen“ unter uns Deutschen, so wird diese Gruppe gegenüber den anderen Gruppen (Rechts-/Links-/Konservativradikalen) massiv bevorzugt überwacht und somit überdurchschnittlich diskriminiert!

            Ja, ist etwas Lang, aber der Part ist auch nicht leicht verständlich und warum Ziercke so ausflippte, denn die Gesichtserkennung ist ein Teil der Rasterfahndung, da bestimmte Merkmale wie grimmig Gucken, schwere Koffer schleppen oder einfach nur ein nicht genehmes Aussehen berücksichtigt werden.
            Da hat es die Erkennungssoftware schwer, Gesetzeskonform zu bleiben!
            Zumal die Polizei schon explizit Wissen muss, nach wem sie sucht, also die Gesichter nur mit expliziten Vorlagen verglichen werden dürfen, eine Allgemeine Gruppierung darf die Software nicht vornehmen, wie z.B. 10x kaukasisch, 3x asiatisch, 500x deutsch-europäisch, 15x skandinavisch und 5x taliban’isch bzw. alkaida’nisch!
            Letzteres wäre Gruppenbildung und die Bevorzugung einzelner Gruppen bei der Überwachung wäre somit Diskriminierend!

          2. Ich habe hier schon viel Gepostet, das würde sonst zu viel werden, aber gut zusammengefasst, Top!
            Verwirrung bei der Leserschaft könnte der Umstand stiften, das die Beispiele auf den Arbeitsmarkt abzielen, aber dieses Gesetz gilt Allgemein, auch für unsere Exekutive und deren bevorzugte Clientel!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.