Deutschland
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: Am Montag ist wieder Webmontag in Berlin
: Am Montag ist wieder Webmontag in Berlin Der nächste Webmontag in Berlin findet am kommenden Montag wieder bei uns im newthinking store statt.
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: Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss billigt Antrag der großen Koalition
: Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss billigt Antrag der großen Koalition Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich heute in einer nicht-öffentlichen Sitzung (Tagesordnung) für den Antrag der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung (PDF) ausgesprochen. Dieser äußerst umstrittene Antrag geht über die Richtlinien-Vorgabe hinaus, obwohl er eine „Speicherung nach Augenmaß“ vorsehen will:
2. a) es werden […] keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt; dies gilt insbesondere für die […] Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten;
Die EU-Richtlinie (PDF) sieht allerdings nur einen Zugriff bei schweren Straftaten vor. Mit der Formulierung „erheblicher Straftaten“ wird dieser Bereich ausgedehnt. Eine viel heftigere Ausdehnung der Richtlinie findet mit dem Bezug zu „mittels TK begangener“ Straftaten statt: Von diesen ist in der Richtlinie nicht dir Rede, sie werden leidglich in den Erwägungsgründen genannt. Die Beschränkung auf „erhebliche“ bzw. „schwere“ Straftaten ist mit der „oder“-Formulierung hinfällig; Der Antrag der Großen Koalition greift also auch bei leichten Straften, wenn sie per Telekommunikation begangen wurden.
Die vermeintliche Beschränkung auf „erhebliche“ Straftaten wird damit ausgehebelt – Zugriff auf auf Vorrat gespeicherte Daten ist damit auch bei leichten Delikten, wie z.B. Filesharing, möglich. Nach Meinung der Justizministerin Zypries ist Filesharing in Maßen ein Bagatelldelikt – und damit in ihren Augen straffrei.
Ein großes Chaos wird entstehen, sollte diese „oder“-Formulierung im Antrag bestehen bleiben.
Die Alternativ-Anträge der Grünen (PDF) und FDP (PDF) forderten eine Rückbesinnung auf den Beschluss des Bundestag vor einem Jahr, der ein pauschales „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung vorsah. Dieser kam durch eine Empfehlung ebendesselben Rechtsausschusses zustande:Der Deutsche Bundestag erinnert an seine bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Ausdruck gekommene Ablehnung einer Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten und fordert die Bundesregierung auf, dies zur Grundlage ihrer Verhandlungen auf EU-Ebene zu machen.
Siehe dazu auch die Berichterstattung von Stefan Krempl auf heise.de: Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.
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: LinuxTag 2006: Über 80 Bewerber beim Call for Projects
: LinuxTag 2006: Über 80 Bewerber beim Call for Projects Der LinuxTag ist als das bedeutendste Ereignis rund um Freie und Open-Source-Software zurecht die europäische Messe mit der größten Gewichtung. Auch dieses Jahr wieder, wo er vom 3. bis 6. Mai in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden abgehalten wird.
Eben wurde nun die erste Etappe des Bewerbungsverfahrens, dem Call for Projects beendet: Bis zum 3. Februar konnten Interessierte ihre Projekte einreichen, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit dem Thema Freie Software auseinandersetzen. Rund eine Woche nach Abschluss der ersten Runde zieht das Projekt-Komitee des LinuxTag eine überaus positive Bilanz: „Unsere Absicht, mit dem offiziellen Bewerbungsprocedere ein transparentes Verfahren zu schaffen, ist sehr gut aufgenommen worden“, berichtet Community-Beauftragter Wolfgang Drotschmann von LinuxTag e. V.
„Von den über 80 Projekten, die sich beworben haben, entspricht der Großteil den Anforderungen. Der LinuxTag 2006 wird in dieser Beziehung alle vorherigen Veranstaltungen übertreffen und seiner Bedeutung als Europas größtes Event erneut gerecht werden. Und wer sich jetzt noch bewerben möchte, hat immer noch gute Chancen – Projekte können sich auch nach Abschluss der ersten Runde weiterhin vorstellen“, so Drotschmann.
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: VZBV: Wo bleibt Seehofer?
