Deutschland
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: Heute auf 3Sat: Im Netz – Angekommen im Überwachungsstaat?
: Heute auf 3Sat: Im Netz – Angekommen im Überwachungsstaat? Heute Abend läuft um 21Uhr auf 3Sat die Diskussion „Im Netz – Angekommen im Überwachungsstaat?“
Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus spielen Ordnung und Sicherheit eine immer größere Rolle. Zum Schutze ihrer Bürger sammeln Behörden gigantische Mengen an Daten. Was damit passiert, entzieht sich heute bereits dem Zugriff demokratischer Kontrolle. Auch im privatwirtschaftlichen Bereich, etwa bei den Volks- und Raiffeisenbanken, sind seit April vergangenen Jahres nach der Einschränkung des Bankgeheimnisses, Millionen von Konto-Zugriffen durch Ämter verzeichnet worden.
Die Gäste der Sendung sind:
Claudia Eckert, Informatikerin, TU Darmstadt
Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Pär Ström, Experte für Datenschutz[via]
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: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss
: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss In diesem Artikel wollen wir heute mal das ganze Geschehen rund um den aktuellen Kabinettsbeschluss zum 2. Korb zusammentragen. Wenn Ihr noch Quellen findet, die wir noch nicht berücksichtigt haben, schreibt diese bitte mit Link in die Kommentare.
Das Bundesjustizministerium hat jetzt eine Pressemitteilung veröffentlicht: Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts. Souverän hat man vermieden, auf die fehlende Bagatellklausel in dieser Mitteilung hinzuweisen. Das Thema kommt einfach nicht vor, stattdessen liest sich die Meldung fast wie eine Meldung zum 1. Korb von vor drei Jahren: „Privatkopie ist ja erlaubt, aber…“
Der Kabinettsbeschluss ist nun auch online als PDF verfügbar.
Medien – Coverage:
Die Süddeutsche berichtete heute morgen schon in ihrer Online-Ausgabe mit Bezug auf dpa über den Beschluss: Zypries will auch Privatkopierer bestrafen. Den Lesern wird folgende Frage gestellt: Sollte man Freunden auch weiterhin CDs brennen dürfen? Macht dort mit! (Das Voting gibt es jetzt auch als Einzelseite)
Auch von heute Morgen ist ein Artikel bei der Tagesschau: Manche Privatkopien künftig strafbar?
Auch von heute Morgen stammt der Artikel „Bundesregierung will bis zu drei Jahre Haft für illegale Filesharer“ auf Heise:
Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der Kabinettsentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts allgemein vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet als Straftat zu behandeln. Es drohen für Rechtsbrecher, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen bis zu drei Jahren. Zypries hatte zunächst auch in der leicht überarbeiteten Vorlage für einen Kabinettsbeschluss Anfang Januar noch die Klausel beibehalten wollen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Passage sollte nach einer überraschenden Erweiterung im vergangenen Jahr auch für die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“, also etwa die viel zitierten Schulhöfe, gelten. Dieses Überbleibsel aus der rot-grünen Regierungszeit fiel nun insbesondere heftigen Protesten aus der CDU zum Opfer. Dort heißt es zur Begründung, dass man ja auch nicht den Diebstahl eines Pfennigartikels im Supermarkt straffrei stelle und das geistige Eigentum genauso zu schützen sei wie physische Güter.
Giga.de hat einen Artikel, mit vielen Flüchtigkeitsfehlern und sonst stimmt eigentlich die Hälfte auch nicht so ganz: Kommt die totale Kriminalisierung der Raubkopie? (Urheberrecht ungleich Copyright und es gibt schon einen Abgesang auf die Privatkopie, welche keinen Kopierschutz umgeht. Diese bleibt natürlich erhalten)
Die PC-Welt ist ganz kreativ und druckt mit dem Titel „Novelle des Urheberrechts – Das kommt auf uns zu!“ die komplette Pressemitteilung des Justizministeriums ab. Das ist Journalismus.
Mathias Spielkamp war für Golem bei der Pressekonferenz: Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen.
Weiterhin verboten wird es bleiben, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn das zu dem Zweck geschieht, eine Privatkopie von einem Werk herzustellen. Das BMJ ist der Ansicht, dass das die EU-Richtlinie dies zwingend vorschreibt und es kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Auf Fälle angesprochen, in denen auf einer CD zwar angegeben ist, dass sie mit einem Kopierschutz ausgerüstet ist, dieser aber nicht wirksam wird, weil etwa ein Windows-Kopierschutz auf einem Apple-Computer nichts bewirkt, sagte Zypries: „Eine solche CD gilt nicht als kopiergeschützt.“ Sie gehe aber davon aus, dass in „99,9 Prozent der Fälle“, in denen auf einer CD angegeben ist, dass sie einen Kopierschutz enthält, dieser auch funktioniert.
Wisst Ihr eigentlich, was das bedeutet? Wer Windows einsetzt, um einen Kopierschutz zu knacken, hat ein Problem. Die meisten Windows-Kopierschutztechnologien laufen nicht unter Linux. Mit anderen Worten, wer Linux einsetzt, hat weniger Probleme und mehr Freiheiten (Letzteres ja sowieso).
Jetzt gibt es auch einen Artikel von Stefan Krempl auf Heise zur Pressekonferenz: Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel.
Dass die Klausel in der Praxis nach wie vor zu zahlreichen Verwirrungen führen kann, demonstrierte die Justizministerin gleich mit. So tat sie sich schwer mit der Erklärung, ob etwa das technisch mögliche Kopieren einer laut Verpackung mit einem Kopierschutz versehenen Audio-CD auf einem Mac oder unter Linux verboten sei. Nach langem Hin und Her beschloss sie salomonisch: „Wir müssen davon ausgehen, dass das, was draufsteht, auch drin ist. Aber wenn das nicht funktioniert, sind wir uns einig, dass es nicht bestraft wird.“ Wobei mit „es“ die „Umgehung“ des nicht wirklich wirksamen Kopierschutzes gemeint sein sollte.
Für 12:40h war eigentlich eine dpa-Berichterstattung angekündigt, diese lässt aber noch auf sich warten. Erschienen ist nichts. Um 16h soll es wohl eine Zusammenfassung über dpa geben. Eine sehr kleine Zusammenfassung mit vier Sätzen ging jetzt über dpa.
n‑tv weiss alles besser und berichtet tatsächlich, dass die Bagatellklausel „nicht aus dem Gesetzentwurf“ gestrichen wurde: Zypries lässt Gnade walten – Private Raubkopien erlaubt (Abgesehen davon ist die Überschrift einfach nur falsch und schwachsinnig).
Ein vorab veröffentlichter Artikel des „Handelsblatt“, in dem es unter Berufung auf Koalitionskreise hieß, alle Schwarzkopien würden prinzipiell unter Strafe gestellt, erweist sich damit als falsch. Die so genannte Bagatellklausel wurde nicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Ziel des Gesetzes ist nach Worten von Bundesjustizministerin Zypries der bessere Schutz der Rechte von Sängern, Filmemachern oder Autoren.
Nach nur sechs Stunden hat wohl auch n‑tv eingesehen, dass die oben zitierte Meldung eine Fehlinformation war und den Artikel korrigiert.
Auch die Tagesschau hat jetzt ihren Artikel aktualisiert und sympathisiert mit dem n‑tv – Spin: Privatkopien bleiben weiter erlaubt (Können die denn alle nicht Quellen lesen?).
Ein Bericht des „Handelblattes“ über eine Streichung der so genannten Bagatellklausel aus dem Entwurf erwies sich damit als falsch. Die Klausel regelt, dass Kopien für den privaten Gebrauch und für „mit dem Täter persönlich verbundene Personen“ legal sind, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Vor allem bei der Filmindustrie – aber auch in der Union – war die Klausel umstritten. Durch sie würde ein „rechtsfreier Raum“ geschaffen, so die Kritik.
