Informationsfreiheit einmal praktisch

Der Bundestag gibt sich freundlich. Auf der Startseite wird auf das neue deutsche Informationsfreiheitsgesetz verwiesen und auf den Aktenplan im deutschen Bundestag. Die URL zeigt derzeit noch nach „http://www.bundestag.de/htdocs/parlament/verwalt/aktenplan.pdf“, was jedoch Unfug ist. Richtig ist http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/aktenplan.pdf

Jörg Tauss (SPD-MdB) rief auf dem 22C3 dazu auf, die Grenzen des IFG auszuloten. Happy Hacking!

Lieber Bundestag. Ich liebe Dich, denn du hast den „Geheimschutz“ an Position 23 gestellt.

23 Geheimschutz
230 Allgemeine Geheimschutzangelegenheiten
2300 6200 Allgemeine Angelegenheiten der Staatssicherheit
2301 6201 Einzelfälle der Staatssicherheit
2302 6202 Spionage- und Sabotageabwehr Spionageabwehr
2303 6204 Verfassungswidrige Parteien und Organisationen
2304 6207 Datenschutz im Bereich der Sicherheitsbehörden
2305 Geheimschutzvorschriften der NATO/CAZ/CTS
2306 6224 Geheimschutzvorschriften des Deutschen Bundestages

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