Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss

In diesem Artikel wollen wir heute mal das ganze Geschehen rund um den aktuellen Kabinettsbeschluss zum 2. Korb zusammentragen. Wenn Ihr noch Quellen findet, die wir noch nicht berücksichtigt haben, schreibt diese bitte mit Link in die Kommentare.

Das Bundesjustizministerium hat jetzt eine Pressemitteilung veröffentlicht: Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts. Souverän hat man vermieden, auf die fehlende Bagatellklausel in dieser Mitteilung hinzuweisen. Das Thema kommt einfach nicht vor, stattdessen liest sich die Meldung fast wie eine Meldung zum 1. Korb von vor drei Jahren: „Privatkopie ist ja erlaubt, aber…“

Der Kabinettsbeschluss ist nun auch online als PDF verfügbar.

Medien – Coverage:

Die Süddeutsche berichtete heute morgen schon in ihrer Online-Ausgabe mit Bezug auf dpa über den Beschluss: Zypries will auch Privatkopierer bestrafen. Den Lesern wird folgende Frage gestellt: Sollte man Freunden auch weiterhin CDs brennen dürfen? Macht dort mit! (Das Voting gibt es jetzt auch als Einzelseite)

Auch von heute Morgen ist ein Artikel bei der Tagesschau: Manche Privatkopien künftig strafbar?

Auch von heute Morgen stammt der Artikel „Bundesregierung will bis zu drei Jahre Haft für illegale Filesharer“ auf Heise:

Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der Kabinettsentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts allgemein vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet als Straftat zu behandeln. Es drohen für Rechtsbrecher, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen bis zu drei Jahren. Zypries hatte zunächst auch in der leicht überarbeiteten Vorlage für einen Kabinettsbeschluss Anfang Januar noch die Klausel beibehalten wollen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Passage sollte nach einer überraschenden Erweiterung im vergangenen Jahr auch für die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“, also etwa die viel zitierten Schulhöfe, gelten. Dieses Überbleibsel aus der rot-grünen Regierungszeit fiel nun insbesondere heftigen Protesten aus der CDU zum Opfer. Dort heißt es zur Begründung, dass man ja auch nicht den Diebstahl eines Pfennigartikels im Supermarkt straffrei stelle und das geistige Eigentum genauso zu schützen sei wie physische Güter.

Giga.de hat einen Artikel, mit vielen Flüchtigkeitsfehlern und sonst stimmt eigentlich die Hälfte auch nicht so ganz: Kommt die totale Kriminalisierung der Raubkopie? (Urheberrecht ungleich Copyright und es gibt schon einen Abgesang auf die Privatkopie, welche keinen Kopierschutz umgeht. Diese bleibt natürlich erhalten)

Die PC-Welt ist ganz kreativ und druckt mit dem Titel „Novelle des Urheberrechts – Das kommt auf uns zu!“ die komplette Pressemitteilung des Justizministeriums ab. Das ist Journalismus.

Mathias Spielkamp war für Golem bei der Pressekonferenz: Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen.

Weiterhin verboten wird es bleiben, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn das zu dem Zweck geschieht, eine Privatkopie von einem Werk herzustellen. Das BMJ ist der Ansicht, dass das die EU-Richtlinie dies zwingend vorschreibt und es kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Auf Fälle angesprochen, in denen auf einer CD zwar angegeben ist, dass sie mit einem Kopierschutz ausgerüstet ist, dieser aber nicht wirksam wird, weil etwa ein Windows-Kopierschutz auf einem Apple-Computer nichts bewirkt, sagte Zypries: „Eine solche CD gilt nicht als kopiergeschützt.“ Sie gehe aber davon aus, dass in „99,9 Prozent der Fälle“, in denen auf einer CD angegeben ist, dass sie einen Kopierschutz enthält, dieser auch funktioniert.

Wisst Ihr eigentlich, was das bedeutet? Wer Windows einsetzt, um einen Kopierschutz zu knacken, hat ein Problem. Die meisten Windows-Kopierschutztechnologien laufen nicht unter Linux. Mit anderen Worten, wer Linux einsetzt, hat weniger Probleme und mehr Freiheiten (Letzteres ja sowieso).

Jetzt gibt es auch einen Artikel von Stefan Krempl auf Heise zur Pressekonferenz: Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel.

Dass die Klausel in der Praxis nach wie vor zu zahlreichen Verwirrungen führen kann, demonstrierte die Justizministerin gleich mit. So tat sie sich schwer mit der Erklärung, ob etwa das technisch mögliche Kopieren einer laut Verpackung mit einem Kopierschutz versehenen Audio-CD auf einem Mac oder unter Linux verboten sei. Nach langem Hin und Her beschloss sie salomonisch: „Wir müssen davon ausgehen, dass das, was draufsteht, auch drin ist. Aber wenn das nicht funktioniert, sind wir uns einig, dass es nicht bestraft wird.“ Wobei mit „es“ die „Umgehung“ des nicht wirklich wirksamen Kopierschutzes gemeint sein sollte.

Für 12:40h war eigentlich eine dpa-Berichterstattung angekündigt, diese lässt aber noch auf sich warten. Erschienen ist nichts. Um 16h soll es wohl eine Zusammenfassung über dpa geben. Eine sehr kleine Zusammenfassung mit vier Sätzen ging jetzt über dpa.

n-tv weiss alles besser und berichtet tatsächlich, dass die Bagatellklausel „nicht aus dem Gesetzentwurf“ gestrichen wurde: Zypries lässt Gnade walten – Private Raubkopien erlaubt (Abgesehen davon ist die Überschrift einfach nur falsch und schwachsinnig).

Ein vorab veröffentlichter Artikel des „Handelsblatt“, in dem es unter Berufung auf Koalitionskreise hieß, alle Schwarzkopien würden prinzipiell unter Strafe gestellt, erweist sich damit als falsch. Die so genannte Bagatellklausel wurde nicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Ziel des Gesetzes ist nach Worten von Bundesjustizministerin Zypries der bessere Schutz der Rechte von Sängern, Filmemachern oder Autoren.

