Leonhard Dobusch
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: Economist fragt: Internet-Aktivismus am Weg zu sozialer Bewegung?
: Economist fragt: Internet-Aktivismus am Weg zu sozialer Bewegung? Auf diesem Blog und an anderer Stelle waren bereits mehrfach Analogien zwischen Netzaktivismus und Umweltbewegung Thema. Einer der ersten, der diesbezügliche Parallelen gezogen hatte, war Mitte der 1990er Jahre Jamie Boyle. Er ist deshalb auch einer der Ansprechpartner in dem längeren Beitrag „Everything is Connected“ in der aktuellen Printausgabe des Economist, der im Übertitel von „The new politics of the internet“ spricht und im Untertitel fragt: „Can internet activism turn into a real political movement?“
Wie in der Umweltbewegung hätte heute auch jeder Bereich des Internets bereits seine eigene Interessensvertretung:
Today every corner of the digital universe has its own interest group: consumer groups defend online privacy; hackers reject far-reaching software patents; researchers push for open access to scientific journals online; defenders of transparency call on governments to open their data vaults—or take the opening into their own hands.
Parallelen zieht der Artikel nicht nur zwischen Grünen und Piraten sondern auch zwischen radikaleren Teilen der Umweltbewegung wie Earth First! oder der Earth Liberation Army und sogenannten „Hacker-Kollektiven“ wie Anonymous. Und die Gemeinsamkeiten sind augenfällig. So passt die Beschreibung der Earth Liberation Army in Wikipedia als „kollektive Bezeichnung für anonyme und autonome Individuen oder Gruppen“, die ökonomische Sabotage und Guerrilla-Methoden einsetzen eins-zu-eins auch auf Anonymous.
In seinen Schlussfolgerungen betont der Economist-Autor, dass sich der politische Erfolg des Internet-Aktivismus keineswegs notwendigerweise in Wahlergebnissen zeigen muss. Wieder dient die Umweltbewegung als Beispiel:
New parties are not the only way to political success. In most of the world the green movement’s victories came from applying pressure to established parties, and spurring the creation of new institutions—ministries of the environment, environmental protection agencies, international treaty organisations and the like.
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: Raubkopierer sind Verbrecher im ZDF: Schleichwerbung bei SOKO Stuttgart?
: Raubkopierer sind Verbrecher im ZDF: Schleichwerbung bei SOKO Stuttgart? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland bekleckert sich als Mitglied der „Deutschen Content Allianz“ nicht gerade mit Ruhm wenn es um eine zeitgemäße Reform des Urheberrechts geht und die ARD bewegte sich auch in diesem Themenfeld bereits hart an der Grenze zur Schleichwerbung.
In der jüngsten Folge der ZDF-Krimireihe SOKO Stuttgart mit dem Titel „Um Haaresbreite“ findet sich jetzt eine Szene, bei der einschlägiger Wandschmuck gut sichtbar platziert wird:
Der Slogan „Raubkopierer sind Verbrecher“ wurde 2003 im Rahmen einer Kampagne der Filmindustrie popularisiert. Die URL zur Kampagne www.hartabergerecht.de führt inzwischen aber auf die aktuelle Kampagnenseite www.respectcopyrights.de. Der Slogan ist gleich doppelt irreführend: Einerseits gibt es keinen Tatbestand der „Raubkopie“ – Raub setzt die Anwendung von Gewalt oder gefährliche Drohung voraus, was beim Kopieren im Internet eher selten der Fall ist. Alles, was es sonst noch zu diesem Begriff zu sagen gibt, hat Stefan Niggemeier bereits für den Spiegel aufgeschrieben. Andererseits, und das wird schön unter www.raubkopierer-sind-verbrecher.de ausgeführt, sind die übergroße Mehrheit jener Menschen, die illegal im Internet Dateien anbieten oder herunterladen in der Regel keine Verbrecher. Die in den Kinospots der Kampagne angedrohten 5 Jahre Freiheitsentzug für Raubkopierer gelten jedenfalls nur für gewerbsmäßigen Vertrieb illegaler Kopien.
Bleibt die Frage, warum ein Poster mit genau diesem Propaganda-Slogan im Jahr 2012 die Wände von ZDF-Krimiserienwänden ziert?