Ok, alle guten Dinge sind 3 bei der Tagesschau. Die nicht-Streichung der Bagatellklausel wurde mittlerweile durch die Streichung ersetzt. Jetzt heisst es:
Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde eine so genannte Bagatellklausel, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang – bis zu etwa zehn Kopien – straffrei bleiben sollten. Damit sollte unter anderem eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ vermieden werden. Die Unterhaltungsbranche aber auch die Union hatten sich heftig gegen die Klausel gewehrt. Durch sie würde ein „rechtsfreier Raum“ geschaffen, so die Kritik.
Jetzt gibt es eine Meldung von Reuters: Regierung will private Musik-Kopien weiter erlauben
Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin die seit Monaten diskutierte Novelle des Urheberrechts auf den Weg. Justziministerin Brigitte Zypries bezeichnete es als echten Erfolg für Verbraucher, dass sie Familienmitgliedern oder Freunden weiterhin Kopien brennen dürften. Verboten sei jedoch, dazu einen Kopierschutz zu umgehen.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Super Verhandlungserfolg von der Brigitte für die Verbraucher, dass man manchmal noch Kopien erstellen darf – natürlich nur, wenn kein DRM, Rootkit oder Kopierschutz dabei ist. Danke. Lustig ist auch folgendes:
Zypries bezifferte die Zahl der erlaubten Privatkopien auf bis zu zehn.
Bisher ging man von in der Rechtsdebatte von „bis zu sieben Privatkopien“ aus. Weiss jemand, wie und wieso Frau Zypries gerade die Zahl „10“ in die Debatte geworfen hat?
Die Zeit hat in ihrer Online-Ausgabe nun auch einen Artikel zur Thematik, indem ich zitiert werde: Keine Gnade für Internet-Sünder.
Das Internet hat die Welt verändert – auch die Welt der Autoren, Musiker und Filmemacher. Die Popularität privater Tauschbörsen ist bis heute ungebrochen. Daran haben weder Gesetzentwürfe noch Kampagnen der Film- und Musikindustrie gegen das unerwünschte Kopieren digitaler Inhalte im Internet etwas geändert. Doch nun wird der Gesetzgeber erneut aktiv: der Entwurf zur zweiten Novelle des Urheberrechtsgesetzes lässt kaum Spielraum für Toleranzen. Während die Wirtschaftsunternehmen sich über das Entgegenkommen aus dem Bundesjustizministerium freuen, kommt Kritik von Nutzerinitiativen und Journalistenverbänden.
Spiegel-Online berichtet jetzt auch recht ausführlich: Kabinett kriminalisiert Kopierer
In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren („zivilrechtlicher Auskunftsanspruch“). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.
Die Diskussion um dieses Thema stieß vor Wochen der Musikverband IFPI an, der einen „Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern“ eingefordert hatte, um sich kostengünstiger als auf dem juristischen Weg „gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen widersprach umgehend, doch im Justizministerium wogen offenkundig die Argumente der Industrie schwerer.
Es ist zwar wichtig, auf die Gefahr und Willkür durch ein Auskunftsrecht hinzuweisen, aber weder ist der Vorschlag vor Wochen von der IFPI in die Diskussion gestossen worden, noch gibt es einen passenden Paragraphen im 2. Korb. Das Auskunftsrecht wird kommen, allerdings in der gerade parallel verhandelten „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“, welche ungleich der 2. Korb ist. Die Diskussion um ein solches Auskunftsrecht dauert schon Jahre an. Richtig ist, dass die IFPI zusammen mit der Filmlobby und CDU/CSU/FDP dieses fordern. Abgesehen davon ist der Artikel von Frank Patalong aber sympathisch geschrieben und lesenswert.
Sympathisch ist auch der Beitrag aus der Berliner Zeitung („Kopien von geschützten CDs bleiben strafbar – Verbraucherschützer warnen vor Kriminalisierung“), weil hier der Abbau von Verbraucherrechten einen ziemlichen grossen Anteil am Text hat:
„Die Novelle ist ein völlig falsches Signal. Sie kriminalisiert Verbraucher und verunsichert Internetnutzer“, sagte Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale Verbraucherverband der Berliner Zeitung.[…]
Es könne nicht angehen, dass „jedermann jetzt Sorge haben muss, dass die Polizei vor der Tür steht und den Computer beschlagnahmt, weil der 16-jährige Sohn ein paar Dateien oder drei Songs aus dem Netz heruntergeladen hat“, sagte von Braunmühl. Internetnutzer, immerhin 60 Prozent der Deutschen, „laden tagtäglich Dateien und Links herunter, bei denen überhaupt nicht erkennbar ist, wer der eigentliche Urheber ist.“ Sie müssten nun Angst haben, sich strafbar zu machen. „Das widerspricht auch der Forderung der Regierung nach einer Wissensgesellschaft“, sagte von Braunmühl.
Die lustigste Überschrift bietet bisher die Süddeutsche Zeitung in einem Kommentar von Heribert Prantl: Mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.
Geistiges Eigentum verbreitet und vervielfältigt sich mittels moderner Speichermedien blitzschnell und weltweit – und der Urheber hat dann oft das Nachsehen. Das Urheberrecht ist dafür da, dem geistigen Eigentümer zu seinem Recht zu verhelfen. Das neue Urheberrecht, soeben im Bundeskabinett vorgestellt, leistet das nicht – im Gegenteil. Es wird den Schutz des geistigen Eigentums noch verschlechtern: Das neue Recht sorgt sich weniger um die Urheber als um diejenigen, die deren geistiges Eigentum vermarkten. Es achtet vor allem die Interessen der Verwertungs- und Geräte-Industrie; aus dem Urheberrecht wird ein gewerbliches Schutzrecht.
Einen guten Artikel hat Christian Rath in der Taz geschrieben: Tauschen verboten.
Bisher gibt es in Deutschland kaum Strafverfolgung gegen Tauschbörsen-Nutzer. Das könnte sich aber schnell ändern, wenn ein zweiter parallel verfolgter Entwurf zum Gesetz wird. Die Bundesregierung plant nämlich, der Musik- und Filmindustrie erstmals Auskunftsansprüche gegen Internet-Provider zu geben. Diese müssen dann sagen, wer in größerem Stil illegale Tauschbörsen nutzt. Die Industrie kann dann Schadenersatz von den so Entlarvten verlangen. Sie kann aber auch Strafanzeige gegen konkrete Personen erheben, was eine verschärfte Strafverfolgung möglich macht. Auf Urheberrechtsverletzungen stehen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.
Dennoch spricht die Ministerin nach wie vor von einem fairen Ausgleich zwischen Industrie und Nutzern.
Passend dazu gibt es auch eine Kopierschutz-Karrikatur in der TAZ.
Am Tag danach gibt es bei Golem, Spiegel und Heise jeweils einen „Remix-Artikel“ mit Kommentaren zum Kabinettsbeschluss. Für Leser dieses Blogs ist dort nichts neues zu finden:
Heise: Urheberrechtsreform: Zustimmung bei der Industrie, Proteste bei Verbrauchervertretern
Golem: Neues Urheberrecht: Verhaftungswelle auf Schulhöfen?
Spiegel: Was ist erlaubt? Was ist verboten? (Hier gibt es als zusätzlichen Mehrwert noch eine Tabelle, was man denn nun genau machen darf, und was nicht)
Jetzt gibts auche inen Überblick bei der Netzwelt: Urheberrecht: Stimmen zur gefallenen Bagatellklausel.
Heise hat erneut einen Debatten-Überblick veröffentlicht: Regierungsentwurf zur Urheberrechtsnovelle heftig umstritten.
Der neu aufkochende Kampf um die Zukunft des Urheberrechts macht deutlich, dass politische und gesellschaftliche Gruppierungen nach wie vor entgegengesetzte Vorstellungen von der künftigen Wissensgesellschaft und ihren ökonomischen Modellen haben; sie versuchen zudem, ihre Positionen immer heftiger zu verteidigen. Geht es der einen Seite um die Anerkennung einer neuen kollaborativen Form der Produktion von Ideen und Werken über das Web mithilfe einer Vielzahl an „sozialen“ Softwareapplikationen, steht für die andere Seite die Übertragung traditioneller Kreations- und Verwertungsmodelle auf das Internet im Vordergrund.