: VZBV: Wo bleibt Seehofer? Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich mit einer neuen Pressemitteilung wieder zur Urheberrechtsreform geäussert. In dieser wird der Verbraucherminister Seehofer von vzbv-Chefin Edda Müller aufgefordert, seine Aufgaben auch im Urheberrecht wahrzunehmen: „Es gilt als selbstverständlich, dass der Kulturstaatsminister im Streit über das Urheberrecht die Interessen der Film- und Musikbranche vertritt – aber wo bleibt in dieser Diskussion der Minister, der für die Interessen der Nutzer verantwortlich ist?“
Kulturstaatsminister Neumann hatte sich bei seinem Antritt sofort bei der Verwerterlobby beliebt gemacht und die Bagatellklausel im aktuellen Urheberrechtsentwurf kritisiert. Diese Bagatellklausel soll verhindern, dass die Staatsanwaltschaften durch eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ überlastet werden, weil ohne eine Bagatellklausel für das private Kopieren von Musik bis zu drei Jahre Gefängnis verhängt werden können. Edda Müller findet hierfür auch treffende Worte: „Mit solchen Maßnahmen wird die von der Politik immer wieder propagierte Wissensgesellschaft behindert.“
Digital Rights Management wird zu Recht als Innovationsbremse bezeichnet:
„Digital Rights Management trifft ausschließlich harmlose Privatnutzer – gewerbliche Raubkopierer wissen genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen,“ so Edda Müller. Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob Seehofer sich auch für andere Themen als VDK, Rente und Agrarwirtschaft interessiert und seiner Aufgabe nachkommt, als Minister die Interessen der Verbraucher in der Urheberrechtsdebatte zu vertreten.
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: Danke liebe Bundesregierung
: Danke liebe Bundesregierung Aus: Internet-Regulierung: Darf’s ein bisschen weniger sein?
Die Internet Community darf Regulierungsabsichten der Regierung durchaus kritisch hinterfragen und „auch ein bißchen verhindern.“ Das sagte zum Auftakt des Domainpulse, des bereits traditionellen Treffens der drei deutschsprachigen Domainregistries – Switch, Nic.At und Denic – die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Dagmar Wöhrl.
Danke für die Erlaubnis und Grosszügigkeit.…
Die Regierung darf ihre Regulierungsabsichten und verabschiedeten Gesetze auch gerne im Hinblick auf den Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten im digitalen Raum kritisch hinterfragen und gerne öfters auf die Internet Community hören. Fangen wir doch mal mit der Vorratsdatenspeicherung an.
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: Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung
: Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung Aus „Heute im Bundestag“: Regierung solle Kompromiss über Vorratsdatenspeicherung zustimmen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sei aber zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.
Kann mir vielleicht mal einer der mitlesenden Juristen erklären, was genau „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ bedeutet? Bedeutet das jetzt eine Ausweitung auf Filesharing und wieso ist das nicht auf „schwere Straftaten“ begrenzt, wie nach dem „Kompromiss“ von der grossen Koalition im Europaparlament kommuniziert?
Weiter heisst es:
Die Regierung müsse weiterhin zeitnah einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme vorlegen. Union und SPD begründen ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die Bedürfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung sei unbestritten.
Das klingt jetzt so, als ob das Bundesverfassungsgericht sich wiederholt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wovon ich bisher nichts mitbekommen habe. Auch finde ich die letzte Formulierung etwas merkwürdig, denn ich halte die Bedeutung der Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung nicht als unbestritten. Wenn die Bundesregierung dies so sieht, kann sie sicherlich auch eine wissenschaftlich fundierte und unabhängig erstellte Studie finanzieren, die das bestätigen kann, oder?
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: Wettbewerb: OpenOffice verschönern
: Wettbewerb: OpenOffice verschönern Zeichner aufgepasst: Noch bis zum 3. März ruft die OpenOffice.org-Gemeinschaft zum Wettbewerb auf, für die kommende Version des beliebten Office-Pakets neue, nützliche wie fantasievolle Vorlagen zu erstellen: Seien es Grafik-Gallerien, Clip-Art oder hilfreiche Makros, alles ist erwünscht. Die siegreiche Vorlage wird natürlich in der nächsten Version der Distribution PrOOo-Box enthalten sein.