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: Wikipedia, BBC, CNN uvm. auf Microsofts Copyright-Löschlisten
: Wikipedia, BBC, CNN uvm. auf Microsofts Copyright-Löschlisten In dem Maße, in dem private Rechtsdurchsetzung durch Entfernung von Suchresultaten bei Google zunimmt, steigt auch die Zahl von fälschlicherweise beantragten Löschungen aus dem Suchindex. Laut Transparenzreport erreichte die Zahl der Löschanfragen vergangenen Monat mit über 12 Millionen URLs einen neuen Höchstwert, Tendenz weiterhin stark steigend.
Seit kurzem wird in ebendiesem Transparenzreport aber auch angeführt, welchen Löschanfragen nicht entsprochen wird, weil sie fälschlicherweise eingereicht wurden. Für alle Löschanfragen, die in der Regel jeweils mehrere URLs enthalten, werden ab sofort auch jene URLs ausgewiesen, die trotz Löschanfrage nicht aus dem Suchindex entfernt werden.
Auf der Homepage gibt es leider keine komfortable Sortierfunktion, aber Torrentfreak hat eine Löschanfrage von LeakID im Auftrag von Microsoft ausgegraben, in der Seiten von BBC, CNN, Wikipedia und anderen zur Entfernung aus dem Index angefragt wurden. Konkret standen zum Beispiel folgende Seiten auf der Löschliste:
- Ein BBC-News-Bericht über eine Software, die Künstlern Monetarisierung via Bittorrent erleichtern soll.
- Caesar’s Civil War: die Wikipedia-Seite über den Bürgerkrieg im antiken Rom.
- Britain’s got Talent: die Wikipedia-Seite über das britische Vorbild der Show „Das Supertalent“.
- Eine CNN-Nachrichtenmeldung über ein Urteil in einem Kindesmissbrauchsprozess.
- Eine Informationsseite der offiziellen US-Umweltschutzbehörde EPA.
Microsoft, mit ca. 6 Millionen Löschanfragen aktuelle Nummer drei im Ranking der Rechteinhaber mit den meisten Anfragen, dürfte dabei besonders wahllos vorgehen. Während sich Microsofts Anfragen auf ca. 40.000 verschiedene Domains verteilen, folgen NBCUniversal mit knapp 20.000 und Lionsgate mit knapp 9.000 auf den Plätzen 2 und 3 was die Zahl unterschiedlicher Domains betrifft.
Da sämtliche Daten des Transparenzreports als CSV-Download zur Verfügung stehen, lässt sich insgesamt folgender Zwischenstand vermelden:
- Löschanfragen seit Juli 2011: 49.006.830
- Davon nicht durchgeführt: 1.181.552 (2,41%)
Das „Outing“ von falschen Löschanfragen durch Google darf wohl auch als Versuch verstanden werden, die Rechteinhaber und deren Dienstleister zu sorgfältigerem Arbeiten zu motivieren. Angesichts der immer noch stark wachsenden Beliebtheit von Rechtsdurchsetzung via Google ist aber nicht davon auszugehen, dass der „Takedown Hall of Shame“ der Electronic Frontier Foundation so schnell die Beispiele ausgehen werden.
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: Urheberrechtspolitik jenseits von Urheberrechtsreform: Artikel bei Zeit Online
: Urheberrechtspolitik jenseits von Urheberrechtsreform: Artikel bei Zeit Online
Anlässlich des zehnjährigen Geburtstags von Creative Commons, der morgen in Berlin im Haus Ungarn in Berlin gefeiert wird, durfte ich für Zeit Online einen längeren Beitrag zu den Potentialen von Creative Commons verfassen. Kernbotschaft meines Artikels: Urheberrechtspolitik ist auch jenseits von Urheberrechtsreform sinnvoll und möglich:Denn glücklicherweise muss sich Urheberrechtspolitik nicht auf Veränderungen des Urheberrechts beschränken. In vielen Bereichen lässt sie sich sogar ganz ohne Änderung von Gesetzen betreiben. Der Schlüssel für eine Versöhnung des Urheberrechts mit der digitalen Revolution sind alternative Urheberrechtslizenzen wie Creative Commons. Sie basieren zwar auf dem Urheberrecht, räumen Dritten jedoch bestimmte Nutzungen ein, die längst zum Alltag gehören: öffentliches Zugänglichmachen, digitale Weitergabe und, je nach Lizenzmodul, auch Remix und kommerzielle Verwertung.
