Deutschland
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: Wieder mal die Durchsetzungsrichtlinie
: Wieder mal die Durchsetzungsrichtlinie Heise berichtet wieder über die Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, im englischen Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED, genannt): Auskunftsansprüche gegen Provider bei Verletzungen des Urheberrechts vorgesehen.
Der neue Paragraph 101 des Urheberrechts sieht künftig vor, dass in Fällen „offensichtlicher Rechtsverletzung“ der Auskunftsanspruch greift, und zwar „auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. (…) an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnissen oder Dienstleistungen beteiligt war (…).“ Wenn die Auskunft nur durch die Verwendung der Verkehrsdaten erteilt werden kann, muss zuvor beim Landgericht eine richterliche Anordnung eingeholt werden. Die für den Erlass anfallenden Einheitskosten von 200 Euro muss erst einmal der Geschädigte übernehmen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird dafür explizit eingeschränkt.
Den Referentenentwurf findet man übrigens hier als PDF.
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: Skriptum „Internetrecht“ veröffentlicht
: Skriptum „Internetrecht“ veröffentlicht Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thomas Hoeren hat ein 506 Seiten langes Skript zum Thema „Internetrecht“ im Netz veröffentlicht. Die 1,4 MB grosse PDF-Datei kann hier herunter geladen werden.
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: Spiegel Online: Souveräne Reaktion
: Spiegel Online: Souveräne Reaktion Gestern abend wurde Wikipedia auf eine Ähnlichkeit zweier Absätze in einem Spiegel Online-Artikel zu einem Wikipedia-Artikel hingewiesen.
Ich habe gestern abend meinen Kontakt bei Spiegel Online auf diese Ähnlichkeit hingewiesen. Heute morgen erfolgte eine Rückmeldung von Mathias Müller von Blumencron. Man sehe die Ähnlichkeit ebenfalls und schaue nun, wie das passieren konnte.
In der Zwischenzeit wurde schon einmal der Absatz um eine Einleitung mit Verweis auf Wikipedia ergänzt.
Nach der Klärung des Sachverhaltes heisst es nun unter dem Artikel:
Gestern Nacht hat SPIEGEL ONLINE eine Passage im Artikel über den Rubik-Weltrekord veröffentlicht, deren Quelle „Wikipedia“ nicht angegeben war. Aus Kreisen „Wikipedias“ wurde die Redaktion per E‑Mail auf das Versäumnis hingewiesen. Wir überprüften den Vorfall: „Wikipedia“ hatte Recht. Daraufhin haben wir den Quellenhinweis am Morgen nachträglich eingefügt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Man kann jetzt sagen, daß das ja „das Mindeste“ sei und so weiter. Ich widerspreche. Die Geschwindigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit von Spiegel Online ist sehr positiv und ich möchte den SpOn-Redakteuren, die daran beteiligt waren danken. Niemand weiss, ob nicht morgen eine IP einen längeren SpOn-Artikel bei Wikipedia einstellt, der von den anderen Wikipedianern nicht schnell genug entdeckt wird. Das Vorhandensein klarer Kanäle und das gegenseitige Ernstnehmen ist hier besonders hilfreich. Wikipedia ist auf Hinweise auf urheberrechtlich möglicherweise problematische Stellen angewiesen und nimmt diese Hinweise ernst. Es tut gut, wenn das auch der Rest der Zunft so handhabt.
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: FDP: Parlament ist nicht legitimiert
: FDP: Parlament ist nicht legitimiert Hans-Joachim Otto, MdB der FDP hat in einer Pressemitteilung ein wenig gegen das Konzept der Kulturflatrate argumentiert und dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Golem berichtet darüber im Sinne einer Nacherzählung der Pressemitteilung.