Entsprechend den Vorgaben von OpenOffice.org müssen die Entwürfe im OpenDocument-Format eingesendet werden und unter der GNU LGPL lizenziert sein. Ein Formular zur Lizenzierung findet sich auf der Seite von OpenOffice.org.
Die beste Vorlage wird mit der kompletten Office-Bibliothek des Galileo-Verlags prämiert, unter allen Einsendern werden weitere Bücher des Software-Verlags verlost. Die Bekanntgabe der Gewinner findet schließlich am 11. März am OpenOffice.org-Stand auf der CeBIT statt.
Als weitere Neuerung steht ab sofort eine überarbeitete Version 2.0.1–1 der PrOOo-Box auf deutsch zum Download bereit. Die Zusammenstellung des OpenOffice.org-Pakets als Alternative zum Windows Office-Paket ist neben Linux auch für die Betriebssysteme Windows und OSX erhältlich. Neben vielen Erweiterungen und Verbesserungen enthält sie natürlich auch neue Vorlagen und Schriften.
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: iRights: „Piratenjäger“ unter Verdacht
: iRights: „Piratenjäger“ unter Verdacht Dieser Artikel steht unter der Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany und wurde von iRights.info übernommen.
„Piratenjäger“ unter Verdacht
Die GVU, die sich selbst gern als „kleines Bundeskriminalamt (BKA) für Urheberrechtsverletzungen“ bezeichnet, soll bei der illegalen Verbreitung von Filmen und Software geholfen und damit Urheberrechtsverletzungen begangen oder zumindest begünstigt haben.
Nach Recherchen von Heise-Online, onlinekosten.de und dem Computermagazin c’t soll die GVU Informanten aus der Raubkopier-Szene bezahlt, illegale Server finanziert und dafür gesorgt haben, dass Raubkopien den Weg ins Netz finden.
Die GVU wird von den Rechteinhabern der Unterhaltungsindustrie finanziert, um Verletzungen von Urheberrechten zu ermitteln und die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu unterstützen. Auch Geld der öffentlichen Hand fließt in den Betrieb der „privaten Ermittlungsbehörde“. So soll die Filmförderungsanstalt nach Angaben von Heise-Online im vergangenen Jahr 600.000 Euro an die GVU gezahlt haben.
Schon vor zwei Wochen wurde nun bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ellwangen am 24. Januar eine groß angelegte, bundesweite Razzia durchgeführt hat. Hierbei wurden an mehr als 200 Orten in Deutschland Räume von Personen durchsucht, die im Verdacht stehen, zur internationalen Raubkopier-Szene zu gehören. Bei den im Vorfeld der Aktion durchgeführten Ermittlungen half – wie in vielen anderen Fällen auch – die GVU. Wie der Heise-Verlag und onlinekosten.de berichten, wurden an diesem Tag allerdings auch die Räume der GVU durchsucht und Akten beschlagnahmt.
Anscheinend besteht der Verdacht, dass die GVU rechtliche Grenzen überschritten hat, um an Informationen zu kommen. Im aktuellen Heft der c’t wurden Indizien veröffentlicht (unter anderem E‑Mails, Kontoauszüge und Logfiles), die den Verdacht nahe legen, dass die „Piratenjäger“ Informanten aus der Raubkopier-Szene finanziell unterstützt haben, damit diese illegale Server betreiben konnten. Damit nicht genug: Die Informanten sollen sogar mit aktuellen Filmen und Musik versorgt worden sein, die dann über deren so genannte Release-Server rechtswidrig zum Download angeboten wurden.
Recherchen von c’t und onlinekosten.de bei Unternehmen der Entertainment-Branche haben ergeben, dass für derlei Handlungen jedenfalls zum Teil keine Zustimmung der Rechteinhaber vorgelegen hat. So schlossen etwa die Filmverleiher Tobis Film und Pandora Film kategorisch aus, der GVU oder sonst jemanden erlaubt zu haben, ihre Filme im Internet zu vertreiben.
Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, hätte sich die GVU (oder besser: deren Mitarbeiter) Urheberrechtsverletzungen zuschulden kommen lassen oder zumindest Beihilfe dazu geleistet und sich damit strafbar gemacht. Eine Stellungnahme der GVU liegt bisher nicht vor. Auch die mittlerweile zuständige Staatsanwaltschaft wollte nicht angeben, ob die GVU dort als Zeuge oder Beschuldigter geführt wird.
