Aus „Heute im Bundestag“: Regierung solle Kompromiss über Vorratsdatenspeicherung zustimmen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sei aber zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.
Kann mir vielleicht mal einer der mitlesenden Juristen erklären, was genau „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ bedeutet? Bedeutet das jetzt eine Ausweitung auf Filesharing und wieso ist das nicht auf „schwere Straftaten“ begrenzt, wie nach dem „Kompromiss“ von der grossen Koalition im Europaparlament kommuniziert?
Weiter heisst es:
Die Regierung müsse weiterhin zeitnah einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme vorlegen. Union und SPD begründen ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die Bedürfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung sei unbestritten.
Das klingt jetzt so, als ob das Bundesverfassungsgericht sich wiederholt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wovon ich bisher nichts mitbekommen habe. Auch finde ich die letzte Formulierung etwas merkwürdig, denn ich halte die Bedeutung der Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung nicht als unbestritten. Wenn die Bundesregierung dies so sieht, kann sie sicherlich auch eine wissenschaftlich fundierte und unabhängig erstellte Studie finanzieren, die das bestätigen kann, oder?