Katrin Rönicke hat für die Online-Ausgabe des Jugendmagazins Neon einen Artikel geschrieben und mich im Vorfeld befragt: Urheberrechthaberei.
Und auch in einem Artikel der Netzeitung aus dem Ressort Wirtschaft komme ich vor: Kein «fairer Ausgleich» beim Urheberrecht.
Währenddessen hat sich Jörg Tauss von der SPD zu Wort gemeldet und kündigt Widerstand der SPD-Fraktion an: SPD-Medienexperte fordert Nachbesserungen bei der Urheberrechtsnovelle. Mal schauen, was daraus wird und ob Tauss wieder zum Papiertiger wird, wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Dort war er auch dagegen, hat aber im Bundestag dafür gestimmt.
Die Tagesschau hat Till Kreutzer befragt: „Selbst Frau Zypries kann das nicht beantworten“.
tagesschau.de: Mit den eingesetzten Kopierverfahren bewegen sich einige Plattenfirmen selbst am Rande der Legalität. Ein Beispiel ist das „Sony-Rootkit“, das auf einem Computer potenziell schädlichem Code installiert. Müsste die Politik da nicht im Sinne des Verbraucherschutzes auch eingreifen?
Kreutzer: Das müsste sie meiner Meinung nach unbedingt. Im einfachen Fall, dass die CD auf meinem Rechner wegen eines Kopierschutzes nicht funktioniert, greift das Gewährleistungsrecht und ich kann die CD zurückgeben. Spezielle Schutzrechte gegen den Einsatz solcher fragwürdiger Schutzvorrichtungen gibt es aber nicht. Und es ist sehr schwer, da Verbraucherschutzrechte herzuleiten. Da müsste was getan werden. Und das umso mehr, als die Umgehungsregelung im Urheberrecht keine Rücksicht darauf nimmt, ob der fragwürdige Kopierschutz Schaden anrichtet. Ich mache mich möglicherweise einer rechtswidrigen Umgehung schuldig, wenn ich einen solchen Schutz versuche auszuhebeln, weil er auf meinem Rechner Funktionsstörungen hervorruft.
Peter Glaser hat einen Kommentar im Technology Review-Blog verfasst: Das Zentralkommitee der KPDRM.
Bisher bedeutete Besitz, dass man das volle Verfügungsrecht über sein Eigentum hatte. Bücher, Musik, Filme, Spiele oder Software, die den geplanten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrestriktionen unterliegen, kann man praktisch nur noch mieten oder in verkapselten Formen erwerben. Bei der Neubewertung des Urheberrechts scheint es im Kern darum zu gehen, das Privateigentum abzuschaffen. Eigentlich paradox, der Kommunismus ist an diesem Versuch gescheitert. Nun soll die Idee also mit den Mitteln des digitalen Kapitalismus umgesetzt werden. Ob die Völker diesmal die Signale hören, auch wenn sie keinen Freischaltcode kaufen können?
Brigitte Zypries hat Spiegel-Online ein Interview gegeben: „Wir machen aus Kindern keine Kriminellen“.
SPIEGEL ONLINE: Das französische Parlament versucht, einheitliche DRM-Standards herbeizuführen, so dass alle Verbraucher alle digitalen Waren auf allen Geräten nutzen können. Warum gibt es das nicht in Deutschland?
Zypries: Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, wenn er selbst regelte, welcher MP3-Player welche Formate vertragen muss. Dies sollten wir dem Markt überlassen. Die Verbraucher werden DRM-geschützte Inhalte, die sie nicht auf den gewünschten Geräten abspielen können, auch nicht kaufen. Problematisch wird das erst dann, wenn jemand eine marktbeherrschende Stellung hat und den Wettbewerb behindert.
Hallo? Das Vertrauen in den Markt möchte ich haben. Man kann aber auch sagen, dass Frau Zypries sich nicht wirklich für die Rechte der Verbraucher einsetzen möchte.
Politische Kommentierung:
Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das „Geistige Eigentum“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, droht mit weiteren Änderungen und spricht (fast schon zynisch) von einem gerechten Interessenausgleich:
Der Gesetzentwurf bildet eine gute Arbeitsgrundlage für das nun anstehende parlamentarische Verfahren. Weitere Änderungen zur Stärkung der Rechte der Urheber müssen noch diskutiert werden. Insgesamt strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern an und beabsichtigt durch eine Anhörung im Bundestag mit den Beteiligten nach entsprechenden Lösungen zu suchen.
Jerzy Montag und Grietje Bettin von der Grünen Fraktion erklären schon in der Überschrift ihrer Pressemitteilung: „Kabinettsküche hat Urheberrecht endgültig verkocht – Entwurf wird digitaler Informationsgesellschaft nicht gerecht“
Weiter heisst es dort:
Bundesjustizministerin Zypries hat ihr erklärtes Ziel verfehlt: Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft keinen fairen Ausgleich zwischen dem Interesse an freiem Informationszugang und dem Schutz des geistigen Eigentums. Der Vorschlag ist geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Urheber und Verbraucher werden hingegen unangemessen benachteiligt.
Zu Lasten der Urheber gehen die neuen Regelungen zu Verträgen über unbekannte Nutzungsarten und zum Vergütungssystem. Die Verbraucher suchen vergebens eine durchsetzungsstarke Privatkopie. Denn wo Kopierschutz verwendet wird, läuft ihr Recht, private Kopien vom Original zu machen, leer. Zu guter Letzt ist die Ministerin auch noch bei der Bagatellklausel eingeknickt. Statt die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf Strukturen organisierter Kriminalität zu konzentrieren, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft jedem Fall unerlaubten Kopierens nachgehen.
Ausnahmsweise äussert sich für die FDP-Fraktion mal nicht Herr Otto, sondern Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Vor ihr hatte ich mal grossen Respekt, als sie während der Verhandlungen zum grossen Lauschangriff in den 90ern als Justizministerin zurückgetreten ist. Von einer Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorientierten Politik ist die FDP im Urheberrecht mittlerweile meilenweit entfernt:
Die Bundesregierung hat in ihrem heute vorgestellten Entwurf für den Zweiten Korb auf die umstrittene „Bagatellklausel“, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang grundsätzlich straffrei bleiben sollten, verzichtet. Das ist eine gute Nachricht für die Schöpfer und die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke. Zugleich ist es eine herbe Niederlage für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bis zum Schluss hartnäckig an dieser verfehlten Bestimmung festhalten wollte. Die Bagatellklausel hätte ein völlig falsches rechtspolitisches Signal gesetzt. Bei der Beratung des FDP-Antrages zur Modernisierung des Urheberrechts im Januar war aber bereits deutlich geworden, dass der Bundestag die Bagatellklausel mehrheitlich ablehnt.
Mit dem Verzicht auf die Bagatellklausel hat die Bundesregierung eine wichtige urheberrechtspolitische Forderung der FDP erfüllt.Bitkom fordert mehr Digital Restriction Management in den weiteren Verhandlungen: Modernisierung des Urheberrechts nur teilweise gelungen.
Katja Husen, Mitglied des grünen Bundesvorstandes, hat jetzt auch eine PM veröffentlicht:
Wir bedauern, dass Bundesjustizministerin Zypries bei der Bagatell-Klausel eingeknickt ist. Damit nimmt sie die Kriminalisierung mehrerer Millionen hauptsächlich junger Menschen in Kauf. Das wird Staatsanwaltschaften und Gerichte überfordern und der Akzeptanz des Rechtssystems schaden. Auch Privatkopien gegen Kopierschutz bleiben verboten. Wer sich eine kopiergeschützte CD kauft, darf nicht mal für sich selbst eine Kopie anfertigen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, erklärte nach der Kabinettssitzung:
„Der heute im Kabinettentwurf verabschiedete Gesetzentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft enthält Regelungen, die dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum und der Wissensgesellschaft sowie den Interessen von Industrie und Verbrauchern Rechnung tragen. Dieser Entwurf stellt eine solide Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren dar. Ich habe ihm insbesondere auch deshalb zugestimmt, weil er die im Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode enthaltene sogenannte Bagatellklausel nicht mehr vorsieht. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass der Schutz des geistigen Eigentums als einem der wichtigsten kulturellen Güter essentiell ist und eine Verletzung nicht bagatellisiert werden darf.“
Der Deutsche Kulturrat freut sich mit Herrn Neumann: Freude über Streichung der Bagatellklausel, große Enttäuschung über Vergütungsabgabe.
Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass die so genannte Bagatellklausel (§ 106 UrhG) nicht aufgenommen wurde. Der Diebstahl des geistigen Eigentums ist damit nach wie vor genauso strafbar wie der Diebstahl materiellen Eigentums. Kulturstaatsminister Neumann hatte sich bereits zu Beginn dieses Jahres gegen die Bagatellklausel ausgesprochen. Der Deutsche Kulturrat dankt dem Kulturstaatsminister für seine klaren Worte in der Sache, die offensichtlich vom Bundesjustizministerium aufgenommen wurden.
Unsere Pressemitteilung vom Netzwerk Neue Medien hatte ich schon vorab in einem eigenen Artikel gepostet: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!
Der Chaos Computer Club hat jetzt auch eine Pressemeldung veröffentlicht: Kabinett verspielt beim Entwurf zum Urheberrecht die Weichenstellung für die Zukunft und kriminalisiert die Schulhöfe.
[…] Auf weitere Probleme mit DRM für die Verbraucher geht der Entwurf ebenfalls nicht ein. Nach Ansicht des CCC fehlt das klare Bekenntnis zu Interoperabilität und Datenschutz. So schreibt der Entwurf – anders als im Nachbarland Frankreich kürzlich beschlossen – nicht vor, dass beim Einsatz von DRM Hersteller auch Schnittstellen bereitstellen müssen, um DRM-behaftete Medien zu sichern. Der Verbraucher muss in Kauf nehmen, dass er seine digitale Musiksammlung mit DRM verliert, wenn sein Abspielgerät kaputt geht. Auch dem Streben der Industrie, DRM zum Ausspähen von Kunden einzusetzen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Informationen aus DRM dürfen nicht benutzt werden, die Art und Weise sowie die Intensität des privaten Werkgenusses aufzuzeichnen oder an eine zentrale Stelle zu übermitteln. Dabei handelt es sich nicht um Gedankenspiele. Ende 2005 brachte die Firma Sony mehrere DRM-behaftete CDs auf den Markt, die auf den Computern von nichtsahnenden Verbrauchern virenähnliche Schadprogramme einnisteten. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für mit DRM versehene Medien ist dringend geboten. In Form und Gestaltung sollte sich diese an den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen orientieren.
Der Chaos Computer Club fordert die verantwortlichen Politiker in den Ausschüssen und in Bundestag und Bundesrat auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Die Folgen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft wären fatal. Verbraucherrechte wie Datenschutz und das Recht auf Privatkopie dürfen nicht hinter Industrieinteressen zurückstehen. Ein in sich widersprüchlicher Gesetzentwurf, der einerseits ein bisschen Privatkopie erlaubt, andererseits jede „Umgehung“ kriminalisiert und den Rechteverwerten einen Blankoscheck in Sachen DRM ausstellt, ist nicht hinnehmbar. Anstatt den Startschuss zu geben zu einer zu erwartenden Überlastung der Gerichte durch die massenhafte Verfolgung meist jugendlicher Filesharer, muss die Politik in erster Linie den Verbraucher vor einer immer hemmungslos werdenden Rechteverwerterlobby schützen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äussert Unverständnis und befürchtet auch die Kriminalisierung von Jugendlichen: Streichung der Bagatellklausel keine Bagatelle.
Ursprünglich war geplant, das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet oder das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken in geringer Stückzahl straffrei zu stellen. Mit der Streichung dieser Vorschrift muss nun jeder Internetnutzer befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu werden. „Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar“, betonte Edda Müller. Da die Strafverfolgungsbehörden mit der Flut von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben und dadurch die Verfolgung anderer Fälle leidet, haben Staatsanwälte in den vergangenen Monaten gefordert, Ermittlungen erst ab einer erheblichen Anzahl von illegalen Downloads oder Kopien einzuleiten.
Der vzbv kritisierte auch die Pläne der Bundesregierung, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Internet Providern einzuräumen. „Wir befürchten, dass in Folge dieses Auskunftsanspruchs auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt“, so Edda Müller. Besonders bedenklich ist dies im Zusammenhang mit Berichten, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer damit in die Falle zu locken. Die bisherige Praxis, dass nur der Staatsanwalt im Verdachtsfall die Personalien von Internetnutzern ermitteln darf, ist nach Ansicht des vzbv völlig ausreichend.
Über den Kabinettsbeschluss ist auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sehr verärgert. Der Titel der PM sagt schon alles: Deutschland droht über das Urheberrecht ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches Land zu werden – ein wirkliches Desaster für Bildung und Wissenschaft. Und die ist so lesenswert, dass ich sie mal im Volltext poste:
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sieht einen eklatanten Widerspruch zwischen der am 22. März 2006 durch die Bundesregierung verabschiedeten zweiten Urheberrechtsanpassung („Zweiter Korb“) und dem in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziel eines „bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“. In der Reaktion des BMJ auf den Beschluss wird dies als Akt der „Modernisierung“ gefeiert, durch den das „deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“ gemacht werde. Das sieht das Aktionsbündnis, das zusammen mit den großen Wissenschaftsorganisationen und einigen hundert Fachverbänden Bildung und Wissenschaft in Sachen Urheberrecht vertritt, ganz anders. Nicht „fit“ gemacht wird die Informationsgesellschaft, sondern „krank“, zumindest im internationalen Wettbewerb „stark geschwächt“.
Äußerst befremdlich wirkt, dass in der Mitteilung des BMJ behauptet wird, die Novelle stärke den „Wissenschaftsstandort Deutschland“. Die jetzt zur weiteren parlamentarischen Beratung vorgelegten Regelungen sind wiederholt vom Aktionsbündnis kritisiert worden – ohne Erfolg, z.B. bezüglich des stark eingeschränkten Zugriffs auf elektronische Bestände in Bibliotheken. In Zukunft soll sogar die Lieferung elektronischer urheberrechtsgeschützter Dokumente durch die Bibliotheken ganz untersagt werden (in die DFG und BMBF stark investiert haben), wenn der Markt, ganz gleich zu welchen Preisen, einen solchen Service anbietet. Auch dass die Rechte von Wissenschaftlern als Autoren bei bislang unbekannten Nutzungsarten weiter beschnitten werden, gehört zur „Erfolgsstory“ dieses Urheberrechts, das, so ließ es die Ministerin auf der heutigen Pressekonferenz (bei Phoenix) sehr deutlich erkennen, in erster Linie der Informationsindustrie (BITKOM et al.) und den kommerziellen Interessen der Informationswirtschaft (Elsevier et al.) verpflichtet ist.
Die Interessen von Bildung und Wissenschaft, die doch wohl mit den Interessen der Öffentlichkeit an Modernisierung und Innovation zusammengehen, werden durch die Novelle marginalisiert. Bildung und Wissenschaft werden bezüglich der Nutzung publizierter Materialien in das Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückgeschickt. Auf jeden Fall ist das ein Rückschritt zu den Bedingungen des vor-elektronischen Zeitalters.
Dem Aktionsbündnis ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundesregierung entgegen ihrer politischen Zielsetzung der Förderung von Bildung und Wissenschaft nicht erkennt, dass das jetzt drohende Urheberrecht Entwicklung in Forschung und die Anwendung moderner Lehr- und Lernformen nicht befördert, sondern massiv behindert. Das Aktionsbündnis will sich mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass im weiteren Verlauf der Gesetzgebung deutlich wird, dass die kommerziellen Interessen der Verwertung von intellektuellen Werken mit den Anforderungen von Bildung und Wissenschaft in Übereinstimmung gebracht werden müssen.
Ansonsten droht Deutschland in Folge des rigiden, kommerzielle Interessen einseitig begünstigenden Urheberrechts ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches, zumindest ein bildungs- und wissenschaftsunfreundliches Land zu werden.
