Gesichtserkennung bei der Bundespolizei: Jede achte Abfrage ein Treffer

Seit 2008 nutzen deutsche Polizeien ein System zur Gesichtserkennung, um damit Personen zu identifizieren. Die jährlichen Abfragen steigen stetig, jetzt soll die Software verbessert werden. Nach Forschungsprojekten wie am Berliner Bahnhof Südkreuz könnten die biometrischen Fotos automatisiert in Echtzeit durchsucht werden.

Das BKA-Gesichtserkennungssystem soll verbessert werden. Zukünftig könnte auch die Ohrenerkennung genutzt werden. – Alle Rechte vorbehalten GES-3D

Deutsche Polizeien nutzen immer öfter eine Software zur Gesichtserkennung, um damit unbekannte Personen zu identifizieren. Im Vergleich zu 2016 haben sich die erfolgreichen Abfragen im vergangenen Jahr etwa verdoppelt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage zu Fahndungsmethoden mithilfe von Datenbanken hervor.

Die Polizeibehörden greifen auf rund vier Millionen durchsuchbare Lichtbilder der zentral beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten INPOL-Datei zu. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fotos, die bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgenommen wurden. Die Abfrage erfolgt mithilfe eines Gesichtserkennungssystems (GES), das in 2008 vom BKA eingerichtet wurde. Das GES wird außerdem durch die Landeskriminalämter genutzt, seit 2009 verfügt die Bundespolizei über einen Zugriff. Die Landesämter für Verfassungsschutz haben keinen Zugang (das Bundesinnenministerium lässt offen, ob dies auch für das Bundesamt gilt).

Pilotprojekt zur automatisierten Abfrage

Auffällig ist, dass die Bundespolizei im Vergleich zum BKA deutlich mehr Treffer erzielt. Während das BKA nur in einem von 34 Fällen eine Person mithilfe des GES identifizieren kann, ist die Bundespolizei bei jeder achten Überprüfung erfolgreich. Zu den Gründen des Unterschiedes ist nichts bekannt. Es mag jedoch daran liegen, dass die für Grenzkontrollen zuständige Bundespolizei bei der Abfrage häufiger biometrische Lichtbilder von Ausweispapieren nutzt, die von dem System leichter erkannt werden.

Das Gesichtserkennungssystem wird derzeit nur manuell in Ermittlungen oder bei Personenkontrollen angewandt. Zusammen mit der Bundespolizei und der Deutschen Bahn forscht das BKA im Pilotprojekt „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ an Möglichkeiten, das System zur automatischen Abfrage von Datenbanken einzusetzen. Erkennen die an die Kameras angeschlossenen Systeme eine gesuchte Person, geben sie eine Meldung aus. In einer späteren Ausbaustufe könnten dann Gefährder-Datenbanken des BKA-Staatsschutzes eingebunden oder bei Interpol zur Fahndung ausgeschriebene Personen gesucht werden.

BKA-System wird ausgebaut

Das Bundesinnenministerium prüft derzeit, ein Upgrade des GES durchzuführen oder es komplett durch ein verbessertes System zu ersetzen. Bis 2015 nahm das BKA an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt „GES-3D“ teil. Das dabei getestete System nutzt zur Identifizierung auch die Ohrenerkennung. Das BKA plant außerdem die Einrichtung einer „Video-Auswerte-Plattform“, entsprechende Funktionen werden derzeit im Projekt „PERFORMANCE“ ausprobiert. Im Projekt „FLORIDA“ sowie in dem von der Europäischen Kommission geförderten Projekt „VICTORIA” sollen Personen auch anhand ihrer Gesichter in Videodaten rückverfolgt werden.

Fotos von Gesichtern werden seit 2014 auch im Schengener Informationssystem (SIS Il) zur Fahndung genutzt. Anders als Fingerabdrücke, die seit Anfang März durchsuchbar sind, können die Lichtbilder im SIS aber nur angesehen werden, nachdem ein entsprechender Personendatensatz aufgerufen wurde.

