Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung

Aus „Heute im Bundestag“: Regierung solle Kompromiss über Vorratsdatenspeicherung zustimmen.

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sei aber zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

Kann mir vielleicht mal einer der mitlesenden Juristen erklären, was genau „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ bedeutet? Bedeutet das jetzt eine Ausweitung auf Filesharing und wieso ist das nicht auf „schwere Straftaten“ begrenzt, wie nach dem „Kompromiss“ von der grossen Koalition im Europaparlament kommuniziert?

Weiter heisst es:

Die Regierung müsse weiterhin zeitnah einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme vorlegen. Union und SPD begründen ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die Bedürfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung sei unbestritten.

Das klingt jetzt so, als ob das Bundesverfassungsgericht sich wiederholt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wovon ich bisher nichts mitbekommen habe. Auch finde ich die letzte Formulierung etwas merkwürdig, denn ich halte die Bedeutung der Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung nicht als unbestritten. Wenn die Bundesregierung dies so sieht, kann sie sicherlich auch eine wissenschaftlich fundierte und unabhängig erstellte Studie finanzieren, die das bestätigen kann, oder?

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16 Ergänzungen

  1. Schönste Wortverdreherei.
    Hat sich der Bundestag selbst nicht _gegen_ die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen ?

    Und was kann ich jetzt dagegen tun ?
    Meinen Abgeordneten anrufen, oder lieber gleich zum Bundesverfassungsgericht ?

  2. Das CopyRight auf mein Ich ist doch wohl ein Menschenrecht. Selbst Soldaten müssen nur Namen/Dienstgrad angeben. Wenn die Repierungsparanoiker sich bald mit der Industrie zusammenrauft und die Welt von rtid-Chips nur so rumfunkt, ist doch ziviler Ur(un)gehorsam doch Pflicht. Es kann doch nicht sein, dass mein Pers mit der Ikeakasse über meinen Gesundheitszustand plaudert.
    Also ich morfe meine Passbilder seit ich von Gesichtserkennung gehört habe und wenn das so weitergeht, werd ich mir nen Störsender anschaffen. Pech dann nur für die Handytelefonierer wenn ich mich nur als schwarzes Datenloch schützen kann, aber … Copyright geht vor.

  3. Falsches Bild ueber die EU-Kommission in der Schweiz:

    “ Die Europäische Kommission wacht über die Einhaltung der EU-Verträge und der *Grundrechte* in Europa.

    (http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/591409.html)

    Da wurde wirklich der Bock zum Gaertner erklaert …

    Nicht nur Jammern – Handeln:

    Bundestags-Petition gegen die VDS unterschreiben!

    http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_signatures.asp?PetitionID=60

    Peter Schlegel / opensky.cc

  4. “mittels Telekommunikation begangener Straftaten”

    Vielleicht ist damit das Erdrosseln mit der Telefonschnur gemeint?
    Natürlich müßten dann nur diejenigen überwacht werden, die noch ein Telefon mit Schnur haben, die anderen werden aber vorsorglich gleich mitüberwacht, haben aber nicht zu befürchten, sofern sie nichts zu verbergen haben.

    Merkwürdig ist aber auch die Formulierung „erheblicher oder…Straftaten“. Also können dann auch – wie zu erwarten – Pipifaxvergehen wie Ordnungswidrigkeiten mittels der Totalüberwachung verfolgt werden? Darf ich zukünftig am Telefon im vertraulichen Gespräch nicht mehr sagen, Herr XY ist ein inkompetentes, fettes, korruptes Schwein, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden?

  5. Eine andre Welt ist möglich. Die Zeit für die nächste Revolution rückt näher, wir müssen uns organisieren.

  6. Die SPD/CDU-Forderung erinnert mich an einen Spruch von Konrad Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?!“ Im Jahr 2005 stimmen sie gegen die Vorratsdatenspeicherung, im Jahr 2006 dafür. Und wenn das Bundesverfassungsgericht irgendwann feststellt, dass die VDS gegen das Grundgesetz verstößt, wird es heißen: „Wir waren ja schon immer dagegen.“

  7. wenn ich eure seite besuche, bekomme ich ein cookie von
    del.icio.us

    dieses cookies sind bis 2036-06-02 „valid“

    bei spiegel online werden die cookies von google kritisiert und bei euch bekomme ich die gleich lang lebenden cookies!

    Zitat http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,400196,00.html
    „Die Beziehung zwischen Google und den Datenschützern war nie allzu innig: Extrem langlebige Cookies, durchforstete Elektropost bei „Google Mail“ und automatisch übertragene Informationen zum Surfverhalten bei „Google Desktop“

    doch die bei spiegel online sind nicht besser, dort bekommt man cookies die bis 2009 haten…

    lg

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    bei spiegel online werden die cookies von google kritisiert und bei euch bekomme ich die gleich lang lebenden cookies!

    Zitat
    http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,400196,00.html

    „Die Beziehung zwischen Google und den Datenschützern war nie allzu innig: Extrem langlebige Cookies, durchforstete Elektropost bei „Google Mail“ und automatisch übertragene Informationen zum Surfverhalten bei „Google Desktop“

    doch die bei spiegel online sind nicht besser, dort bekommt man cookies die bis 2009 haten…

    lg

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