Mit der Überschrift, die die Zeit-Online-Redaktion gewählt hat, bin ich aber nicht ganz glücklich. Viele Probleme wie zum Beispiel transformativer Konsum und zu enge Schranken was Remix bestehender Werke betrifft, erfordern natürlich eine Anpassung des Urheberrechts. Creative Commons bietet aber viele Möglichkeiten auf unterschiedlichsten politischen Ebenen, sofort die Situation zu verbessern, und erlaubt flexibler auf unterschiedliche Rahmenbedingungen Rücksicht zu nehmen. Aber lest selbst.
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: Krautreporter: Crowdfunding-Plattform für Journalismus
: Krautreporter: Crowdfunding-Plattform für Journalismus Die Journalisten Sebastian Esser und Wendelin Hübner haben heute eine Beta-Version des Projekts „Krautreporter“ gestartet. Ziel der Plattform ist es, Crowdfunding für Journalismus im deutschsprachigen Raum zu etablieren. Zum Start gibt es ein nettes Video, in dem Felicia Mutterer das Konzept von Krautreporter erklärt:
Die Plattform soll Anfang 2013 offiziell starten, ab sofort suchen die Initiatoren aber Journalisten, die ihre Projekte vorstellen und Partner bei Medien, Organisationen und Verbänden.
Im englischen Sprachraum existieren bereits seit einiger Zeit Crowdfunding-Plattformen, die sich auf die Finanzierung aufwändigerer, journalistischer Recherchen spezialisiert haben. Seit 2008 gibt es beispielsweise spot.us, das sich vor allem dem Crowdfunding von lokaler Berichterstattung widmet. Global for me wiederum bietet eine Crowdfunding-Plattform für Radiojournalisten und auf emphas.is tummeln sich Fotojournalisten auf der Suche nach Crowdfunding.
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: Urheberrechtsdialog in Österreich: kein Platz für die Zivilgesellschaft? [Update]
: Urheberrechtsdialog in Österreich: kein Platz für die Zivilgesellschaft? [Update] Es hat ein wenig gedauert, doch seit gestern brennt in Österreich der sprichwörtliche Hut in Sachen geplanter Urheberrechtsnovelle. Letzte Woche haben wir auf netzpolitik.org den Entwurf (inkl. Erläuterungen) für eine Urheberrechtsnovelle des österreichischen Justizministeriums (BMJ) sowie die Einladungsliste für eine Tagung zum Thema am 11. Dezember veröffentlicht. Besonders letzteres Dokument sorgt jetzt in Österreich für einiges an Aufregung, weil aus ihm hervorgeht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen einfach ausgesperrt bleiben.
Gestern haben in Aussendungen der Verein der Internet-Benutzer Österreichs (vibe!at) sowie AK Vorrat Österreich gegen diese Einladungspolitik protestiert. Auch auf Nachfrage wurde deren Teilnahme an den Gesprächen abgelehnt. Vibe!at:
Man bitte um Verständnis, dass man „wegen der ohnedies zu erwartenden hohen Anzahl von Teilnehmern den Teilnehmerkreis für die Besprechung am 11.12. nicht weiter ausbauen“ wolle, heißt es im Antwortschreiben des BMJ. Man werde „aber selbstverständlich auch die uns bekannten Anliegen“ der beiden Organisationen „im Auge behalten“.
AK Vorrat Österreich berichtet in seiner Aussendung, dass im Zuge einer Anfrage an das Justizministerium klargestellt wurde, dass die unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eingeführte Vorratsdatenspeicherung auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung genutzt werden soll:
Christian Pilnacek vom Justizministerium bestätigte, dass in einer jetzt diskutierten Gesetzesvorlage die Ausweitung der Verwendung von Vorratsdaten auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen geplant ist. Diese Ausweitung soll am 11. Dezember im Justizministerium diskutiert werden. Das Pikante daran: Nur ausgewählte VertreterInnen von Verwertungsgesellschaften und Industrie sind geladen – VertreterInnen der Zivilgesellschaft hingegen nicht.