Montag, 06.02.06, Till Kreutzer
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: Gemeinsame Erklärung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“
: Gemeinsame Erklärung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“ Diese Pressemitteilung wurde heute von einem zivilgesellschaftlichen Netzwerk aus Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen samt Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.
Widerstand gegen geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation – Gemeinsame Erklärung von Datenschützern, Journalisten und Verbraucherzentrale: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“
Berlin, 07.02.2006 – In einer gemeinsamen Erklärung vom Dienstag sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete „Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten“ aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.
Zehn Verbände, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Chaos Computer Club (CCC), bezeichnen die geplante Datenspeicherung als „inakzeptabel“. „Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich überprüft werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. „Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung drohe zunehmend zu einem Grundsatz der informationellen Fremdbestimmung zu werden.
Die zehn Verbände fordern die Mitglieder des Bundestags auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die EG-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen präsentieren einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung der Richtlinie. So soll die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschränkt werden. Die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen soll aufgehoben werden. Weitere Punkte sind:
* Die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis Anfang 2009.
* Eine Vorratsdatenspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten.
* Die Zulässigkeit des Zugriffs auf die Kommunikationsdaten nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht.
* Den Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten nur in Ausnahmefällen zuzulassen.Die Erklärung im Wortlaut:
Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung von Informationen über die Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) ohne Einwilligung der Betroffenen ist inakzeptabel. Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung.
Wir fordern, Vorratsspeicherungspflichten von den deutschen und europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüfen zu lassen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das „Quick-freeze“-Verfahren).
Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir:
1. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis Anfang 2009 – ist auszuschöpfen.
2. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
3. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.
4. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu entschädigen.
5. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und die Kommunizierenden („Verkehrsdaten“, „Bestandsdaten“) hat den gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation.
6. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
7. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung erforderlich ist.
8. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen Ausnahmefällen zuzulassen.
9. Zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen.
10. Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu veröffentlichen.07.02.2006
* Chaos Computer Club
* Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
* Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
* Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
* Grüne Jugend Bundesverband
* Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM)
* no abuse in internet e.V. (naiin)
* STOP1984
* Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)
* Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
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: Creative Commons Lizenzen sind kostenlos
: Creative Commons Lizenzen sind kostenlos Da es gerade wieder passierte. Eine Frage bezüglich der Creative Commons Lizenzen bekomme ich in letzter Zeit ständig zu hören: Wie teuer ist denn die Benutzung der Lizenzen?
Die Nutzung der Creative Commons Lizenzen ist kostenfrei. Kostet echt nichts! Ist das unserem deutschen Kulturraum geschuldet, dass viele nicht daran glauben, dass juristische Lizenztexte kostenfrei zu nutzen sind? Verwundert mich jedesmal.
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: Neues Rootkit für DVDs
: Neues Rootkit für DVDs Die koreanische Firma Settec liefert den Kopiersschutz Alpha-DVD, welcher erstmals auf der DVD „Mr. & Mrs. Smith“ eingesetzt wird. Heise berichtet über Unregelmässigkeiten, welche an das Sony Rootkit erinnern. Der Anwender muss nach dem Einlegen der DVD in einen Computer einer EULA zustimmen, danach wird der Kopierschutz auf dem Rechner installiert. Natürlich läuft hier nicht alles mit rechten Dingen ab und viele Anwender berichten über fehlerhafte Computer nach dem Installieren. Es gibt zwar einen Uninstaller, aber was bringt der schon, wenn man sich die Original DVD gekauft hat? Ausserdem ist es gar nicht so einfach, den Uninstaller zu benutzen, laut Heise behindert Settac „den Zugang jedoch nach Kräften“.
Der Kopierschutz ist übrigens, abgesehen von den Schadroutinen, welche die ehrlichen Käufer nur behindern, eher wertlos:
Die Alpha-DVD-EULA behauptet zwar, „Der auf dieser DVD enthaltene Film ist auf dem Computer nicht ohne weiteres abspielbar.“ Dies trifft allerdings nicht zu. Schaltet der Anwender die Autostart-Funktion des Laufwerks ab oder drückt nach Einlegen des Mediums die Umschalt-Taste, bleibt die DRM-Anwendung still und die DVD lässt sich ganz normal wiedergeben. Eine andere Möglichkeit zur Wiedergabe besteht darin, den EULA-Dialog zu ignorieren und einen DVD-Software-Player parallel zu starten.
