Nach einer Änderung des „Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ im Juli 2017 dürfen Sicherheitsbehörden direkt auf die bei Meldebehörden gespeicherten Lichtbilder zugreifen. Die Polizei- und Geheimdienste des Bundes haben dieses automatisierte Verfahren aber noch nicht begonnen, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Ole Schröder, in der Antwort auf eine Schriftliche Frage. Demnach gibt es nach dem neuen § 25 Absatz 2 des Passausweisgesetzes zwar eine entsprechende Rechtsgrundlage, jedoch fehle eine „bundeseinheitliche technische Realisierung“. Laut dem Bundesinnenministerium betrifft dies 4.300 kommunale Behörden. Bislang werden die dortigen Ausweisregister von 40 verschiedenen IT-Dienstleistern und 10 Herstellern betrieben.
Zur Abfrage von Lichtbildern im Personalausweisregister und im Passregister berechtigt sind die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter. Abgefragt werden die Personalausweis- und Passregister aller Melde- und Bürgerämter, bei denen biometriebasierte Lichtbilder gespeichert sind. Der automatisierte Zugriff muss nicht begründet werden, auch eine richterliche Überprüfung ist nicht nötig.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Bundesdruckerei
Für welchen Zweck eine Abfrage hauptsächlich erfolgen soll, ist derzeit unklar. Die Begehrlichkeiten mögen im Ausbau der biometriebasierten Videoüberwachung begründet sein, wodurch Personen über ihre Gesichtsbilder identifiziert werden könnten. Im Gesetzesentwurf hatte die Koalition im vergangenen Jahr außerdem geschrieben, der automatisierte Abruf solle zeitkritische Abfragen zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Manche Abrufe seien gescheitert, weil die Meldebehörden am Wochenende nicht besetzt waren. Zudem bestehe die Gefahr der Verhinderung von Maßnahmen, wenn die abgefragten Personen durch Angestellte auf den Meldeämtern über den Vorgang informiert würden. Schließlich sorge der automatisierte Abruf auch für eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll jetzt die technische Umsetzung bei den registerführenden Behörden prüfen. Dem Projekt Freiheitsfoo hat das Bundesinnenministerium auf Nachfrage weitere Details genannt. Demnach trägt die im Dezember erstmals zusammengetretene Arbeitsgruppe die Bezeichnung „Zukunft der Pass- und Ausweisregister – automatisierter Lichtbildabruf“. Mitglieder sind unter anderem die Meldebehörden der Länder sowie der Deutsche Städtetag. Als IT-Dienstleister nehmen die Datenzentrale Baden-Württemberg und die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayerns teil. Als einziger Hersteller von Ausweisdokumenten und Lesegeräten ist die Bundesdruckerei GmbH bei den Beratungen an Bord.
Weitere Änderungen werden geprüft
Unter Leitung der ebenfalls beteiligten Koordinierungsstelle für IT-Standards will die Arbeitsgruppe ein „Rahmenkonzept für den automatisierten Lichtbildabruf aus Registern“ entwerfen. Zusammen mit dem „Änderungsbeirat Xmeld“, der für die Fachstandards zum Austausch von Meldedaten zuständig ist, soll Ende Mai 2018 über ein Rahmenkonzept beraten und entschieden werden.
Möglicherweise geht das neue Verfahren mit einer weiteren „Modernisierung und Harmonisierung“ im Pass- und Ausweis- sowie Meldeverfahren einher. Dem Bundesinnenministerium zufolge könnten dadurch „erhebliche Verbesserungen und Einsparungen für die abrufenden Behörden und Verwaltungskosteneinsparungen“ erzielt werden. Entsprechende Möglichkeiten würden derzeit geprüft.