Seine Kernaussage „Die „Kulturflatrate“ ist eine Mißachtung des Urheberrechts“ ist dabei jedoch Produkt eines gedanklichen Irrtums, denn selbstverständlich fällt etwa dem Bundestag das Recht zu, eine Kulturflatrate im deutschen Urheberrecht zu verankern. „Legalisierung von Cannabis ist unmöglich, da es ja verboten ist“ wäre vielleicht eher als kreisrunde Argumentation aufgefallen.
Noch fehlen mir eindeutige Hinweise, daß die FDP den deutschen Parlamentarismus im Speziellen oder Demokratie im Allgemeinen ablehnt, die Zeichen von Otto sind jedoch nicht ermutigend.
Ob Eigentumsrechte, wie sie das Grundgesetz gebietet oder ein gesetzgeberischer (änderbarer!) Rahmen von europäischer Ebene möglicherweise Probleme aufwerfen können, sei einmal dahingestellt. Im ersten Fall wäre es dann ein verfassungsrechtliches Problem und immer noch kein urheberrechtliches.
Was Otto vorwerfen könnte, wäre die „Verletzung des Geistes des (deutschen/europäischen) Urheberrechts“ und das wäre dann weniger eine Argumentation auf faktischer, denn auf emotionaler Ebene.
Die FDP unterstützt alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen. Die FDP lehnt eine „Kulturflatrate“ deshalb strikt ab.
Das darf sie.
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: Blogschau Krings/Open Source
: Blogschau Krings/Open Source In den letzten Tagen haben sich einige Blogs der Rede von Günter Krings angenommen. Zeit für eine kleine Presseschau in Ermangelung an Presse.
CDU-MdB Krings hat wieder einmal seine Ideologie-Maschine bezüglich des Urheberrechtes angeworfen und geißelt die “kurzsichtigen Interessen” der Verbraucher und der Börsenverein bringt das natürlich.
Die Entscheidung, ein eigenes Werk unter eine offene Lizenz zu stellen erfolgt selbstverständlich immer freiwillig – anders als Herr Krings behauptet soll niemand dazu gezwungen werden. Jedoch sind offene Lizenzen, ein wirklich fairer Umgang mit Kulturgütern und Lernmaterialien und unlukrative Pauschalvergütungen der Verwertungsindustrie schon lange ein Dorn im Auge. Und so unterstellt er fadenscheinig den Kritikern der aktuell anstehenden Urheberrechtsnovelle Eigentums- und Freiheitsfeindlichkeit.
Jessas.
Und wieder mal spricht ein Politiker offen über etwas, von dem er anscheinend keine Ahnung hat. Diesmal ist es der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings, der für eine Verschärfung des Urheberrechts plädiert. Ist an sich vielleicht gar keine schlechte Idee (in bestimmten Bereichen), doch was er während seiner Rede alles durcheinander wirft ist doch geradezu haarsträubend.
Problematisch indes ist in meinen Augen, daß die Krings’sche Stellungnahme grundsätzlich fixiert zu sein scheint auf den Aspekt “Open-Source = Vertretung von Verbraucher-Interessen = kostenlose Inhalte für eine Selbstbedienungs-Generation”.
Auf meine Email habe ich von Günter Krings eine Antwort bekommen, die ich leider im Moment noch nicht veröffentlichen kann, da ich ihn nicht gebeten haben, mir das Recht zur Veröffentlichung einzuräumen. *Sigh*. Whatever. Hole ich nach.
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: WISO: Haushalte Profile und der Datenschutz
: WISO: Haushalte Profile und der Datenschutz Kommt heute wohl bei WISO im ZDF und ist jetzt schon im Netz: Der Datenschutz hat offenbar Grenzen.
Datensammler erstellen über Haushalte Profile nach dem Grobraster „Arm“ oder „Reich“ und verkaufen die an Unternehmen. ZDF-WISO stellt fest: Mit dem Datenschutz ist es da offenbar nicht weit her.
