Ende von notice-and-takedown??

Über das Forum des Onlineangebotes des Heiseverlages wurde zu einer Sabotage aufgerufen. Das gestrige Urteil des Hamburger Landgerichtes in diesem Fall besagt nun, dass der Verlag faktisch jeden Beitrag im Forum vor seiner Veröffentlichung auf mögliche Rechtsbedenklichkeiten prüfen muss. Damit kommt auf den Heiseverlag ein großer Mehraufwand zu.

Mehr noch. Der Grundsatz des „Notice-and-Takedown“-Verfahren ist gefährdert: Nach dem Verfahren müssen Betreiber von Diskussionplattformen und Inhaltsanbieter, wie etwa Internetprovider, nicht jede einzelne auf ihren Geräten zur Verfügung gestellte Aussage vor Veröffentlichung prüfen, sondern den Zugang zu ihr unterbinden, wenn der Anbieter auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen wird. Sollte diese Grundsatzentscheidung in weiteren Instanzen beibehalten werden, ist ein essentieller Bestandteil freier Meinungsäußerung in der digitalen Informationsgesellschaft passe.

Passend dazu ist auch ein Artikel von Stefan Krempl auf Telepolis: Das Internet in den Mühlen des Rechts.

Foren und Haftung: Von der Demontage eines interaktiven Mediums
Es war einmal die Hoffnung auf ein neues Medium, das den Datenreisenden mehr Raum für freie Meinungsäußerungen lassen würde. Nicht auf eine rechtsfreie Sphäre, aber auf einen interaktiven, Feedback ermöglichenden und die Einbahnstraßen der Massenkommunikation aufbrechenden, zweiseitig befahrbaren Kommunikationskanal. Es war auch mal ein Münchner Amtsgericht, das einen heute weitgehend unbekannten Provider namens CompuServe für die reine Durchleitung von Inhalten verantwortlich machen wollte. Und eine Schar weiser Politiker, die mit Hilfe von Gesetzen die Spielregeln für das noch größtenteils unbekannte Medium salomonisch festzusetzen suchten. Doch dann kamen die Anwälte und neue Richter.

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