Gängige Kopiersoftware soll die DVD auch problemlos kopieren. Was bleibt ist das Gefühl, dass man jetzt wohl auch nicht mehr ohne Hintergedanken an DRM-Schadsoftware so einfach Original DVDs kaufen kann. Vom Kauf der „Mr. & Mrs. Smith“-DVD ist aber jetzt schon abzuraten. Abgesehen davon ist der Film auch nicht besonders gut.
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: Du darfst.…
: Du darfst.… Die Arbeitsgruppe Piraterie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat eine Aufklärungs-CD zum Urheberrecht veröffentlicht:

Du darfst auf mich […] auch fremde Werke brennen […], wenn es nicht kopiergeschützt ist […und…] Du nicht vorhast mich danach zu verschenken, […] oder mich gegen eine andere CD zu tauschen […]
Ein lustige und lesenswerte Story dazu findet sich bei Quendor. Und hier gibt es das Bild nochmal in grösserer Auflösung.
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: .Berlin
: .Berlin Die Netzeitung hat Dirk Krischenowski von dotBerlin zu den Plänen der Firma befragt: «.berlin» – Eine Domain für die Hauptstadt. Ich kenne die Pläne seit einiger Zeit, habe mir aber noch keine abschliessende Meinung dazu bilden können.
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: Bundesregierung will Datensätze aller BürgerInnen verkaufen?
: Bundesregierung will Datensätze aller BürgerInnen verkaufen? Die Bundesregierung möchte Unternehmen der Wirtschaft die Datensätze der neuen Personalausweise verkaufen. 40 bis 50 Cents pro Datensatz (Name, Adresse und Geburtsdatum) sind im Gespräch, wie die Analysten von Kuppinger Cole + Partner (KCP) laut de.internet.com aus dem Innenministerium erfahren haben. Der Zugriff findet natürlich digital statt. So sollen die hohen Kosten für den Personalausweis (Einführung 2008), der auch Fingerabdrücke und das Gesichtsbild als weitere biometrische Merkmale enthalten wird, gedeckt werden. Für den neuen, digitalen Reisepass hat sich der Preis mit 59 Euro mehr als verdoppelt, um die Kosten aufzufangen. Eine ähnliche Preissteigerung ist auch für den Personalausweis zu erwarten.
Es mag als fortschrittlich erscheinen, dass die Regierung die Vermarktungsmöglichkeiten der Neuen Medien erkennt – aber die persönlichen Daten und damit die Privatsphäre aller BürgerInnen als Wirtschaftsgut aufzugreifen und ohne ihre Einwilligung zu verkaufen ist pervers. Ich fordere 10% der Einnahmen durch den Verkauf meiner persönlichen Daten!
Klarstellung: Nach der KCP-Quelle (welche im Übrigen nicht für englischsprachige Browser auf der KPC-Startseite auftaucht) scheint bei dem Vorhaben keine zentrale Datenbank vorgesehen zu sein, aus der sich berechtigte Unternehmen bedienen könnten. Die Daten sollen direkt vom Ausweis mit Einwilligung per PIN-Eingabe seines/ihrer InhaberIn ausgelesen werden. „Dass allerdings der monopolartige Handel staatlicher Organe mit den Identitätsdaten seiner Bürger eine Reihe kniffeliger verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Fragen aufwirft, ist offensichtlich“ bemerkt auch KCP.
Denn: Was legitimiert, dass der Staat pro Identitäts-Überprüfung einen bestimmten Betrag verlangt, obwohl der Akt selbst nur ein paar Rechenzyklen kostet? Als Gebühr soll dieser Betrag die Kosten für den neuen Ausweis wieder einspielen. Nach wievielen Überprüfungen ist das der Fall? Fallen dann die 45ct pro Überprüfung weg? Oder wirds wieder teurer, weil eine neue Ausweisgeneration ansteht? Welche Kosten fallen für nicht auf Profit orientierte Gruppen an, die etwa Unterschriften online sammeln oder Zeitschriften verkaufen und dabei die Identitäten ihrer PartnerInnen überprüfen wollen?
