Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig

Heise berichtet, dass das Justizministerium einen Entwurf der Kabinettsvorlage für den „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ verschickt hat: Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform.

Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern“, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese „Bagatellklausel“ erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“.

Am 26. Januar soll es in Berlin eine Anhörung dazu geben, die ich mir anschauen werde, wenn nichts dazwischen kommt.

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2 Ergänzungen

  1. Vielleicht sollte man auf Vergewaltigung umsteigen, dann muss man nicht ganz so lange ins Gefängnis…

    Nee, jetzt mal ehrlich: Ist schon echt beklemmend, was „da oben“ so alles entschieden wird. Das ist an Verbraucherfeindlichkeit fast nicht mehr zu überbieten. Mag sein, dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material nicht ok ist (Die MI versucht einem ja immer noch glaubhaft zu machen, dass ihre ach so hohen Verluste daher kommen), aber drei Jahre bei nicht-kommerziellem Filesharing? Soviel zum Thema Verhältnismässigkeit. Fehlt nur noch, dass die MI/FI mit dubiosen Mitteln (siehe Logistep) irgendwelche IP-Adressen loggt und damit versucht, an Kundendaten heranzukommen. Der DoS der deutschen Justiz ist vorprogrammiert. Da man privates Filesharing sowieso weder kontrollieren noch verhindern kann und man mit Klagen gegen Privatleute die Justiz nur sinnlos von der Arbeit abhält, kann man das ganze auch legalisieren, zumindest im privaten Rahmen. Vielleicht geht ja die MI/FI dann dazu über, ihr Geld mit guten Produkten anstatt mit Klagen zu verdienen, wie jede andere Branche auch.

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