[via Handakte WebLAWg]
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: Thilo ist nicht alleine zu Haus
: Thilo ist nicht alleine zu Haus Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, wurde vom Innenminister von Schleswig Holstein gerügt. Vorangegangen war eine Kritik am geplanten Polizeigesetz, welches eine Überwachung der Bürger ohne konkreten Anfangsverdacht ermöglichen soll. Nachdem der Innenminister eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Thilo allein zu Haus“ veröffentlicht hatte, konterte jetzt das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz mit dem folgenden Bild:

Das Bild gibt es hier in gross.
Irgendwie hatten wir das schonmal mit der Kritik von Innenministern an störenden Datenschützern…
[via Isotopp]
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: Kaiserslautern überwacht
: Kaiserslautern überwacht Die Stadt Kaiserslautern bereitet sich gerade auf ihre Funktion als WM-Stadt vor. Dafür werden jetzt noch 200 weitere Überwachungskameras installiert, wie Heise berichtet: WM-Stadt Kaiserslautern bereitet sich auf den Überwachungsnotstand vor.
Ob sie die Kameras nach der WM wieder abbauen?
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: Heute ist Webmontag in Berlin
: Heute ist Webmontag in Berlin Nochmal als kleine Erinnerung: Heute findet ab 19h der erste Webmontag in Berlin bei uns im newthinking store in der Tucholskystr. 48 statt.
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: Informationsfreiheit einmal praktisch
: Informationsfreiheit einmal praktisch Der Bundestag gibt sich freundlich. Auf der Startseite wird auf das neue deutsche Informationsfreiheitsgesetz verwiesen und auf den Aktenplan im deutschen Bundestag. Die URL zeigt derzeit noch nach „http://www.bundestag.de/htdocs/parlament/verwalt/aktenplan.pdf“, was jedoch Unfug ist. Richtig ist http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/aktenplan.pdf
Jörg Tauss (SPD-MdB) rief auf dem 22C3 dazu auf, die Grenzen des IFG auszuloten. Happy Hacking!
Lieber Bundestag. Ich liebe Dich, denn du hast den „Geheimschutz“ an Position 23 gestellt.
23 Geheimschutz
230 Allgemeine Geheimschutzangelegenheiten
2300 6200 Allgemeine Angelegenheiten der Staatssicherheit
2301 6201 Einzelfälle der Staatssicherheit
2302 6202 Spionage- und Sabotageabwehr Spionageabwehr
2303 6204 Verfassungswidrige Parteien und Organisationen
2304 6207 Datenschutz im Bereich der Sicherheitsbehörden
2305 Geheimschutzvorschriften der NATO/CAZ/CTS
2306 6224 Geheimschutzvorschriften des Deutschen Bundestages -
: Trips in die neue Wirklichkeit: PC und LSD
: Trips in die neue Wirklichkeit: PC und LSD Eben im HR2-Radio und jetzt als Podcast: Trips in die neue Wirklichkeit: PC und LSD
Das menschliche Bewußtsein ist auch nicht mehr was es mal war: alles vernetzt sich, wird virtuell und grenzenlos erweitert.
Es geht um die Schnittstellen zwischen LSD und Cyberculture. Sehr interessant.
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: Freibier und Freisinn
: Freibier und Freisinn Auf Börsenblatt.net findet sich ein PDF-Dokument mit der Rede eines CDU-MdB:
Bundestagsabgeordneter Günter Krings (CDU) hat sich gestern auf der Jahrestagung der AG Publikumsverlage gegen die Freibiermentalität im Umgang mit geistigem Eigentum ausgesprochen.
Krings geht dort in einigen Punkten auf das ein, was er unter Open Source versteht. Auf einigen Thesenpunkten wird aus dem Mittelalter ein Urheberrecht hergeleitet, das Konzept von Open Source in eine Art Gegensatz dazu gestellt und dann die Verstärkung des Bewußtseins für Geistiges Eigentum gefordert. Grob gefasst, Krings macht das etwas ausführlicher und eleganter.