Update: War wohl eher eine Ente, siehe Telepolis.
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: Brenner Studie 2006
: Brenner Studie 2006 Die Filmförderungsanstalt hat mal wieder eine Brenner-Studie veröffentlicht. Die Studie hat für die Filmindustrie das Ziel, eine Grundlage zu schaffen, „um gemeinsam mit der Politik und der Branche weiter gezielte Gegenmaßnahmen zu formulieren“. Während die Pressemeldung „Bedrohung durch digitalen Diebstahl nimmt weiter zu“ titelt, meldet die Tagesschau: „Raubkopieren wird zum Breitensport“.
Ein paar Highlights: Die Hälfte der Bevölkerung besitzt mittlerweile einen CD-Brenner. Der typische Kopierer soll männlich und zwischen 20–29 Jahre alt sein. Erfreulich ist, dass die Generation 50plus den Anschluss ans digitale Zeitalter zu finden scheint. (Die Verfasser der Studie werden dies anders sehen) Die Download-Aktivitäten dieser Zielgruppe hat um 180 % zugenommen. Mit dieser Steigerung haben die älteren Mitbürger sogar noch die 10–19 jährigen überholt. Panik ist also angesagt, die Menschen interessieren sich für digitale Kultur, nutzen exzessiv Informationstechnologien und der Untergang des Abendlandes steht bevor.
Explizit betont die Studie:
Auf die Frage: „legales oder illegales Brennen?“, kann die aktuelle Brennerstudie keine eindeutige Antwort geben. Die technischen Möglichkeiten, Inhalte legal zu brennen, haben sich seit 2004 deutlich verändert und die bestehende Gesetzeslage lässt sich nicht in jedem Fall mit verlässlicher Sicherheit auf die erhobenen Daten anwenden.
Die technischen Möglichkeiten, Inhalte legal zu brennen haben sich seit 2004 deutlich verändert. Gesetzesänderungen im Urheberrecht haben die private Kopie bei Umgehung eines Kopierschutzes rechtlich untersagt. Zu einer Veränderung des Verbraucher-Verhaltens hat dies offensichtlich nicht geführt. Jetzt wird die Filmindustrie diese Studie dazu verwenden, bei Politikern und Medien Stimmung für eine Kriminalisierung der Verbraucher zu machen. Und sie werden vermutlich Erfolg haben. Diese Studie zeigt aber, dass neue Wege gesucht werden müssen, Lösungen ohne eine Kriminalisierung zu finden und gleichzeitig Wege, Kreative in einer veränderten und digitalen Welt für ihre Arbeit zu kompensieren. Man schaue sich nur mal die Zahlen an, eine Massenkriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten kann ja nicht das Interesse der Regierung sein. Und eine Lösung ist sie schon gar nicht.
Eine weitere Erkenntnis der Studie:
Die Bekanntheit der Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ konnte innerhalb eines Jahres gegenüber Juli 2004 von 18 auf 31 Prozent deutlich gesteigert werden. In der Kernzielgruppe 20 bis 29 Jahre liegt der Wert sogar bei 64 Prozent. Den höchsten Erinnerungswert der Kampagne haben die Werbespots im Kino, im Fernsehen und auf DVD / VHS. Bei allen Kampagnenkennern ist das Unrechtsbewusstsein deutlich stärker ausgeprägt.
