Keine Veränderung beim Urheberrecht

Heute fand im Bundesjustizministerium ein Pressegespräch zum Urheberrecht statt, da in den nächsten Wochen der Kabinettsentwurf zum „Zweiten Korb“ präsentiert wird. Der Referentenentwurf wurde im September präsentiert und eine Vielzahl an kritischen Stellungnahmen, vor allem von Seiten der Verbraucherschützer und Wissenschaft, folgte seitdem. Das BMJ hat diese alle gesichtet und festgestellt, dass sich gegenüber dem Referentenentwurf eigentlich nichts ändern muss, ausser wenigen kosmetischen Änderungen.

Diese betreffen aber weder die Privatkopie, Filesharing und Open Access. Es bleibt also bei dem, was Zypries im September sagte:

Mit der Neufassung wolle man nicht “die Schulhöfe kriminalisieren“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). “Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor“, erklärte die Ministerin gegenüber dem Magazin. “Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen.”

Heise hat mittlerweile auch einen Artikel dazu veröffentlicht.

Den Themenbereich Privatkopie, der im Diskussionsforum des Justizministeriums allein bisher über 1000 Beiträge ausgelöst hat, betrachtet Zypries inzwischen als „von allen weitgehend akzeptiert“. Den Befürwortern einer unkastrierten Kopiermöglichkeit für den Heimgebrauch auch bei technischen Hinderungsmaßnahmen hält sie entgegen, dass der von Verwertern angebrachte Kopierschutz zu respektieren sei. Andererseits soll es bei der Nicht-Verfolgung von Downloads aus Tauschbörsen in geringem Umfang bleiben, da sich die „Bagatellgrenze“ mit der Praxis der Strafverfolgung decke. Für die genauere Festlegung des nicht geahndeten Filesharing-Konsums führte die Justizministerin Beispiele an: „Eine Zahl im dreistelligen Bereich ist sicher zu hoch“, erklärte sie. Einstellige Größen könnte man dagegen tolerieren.

Dass die Regelungen zur Privatkopie „von allen weitgehend akzeptiert sind“, habe ich noch nicht mitbekommen. Sowohl die Verbraucherschutzzentralen, als auch Bürgerrechtsverbände und die Verbraucher akzeptieren diese Regelungen so nicht und fordern eine durchsetzungsstarke Privatkopie, ob das nun in die Welt von Zypries passt, oder nicht. Und einstellige Zahlen beim Filesharing sind jenseits der Realität, das ist ja noch nicht einmal ein Album.

Der Ansicht von Kritikern, dass der Entwurf an der Realität der sich aus Tauschbörsen bedienenden „Kopiergesellschaft“ völlig vorbei gehe und damit eine „angemessene Vergütung“ der Urheber eine Illusion sei, hielt Zypries die Forderung nach einer größeren Achtung des Urheberrechts allgemein entgegen. Dafür werbe ihr Haus mit einer Online-Kampagne und die Industrie mit „etwas rüderen Mitteln“. Anders könne das Rechtssystem nicht funktionieren, selbst wenn es „bei den Kids eventuell die ein oder andere Abweichung“ von diesem Verständnis gebe.

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