Nach nur sechs Stunden hat wohl auch n-tv eingesehen, dass die oben zitierte Meldung eine Fehlinformation war und den Artikel korrigiert.

Auch die Tagesschau hat jetzt ihren Artikel aktualisiert und sympathisiert mit dem n-tv – Spin: Privatkopien bleiben weiter erlaubt (Können die denn alle nicht Quellen lesen?).

Ein Bericht des „Handelblattes“ über eine Streichung der so genannten Bagatellklausel aus dem Entwurf erwies sich damit als falsch. Die Klausel regelt, dass Kopien für den privaten Gebrauch und für „mit dem Täter persönlich verbundene Personen“ legal sind, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Vor allem bei der Filmindustrie – aber auch in der Union – war die Klausel umstritten. Durch sie würde ein „rechtsfreier Raum“ geschaffen, so die Kritik.

Ok, alle guten Dinge sind 3 bei der Tagesschau. Die nicht-Streichung der Bagatellklausel wurde mittlerweile durch die Streichung ersetzt. Jetzt heisst es:

Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde eine so genannte Bagatellklausel, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang – bis zu etwa zehn Kopien – straffrei bleiben sollten. Damit sollte unter anderem eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ vermieden werden. Die Unterhaltungsbranche aber auch die Union hatten sich heftig gegen die Klausel gewehrt. Durch sie würde ein „rechtsfreier Raum“ geschaffen, so die Kritik.

Jetzt gibt es eine Meldung von Reuters: Regierung will private Musik-Kopien weiter erlauben

Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin die seit Monaten diskutierte Novelle des Urheberrechts auf den Weg. Justziministerin Brigitte Zypries bezeichnete es als echten Erfolg für Verbraucher, dass sie Familienmitgliedern oder Freunden weiterhin Kopien brennen dürften. Verboten sei jedoch, dazu einen Kopierschutz zu umgehen.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Super Verhandlungserfolg von der Brigitte für die Verbraucher, dass man manchmal noch Kopien erstellen darf – natürlich nur, wenn kein DRM, Rootkit oder Kopierschutz dabei ist. Danke. Lustig ist auch folgendes:

Zypries bezifferte die Zahl der erlaubten Privatkopien auf bis zu zehn.

Bisher ging man von in der Rechtsdebatte von „bis zu sieben Privatkopien“ aus. Weiss jemand, wie und wieso Frau Zypries gerade die Zahl „10“ in die Debatte geworfen hat?

Die Zeit hat in ihrer Online-Ausgabe nun auch einen Artikel zur Thematik, indem ich zitiert werde: Keine Gnade für Internet-Sünder.

Das Internet hat die Welt verändert – auch die Welt der Autoren, Musiker und Filmemacher. Die Popularität privater Tauschbörsen ist bis heute ungebrochen. Daran haben weder Gesetzentwürfe noch Kampagnen der Film- und Musikindustrie gegen das unerwünschte Kopieren digitaler Inhalte im Internet etwas geändert. Doch nun wird der Gesetzgeber erneut aktiv: der Entwurf zur zweiten Novelle des Urheberrechtsgesetzes lässt kaum Spielraum für Toleranzen. Während die Wirtschaftsunternehmen sich über das Entgegenkommen aus dem Bundesjustizministerium freuen, kommt Kritik von Nutzerinitiativen und Journalistenverbänden.

Spiegel-Online berichtet jetzt auch recht ausführlich: Kabinett kriminalisiert Kopierer

In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren („zivilrechtlicher Auskunftsanspruch“). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.

Die Diskussion um dieses Thema stieß vor Wochen der Musikverband IFPI an, der einen „Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern“ eingefordert hatte, um sich kostengünstiger als auf dem juristischen Weg „gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen widersprach umgehend, doch im Justizministerium wogen offenkundig die Argumente der Industrie schwerer.

Es ist zwar wichtig, auf die Gefahr und Willkür durch ein Auskunftsrecht hinzuweisen, aber weder ist der Vorschlag vor Wochen von der IFPI in die Diskussion gestossen worden, noch gibt es einen passenden Paragraphen im 2. Korb. Das Auskunftsrecht wird kommen, allerdings in der gerade parallel verhandelten „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“, welche ungleich der 2. Korb ist. Die Diskussion um ein solches Auskunftsrecht dauert schon Jahre an. Richtig ist, dass die IFPI zusammen mit der Filmlobby und CDU/CSU/FDP dieses fordern. Abgesehen davon ist der Artikel von Frank Patalong aber sympathisch geschrieben und lesenswert.

Sympathisch ist auch der Beitrag aus der Berliner Zeitung („Kopien von geschützten CDs bleiben strafbar – Verbraucherschützer warnen vor Kriminalisierung“), weil hier der Abbau von Verbraucherrechten einen ziemlichen grossen Anteil am Text hat:

„Die Novelle ist ein völlig falsches Signal. Sie kriminalisiert Verbraucher und verunsichert Internetnutzer“, sagte Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale Verbraucherverband der Berliner Zeitung.[…]

Es könne nicht angehen, dass „jedermann jetzt Sorge haben muss, dass die Polizei vor der Tür steht und den Computer beschlagnahmt, weil der 16-jährige Sohn ein paar Dateien oder drei Songs aus dem Netz heruntergeladen hat“, sagte von Braunmühl. Internetnutzer, immerhin 60 Prozent der Deutschen, „laden tagtäglich Dateien und Links herunter, bei denen überhaupt nicht erkennbar ist, wer der eigentliche Urheber ist.“ Sie müssten nun Angst haben, sich strafbar zu machen. „Das widerspricht auch der Forderung der Regierung nach einer Wissensgesellschaft“, sagte von Braunmühl.

Die lustigste Überschrift bietet bisher die Süddeutsche Zeitung in einem Kommentar von Heribert Prantl: Mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.