Es macht meist auch wenig Sinn, ein belletristisches Buch zu „verbessern“. Es kann allenfalls den Anstoß für eigene, geistige Schöpfungen Dritter bilden – von der Rezension bis hin zum eigenen Roman als Antwort auf das Gelesene. Und diese stehen in jedem Falle als eigenständige Werke neben dem ursprünglichen.
Man beachte die Beschränkung auf die Belletristik. Doch auch hier gibt es ein gewisses Problem, denn die Freiheit, einen Text ändern zu dürften muss ja nicht zwingend mit dem Anspruch verbunden sein, ihn verbessern zu wollen. Welcher deutsche Verlag hat selbst genügend Mittel, ein mäßig erfolgreiches Schmökerchen auf Urdu zu übersetzen, wenn es keine pakistanische Kulturförderung gibt, die hier Gelder dafür bereitstellen kann? Auch schon eine einfache CC-nc-Lizenz (Evil yadda yadda) reichte hier bereits aus, daß jemand den Text auf eine hör-mp3-taugliche Form herunterbrechen könnte oder den Text so glätten könnte, daß die kleine 5 jährige Susanne es mag. Nur so eine Idee.
Solange es noch keine Patente auf Handlungen gibt (ich bin zu alt), hat Krings natürlich noch eine Tür offengelassen: Ein neues Buch schreiben. So wird aus Harry Potter dann Tanja Grotter. Und alle sind glücklich, weil sie 5 Monate lang über einen Plagiatsprozess mit ungewissem Ausgang berichten können.
Wenn es an harte Texte geht (Software-Handbücher), so wird die Sache noch ein wenig klarer, denn hier bringt O’Reilly schon seit einigen Jahren vernünftige Bücher unter freien Lizenzen heraus.
Golem.de hat die Rede ein wenig auf die skandalträchtigen Teile gekürzt und flugs daraus ein „Krings: Open-Source-Idee für Bücher ungeeignet“ gemacht.
In Krings Postkasten findet sich seit einigen Stunden folgende Email:
Sehr geehrter Herr Krings,
auf den Seiten des Börsenblattes habe ich heute einen recht
interessanten Text von ihnen gelesen. Ich habe die URL dazu auf die
Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia weitergeleitet und bin
einmal gespannt, wie dort die Reaktionen ausfallen werden.Wikipedia ist ein mehrsprachiges internationales Projekt zur
Erstellung einer Enzyklopädie. Die Texte sind urheberrechtlich
geschützt, von den Autoren jedoch unter eine freie Lizenz, die GNU FDL
gestellt, die den freien Einsatz der Texte auch zu kommerziellen
Zwecken erlaubt.Obwohl das Projekt gerade erst 5 Jahr alt ist (am 15. Januar wird
gefeiert), hat es doch in den letzten Jahren schon einiges auf die
Beine gestellt. Wikipedia gehört derzeit zu den am 20
häufigstbesuchten Webseiten weltweit, will man einmal den Zahlen von
alexa.com glauben. 2 von 1000 Webseitenbesuchen gehen auf Wikipedia.In Berlin hat ein Verlag (Zenodot) gerade die ersten drei Bände einer
Taschenbuchreihe herausgebracht, deren Texte aus der Wikipedia stammen
und die lizenzkonform eingesetzt werden. Wer will, kann die
Taschenbücher für etwa 10 Euro im Buchhandel erwerben. Darüber hinaus
gibt es sie als PDF zum Download auf den Seiten der Wikipedia und bei
www.wikipress.de, wo auch die Arbeiten an weiteren Bänden stattfinden.Directmedia und Zenodot sind damit aber nicht die Ersten. O’Reilly und
andere Verlage pubizieren schon seit einigen Jahren Bücher, die
ebenfalls unter einer freien Lizenz stehen. Der heise-Verlag / dpunkt
haben 2004 einige Werke unter die Creative-Commons-Lizenz gestellt.In Ihrem Text hatte ich zwischenzeitlich den Eindruck, als seien hier
die freie Lizenzierung und die Befürwortung des geistigen Eigentums
ein Widerspruch. Aus meiner Arbeit in der Wikipedia kann ich Ihnen
versichern, daß dies mitnichten der Fall ist.Damit die Texte der Wikipedia frei einsetzbar sind und frei bleiben,
sind auch wir gezwungen, Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken.
