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Urheberrecht nächste Woche im Bundestag

von markus um 12:21 am Mittwoch, 27. Juni 2007

Nächste Woche könnte der zweite Korb im Bundestag durchgewunken werden. Wie schon beim ersten Korb sollen alle weiteren strittigen Punkte in den dritten Korb ausgelagert werden. Urheberrecht 3.0 heisst das dann wahrscheinlich. Erstmal soll es wohl am Dienstag im Rechtsausschuss beschlossen werden. Die zweite und dritte Lesung könnte dann schon am Mittwoch oder Donnerstag erfolgen. Damit wäre das Gesetz durch. Die Zeit drängt also, falls man sich nochmal an die Abgeordneten wenden möchte. Bei denen besteht noch viel Beratungsbedarf.

Es soll ja mal ein ungeschriebens Gesetz gegeben haben, wonach Änderungen am Urheberrecht immer interfraktionell von allen Fraktionen beschlossen werden. Das würde mich bei diesem Gesetzentwurf mehr als wundern. Weiss jemand vielleicht, wie die aktuelle Praxis im Bundestag ist?

Ein klein wenig Hintergrund zum Nachlesen und informieren:

3. Oktober 2006: Digital Rights Management
31. August 2006: Kopierschutz entmündigt!
13. Juli 2006: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen (Mit Video-Interviews)
22. März 2006: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
26. Januar 2006: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
12. Januar 2005: Keine Veränderung beim Urheberrecht

Kommentare

2 Kommentare zu “Urheberrecht nächste Woche im Bundestag”

  1. Nerdcore — Die liebe Politik und das Internet
    Jun 28th, 2007 @ 11:14

    [...] Ich finde das gut, dass Frau Zypries nicht weiß, was ein Browser ist und das der Ströbele seine eigene Website nicht bedienen kann. Wo kämen wir da auch hin, wenn Politiker auf einmal auf der Höhe der Zeit wären? Politiker haben andere aufgaben: Schwarzkonsten geheimhalten und sich den Arsch von Lobbyisten pudern lassen, auf dass sie zweifelhafte Gesetze durchwinken. DAS sind die Aufgaben der Politik. Zumindest glauben sie das scheinbar selbst. [...]

  2. Politker und neue Medien « The Infinite Monkey
    Dez 6th, 2007 @ 16:03

    [...] das ist natuerlich noch lange kein Grund seine eigene Gesetzgebungskompetenz hier in Frage zu stellen. [...]

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