Geistiges Eigentum verbreitet und vervielfältigt sich mittels moderner Speichermedien blitzschnell und weltweit – und der Urheber hat dann oft das Nachsehen. Das Urheberrecht ist dafür da, dem geistigen Eigentümer zu seinem Recht zu verhelfen. Das neue Urheberrecht, soeben im Bundeskabinett vorgestellt, leistet das nicht – im Gegenteil. Es wird den Schutz des geistigen Eigentums noch verschlechtern: Das neue Recht sorgt sich weniger um die Urheber als um diejenigen, die deren geistiges Eigentum vermarkten. Es achtet vor allem die Interessen der Verwertungs- und Geräte-Industrie; aus dem Urheberrecht wird ein gewerbliches Schutzrecht.

Einen guten Artikel hat Christian Rath in der Taz geschrieben: Tauschen verboten.

Bisher gibt es in Deutschland kaum Strafverfolgung gegen Tauschbörsen-Nutzer. Das könnte sich aber schnell ändern, wenn ein zweiter parallel verfolgter Entwurf zum Gesetz wird. Die Bundesregierung plant nämlich, der Musik- und Filmindustrie erstmals Auskunftsansprüche gegen Internet-Provider zu geben. Diese müssen dann sagen, wer in größerem Stil illegale Tauschbörsen nutzt. Die Industrie kann dann Schadenersatz von den so Entlarvten verlangen. Sie kann aber auch Strafanzeige gegen konkrete Personen erheben, was eine verschärfte Strafverfolgung möglich macht. Auf Urheberrechtsverletzungen stehen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.

Dennoch spricht die Ministerin nach wie vor von einem fairen Ausgleich zwischen Industrie und Nutzern.

Passend dazu gibt es auch eine Kopierschutz-Karrikatur in der TAZ.

Am Tag danach gibt es bei Golem, Spiegel und Heise jeweils einen „Remix-Artikel“ mit Kommentaren zum Kabinettsbeschluss. Für Leser dieses Blogs ist dort nichts neues zu finden:

Heise: Urheberrechtsreform: Zustimmung bei der Industrie, Proteste bei Verbrauchervertretern

Golem: Neues Urheberrecht: Verhaftungswelle auf Schulhöfen?

Spiegel: Was ist erlaubt? Was ist verboten? (Hier gibt es als zusätzlichen Mehrwert noch eine Tabelle, was man denn nun genau machen darf, und was nicht)

Jetzt gibts auche inen Überblick bei der Netzwelt: Urheberrecht: Stimmen zur gefallenen Bagatellklausel.

Heise hat erneut einen Debatten-Überblick veröffentlicht: Regierungsentwurf zur Urheberrechtsnovelle heftig umstritten.

Der neu aufkochende Kampf um die Zukunft des Urheberrechts macht deutlich, dass politische und gesellschaftliche Gruppierungen nach wie vor entgegengesetzte Vorstellungen von der künftigen Wissensgesellschaft und ihren ökonomischen Modellen haben; sie versuchen zudem, ihre Positionen immer heftiger zu verteidigen. Geht es der einen Seite um die Anerkennung einer neuen kollaborativen Form der Produktion von Ideen und Werken über das Web mithilfe einer Vielzahl an „sozialen“ Softwareapplikationen, steht für die andere Seite die Übertragung traditioneller Kreations- und Verwertungsmodelle auf das Internet im Vordergrund.

Katrin Rönicke hat für die Online-Ausgabe des Jugendmagazins Neon einen Artikel geschrieben und mich im Vorfeld befragt: Urheberrechthaberei.

Und auch in einem Artikel der Netzeitung aus dem Ressort Wirtschaft komme ich vor: Kein «fairer Ausgleich» beim Urheberrecht.

Währenddessen hat sich Jörg Tauss von der SPD zu Wort gemeldet und kündigt Widerstand der SPD-Fraktion an: SPD-Medienexperte fordert Nachbesserungen bei der Urheberrechtsnovelle. Mal schauen, was daraus wird und ob Tauss wieder zum Papiertiger wird, wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Dort war er auch dagegen, hat aber im Bundestag dafür gestimmt.

Die Tagesschau hat Till Kreutzer befragt: „Selbst Frau Zypries kann das nicht beantworten“.

tagesschau.de: Mit den eingesetzten Kopierverfahren bewegen sich einige Plattenfirmen selbst am Rande der Legalität. Ein Beispiel ist das „Sony-Rootkit“, das auf einem Computer potenziell schädlichem Code installiert. Müsste die Politik da nicht im Sinne des Verbraucherschutzes auch eingreifen?

Kreutzer: Das müsste sie meiner Meinung nach unbedingt. Im einfachen Fall, dass die CD auf meinem Rechner wegen eines Kopierschutzes nicht funktioniert, greift das Gewährleistungsrecht und ich kann die CD zurückgeben. Spezielle Schutzrechte gegen den Einsatz solcher fragwürdiger Schutzvorrichtungen gibt es aber nicht. Und es ist sehr schwer, da Verbraucherschutzrechte herzuleiten. Da müsste was getan werden. Und das umso mehr, als die Umgehungsregelung im Urheberrecht keine Rücksicht darauf nimmt, ob der fragwürdige Kopierschutz Schaden anrichtet. Ich mache mich möglicherweise einer rechtswidrigen Umgehung schuldig, wenn ich einen solchen Schutz versuche auszuhebeln, weil er auf meinem Rechner Funktionsstörungen hervorruft.

Peter Glaser hat einen Kommentar im Technology Review-Blog verfasst: Das Zentralkommitee der KPDRM.

Bisher bedeutete Besitz, dass man das volle Verfügungsrecht über sein Eigentum hatte. Bücher, Musik, Filme, Spiele oder Software, die den geplanten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrestriktionen unterliegen, kann man praktisch nur noch mieten oder in verkapselten Formen erwerben. Bei der Neubewertung des Urheberrechts scheint es im Kern darum zu gehen, das Privateigentum abzuschaffen. Eigentlich paradox, der Kommunismus ist an diesem Versuch gescheitert. Nun soll die Idee also mit den Mitteln des digitalen Kapitalismus umgesetzt werden. Ob die Völker diesmal die Signale hören, auch wenn sie keinen Freischaltcode kaufen können?