Blog-Coverage:
Bildschirmarbeitsplatz: Bundesregierung wünscht mehr Verhaftungen auf dem Schulhof
Die Argumentation vor allem aus Kreisen der Union war, dass eine Bagatellklausel einen „rechtsfreien Raum“ schaffen würde. Die jetzige Regelung schafft hingegen einen kulturfreien Raum. Das Mixtape, seit Generationen Ausdruck von Jugendkultur („ich hab dir mal ein paar Songs aufgenommen…“), steht rechtlich damit auf einer Stufe mit den Brennerfabriken. […]
Mit der Abschaffung der Bagatellklausel trennt sich die Große Koalition von einem jahrhundertealten europäischen Verständnis von Kultur — erinnert sei an die sakrale Kulturtechnik des Raubkopierens in den Klöstern. Seinerzeit beschäftigten sich Mönche mit dem „Brennen“ von heiligen Warez, sogenannten Bibeln, auf Papier. Kultur in diesem Sinne war immer das Weitergeben von existierendem Wissen und wurde nach der Brechung des kirchlichen Einflusses später auch Grundlage der Aufklärung.
Dramaking: Novelle des Urheberrechts
Ich kann gar nicht genug Kopfschütteln… Selbst Medienprofis und Politiker, die sich mit dem Thema “Novelle des Urheberrechts” befasst haben, haben völlig den Faden verloren. Wie soll da der normale Konsument noch durchsteigen, was noch erlaubt ist und was nicht?
Antifreeze: Kauft keine CDs mehr!!!
Jetzt am virtuellen Stammtisch zum Totalboykott aller Tonträgerunternehmen aufzurufen, sorgt zwar – die Kommentare zeigen es – für Applaus, sinnvoll ist es in dieser Form aber nicht. Denn es gibt sehr wohl Tausende von kleinen Plattenfirmen, die keine Kopierschutzmechanismen benutzen, die niemals jemanden verklagen würden, wenn er etwas aus dem Netz läd, die ihre Künstler fair behandeln und die sogar – man glaubt es kaum! – nicht von anzugtragenden BWL-Diplomanten, sondern von Musikfans betrieben werden. Anstatt sich jetzt selbst einen Persilschein für “illegales Raubkopieren” auszustellen, sollte man sich einfach etwas mehr informieren und beim nächsten mal im Plattenladen (und damit meine ich nicht Saturn oder Mediamarkt) sein Geld vielleicht für eine Platte eines kleinen, unabhängigen Labels ausgeben. Da ist ohnehin oft die bessere Musik drauf.
Spreeblick: Korb für die Musikindustrie
Irgendwann im Jahr 2000 ging ich dann auch endlich privat online, nachdem ich im Beruf schon zwei oder drei Jahre mit dem Web zu tun hatte. Natürlich lud ich mit Napster Songs aus dem Web, natürlich lud ich mir von Webseiten illegale Musikstücke. Nicht viele, und die meisten der Bands, denen ich so einen oder zwei Titel stahl, denen kaufte ich nachträglich auch ein oder zwei Alben ab. Beispiele sind die Goo Goo Dolls oder Ocean Color Scene. So verfuhr ich bis vor circa einem halben Jahr, als ich, nach dem Bloggen an sich, die spezialisierten Musikblogs entdeckte, aus denen man sich mit mehr als genug Musik versorgen kann. Da ist jeden Tag ein frischer Sampler drin, wenn man weiß, wo man suchen muss. Dennoch kaufte ich CDs. Die Strokes. Goldfrapp. Franz Ferdinand. Und. Und. Und.
Wißt Ihr was? Diese Zeiten sind vorbei.
Weitere Infos:
Am 26. Januar fand eine interne Anhörung der Bundesregierung zum 2. Korb mit vielen Lobbyisten statt. Wir waren dabei, streamten die Veranstaltung live ins Internet (War das eigentlich eine Premiere in der Bundespolitik?) und bloggten ausführlich: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
Passend zur Popkomm haben wir uns die tollen neuen Geschäftsmodelle der Musikindustrie angeschaut. Beim Testen fanden wir heraus, dass die Online-Shops aus Verbrauchersicht noch schlechter sind als wir zu Beginn vermuteten: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz.
Hartmut Spiesecke, der Sprecher des deutschen Phonoverbandes (Allgemein bekannt als „die Musikindustrie“) ist der Meinung, dass Kopierschutz-technologien keine Probleme bereiten. Er wünscht sich daher Mails von Verbrauchern: Kampagne: Schreibt dem Phonoverband bei Kopierschutzproblemen.
Weitere Infos findet man bei Privatkopie.net und dem Verbraucherportal iRights.info.
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: NNM-PM: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!
: NNM-PM: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern! Wir haben als Netzwerk Neue Medien wieder eine Pressemitteilung veröffentlicht (Wird mal Zeit, dass die NNM-Webseite endlich mal überarbeitet wird):
Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!
Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien (NNM), erklärt zur heutigen Verabschiedung des neusten Entwurfes der Urheberrechtsnovelle durch das Bundeskabinett:
„Von dem Ziel, das Urheberrecht gemäß den Anforderungen der Wissensgesellschaft zu gestalten, ist auch der heutige Kabinettsbeschluss weit entfernt. Den veränderten gesellschaftlichen Realitäten trägt man nicht Rechnung, indem die Bagatellklausel für private Kopien von kopiergeschützten Werken gestrichen wird: Verbraucher besitzen die notwendige Technik zum Kopieren von digitalen Inhalten und werden sie auch weiterhin benutzen.
Wir sind von Frau Zypries maßlos enttäuscht worden. Die Bagatellklausel war nicht unser Wunsch – allerdings sahen wir sie als Kompromiss an, um das von Zypries definierte Ziel keine „Kriminalisierung der Schulhöfe” zu erreichen. Dieser Kompromiss wurde von Frau Zypries selbst vorgeschlagen und fehlt in ihrem heutigen Entwurf völlig. Für das private Kopieren von Musik drohen nun drei Jahre Haft – auch auf dem Schulhof.
Zwar können die Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden – doch sind hier die Verbraucher von der Laune und regionalen Befindlichkeiten der Staatsanwaltschaften abhängig. So kann es passieren, dass die nicht-gewerbliche Weitergabe von Mix-CDs an Freunde in Bayern Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung sein kann, während es im Norden nicht verfolgt wird.
Für Verbraucherrechte sieht es auch bei der zweiten Novellierung des Urheberrechts schwarz aus: Weiterhin bleibt die Paradoxie bestehen, dass das Anfertigen privater Kopien zulässig, aber die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafandrohung verboten ist.
Wir fordern weiterhin eine Stärkung der Verbraucher durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf die Privatkopie, welches in der aktuellen Debatte kaum eine Rolle spielt. Für die Entfaltung einer freien, offenen und nachhaltigen Wissensgesellschaft wünschen wir uns eine Politik, die mehr Freiheit wagt – auch im Umgang mit Kulturgütern!“
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: Zypries 2.0: Kein Recht auf digitale Privatkopie
*: Zypries 2.0: Kein Recht auf digitale Privatkopie *Heute mittag soll der neue Entwurf zum Urheberrecht im Bundeskabinett verabschiedet werden. Nachdem der neue Kulturstaatsminister Bern Neumann (CDU) auf dem Neujahrsempfang der Musikindustrie versprach die Bagatellklausel zu kippen, folgt dem nun Brigitte Zypries (SPD): Die Justizministerin brachte die Bagatellklausel als Kompromissvorschlag zwischen neuem Informationszeitalter und traditioneller Verwertungskette unter rot-grün in den Gesetzesentwurf ein. Nun hat sie ihre Meinung geändert.
Das Handelsblatt ist gut informiert:
Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, ist die Bagatellklausel in dem neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.
Die Klausel sollte private Kopien von kopiergeschützten Werken im kleinen Maße straffrei lassen, um die Zulässigkeit privater Vervielfältigungen nach §53 UrhG auch bei kopiergeschützten Werken zu gewähren zu können. Also zurück zur Wurzelparadoxie der Urheberrechtsnovelle: Privatkopie erlaubt, Umgehung von Kopierschützen verboten.