Dies fängt dann bei Zeitungen an, die ohne die Befolgung der
Lizenzbedingungen und sogar ohne Quellenangabe lange Passagen
übernehmen, sei es nun die Süddeutsche Zeitung oder Spiegel Online.Ich würde mich freuen, mit Ihnen über das Thema freier Textlizenzen in
einen Austausch treten zu können und Ihnen die Anwendungsmöglichkeiten
freier Textsammlungen zu zeigen.Herzliche Grüße,
Mathias Schindler -
: KEK: Springer darf nicht ProSiebenSat.1 übernehmen
: KEK: Springer darf nicht ProSiebenSat.1 übernehmen Die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich“ (KEK) hat soeben die Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG für nicht genehmigungsfähig erklärt.
Die geplante Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG begründet vorherrschende Meinungsmacht. Sie wird nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt nicht als unbedenklich bestätigt.
Finde ich prima, vielleicht bleibt ja doch noch ein wenig Medienpluralismus bei der „Old Media“ erhalten.
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: LinuxTag 2006: Call for Papers läuft Sonntag aus
: LinuxTag 2006: Call for Papers läuft Sonntag aus Der Call for Papers für den LinuxTag 2006 läuft am kommenden Sonntag, den 15. Januar 2006 aus. Eine lange Liste mit möglichen Beiträgen findet sich auf der Webseite des LinuxTages. Einer der Schwerpunkte wird dieses Jahr Wissensmanagement und Wissensverwaltung sein:
Im Web der Informationen: Die Technologien zur Wissensverwaltung überschlagen sich. Daten werden in Content-Management-Systemen verwaltet, mit Blogs und Wikis sind völlig neue Formen der Informationserzeugung entstanden: Doch welche Werkzeuge sind nötig, damit aus Daten auch Informationen werden und beim Empfänger ankommen?
Hier zählt natürlich auch alles dazu, was im Moment unter „Web 2.0“ zusammen gefasst wird. Wer interessante Projekte oder Themen hat in diesem oder anderen Bereichen hat, ist hiermit eingeladen, ein kurzes Abstract bis zum Sonntag einzuschicken. Ich selbst werde im Webpublishing-Team Beiträge für diesen Bereich auswählen. Mehr Informationen finden sich hier.
Der LinuxTag 2006 wird vom 3. – 6. Mai in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden veranstaltet.
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: Verband Deutscher Musikschaffender?
: Verband Deutscher Musikschaffender? Kennt hier jemand den „Verband Deutscher Musikschaffender“? Bisher ist mir dieser „Verband“ noch nicht aufgefallen. Heute gibt es aber eine dpa-Meldung, die es auch schon in die Futurezone geschafft hat. Dort stellt der VDM-Vorsitzende Klaus Quirini eine „Kein Kopierschutz“-Label vor, welches auf CDs geklebt werden soll. Und kündigt an, dass schon einige freie Künstler das Label einzusetzen gedenken…
Die Idee ist nicht neu, sondern wird schon seit wenigen Jahren vor allem im Indie-Bereich von vielen Labels und Künstlern eingesetzt. Einer der Vorreiter in Deutschland war das Berliner Label K7 mit ihrem “No Copy Protection – Respect the Music”-Label.
Wer aber ist der „Verband Deutscher Musikschaffender“, der von diesem Herrn Quirini geleitet wird, dessen Frau natürlich auch noch als Ansprechpatnerin agiert? Und dann gibt es noch einen Udo Starkens als weiteren Ansprechpartner, der eine Internetagentur betreibt und den Server wohl hostet. Und wie kommen die auf dpa? War da niemand auf deren Webseite und wurde misstrauisch, so wie ich eben? Wundere mich gerade ein wenig…
Sieht zumindest sehr dubios aus, eine Liste von Mitgliedern des Verbandes sucht man vergeblich.