Brigitte Zypries hat Spiegel-Online ein Interview gegeben: „Wir machen aus Kindern keine Kriminellen“.

SPIEGEL ONLINE: Das französische Parlament versucht, einheitliche DRM-Standards herbeizuführen, so dass alle Verbraucher alle digitalen Waren auf allen Geräten nutzen können. Warum gibt es das nicht in Deutschland?

Zypries: Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, wenn er selbst regelte, welcher MP3-Player welche Formate vertragen muss. Dies sollten wir dem Markt überlassen. Die Verbraucher werden DRM-geschützte Inhalte, die sie nicht auf den gewünschten Geräten abspielen können, auch nicht kaufen. Problematisch wird das erst dann, wenn jemand eine marktbeherrschende Stellung hat und den Wettbewerb behindert.

Hallo? Das Vertrauen in den Markt möchte ich haben. Man kann aber auch sagen, dass Frau Zypries sich nicht wirklich für die Rechte der Verbraucher einsetzen möchte.

Politische Kommentierung:

Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das „Geistige Eigentum“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, droht mit weiteren Änderungen und spricht (fast schon zynisch) von einem gerechten Interessenausgleich:

Der Gesetzentwurf bildet eine gute Arbeitsgrundlage für das nun anstehende parlamentarische Verfahren. Weitere Änderungen zur Stärkung der Rechte der Urheber müssen noch diskutiert werden. Insgesamt strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern an und beabsichtigt durch eine Anhörung im Bundestag mit den Beteiligten nach entsprechenden Lösungen zu suchen.

Jerzy Montag und Grietje Bettin von der Grünen Fraktion erklären schon in der Überschrift ihrer Pressemitteilung: „Kabinettsküche hat Urheberrecht endgültig verkocht – Entwurf wird digitaler Informationsgesellschaft nicht gerecht“

Weiter heisst es dort:

Bundesjustizministerin Zypries hat ihr erklärtes Ziel verfehlt: Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft keinen fairen Ausgleich zwischen dem Interesse an freiem Informationszugang und dem Schutz des geistigen Eigentums. Der Vorschlag ist geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Urheber und Verbraucher werden hingegen unangemessen benachteiligt.

Zu Lasten der Urheber gehen die neuen Regelungen zu Verträgen über unbekannte Nutzungsarten und zum Vergütungssystem. Die Verbraucher suchen vergebens eine durchsetzungsstarke Privatkopie. Denn wo Kopierschutz verwendet wird, läuft ihr Recht, private Kopien vom Original zu machen, leer. Zu guter Letzt ist die Ministerin auch noch bei der Bagatellklausel eingeknickt. Statt die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf Strukturen organisierter Kriminalität zu konzentrieren, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft jedem Fall unerlaubten Kopierens nachgehen.

Ausnahmsweise äussert sich für die FDP-Fraktion mal nicht Herr Otto, sondern Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Vor ihr hatte ich mal grossen Respekt, als sie während der Verhandlungen zum grossen Lauschangriff in den 90ern als Justizministerin zurückgetreten ist. Von einer Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorientierten Politik ist die FDP im Urheberrecht mittlerweile meilenweit entfernt:

Die Bundesregierung hat in ihrem heute vorgestellten Entwurf für den Zweiten Korb auf die umstrittene „Bagatellklausel“, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang grundsätzlich straffrei bleiben sollten, verzichtet. Das ist eine gute Nachricht für die Schöpfer und die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke. Zugleich ist es eine herbe Niederlage für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bis zum Schluss hartnäckig an dieser verfehlten Bestimmung festhalten wollte. Die Bagatellklausel hätte ein völlig falsches rechtspolitisches Signal gesetzt. Bei der Beratung des FDP-Antrages zur Modernisierung des Urheberrechts im Januar war aber bereits deutlich geworden, dass der Bundestag die Bagatellklausel mehrheitlich ablehnt.
Mit dem Verzicht auf die Bagatellklausel hat die Bundesregierung eine wichtige urheberrechtspolitische Forderung der FDP erfüllt.

Bitkom fordert mehr Digital Restriction Management in den weiteren Verhandlungen: Modernisierung des Urheberrechts nur teilweise gelungen.

Katja Husen, Mitglied des grünen Bundesvorstandes, hat jetzt auch eine PM veröffentlicht:

Wir bedauern, dass Bundesjustizministerin Zypries bei der Bagatell-Klausel eingeknickt ist. Damit nimmt sie die Kriminalisierung mehrerer Millionen hauptsächlich junger Menschen in Kauf. Das wird Staatsanwaltschaften und Gerichte überfordern und der Akzeptanz des Rechtssystems schaden. Auch Privatkopien gegen Kopierschutz bleiben verboten. Wer sich eine kopiergeschützte CD kauft, darf nicht mal für sich selbst eine Kopie anfertigen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, erklärte nach der Kabinettssitzung:

„Der heute im Kabinettentwurf verabschiedete Gesetzentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft enthält Regelungen, die dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum und der Wissensgesellschaft sowie den Interessen von Industrie und Verbrauchern Rechnung tragen. Dieser Entwurf stellt eine solide Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren dar. Ich habe ihm insbesondere auch deshalb zugestimmt, weil er die im Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode enthaltene sogenannte Bagatellklausel nicht mehr vorsieht. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass der Schutz des geistigen Eigentums als einem der wichtigsten kulturellen Güter essentiell ist und eine Verletzung nicht bagatellisiert werden darf.“

Der Deutsche Kulturrat freut sich mit Herrn Neumann: Freude über Streichung der Bagatellklausel, große Enttäuschung über Vergütungsabgabe.

Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass die so genannte Bagatellklausel (§ 106 UrhG) nicht aufgenommen wurde. Der Diebstahl des geistigen Eigentums ist damit nach wie vor genauso strafbar wie der Diebstahl materiellen Eigentums. Kulturstaatsminister Neumann hatte sich bereits zu Beginn dieses Jahres gegen die Bagatellklausel ausgesprochen. Der Deutsche Kulturrat dankt dem Kulturstaatsminister für seine klaren Worte in der Sache, die offensichtlich vom Bundesjustizministerium aufgenommen wurden.