Tja. Kein Kompromiss – Trauerbeflaggung. Darknet.
* Vorausgesetzt das Handelsblatt ist wirklich gut informiert und es gibt nicht noch eine weitere Überraschung – aber dann positiver Art – im Kabinettsentwurf. Stay tuned.Update: Weitere Infos sammeln wir hier: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
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: Dritter Webmontag in Berlin: Audiomitschnitte
: Dritter Webmontag in Berlin: Audiomitschnitte Auch der dritte Webmontag in Berlin war ein voller Erfolg. Rund 70 TeilnehmerInnen kamen in den newthinking store, um sich über neue Projekte zu informieren und auszutauschen.
Es gab vier kurze Vorträge, die hier als OGG-Audiodateien verfügbar sind:
- Laufrausch: Ein Google-Mashup für Jogger, vorgestellt von Peter Schink. (OGG, 6,6 MB)
- Semapedia: Physical Hyperlinks für Handys, vorgestellt von Martin Schmidt. (OGG, 10 MB)
- Webride.org: Annotation von Webseiten, vorgestellt von Arash Yalpani. (OGG, 10 MB)
- Open-Logo-Project von Spreadshirt, vorgestellt von Andreas Milles. (OGG, 10 MB)
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: Chaosradio-Webseite im neuen Gewand
: Chaosradio-Webseite im neuen Gewand Eines der Sprachrohre des Chaos Computer Club (CCC) ist das mittlerweile langläufig bekannte „Chaosradio“. Nicht nur relevant für die deutsche Hackerszene, versorgt es Interessierte mit Themen rund um den Datenschutz wie beispielsweise gerade aktuell die Vorratsdatenspeicherung und andere Inhalte betreffend die Privatsphäre des Bürgers. Nun hat die Homepage ein neues Gewand bekommen. Der Content, der Inhalt, wurde komplett überarbeitet und gestaltet sich nach zweiwöchigem Einsatz folgendermaßen: Ab sofort werden die medialen Inhalte unter dem Bereich des Chaosradio Podcast Network aufgeteilt: Einmal in das Chaosradio, dem monatlichen Live-Talk auf Radio Fritz. Hier ist er online erhältlich und kann kostenlos herunter geladen werden. Ein weiterer Abschnitt ist dem Chaosradio Express gewidmet, den Sendungen im Podcast-Format „für Zwischendurch“ und als letztes ChaosTV – darunter ist ein Archiv an diversen Video- und Audio-Dateien zu verstehen, das sich mit Inhalten rund um das Chaosradio beschäftigt. Weiter stehen als Podcast zur Verfügung: Die Sendung der „Datenschleuder“, dem gedruckten Info-Magazin des CCC. Wer sich für die Hackergeschichte in Deutschland begeistert, wird im Bild- und Ton-Archiv des „Dossier Chaotique“ fündig. Zuletzt wendet sich der CCC mit dem Podcast „Chaosradio International“ an die englischsprachigen Hörer. Ein automatischer Download der Radio-Programme auf den heimischen Rechner funktioniert am einfachsten, indem man sich einen News-Feed abonniert. Das Chaosradio erlaubt hier die Kombination aus wahlweise Chaosradio, Chaosradio Express und ChaosTV oder nur aus Chaosradio und Chaosradio Express.
Und jetzt muss ich erstmal fleissig die Feeds in meinen RSS-Reader kopieren.
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: Euroweb Internet GmbH
: Euroweb Internet GmbH Mehr Informationen über die Firma „Euroweb Internet GmbH“ und ihre Interpretation von Meinungsfreiheit findet man u.a. bei Spreeblick.
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: Klare Worte
: Klare Worte Datenschützer: Bürgerrechte werden für Terrorabwehr ausgehöhlt:
„Ich habe den Eindruck, dass sich ein grundlegender Wechsel in der Sichtweise der Sicherheitsbehörden abzeichnet: Weg von der gezielten Beobachtung tatsächlich Verdächtiger hin zur präventiven Rundumüberwachung“, sagte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. „Das ist eine mehr als bedenkliche Entwicklung.“
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: Politischer exe-Bildschirmschoner der CDU
: Politischer exe-Bildschirmschoner der CDU Auf der Suche nach parteipolitischen Informationen im Internet stieß ich auf den interaktiven CDU-Bildschirmschoner. Damit könnte ich mir über das Web mit „den aktuelle CDU-Schlagzeilen“ ziehen.
Leider gibt es ein Problem: ich verwende Linux und kann keine .exe-Dateien ausführen. Ich kann dazu auch keine Prüfung der Datei vornehmen, bevor ich sie installiere, weil sie nicht im Quellcode vorliegt. Dazu passt natürlich, dass mir bisher noch kaum positive, bejahende oder förderliche Äußerungen der CDU, die freie und plattformübergreifend verwendbare Software betrifft, untergekommen sind (tendenziell eher im Gegenteil, man möge meine Angaben ergänzen). Insgesamt ist der Zuschnitt auch eher niedrigschwellig:
Da der Schoner geladene News-Schlagzeilen lokal zwischenspeichert, benötigt er keine permanente Verbindung zum Internet und funktioniert auch offline. Das stellt sicher, dass der Bildschirmschoner keine ungewollten Online-Kosten verursacht!
Das stellte natürlich auch sicher, dass wenn ich offline bin, ich keine aktuellen Informationen oder neue Inhalte erhalte. Aber immerhin gibts auch das Angebot, die Nachrichten per RSS zu erhalten. Aber die Zielgruppe der Parteiwebseite interessiert das vermutlich nicht, denn das wird dort nirgendwo erwähnt. Es ginge auch anders, wie die Sozen zeigen: RSS wird erwähnt. Aber auch dort nur eine unschöne .exe.
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: LinuxTag: Freitickets für die Community
: LinuxTag: Freitickets für die Community Für den kommenden LinuxTag 2006, welcher vom 3.–6. Mai in Wiesbaden stattfindet, gibt es jetzt wieder das bewährte eTicket-System für Community-Freikarten. Insgesamt 5000 Tickets werden in den nächsten Wochen bis zum 22. April verlost. Heute Nacht geht es los und die ersten 50 Mails, welche nach 0h an tickets@linuxtag.org verschickt werden, bekommen vier Freikarten zum Weiterverteilen oder selbst behalten. Die Empfänger der weiterverteilten eTickets können wiederum eTickets weitergeben.
Oliver Zendel, 1. Vorsitzender des LinuxTag e. V., erklärte das Ziel der eTicket-Aktion: „Unser Ziel ist die Förderung von Freier Software in der öffentlichen Wahrnehmung. Dieses Ziel ist nur durch die langjährige und vertrauenvolle Unterstützung der Community möglich, für die wir uns bedanken wollen“.
Das genaue Procedure wird nochmal auf der LinuxTag-Webseite erklärt.
Ich habe schon sechs eTickets zugewiesen bekommen und kann diese weitergeben. Wer von den Lesern und Leserinnen ein eTicket bekommen möchte, schicke mir bitte eine Mail an mb [at] newthinking [punkt] de oder per Jabber. Die ersten gewinnen und werden morgen freigeschaltet.Update: Alle weg.
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: Zitat des Tages (Teil 2)
: Zitat des Tages (Teil 2) Netzwelt hat die Musicload – Marketing-Chefin Susanne Peter zu der Plattform befragt. Das Interview ist relativ lustig und beinhaltet einige Stilblüten.
Wie z.B. der grosse Vorteil der neuen Musicload-Musicflatrate gegenüber Internetradios:
„Musicload nonstop“ bietet eine sehr hohe Klangqualität von 128 Kilobit pro Sekunde.
Das nächste Zitat ist eigentlich das Beste an dem ganzen Interview:
Musicload setzt bereits auf ein offenes Format. Durch den Einsatz von Microsoft DRM laufen Musicload-Titel auf jeglicher Hardware, die „Microsoft-enabled“ ist.