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: Fraunhofer Studie zu Freier Software
: Fraunhofer Studie zu Freier Software Das Stuttgarter Fraunhofer-Institut hat in seiner Studie „Open Source Software: Einsatzpotenziale und Wirtschaftlichkeit“ die Anwendung von OSS eingehend geprüft. Im Praxistest wurde Freie Software mit proprietären Anwendungen verglichen und die Vorzüge und Nachteile eingehend herausgearbeitet, um deutschen Unternehmen bei der Entscheidung für eine Migration handfeste Argumente in die Hand zu geben. Am Beispiel eines großen Unternehmens wurde die alltägliche Arbeit mit OSS untersucht. Das Fraunhofer-Institut arbeitete folgende Vorteile von Freier Software heraus: Neben der besseren Anpassbarkeit, der Wiederverwendbarkeit des Codes, einer höheren Sicherheit und Produktqualität und dem Vorteil der Anbieter-Unabhängigkeit werden auch die wegfallenden Lizenzkosten in Feld geführt. OSS kann von jedem Fachkundigen für individuelle Bedürfnisse verändert und beliebig angepasst werden. Die sonst langwierige Entwicklungszeit eines Programms ist bei Freier Software erheblich beschleunigt, da auf bereits bestehende offene Komponenten eines Programms zurückgegriffen werden darf. Da es bei Freier Software aufgrund ihrer Sonderstellung auf dem Markt keine festen Veröffentlichungstermine gibt, besteht weniger die Gefahr, sie überstürzt im Rohzustand auszuliefern, nur um hinterher Verbesserungen nachzuliefern. Freie Software bindet den Nutzer nicht an einen bestimmten Hersteller, wie es bei proprietärer Software der Fall ist und verhindert damit die Monopolstellung eines Anbieters auf dem Markt. Sicherheitslücken und Probleme werden bei Freie Software in der Regel schneller und effizienter behoben, da der Quellcode für jeden einsehbar und verbesserbar ist. Ein weitere Vorteil davon ist der konsequente Gebrauch von offenen Standards, die den uneingeschränkten Austausch von Dateien in verschiedenen Formaten gewährleisten.
Das Fraunhofer-Institut lässt aber genau so wenig die Nachteile von Freier Software außer Acht: Es werden der mangelnde Support durch Hersteller oder Entwickler bemängelt, sowie der höhere Aufwand, der bislang noch mit der Schulung der Anwender verbunden ist. Die Support-Situation verändert sich aber rasant. Immer mehr Firmen bieten individuellen Support an. Nach wie vor besteht natürlich wie bei proprietärer Software auch keine Garantie, dass das Produkt immer weiter entwickelt wird. Ebenso wenig haben die Anbieter von proprietärer Software vor wenig Interesse an einem Zusammenspiel mit Freien Programmen, deshalb sind die Anwender leider immer noch in einigen Fällen wie bei den Dateiformaten des Microsoft Office-Pakets auf proprietäre Software angewiesen. Die Schlussfolgerung der Studie lautet unter anderem: „Insgesamt sind die Vorteile von Open Source Software als deutlich bedeutsamer zu betrachten, als die Nachteile. Open Source Software sollte daher durchaus als ein strategischer Faktor in der IT Landschaft verstanden werden.“
Die Studie des Fraunhofer-Instituts ist online als pdf-Datei verfügbar, kann aber ebenso als Printerzeugnis (1) mit 184 Seiten für 50 Euro beim Institut angefordert werden. Dem Institut ist die Anwendung von Freier Software ein Anliegen, so wird auch unter der Projektbezeichnung „Strategy Garden“ an anderer Stelle eine strategische Planung für kleine und mittlere Unternehmen vorgezeichnet.
Allerdings frage ich mich nach einem überfliegen der Studie, wieso immer noch der falsche Vergleich „kommerzielle vs. freie Softwareprodukte“ gewählt wurde. Freie Software ist nicht unkommerziell, sondern kann genauso kommerziell sein wie proprietäre Software. Und proprietäre Software kann auch komplett unkommerziell sein (z.B. Freeware).
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: Wie kam der Begriff „Geistiges Eigentum“ in die deutsche Politik?
: Wie kam der Begriff „Geistiges Eigentum“ in die deutsche Politik? Die Neue Musikzeitung hat ein Interview mit dem ehemaligen GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile, was ein paar interessante Punkte aufweist, wie beispielsweise:
Geißler: Als Sie noch kräftig in die Tasten des politischen Klavieres griffen, gelang es Ihnen, den Begriff „Geistiges Eigentum“ in einen Gesetzestext, sogar an prominenter Stelle, einzubringen.