Unsere Pressemitteilung vom Netzwerk Neue Medien hatte ich schon vorab in einem eigenen Artikel gepostet: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!

Der Chaos Computer Club hat jetzt auch eine Pressemeldung veröffentlicht: Kabinett verspielt beim Entwurf zum Urheberrecht die Weichenstellung für die Zukunft und kriminalisiert die Schulhöfe.

[…] Auf weitere Probleme mit DRM für die Verbraucher geht der Entwurf ebenfalls nicht ein. Nach Ansicht des CCC fehlt das klare Bekenntnis zu Interoperabilität und Datenschutz. So schreibt der Entwurf — anders als im Nachbarland Frankreich kürzlich beschlossen — nicht vor, dass beim Einsatz von DRM Hersteller auch Schnittstellen bereitstellen müssen, um DRM-behaftete Medien zu sichern. Der Verbraucher muss in Kauf nehmen, dass er seine digitale Musiksammlung mit DRM verliert, wenn sein Abspielgerät kaputt geht. Auch dem Streben der Industrie, DRM zum Ausspähen von Kunden einzusetzen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Informationen aus DRM dürfen nicht benutzt werden, die Art und Weise sowie die Intensität des privaten Werkgenusses aufzuzeichnen oder an eine zentrale Stelle zu übermitteln. Dabei handelt es sich nicht um Gedankenspiele. Ende 2005 brachte die Firma Sony mehrere DRM-behaftete CDs auf den Markt, die auf den Computern von nichtsahnenden Verbrauchern virenähnliche Schadprogramme einnisteten. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für mit DRM versehene Medien ist dringend geboten. In Form und Gestaltung sollte sich diese an den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen orientieren.

Der Chaos Computer Club fordert die verantwortlichen Politiker in den Ausschüssen und in Bundestag und Bundesrat auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Die Folgen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft wären fatal. Verbraucherrechte wie Datenschutz und das Recht auf Privatkopie dürfen nicht hinter Industrieinteressen zurückstehen. Ein in sich widersprüchlicher Gesetzentwurf, der einerseits ein bisschen Privatkopie erlaubt, andererseits jede „Umgehung“ kriminalisiert und den Rechteverwerten einen Blankoscheck in Sachen DRM ausstellt, ist nicht hinnehmbar. Anstatt den Startschuss zu geben zu einer zu erwartenden Überlastung der Gerichte durch die massenhafte Verfolgung meist jugendlicher Filesharer, muss die Politik in erster Linie den Verbraucher vor einer immer hemmungslos werdenden Rechteverwerterlobby schützen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äussert Unverständnis und befürchtet auch die Kriminalisierung von Jugendlichen: Streichung der Bagatellklausel keine Bagatelle.

Ursprünglich war geplant, das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet oder das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken in geringer Stückzahl straffrei zu stellen. Mit der Streichung dieser Vorschrift muss nun jeder Internetnutzer befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu werden. „Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar“, betonte Edda Müller. Da die Strafverfolgungsbehörden mit der Flut von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben und dadurch die Verfolgung anderer Fälle leidet, haben Staatsanwälte in den vergangenen Monaten gefordert, Ermittlungen erst ab einer erheblichen Anzahl von illegalen Downloads oder Kopien einzuleiten.

Der vzbv kritisierte auch die Pläne der Bundesregierung, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Internet Providern einzuräumen. „Wir befürchten, dass in Folge dieses Auskunftsanspruchs auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt“, so Edda Müller. Besonders bedenklich ist dies im Zusammenhang mit Berichten, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer damit in die Falle zu locken. Die bisherige Praxis, dass nur der Staatsanwalt im Verdachtsfall die Personalien von Internetnutzern ermitteln darf, ist nach Ansicht des vzbv völlig ausreichend.

Über den Kabinettsbeschluss ist auch das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sehr verärgert. Der Titel der PM sagt schon alles: Deutschland droht über das Urheberrecht ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches Land zu werden – ein wirkliches Desaster für Bildung und Wissenschaft. Und die ist so lesenswert, dass ich sie mal im Volltext poste:

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sieht einen eklatanten Widerspruch zwischen der am 22. März 2006 durch die Bundesregierung verabschiedeten zweiten Urheberrechtsanpassung (,,Zweiter Korb“) und dem in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziel eines ,,bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“. In der Reaktion des BMJ auf den Beschluss wird dies als Akt der ,,Modernisierung“ gefeiert, durch den das ,,deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“ gemacht werde. Das sieht das Aktionsbündnis, das zusammen mit den großen Wissenschaftsorganisationen und einigen hundert Fachverbänden Bildung und Wissenschaft in Sachen Urheberrecht vertritt, ganz anders. Nicht ,,fit“ gemacht wird die Informationsgesellschaft, sondern ,,krank“, zumindest im internationalen Wettbewerb ,,stark geschwächt“.

Äußerst befremdlich wirkt, dass in der Mitteilung des BMJ behauptet wird, die Novelle stärke den ,,Wissenschaftsstandort Deutschland“. Die jetzt zur weiteren parlamentarischen Beratung vorgelegten Regelungen sind wiederholt vom Aktionsbündnis kritisiert worden – ohne Erfolg, z.B. bezüglich des stark eingeschränkten Zugriffs auf elektronische Bestände in Bibliotheken. In Zukunft soll sogar die Lieferung elektronischer urheberrechtsgeschützter Dokumente durch die Bibliotheken ganz untersagt werden (in die DFG und BMBF stark investiert haben), wenn der Markt, ganz gleich zu welchen Preisen, einen solchen Service anbietet. Auch dass die Rechte von Wissenschaftlern als Autoren bei bislang unbekannten Nutzungsarten weiter beschnitten werden, gehört zur ,,Erfolgsstory“ dieses Urheberrechts, das, so ließ es die Ministerin auf der heutigen Pressekonferenz (bei Phoenix) sehr deutlich erkennen, in erster Linie der Informationsindustrie (BITKOM et al.) und den kommerziellen Interessen der Informationswirtschaft (Elsevier et al.) verpflichtet ist.