Und dann verwechselt die Frau noch ständig, dass der Upload in Tauschbörsen nach dem Urheberrechtsgesetz verboten ist, nicht aber der Download:
netzwelt: Und wie wollen sie die überzeugen, nicht mehr illegal herunterzuladen?
Peter: Filesharer haben viel Zeit und wenig Geld. Und weil der illegale Musikdownload weit verbreitet ist, wissen die meisten nicht über die Konsequenzen Bescheid. Die Musikindustrie verfolgt illegale Downloader bereits massiv wegen Verletzung des Urheberrechts. Auch der Phonoverband redet in diesem Zusammenhang nicht mehr von Piraterie, sondern von Diebstahl und verurteilt den illegalen Download. Wir versuchen, diese Menschen zu überzeugen. Mit attraktiven Preise und dem Abo-Modell lässt sich die Zielgruppe durchaus dazu zu bewegen, für garantiert abspielfähige und virenfreie Musik Geld auszugeben.
Wenn ich abspielfähige Musik kaufen möchte, gehe ich eMusic oder Finetunes, aber sicherlich nicht zu Musicload mit ihrem Krüppel-DRM, was garantiert nicht überall abspielbar ist. Boykottiert den Dienst am Besten, bis sie es mal verstanden haben.
[via]
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: EU-Kommission zu Gast bei der „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“
: EU-Kommission zu Gast bei der „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“ Der Sprecher der EU-Kommission im Bereich Informationsgesellschaft, Martin Selmayr, war heute zu Gast bei einer Diskussionsrunde der „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“ in Berlin. Dort stellte er die geplante EU-Framework „Content Online“ vor, die bis zur Mitte des Jahres Handlungsvorschläge und Empfehlungen der EU-Kommission für nationale Gesetzgeber in den Bereichen Musik, Film und digitale Bibliothek vorlegen will.
Die EU-Initiative „Film 20“ möchte schärfer gegen Filesharing vorgehen und mit Kampagnen den Wert des Urheberrechts herausstellen. Im November hatte sich BEUC darüber beschwert, dass sie zu den Leitungsgesprächen dieser Initiative ausgeladen wurden, weil Verbraucherinteressen in der Urheberrechtsdebatte auf EU-Ebene anscheinend nicht gewünscht seien. BEUC-Direktor Jim Murray schrieb damals in einem offenen Brief: “Die Angelegenheiten, die in dieser Gruppe behandelt werden, sind von größter Bedeutung für den Verbraucherschutz in der digitalen Umwelt, auf Grund ihrer Auswirkungen sowohl auf das wirtschaftliche Interesse als auch auf die Privatsphäre“. Es könne nicht angehen, dass die als “Sherpa”-Einheit bezeichnete Führungsmannschaft bei “Film Online” sich nur aus Vertretern der europäischen Musik- und der amerikanischen Filmindustrie sowie großer Provider rekrutiere. Repräsentanten öffentlicher Interessen würden damit komplett außen vor gehalten.
Heise berichtet über gewünschte Massnahmen der Unterhaltungsindustrie, welche Filesharing betreffen: EU-Kommission entwirft „Content Online“-Strategie.
Nach Ansicht der Unterhaltungsindustrie soll im Rahmen von Film Online etwa der EU-weite Aufbau eines abgestuften Reaktionssystems angeregt werden, in dem Netzanbieter zunächst bei auffälligem Download-Verhalten Warnhinweise an Kunden verschicken. Endstufe ist die Kündigung des Anschlusses und das Kappen der Internetverbindung, wenn sich Nutzer trotzdem weiter in Tauschbörsen tummeln und dort an sich kopiergeschützte Materialen herunterladen.
Ich wäre ja nicht überrascht, wenn diese Wünsche tatsächlich in dem geplanten Papier drin stehen. Desweiteren ist die EU-Kommission von Digital Restriction Management überzeugt und wünscht sich wohl, mittel- bis langfristig Vergütungspauschalen abschaffen zu können. Weiter wird es Empfehlungen zu EU-weiten Lizenzen der Verwertungsgesellschaften geben. Das dritte Standbein sollen die noch wenig konkreten Planungen für den Aufbau einer digitalen Bibliothek bieten, bei dem die Kommission laut Selmayr (bei Heise) einem „zentralistischen Ansatz“ gemäß einem öffentlich-rechtlichen Modell eher skeptisch gegenübersteht und lieber auf „kommerzielle Geschäftsmodelle“ setzen will. Klingt wie eine super Idee, kommerzielle Geschäftsmodelle sichern garantiert das kulturelle Erbe der Menschheit besser als wenn wir öffentliche Bibliotheken oder Online-Archive nach dem öffentlich-rechtlichen Modell finanzieren.
Das wirklich spannende an dem Artikel war für mich aber die „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“. Der Inhalt von deren Webseite ist sehr interessant, um Lobbystrukturen zu analysieren. Die Gesellschaft gibt es seit 1959 und beschreibt in ihren Aufgaben, dass sie sich dem Anliegen verschrieben hat, „die Politik bei strukturellen Frage- und Problemstellungen zu beraten. Leitbild der Arbeit der Gesellschaft ist der Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Ihre Mitglieder und Förderer stehen für eine Wirtschaftsordnung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit bei einem hohen Maß an individueller Freiheit gewährleistet. “ Neben einem 10-köpfigen Vorstand gibt es noch 12 Beiräte für alle möglichen Themen. Vorstandsvorsitzender ist Dr. Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. Im Vorstand sitzen weiter u.a. Sigmar Mosdorf, Parlament. Staatssekr. a. D., SPD , Friedrich Merz, MdB, CDU, der Staatsminister der Finanzen im Freistaat Bayern, Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, CSU, und noch einige bekannte Namen.
Die Mitglieder gliedern sich auf der Webseite in Verbände, Unternehmen, Kreditinstitute, Politik, Wissenschaft und Einzelmitglieder. Die Listen sind übrigens lesenswert. Bei den Politikern scheint die Mehrheit in der Gesellschaft der FDP und der CDU/CSU anzugehören. Ansonsten sind die meisten Verbände und Firmen dabei, die intensiv in Berlin Lobbying machen.
Für die Netzpolitik scheint der Beirat für „Medien, Internet und Telekommunikation“ interessant zu sein. Vorsitzender ist Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und glühender Verfechter von DRM und einem noch stärkeren Urheberrecht. Im Heise-Artikel wird er dazu auch zitiert:
Es sei aber Konsens zumindest der großen Fraktionen im Bundestag, dass die Individualabrechnung künftig Priorität genießen sollte. Otto zufolge würden die Urheber „interessensgerechter“ handeln, wenn sie gegen die vom Bundesjustizministerium geplante Bagatellklausel vorgehen würden.
Stellvertretende Vorsitzende ist übrigens Georgia Tornow, Generalsekretärin von film 20, dem Lobbyverband der Filmproduzenten. Weitere Mitglieder werden nicht genannt. Es ist nur ein Protokoll aus dem Jahre 2004 zu finden, wo beim ersten Start in den zweiten Korb schonmal über Urheberrecht in diesem Beirat diskutiert wurde. In der sehr ausgewogenen Runde diskutierten übrigens damals MinDir Dr. Elmar Hucko, der (ehemalige) Leiter der Abt. „Handels- und Wirtschaftsrecht“ im Bundesministerium der Justiz, Dr. Christophe Geiger vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Dr. Andrea Huber, Government Affairs Director von Microsoft Deutschland GmbH (Jetzt bei der RFID-Lobby) und Hans-Joachim Otto, MdB. Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Akteure lässt den Schluss zu, dass in diesem Kreis eine starke Lobby für den Schutz Geistigen Eigentums und stärkeren Urheberrechten sitzt und die Ankündigungen des EU-Sprechers freudig aufgenommen wurden.
Bei Wikipedia gibt es noch keine Informationen über die „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“. Vielleicht hat ja jemand etwas Zeit, die Informationen in einen Artikel zu packen? Sicherlich gibt es noch mehr Informationen über die Gesellschaft im Netz zu finden. Ein kurzes oberflächliches Suchen bei Google brachte aber wenig zustande. Wer Lust hat, kann ja mal rumrecherchieren und Links in den Kommentaren posten. Wenn ich mir die illustre Gruppe so anschaue, dürfte es im Interesse einer transparenten Politik sein, wenn man in solche informellen Strukturen etwas mehr Licht bringt. Mitgliedsformulare sind auch nicht zu finden. Würde mich schon interessieren, wer da nach welchem Modell Mitglied werden kann und wird.