Kreile: Ja, dies ist mir gelungen. Allerdings, wie es immer in der Politik ist, gelingt einem so etwas nicht allein. Hier braucht man Mitstreiter, und der damalige Mitstreiter Ludwig Stiegler auf Seiten der SPD – ich war ja auf der Seite der CSU – begriff, dass das Wort „Urheberrecht“ allein noch nicht jenen Impuls bringt, der die Menschen aufmerken lässt. Kann man es aber mit dem schönen Begriff des Eigentums und zwar mit dem des geistigen Eigentums verbinden und wird dieser dann als Rechtsbegriff in einem Gesetz lebendig, dann ändert sich die Wahrnehmung. So trägt die Urheberrechtsnovelle von 1985 jenen wunderbaren Untertitel, dass dies ein Gesetz zur Förderung des geistigen Eigentums ist. Dies ist ein Begriff, der Bewusstsein schafft.
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: SpOn über den BT-Netzpolitik-Unterausschuss (und Markus)
: SpOn über den BT-Netzpolitik-Unterausschuss (und Markus) http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,druck-398062,00.html
Markus Beckedahl kritisiert den Einfluss von Lobbyisten auch auf die kleineren Parteien wie die FDP: „Es kommt nur sehr spärlich die Erinnerung an liberale Inhalte durch. Beim Thema Urheberrecht hat die Partei überhaupt nicht verstanden, dass es hier auch um Bürger- und Verbraucherrechte geht.“
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: Berlin:Net-Lag Party ist heute
: Berlin:Net-Lag Party ist heute Wer in Berlin ist undheute Abend noch nichts vor hat, sollte die Net-Lag Party im RAW-Tempel nicht verpassen. Es wird nur freie elektronische Musik von Netlabels gespielt.
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: Landesanstalt für Medien NRW empfiehlt Pornoseiten-Filter
: Landesanstalt für Medien NRW empfiehlt Pornoseiten-Filter Schon seit einigen Tagen online zu haben, das neue Material zum Umgang mit dem bösen Internet, von der Landesanstalt für Medien in NRW. Auch über Klicksafe hat netzpolitik.org schon berichtet. Herausgekommen in der Zusammenarbeit mit Klicksafe ist nun eine 45seitige Broschüre (PDF, 1,6MB), die auch mit Empfehlungen und Schwarzmalerei glänzt:
Allerdings sollten Sie den Abenteuertrieb und die Neugier von Kindern und Jugendlichen nicht unterschätzen. Viele legen es darauf an, Sexseiten zu finden. Und das wird den Jugendlichen leicht gemacht: „SafeSearch“ lässt sich bei Google auf der Einstellungsseite abschalten. Auch in der deutschen Version von Yahoo kann der Jugendschutzfilter abgeschaltet werden.
Auf Seite 37 findet sich der passende Screenshot, um den „Pornofilter“ umzuschalten. Davon abgesehen, dass es natürlich auch als eine prima Anleitung gelesen werden kann, werden der eigentlichen Zielgruppe der besorgten Eltern auch diese Ratschläge an die Hand gegeben:
Wenn Sie Ihr Kind nach einer gewissen Zeit jedoch auch alleine ins Netz lassen möchten, sollten Sie je nach Alter einen zusätzlichen Filter installieren.
Das ergibt dann eine „grüne Wiese“-Funktion, wo Kinder unbesorgt spielen können; alles Üble wird ausgezäunt. Naja.. das technische Mittel der Filterung ist eher heikel und sehr von politischen Vorgaben geprägt, was nicht besprochen wird. Ebenfalls mit öffentlichen Mitteln geförderte Projekte wie die Jux² Live-CD werden gar nicht erwähnt, auch wenn sich Dialer- und Virenprobleme damit fast komplett umgehen lassen könnten. Es gibt genau eine Erwähnung von Linux und zum Einrichten von Nutzerkonten mit eingeschränkten Rechten. Davon abgesehen wird (mangelnde) Technik-Kompetenz auf Furcht und übermäßige Vorsicht reduziert.
Immerhin finden sich auch Hinweise auf (immer angebrachte) aktive Medienerziehung, die zum kompetenten Umgang mit neuen Medien verhelfen soll. Aber statt 12 goldener Regeln zur Verwendung von Suchmaschinen klingt es insgesamt mehr nach Schwarzmalerei und behandelt thematisch ein schlimmes, kommerzgetriebenes, unsicheres Internet und die Hilflosigkeit der Eltern. Medienkompetenz fehlt jedenfalls allerorten, nicht nur bei arglosen Kindern.