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: Zur netzpolitischen Dimension von Gangnam Style
: Zur netzpolitischen Dimension von Gangnam Style Das Video „Gangnam Style“ des südkoreanischen Rappers Psy ist bereits seit einiger Zeit das meistgesehene YouTube-Video aller Zeiten mit derzeit knapp 870 Millionen Views und man braucht kein Prophet sein um zu prognostizieren, dass es die 1‑Milliarde-Marke knacken wird. Die Originalversion ist in Deutschland geblockt, es finden sich aber Kopien auf YouTube, die nicht gesperrt sind und mit Hilfe von Browser-Extensions wie zum Beispiel dem YouTube Unblocker lässt sich auch das Originalvideo ansehen.
Der virale Erfolg machte nicht nur Psy von einem südkoreanischen zu einem Weltstar, sondern hatte, wenn man der Wikipedia-Seite über Gangnam Style glauben darf, noch viel weitreichendere Konsequenzen:
Nach dem Erfolg des Musikvideos pocht Südkorea auf ein Anziehen der Nachfrage von Touristen aus aller Welt. Jayne Clark von der USA Today schrieb, dass Gangnam Style Seoul „auf der Reisekarte platziert hatte“. Die Fluggesellschaft British Airways kündigte an, ab 2. Dezember 2012 Flüge nach Seoul sechs mal die Woche anzubieten. Wegen des Gangnam-Style-Phänomens ist die Nachfrage nach Flugtickets „enorm“ angestiegen.
Auch die Musikindustrie profitiert, mit Gangnam Style hat sich das ganze Genre K‑Pop am US-Markt etabliert und der Song selbst schaffte es auf Platz 1 in zahlreichen Verkaufscharts (auch in Deutschland).
In netzpolitischer Hinsicht ist Gangnam Style gleich in mehrfacher Hinsicht instruktiv. Klar ist, dass der Erfolg von Gangnam Style nicht mit der Durchsetzung von Urheberrechten zusammenhängt, eher im Gegenteil. Maßgeblichen Anteil am Erfolg hat der Verzicht auf die Durchsetzung von Urheberrechten, und zwar nicht nur was die Weitergabe der Originaldatei betrifft, sondern auch hinsichtlich der Erstellung von Remixes und Parodien. Dass ein Verzicht auf Durchsetzung durch den Rechteinhaber nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit ist, beweisen allerdings die zahlreichen geblockten Parodien auf YouTube. Witzigerweise ist Gangnam Style Hitler in Deutschland nicht gesperrt:
Ein offizieller Copyright-Verzicht Psys ist übrigens nicht belegt, nur der faktische Verzicht auf Rechtsdurchsetzung. Das ist deshalb entscheidend, weil viele der Remixes auch nach US-Fair-Use eine Urheberrechtsverletzung darstellen (vgl. dazu „Parodies Of Rap Artist Psy’s Gangnam Style Are Fun. But Are They Legal?“). Die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz hätte hier für mehr Rechtssicherheit gesorgt.
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: Urheberrechtsreform in Österreich: Vorbild Deutschland?
: Urheberrechtsreform in Österreich: Vorbild Deutschland? Günter Hack berichtet für den ORF über Pläne zur Urheberrechtsreform in Österreich. Der Entwurf aus dem Haus der konservativen Justizministerin Beatrix Karl (PDF sowie die Erläuterungen) sieht einen Auskunftsanspruch nach deutschem Vorbild sowie eine Deckelung von Antwaltsgebühren vor. Überhaupt ist „nach deutschem Vorbild“ eine der häufigsten Formulierungen in den Erläuterungen. Ob diese Deckelung aber, wie behauptet, in Österreich wirksamer sein wird, ist zweifelhaft:
Bekommt der Vertreter des Rechteinhabers die Daten eines mutmaßlichen Rechteverletzers, kann er diesem eine Unterlassungsaufforderung übermitteln. Für diese sollen die Anwälte „in einfachen Fällen“ nicht mehr als 100 Euro Kostenersatzanspruch verlangen dürfen. Was ein „einfacher Fall“ sein soll, ist nicht näher spezifiziert.