Die Interessen von Bildung und Wissenschaft, die doch wohl mit den Interessen der Öffentlichkeit an Modernisierung und Innovation zusammengehen, werden durch die Novelle marginalisiert. Bildung und Wissenschaft werden bezüglich der Nutzung publizierter Materialien in das Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückgeschickt. Auf jeden Fall ist das ein Rückschritt zu den Bedingungen des vor-elektronischen Zeitalters.

Dem Aktionsbündnis ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundesregierung entgegen ihrer politischen Zielsetzung der Förderung von Bildung und Wissenschaft nicht erkennt, dass das jetzt drohende Urheberrecht Entwicklung in Forschung und die Anwendung moderner Lehr- und Lernformen nicht befördert, sondern massiv behindert. Das Aktionsbündnis will sich mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass im weiteren Verlauf der Gesetzgebung deutlich wird, dass die kommerziellen Interessen der Verwertung von intellektuellen Werken mit den Anforderungen von Bildung und Wissenschaft in Übereinstimmung gebracht werden müssen.

Ansonsten droht Deutschland in Folge des rigiden, kommerzielle Interessen einseitig begünstigenden Urheberrechts ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches, zumindest ein bildungs- und wissenschaftsunfreundliches Land zu werden.

Blog-Coverage:

Bildschirmarbeitsplatz: Bundesregierung wünscht mehr Verhaftungen auf dem Schulhof

Die Argumentation vor allem aus Kreisen der Union war, dass eine Bagatellklausel einen „rechtsfreien Raum“ schaffen würde. Die jetzige Regelung schafft hingegen einen kulturfreien Raum. Das Mixtape, seit Generationen Ausdruck von Jugendkultur („ich hab dir mal ein paar Songs aufgenommen…“), steht rechtlich damit auf einer Stufe mit den Brennerfabriken. […]

Mit der Abschaffung der Bagatellklausel trennt sich die Große Koalition von einem jahrhundertealten europäischen Verständnis von Kultur — erinnert sei an die sakrale Kulturtechnik des Raubkopierens in den Klöstern. Seinerzeit beschäftigten sich Mönche mit dem „Brennen“ von heiligen Warez, sogenannten Bibeln, auf Papier. Kultur in diesem Sinne war immer das Weitergeben von existierendem Wissen und wurde nach der Brechung des kirchlichen Einflusses später auch Grundlage der Aufklärung.

Dramaking: Novelle des Urheberrechts

Ich kann gar nicht genug Kopfschütteln… Selbst Medienprofis und Politiker, die sich mit dem Thema “Novelle des Urheberrechts” befasst haben, haben völlig den Faden verloren. Wie soll da der normale Konsument noch durchsteigen, was noch erlaubt ist und was nicht?

Antifreeze: Kauft keine CDs mehr!!!

Jetzt am virtuellen Stammtisch zum Totalboykott aller Tonträgerunternehmen aufzurufen, sorgt zwar – die Kommentare zeigen es – für Applaus, sinnvoll ist es in dieser Form aber nicht. Denn es gibt sehr wohl Tausende von kleinen Plattenfirmen, die keine Kopierschutzmechanismen benutzen, die niemals jemanden verklagen würden, wenn er etwas aus dem Netz läd, die ihre Künstler fair behandeln und die sogar – man glaubt es kaum! – nicht von anzugtragenden BWL-Diplomanten, sondern von Musikfans betrieben werden. Anstatt sich jetzt selbst einen Persilschein für “illegales Raubkopieren” auszustellen, sollte man sich einfach etwas mehr informieren und beim nächsten mal im Plattenladen (und damit meine ich nicht Saturn oder Mediamarkt) sein Geld vielleicht für eine Platte eines kleinen, unabhängigen Labels ausgeben. Da ist ohnehin oft die bessere Musik drauf.

Spreeblick: Korb für die Musikindustrie

Irgendwann im Jahr 2000 ging ich dann auch endlich privat online, nachdem ich im Beruf schon zwei oder drei Jahre mit dem Web zu tun hatte. Natürlich lud ich mit Napster Songs aus dem Web, natürlich lud ich mir von Webseiten illegale Musikstücke. Nicht viele, und die meisten der Bands, denen ich so einen oder zwei Titel stahl, denen kaufte ich nachträglich auch ein oder zwei Alben ab. Beispiele sind die Goo Goo Dolls oder Ocean Color Scene. So verfuhr ich bis vor circa einem halben Jahr, als ich, nach dem Bloggen an sich, die spezialisierten Musikblogs entdeckte, aus denen man sich mit mehr als genug Musik versorgen kann. Da ist jeden Tag ein frischer Sampler drin, wenn man weiß, wo man suchen muss. Dennoch kaufte ich CDs. Die Strokes. Goldfrapp. Franz Ferdinand. Und. Und. Und.

Wißt Ihr was? Diese Zeiten sind vorbei.

Weitere Infos:

Am 26. Januar fand eine interne Anhörung der Bundesregierung zum 2. Korb mit vielen Lobbyisten statt. Wir waren dabei, streamten die Veranstaltung live ins Internet (War das eigentlich eine Premiere in der Bundespolitik?) und bloggten ausführlich: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.

Passend zur Popkomm haben wir uns die tollen neuen Geschäftsmodelle der Musikindustrie angeschaut. Beim Testen fanden wir heraus, dass die Online-Shops aus Verbrauchersicht noch schlechter sind als wir zu Beginn vermuteten: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz.

Hartmut Spiesecke, der Sprecher des deutschen Phonoverbandes (Allgemein bekannt als „die Musikindustrie“) ist der Meinung, dass Kopierschutz-technologien keine Probleme bereiten. Er wünscht sich daher Mails von Verbrauchern: Kampagne: Schreibt dem Phonoverband bei Kopierschutzproblemen.

Weitere Infos findet man bei Privatkopie.net und dem Verbraucherportal iRights.info.