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: Ausstellung: Fünf Jahre Wikipedia – eine Enzyklopädie erobert das Internet
: Ausstellung: Fünf Jahre Wikipedia – eine Enzyklopädie erobert das Internet Seit heute ist die Pressemitteilung der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) in Göttingen online, in der für die Ausstellung Fünf Jahre Wikipedia – Eine Enzyklopädie erobert das Internet geworben wird.
„Fünf Jahre Wikipedia – Eine Enzyklopädie erobert das Internet” ist der Titel einer Ausstellung, die vom 17. März bis zum 15. April 2006 im Foyer der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) zu sehen ist. Text- und Bildtafeln informieren über die wichtigsten Konzepte und Themen dieses online verfügbaren „Nachschlagewerks”. Ergänzend vermitteln ausgewählte gedruckte Publikationen ein Bild von der Geschichte der Enzyklopädie
Beteiligt an diese Ausstellung ist der Verein Wikimedia Deutschland e.V. Die Vorarbeiten für die Ausstellung erfolgten in der Wikipedia.
Die Ausstellung fällt räumlich und zeitlich einigermaßen mit dem Vorhaben der Wikipedia Academy zusammen, die am 16. und 17. Juni 2006 in Göttingen stattfinden wird. Schwerpunkt ist hier die Frage, wie man vornehmlich Wissenschaftler zur Wikipedia führt und neue inhaltliche Sicherungsmöglichkeiten für die freien Inhalte etabliert.
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: Filesharer zu Fröschen
: Filesharer zu Fröschen Der Cebit-Dienstag ist gewöhnlich der CCCebit-Tag. Heute gibt es dazu die Aktionsseite „GFuck – Gesellschaft Für Unsinnige Copyright-Klagen“. Die Bildmotive dieser Fake-Kampagnenseite sind nicht gerade mein Stil und ich finde sie, freundlich ausgedrückt, auch nicht besonders gelungen. Richtig prima finde ich hingegen dieses Motiv vom Chaos Computer Club Mainz:

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: Grüne-Position zu Daten- und Verbraucherschutz
: Grüne-Position zu Daten- und Verbraucherschutz Die Grünen haben am Wochenende auf ihrem Länderrat (Nennt man bei anderen Parteien wohl „kleiner Parteitag“) einen Beschluss zum Thema „Die digitale Herausforderung meistern: Bürgerrechte schützen Verbraucherrechte sichern“ verabschiedet. Das längere Papier ist sehr lesenswert und ich würde mich persönlich freuen, wenn mehr Parteien in Deutschland ähnliche Positionen entwickeln würden.
Alles, was an Daten und Informationen digital gespeichert wird, ist heute prinzipiell miteinander kombinierbar. Rein technologisch entsteht damit ein potentiell perfektes Überwachungsinstrumentarium. Der gläserne Mensch wird technisch möglich. Wollen wir unsere offene, freiheitliche und demokratische Grundordnung erhalten, müssen wir die Informationsgesellschaft entsprechend gestalten. Das ist angesichts der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung und den sicherheitspolitischen Herausforderungen eine schwierige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit langem mit den Chancen und Risiken der digitalen Gesellschaft auseinander. Wir stellen uns der Herausforderung und setzen uns für den Schutz der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter ein.
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: Call for Papers: GPN5 – smack my bit up
: Call for Papers: GPN5 – smack my bit up Unter dem Motto „GPN5 – smack my bit up“ lädt der Entropia e.V. – Chaos Computer Club Karlsruhe im fünften Jahr zur GPN Programmiernacht ein. Am Wochenende vom 9. bis 11. 6. 2006 wird sich in den Räumen der HS(ex-FH) Karlsruhe eine hackerfreundliche Mischung aus Vorträgen, Workshops, Projekten, Chillout und Chaos entfalten und den Besuchern Gelegenheit bieten, ihr Wissen zu mehren und zu verbreite®n. Dazu wurde jetzt der Call for Papers gestartet. Wer sich mit einen Vortrag, Projekt oder Workshop beteiligen möchte, kann eine Mail an info@entropia.de schreiben.
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: Konferenz: Clash of Realities. Computerspiele und soziale Wirklichkeit
: Konferenz: Clash of Realities. Computerspiele und soziale Wirklichkeit Passend zur Killerspiel-Debatte veranstaltet die Fachhochschule Köln in Zusammenarbeit mit Electronic Arts vom 22. – 24.3.2006 die internationale Konferenz „Clash of Realities. Computerspiele und soziale Wirklichkeit“. Das Programm klingt sehr interessant und der Eintritt ist kostenlos.
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: Interview zur Vorratsdatenspeicherung
: Interview zur Vorratsdatenspeicherung Matthias Mehldau, der hier unter dem Pseudonym „Wetter“ mitschreibt, wurde als Vertreter des Chaos Computer Club vom Radio Dreyecksland in Freiburg zur Vorratsdatenspeicherung befragt. Das Interview ist 6,25 Minuten lang und ist als MP3-Datei verfügbar.
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: WM: Straße zwecks Videoüberwachung privatisiert
: WM: Straße zwecks Videoüberwachung privatisiert Das Beispiel schlecht hin, um Gemeingüter und Almenden zu erklären – die Straße – steht in Berlin unter Beschuss: Das jüngst beschlossene Straßenausbau-Beitrags-Gesetz bittet Anwohner zur Kasse, die vom Ausbau einer Straße profitieren. Das ist nicht neues, denn in anderen Bundesländern schon länger üblich. Und irgendwo trifft es ja auch das Prinzip der Almende, da die Anwohner ja auch die jeweils auszubauende Straße am meisten nutzen. Soweit, so fair.
Die neuste Aktion von Berlins Innensenator Körting zeichnet sich durch ausgegorene Dreistigkeit aus: In Berlin ist Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze verboten – dies entspricht der Meinung der rot-roten Koalition. Zur WM ist ja ganz viel Sicherheit notwendig – vor allem auf der „Fanmeile“, dem 17. Juni (das ist die große, zentrale Achse Berlins auf der zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule Party sein soll). Herr Körting würde dort gerne Kameras aufhängen. Darf er aber nicht. Hat er sich ja selbst verboten.
Wenn aber private Unternehmen ihr Gelände überwachen dürfen, warum sollte dann nicht die Partymeile für die WM-Zeit über Privateigentum der Partyveranstalter sein? Da gibts doch eh nur Kommerzmist – welche Stadt will damit was zu tun haben? Solche oder ähnliche Gedanken muss sich Herr Körting gemacht haben, um zum dem Schluss zu kommen, das Hausrecht des 17. Junis für den WM-Zeitraum an die drei Partyveranstalter zu übertragen. Willy Kausch (Silvesterparty am Brandenburger Tor), die Gesellschaft Rainer Wohltat und das Eventunternehmen „compactteam“ werden auf ihrem großen Privatgelände in Mitten des Berliner Tiergarten einen Security-Service als Polizeiersatz anheuern, Kameras aufhängen, die Bilder auf Wunsch des Senates hin speichern und wenns brennt die richtige Polizei rufen. (Berliner Zeitung)
Körtings Kalkül scheint auch nach Rekapitulation des „Dussmann-Urteil“ auf zu gehen: Unweit von der Partymeile gibts ein „Kulturkaufhaus“, dem auch der durch seine Ladenfläche überbaute Bürgersteig gehört. Die Überwachungskameras des Hauses dürfen nur seinen Eingang und einen Meter vor dem Schaufenster überwachen. Zumindest sei ein Bereich für Passanten unüberwacht zu lassen. Naja, wenn sich die Veranstalter daran halten, heisst das auch nur: Party, Straße und Würstchenbuden können, aber der Bürgersteig darf nicht überwacht werden.
Ruft jemand mal bitte die Polizei?