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: Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig
: Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig Heise berichtet, dass das Justizministerium einen Entwurf der Kabinettsvorlage für den „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ verschickt hat: Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform.
Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern“, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese „Bagatellklausel“ erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“.
Am 26. Januar soll es in Berlin eine Anhörung dazu geben, die ich mir anschauen werde, wenn nichts dazwischen kommt.
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: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform
: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gestern eine lange und sehr kritische Pressemitteilung zum Urheberrecht veröffentlicht, welche ich sehr sympathisch finde: „Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“. Hier gibt es ein paar Auszüge:
Der vzbv kritisiert, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, nahezu vollständig aushöhlt. „Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat,“ so von Braunmühl.
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde“. Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung kann zu gefährlichen Konsequenzen für den Nutzer führen. Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies „offensichtlich“ nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt schleierhaft. „Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist“, sagte von Braunmühl. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, müsste dem Nutzer in Zukunft empfohlen werden, deutlich vorsichtiger mit dem Medium Internet umzugehen. „Ob dies mit den Zielen der Bundesregierung vereinbar ist, die Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern und Deutschland zu einem Vorreiter bei der Nutzung des Internet zu machen, darf bezweifelt werden“, so von Braunmühl.
Zu DRM:
Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.
Filesharing und Musikindustrie:
Die Musikindustrie hat es über viele Jahre nicht geschafft, ein attraktives legales Angebot zum Musikdownload im Internet bereitzustellen. Damit hat sie ihre Kunden selbst in die Arme illegaler Tauschbörsen im Internet getrieben. Anschließend ist sie dazu übergegangen, Kunden und solche die es werden könnten, zu verklagen. „Anstatt Kunden weiter zu vergraulen sollte die Musikindustrie endlich dazu übergehen, die legalen Angebote attraktiver zu gestalten“, so von Braunmühl. Es gibt Beispiele von Musikdownload-Diensten, die Nutzerrechte durch DRM sogar noch nach Kauf eines Musikstücks zum Nachteil der Kunden eingeschränkt haben.
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: Berliner Zeitung: Interview mit Peter Schaar
: Berliner Zeitung: Interview mit Peter Schaar Die Berliner Zeitung hat heute ein Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: „Überwachung im Alltag ist jetzt möglich“.
Das Bundesdatenschutzgesetz muss dieser Entwicklung unbedingt angepasst werden. Künftig wird man in diesem Gesetz unterscheiden müssen zwischen zielgerichteter Datensammlung – etwa bei der Ausstellung eines Kfz-Scheins – und der ungezielten Datenerhebung, etwa durch die Funkchips oder das Mobiltelefon. Gerade mit den ungezielt erhobenen Daten muss sehr viel sorgfältiger umgegangen werden als bisher.
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: Die Zeit über den 22c3
: Die Zeit über den 22c3 Eine weitere Review auf den 22. Chaos Communication Congress bietet jetzt die Zeit: Hacken im Polizeistaat.
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: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion
: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion Spiegel-Online berichtet über die aktuelle Diskussion rund um die Verschärfung des Urheberrechtes in Deutschland: Straffrei bei Bagatellfällen? Viele Lobbyisten kommen zu Wort, die weitere Verschärfungen fordern. Und Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion fordert mal wieder alles, was die Unterhaltungsindustrie fordert.
Eine andere Meinung hat BEUC, der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen:
Datenschutz und Verbraucherrechte tauchen in der aktuellen Diskussion kaum auf. Auf der europäischen Ebene versuchen einige Initiativen der pauschalen Kriminalisierung von Konsumenten etwas entgegenzusetzen. „Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen“, sagt Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC). „Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen.“ Gefordert werden unter anderem ein Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht darauf, nicht pauschal kriminalisiert zu werden.