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70 Ergänzungen

  1. Der tagesschau.de-Artikel wurde inzw. überarbeitet und liest sich jetzt deutlich weniger kritisch. Die Interpretation, die Bagatellklausel sei nicht gefallen, finde ich interessant. "Interessant" steht natürlich an dieser Stelle diplomatisch für "falsch".

  2. Kann mir das einer mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber (aka Musikindustrie) gegenüber Provider erklären (wie in dem heise-Artikel ja drinsteht)? Dieses Recht <a href="http://www.dfn.de/content/fileadmin/3Beratung/Recht/StellnFoReUrhG280206.pdf&quot; title="PDF: Stellungnahme des DFN zum §101">versteckt sich wohl in §101</a>. Nur wurde dieser Paragraph offenbar nicht verändert, wenn man sich den Gesetzesentwurf durchliest. Kann dann von "Einführung", wie heise das schreibt, überhaupt die Rede sein?

    Guckt man sich <a href="http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/URTEILE130.HTM&quot; title="Oberlandesgericht Frankfurt: Kein Auskunftsanspruch gegen Access-Provider">dieses Urteil</a> an, dachten wohl manche Gerichte, es gäbe ein Auskunftsanspruch. Das OLG Frankfurt hat die Urteile aber revidiert und einen Auskunftsanspruch verneint.

    Also: ist das Auskunftsrecht neu? Gibt es eins? Wurde das Gesetz in den entsprechenden Paragraphen verändert, so dass das Auskunftsrecht jetzt offensichtlich drin steckt?

  3. Tausend Dank für diese exzellente und ausführliche Presseschau! Interessant zu sehen, mit welch unterschiedlicher Qualität und Sorgfalt die einzelnen Medien berichten – und teilweise hochpeinlich für einige der hier erwähnten Medien.

  4. Aber mal ganz im ernst:

    Was ist jetzt das Schlimme daran? Meine Privatkopie darf ich nach wie vor machen… und auch die eine oder andere Kopie für Verwandte oder Bekannte scheint nicht verboten zu sein.
    Erst wenn ich anfange es in größerem Stile zu machen, dann wird es kritisch. Und wenn ich damit Geld mache oder irgendeine andere Art der Gegenleistung dafür erwarte sowieso.
    Aber das war "früher" auch nicht anders.
    Und was den Kopierschutz angeht… es steht doch jedem frei Musik und Filme mit oder ohne Kopierschutz zu kaufen. Wenn die Musikindustrie sowas durchdrücken will… na gut. brechen ihre Umsätze noch mehr ein… wenn wir, die Konsumenten das wollen. Wenn nicht, dann sind wir selber Schuld.
    Wo liegt also das Problem???

  5. Tja, Thomas – was ist so schlimm daran?
    Z.B. dass einer Interessengruppe Rechte zugesichert werden, die bislang dem Staat vorbehalten waren => Auskunftpflicht deines Providers ohne richterlichen Beschluss.
    Nimm einfach mal an, du betreibst ein offenes, oder unzureichend gesichertes WLAN und irgendein Kiddie zieht darüber ein paar Songs…

    Die Provider – wir erinnern uns – wurden zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen, um uns (angeblich) vor dem bösen, allgegenwärtigen Terrorismus zu schützen. Jetzt wird der Spieß umgedreht und sie schützen die wahren Terroristen vor uns. Aber das war abzusehen.

  6. Wow! Respekt für die Mühe! Lohnt sich halt schon, dass man hier immer wieder vorbeischaut und liest.
    Meine bevorzugte Methode bei der Geschichte ist der Boykott. Was meinen Ansprüchen als Verbraucher nicht genügt, bleibt im Regal liegen. Aber wer weiß: Vielleicht beschließen die Politiker/Lobbyisten bald ein Gesetz, das mich zum Kauf der MI-Produkte verpflichtet. Ich ahne ohnehin Schlimmes, wohin die demokratiefeindliche Politik der letzten Jahre noch hinführt. Mich würde nicht wundern, wenn hierzulande bald vermehrt Vokabular verwendet wird, das typisch für autoritäre und totalitäre Staaten ist. Wir müssen also wachsam sein, und zum Glück gibt’s dafür netzpolitik.org und andere.

  7. Schlimme Sache, das. Die Vorratsdatenspeicherung wird jetzt dazu benutzt, privaten Schnüfflern nach Belieben Auskunft zu erteilen. Die Musikindustrie geht aber offensichtlich davon aus, daß das Filesharing mit sichtbarer IP immer so bleiben wird. Wir sind ja nicht blöd. Keine IP, keine Auskunft. Nodezilla scheint vielversprechend, aber noch fehlt mir das Vertrauen. Solange ziehe ich Musik lieber bei den Russen.

  8. auch wenns nach trollerei klingt: es ist nur positiv. jetzt kapiert vielleicht auch noch der letzte jambakunde, dass die industrie nicht wirklich daran interessiert ist, hochwertige musik zu verbreiten… wenn sie sich im nächsten "mondernisierungsschritt" durchsetzt und fortan nur noch der kauf von cds erlaubt ist, sofern man keinen cd-brenner ausser von sony besitzt, sie nur im laden hört und sich dabei von einem bmg-mitarbeiter filmen lässt werden sich wohl auch die allerletzten wirklich guter musik zuwenden (jamendo! jamendo! jamendo!)