5 Ergänzungen

  1. Verstehe ich das richtig, daß noch nicht alle auf die biometrischen Meldestellenbilder zugreifen?

      1. Ah ja, danke!
        Also nur das technische Problem und nicht etwa eines der Berechtigungen.

        Manchmal überlege ich, ob es richtig war, Kinder in eine solche Welt gesetzt zu haben.
        Noch ein paar Seehofers und der Polizeistaat ist komplett.

        So richtig klar ist mir allerdings auch nicht, wo man sinnvolle Grenzen ziehen könnte und sollte, die zwischen vernünftiger Polizeiarbeit und Polizeistaat und Mißbrauchspotential differenzieren.

  2. Naja, irgendwann werden diese Leute mal auf die glorreiche Idee kommen, die Bilders aus den Meldedellen/Inderbol mit denen auf Farcebuch zu vergleichen.
    Dann finden sie wenigstens ein paar Grimminelle!
    Was nicht heißen tun soll, das sie diese auch verhaften tun wollen.
    Weil, die Gefängnisse sind voll, da geht nix mehr rein!
    http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-11/gefaengnisse-sachsen-beamte-ueberlastung-haeftlinge-justizsystem/komplettansicht
    http://m.rp-online.de/nrw/panorama/viele-nrw-gefaengnisse-sind-ueberbelegt-personal-fehlt-aid-1.7326445
    https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Warum-Bayerns-Gefaengnisse-so-voll-sind-id44193676.html
    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162012334/Hamburgs-Gefaengnisse-haben-kaum-noch-Platz-fuer-Insassen.html
    Videobeitrag: https://www.tagesschau.de/inland/volle-gefaengnisse-101.html

    Jupp, in den anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus!
    Mir war jetzt wichtig, das neben Bayern auch das Ländle mit dabei ist, denn diese Länder haben ja kein Kriminalitätsproblem und sind absolut Sicher, da z.B. die Polizei so viele Befugnisse hat!
    Das sehe ich doch an dem Drogenhändler in unserem Viertel, der vertickt unbehelligt sein Zeug.
    Die Polizei sammelt ihn und seine Drogen ein und am Tag darauf, ist er wieder auf der Straße, evtl. ist er ja ein V-Mann, dann darf er das ja ganz Legal machen!
    Was ist ein V-Mann http://matthiasfrey.blogspot.com/p/v-leute.html?m=1
    Das Gesetz ist in Kraft http://www.taz.de/!5200962/
    Der Cicero https://www.cicero.de/innenpolitik/kriminelle-v-leute-der-grauzone-der-geheimdienste/56788
    NP.org https://netzpolitik.org/2017/v-mann-skandal-behoerdenversagen-aufklaeren-statt-massenueberwachung-ausbauen/

    Man könnte ja die Kriminalität bekämpfen, aber warum und wieso?
    Ohne Kriminalität keine neuen Sicherheitsgesetze, wird sich so mancher Innenminister gefragt haben!
    Die Dienste brauchen ja ihre kriminellen V-Männer und eine Bedrohungslage aufrecht erhalten zu können.
    Das hat man in NRW mit der NPD gesehen, als die komplette Rechte Szene zusammenbrach, so ganz ohne V-Leute.
    Ohne V-Leute sieht es mit der NPD auch schlecht aus, gut, die sind jetzt bei der AFD, treiben dort ihr Unwesen und bekommen dafür ihre Kohle vom Staat!
    Die Mitglieder sollten mal ihre Führer überprüfen, ob sie denn als V-Leute dafür geeignet sind, ihre politische Meinung zu vertreten.

  3. Sobald der automatisierte Abgleich mit den Meldebehörden steht, haben wir auch bei den Sicherheitsbehörden endlich Vollbeschäftigung. Ganz ausgezeichnet.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.