Deutschland

  • : Der Bundestag verkündet ein Archiv
    Der Bundestag verkündet ein Archiv

    Die Verwaltung des Bundestages hat heute die Archivierung und Erschliessung von Web-Inhalten verkündet:

    Technisches und archivfachliches Neuland betritt der Deutsche Bundestag: Als eines der ersten Archive der Bundesrepublik Deutschland beginnt das Parlamentsarchiv in Zusammenarbeit mit dem Online-Dienst des Deutschen Bundestages mit der Archivierung und Erschließung von Web-Inhalten. Das dafür eigens entwickelte Archivsystem beruht auf der Erkenntnis, dass Internetangebote in unserer modernen Informationsgesellschaft ein wichtiges Medium und oftmals erste Anlaufstelle für Außenstehende zu einer Institution sind. Nach übereinstimmender Auffassung der Experten kommt ihnen als „digitalem Kulturgut“ ein großer historischer Wert zu. Gleichzeitig gehört das Internet zu den flüchtigsten Medien überhaupt.

    Unklar ist allerdings noch, ob offene Standards und offene Lizenzen verwendet werden. Ich bin da ja pessimistisch, lasse mich aber gerne überraschen.

    8. Dezember 2005 6
  • : Countdown zur neuen Wikipedia-DVD
    Countdown zur neuen Wikipedia-DVD

    Es kann sich nur noch um Stunden oder Tagen handeln, bis die neue Wikipedia-DVD online zum Download zur Verfügung steht. Der Inhalt der DVD ist die deutsche Wikipedia vom 27. November 2005. Mit 8.054.800.384 Bytes (7,5 GByte) könnte es einer der grössten Downloads von freien und legalen Inhalten sein, die bisher übers Internet gewagt wurden. Mag sein, dass ich mich täusche, Hinweise für noch grössere Dateien bitte in Kommentare schreiben, dann ziehe ich die Behauptung zurück. Sobald die DVD auf einigen Uni-Servern liegt, wird der Bittorrent-Tracker eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Wenn es soweit ist, gibt es hier und an vielen anderen Orten im Netz die passenden Hinweise dazu. Wikipedia sucht auch noch weitere FTP-Server und Bittorrent-Seeder, die bei der Bereitstellung der DVD-ISO helfen. Eine email an info@wikipedia.de wird dankend bearbeitet.

    7. Dezember 2005 4
  • : Ende von notice-and-takedown??
    Ende von notice-and-takedown??

    Über das Forum des Onlineangebotes des Heiseverlages wurde zu einer Sabotage aufgerufen. Das gestrige Urteil des Hamburger Landgerichtes in diesem Fall besagt nun, dass der Verlag faktisch jeden Beitrag im Forum vor seiner Veröffentlichung auf mögliche Rechtsbedenklichkeiten prüfen muss. Damit kommt auf den Heiseverlag ein großer Mehraufwand zu.

    Mehr noch. Der Grundsatz des „Notice-and-Takedown“-Verfahren ist gefährdert: Nach dem Verfahren müssen Betreiber von Diskussionplattformen und Inhaltsanbieter, wie etwa Internetprovider, nicht jede einzelne auf ihren Geräten zur Verfügung gestellte Aussage vor Veröffentlichung prüfen, sondern den Zugang zu ihr unterbinden, wenn der Anbieter auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen wird. Sollte diese Grundsatzentscheidung in weiteren Instanzen beibehalten werden, ist ein essentieller Bestandteil freier Meinungsäußerung in der digitalen Informationsgesellschaft passe.

    Passend dazu ist auch ein Artikel von Stefan Krempl auf Telepolis: Das Internet in den Mühlen des Rechts.

    Foren und Haftung: Von der Demontage eines interaktiven Mediums
    Es war einmal die Hoffnung auf ein neues Medium, das den Datenreisenden mehr Raum für freie Meinungsäußerungen lassen würde. Nicht auf eine rechtsfreie Sphäre, aber auf einen interaktiven, Feedback ermöglichenden und die Einbahnstraßen der Massenkommunikation aufbrechenden, zweiseitig befahrbaren Kommunikationskanal. Es war auch mal ein Münchner Amtsgericht, das einen heute weitgehend unbekannten Provider namens CompuServe für die reine Durchleitung von Inhalten verantwortlich machen wollte. Und eine Schar weiser Politiker, die mit Hilfe von Gesetzen die Spielregeln für das noch größtenteils unbekannte Medium salomonisch festzusetzen suchten. Doch dann kamen die Anwälte und neue Richter.

    6. Dezember 2005 2
  • : Vorratsdatenspeicherung: Die Büchse der Pandora
    Vorratsdatenspeicherung: Die Büchse der Pandora

    Die Vorratsdatenspeicherung-Debatte geht weiter in die entscheidenden Runden. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, kommentierte heute den Beschluss der Justizminister: ULD: „Vorratsdaten-Kompromiss ist maßlos“.

    „Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern festzustellen ist: Es wird als Sieg der Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren. Der Beschluss verstößt genau gegen dieses Verbot: Wenn über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden kann, wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder Email kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen hat, dann wird die Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten.

    Was hier als Kompromiss verkauft wird, ist das Nachgeben gegenüber maßlosen Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden. Vorschläge von Datenschützern, die übermäßig teure grundrechtszerstörende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, wurden nicht ernsthaft erörtert. Mit einem kurzfristigen Einfrieren von TK-Verbindungsdaten, einem „Quick freeze“, wäre eine gezielte Gewährleistung von Sicherheit in unseren Telekommunikationsnetzen möglich, ohne dass die gesamte Bevölkerung wie eine potenzielle Verbrecherbande behandelt wird. Die Justizminister sind dabei, die „Büchse der Pandorra“ zu öffnen. Diese würde die Menschen, die überwachungsfrei leben wollen, dazu zwingen Telefon Internet nicht mehr zu nutzen. Wir erwarten, dass das Europaparlament, der Bundestag und die Verfassungsgerichte in Europa dafür sorgen, dass diese Büchse verschlossen bleibt.“

    Währenddessen geht der europäische Kompromiss dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech nicht weit genug: Innenminister: Vorratsdatenspeicherung greift zu kurz.

    Mehr dazu gibt es auch bei Heise: Datenschützer: Vorratsspeicherung bei Telekommunikation führt in den Überwachungsstaat. Und Holger Voss klagt weiter gegen die Speicherung von IP-Nummern bei T‑Online Flatrates: Rechtsstreit um IP-Adressspeicherung geht in die Berufung.

    5. Dezember 2005