  9. […]Deutsche wie internationale Rechtssprecher gaben der Industrie über die Jahre auch immer wieder Rückendeckung. Nicht ein Richter der bei Hochrechnungen theoretischer Verluste, die seit seeligen C64-Zeiten jede Raubkopie als Geldwerten Verlust anrechnen, mal seinen gesunden Menschenverstand einschaltete und die Klagenden fragte, ob sie diese Milchmädchenrechnung denn selbst glauben würden.
    Nein. Seit Jahren wird, egal ob Brennerstudie oder Softwareerhebung, jedes Mal aufs Neue die Aussage als Fakt genommen, daß jeder der eine Kopie von einem urherberrechtlich geschützten Produkt besitzt, dieses ansonsten auch gekauft hätte. Was die Aussage, das bei der Durchsuchung von Schüler-PCs tausende illegale PC-Spiele und Musikstücke gefunden wurden ziemlich absurd erscheinen läßt, wenn man eben jenem Schüler im gleichen Atemzug unterstellt er hätte sich jene Dinge ja ansonsten alle gekauft. So üppig fällt nichtmal das Taschengeld von Paris Hilton aus.[…]
    Den ganzen Beitrag gibts bei:
    http://www.nochetwassalz.de/batzlog/2006/03/23/du-bist-raubkopierer/

  10. Nochmal ich, das Thema läßt auch mir keine Ruhe. Jeder von uns verfügt über eine komplette Infrastuktur zum Rippen, Brennen, Sharen. Weder Software noch DSL-Flat noch Hardware reißen große Löcher in die Kasse. Die Hardwareindustrie unterstützt uns nach Kräften mit portablen MP3-Playern, Autoradios, Diskmen, DVD-Playern. Hardware muß MP3 können. Wir können mit Musik machen, was wir wollen. Das läßt sich definitiv nicht durch Gesetze einschränken, egal wie groß Macht und Einfluß der MI sind. Das ist so, als würde jemand auf einem Tapeziertisch in der Fußgängerzone Juwelen anbieten und das Ganze auch nachts unbewacht lassen. Allein darauf vertrauend, daß keiner etwas klaut, weil es ja verboten ist. So ist die Musikindustrie drauf.

  11. Manueller Trackback

    <strong>… bis zu drei Jahren Gefängnis (als CD-Aufkleber)</strong>

    Mein Vorschlag für eine generelle Kennzeichnungspflicht DRM-verseuchter Datenträger:
    http://renephoenix.de/index.php?bid=1315

    Zusätzlich noch einmal als SVG-Variante (erstellt mit Inkscape). Also: Ausdrucken, Ausschneiden – und ab in die Plattenläden damit!

  12. » Die Provider – wir erinnern uns – wurden zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen, um uns (angeblich) vor dem bösen, allgegenwärtigen Terrorismus zu schützen. «

    Das ist IMHO das größte Problem an der Sache. Das praktisch aus Mangel an Kontrollmöglichkeiten (zum Glück) nicht enforcebare Verbot von privaten Kopien und "Umgehung von Kopierschutzmassnahmen" (zur Erinnerung: jedesmal wenn ich unter Linux eine DVD anschaue umgehe ich genaugenommen eine Kopierschutzmassnahme) und die Androhung von 3 Jahren Haft sind dagegen geradezu lächerlich. Ich glaube nicht daß ein deutsches Gericht diese Strafe in großem Umfang gegen private Filesharer verhängen wird (Wenn doch, wird dieses Gesetz wohl schnell wieder Geschichte sein).

    Aber jetzt wird eine über den Umweg der EU (weil "unbequem") durchgebrachte Massnahme zur "Terrorbekämpfung" dazu benutzt, um Firmen einer bestimmten, in Deutschland wirtschaftlich gesehen eher unbedeutenden (Siehe auch http://frank.geekheim.de/?p=171 ) Branche zur Sicherung ihres Profits Auskunftsanspüche gegen Internetprovider über die Identität ihrer Kunden einzuräumen.

    Und die MI ist nur eine von vielen Lobbygruppen. Ich mag gar nicht daran denken, wer bald noch alles versuchen wird diesen Auskunftsanspruch für sich zu beanspruchen (Stichwort "geschäftschädigende Aussagen", ist ja gerade aktuell).

  13. Ich finde das OK auch Bagatellfälle zu verfolgen, solange die dafür entstehenden Verfolgungskosten an die Musikindustrie weitergegeben werden. Das Interesse an Verfolgung dürfte dann merklich nachlassen.

  14. Die Lobbyisten haben gesiegt und dafür werden sie bezahlen. Ab heute erwerbe ich keine digitalen Inhalte mehr legal. Aber auch auch auf das illegale konsumieren von Inhalten ist man immer weniger angewiesen. Immer mehr Künstler wie Filmemacher oder Musiker stellen ihre Werke unter freien Lizenzen zur Verfügung. Unter http://www.starfrosch.ch/starfrosch/ gibt’s beispielsweise freie Musik. Da entsteht eine neue Kultur, losgelöst von der Kommerzindustrie – back to the roots qausi. Die MI hat begriffen, dass sie am Ende ist. Sie zuckt nur noch.

  15. Der tagesschau.de-Artikel war vorher eindeutig falsch — deshalb hatte ich an die Redaktion geschrieben.

    Jetzt ist die Interpretation vielleicht noch etwas fragwürdig, aber falsche Fakten kann ich nicht mehr erkennen.

    Bei der Bagatellklausel steht eindeutig, dass sie nicht aufgenommen wurde.

    Ursprünglich hatte der Artikel das Handelblatt zitiert, das Recht auf Privatkopie würde komplett verfallen.

  16. Wann man das liest, dann fragt man sich was die Politiker eigentlich vertreten: Das steuerzahlende Volk oder die steuerschlupflochnutzende Industrielobby? Sind Politiker nicht Vertreter des Volkes?!

    Und es ist mir schleierhaft warum Politiker Ressorts zugeschrieben bekommen, von denen sie keine Ahnung haben und unsachgemäß handeln!

  17. Wie sieht es aus; die Mammutarbeit an diesem Artikel verlangt doch irgendwie nach einer <a href="http://www.netzpolitik.org/2005/ausgeschlossen-und-restriktiv-music-stores-im-netz/&quot; title="Artikel über DRM in Online-Musikstores">Aktualisierung des Artikels über die Online-Musikstores</a>, oder? Die dort beschriebenen "Fragen und Antworten" der jeweiligen Anbieter z.B. haben sich bestimmt geändert.. zum Schlechten.

    Kann das mal jemand überprüfen bitte?

  18. Es ist wirklich bedauerlich, dass die Bundesregierung das Recht am Eigentum leichtfertig marginalisiert und dass die Musikindustrie nunmehr qua Gesetz Aufgaben der Exekutive übernehmen darf.

    Sehr nett, meine Herren und Damen Politiker.

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