Hack befürchtet deshalb, dass auch in Österreich eine Abmahnindustrie entstehen könnte:
Für die Abmahnindustrie, die in Deutschland ihre Arbeitsprozesse bereits optimieren konnte, könnte Österreich trotz der Deckelung der Anwaltsgebühren ein lukrativer Markt werden.
Hinzu kommt, dass die Deckelung der Anwaltsgebühren ja wie in Deutschland etwaige, in der Regel höhere, Schadenersatzansprüche unberührt lässt. In den Erläuterungen werden allerdings zumindest jene Punkte explizit angeführt, die die deutsche Regelung völlig zahnlos machen, was für ein gewisses Problembewusstsein spricht:
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: Call for Participation: Digital Openness Index
: Call for Participation: Digital Openness Index
Seit seinem Start beschäftigt sich der Digitale Gesellschaft e. V. mit Themen wie Open Source Software, Open Education und Open Data – in letzterem Falle auch mit einer eigenen Initiative unter opendata-kommunen.de. Ziel dieser verschiedenen Open-Bewegungen ist es, die digitale auch zu einer offener Gesellschaft zu machen. Und tatsächlich tut sich etwas in diesem Bereich. Kaum eine Kommune die nicht in zumindest einem dieser Bereiche experimentieren würde. Gleichzeitig ist es sehr schwierig, einen Überblick über diese Vielzahl an Initiativen zu bekommen und so wechselseitiges Lernen zu befördern.Gemeinsam mit dem österreichischen Verein Freie Netze. Freies Wissen. und dem Schweizer Verein Digitale Allmend startet der Digitale Gesellschaft e. V. deshalb das Projekt eines Digitalen Offenheitsindex (Digital Openness Index, do:index), um den Beitrag öffentlicher Körperschaften zu digitalen Gemeingütern (wie Daten, Informationen, Wissen, Infrastruktur) sicht- und vergleichbar zu machen. Auf Basis einer breiten und in Teilbereiche gegliederten Indikatorenmatrix soll ein Ranking von ausgewählten Gebietskörperschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erstellt sowie ein Softwaretool zur Selbsteinstufung nicht gelisteter Kommunen entwickelt werden.
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: Medienkulturgespräch zum Thema Musikflatrate in der Schweiz
: Medienkulturgespräch zum Thema Musikflatrate in der Schweiz Am 28. November präsentieren in Zürich das Konzeptbüro Rote Fabrik und Dock18 – Institut für Medienkulturen der Welt, unterstützt vom Verein Digitale Allmend, ein Modell für eine öffentliche digitale Musiklizenz und laden Musiker, Vertreter von Labels und der Schweizer Verwertungsgesellschaft SUISA zur Stellungnahme. Titel der Veranstaltung: „Die Musikflatrate – Wie könnten Musikschaffende und Produzenten bezahlt werden, und wie würden Konsumenten bezahlen?“
Quasi als Teaser formulieren die Veranstalter eine These:
Musik fliesst heute überall, jederzeit und auf allen Geräten, egal ob wir einen Download oder einen sog. Stream wollen. Der Unterschied zwischen Anhören und Besitzen ist bereits fast vollkommen verschwunden – und genau das ist die Herausforderung für die gesamte Musikwirtschaft. Wir brauchen dringend neue Geschäfts- und Kulturmodelle die diesem unwiderlegbaren Trend Rechnung tragen.
Zur Einstimmung gibt es vorab eine Begründung dieser These von Gerd Leonard sowie Repliken von Tim Renner (Motormusic), Poto Wegener (Swissperform) und Hartwig Thomas (Digitale Allmend) in dem Einseiter „Musik wie Wasser“.
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: Ofcom-Studie: 44% der Internetnutzer unsicher ob Inhalte legal sind
: Ofcom-Studie: 44% der Internetnutzer unsicher ob Inhalte legal sind Ein zentrales Ergebnis des britischen Hargreaves-Reports zum Thema geistiges Eigentum und Wachstum war, dass es mehr unabhängiger Forschung zum Thema bedarf. Die britische Medienaufsichtsbehörde Office of Communications (Ofcom), die Mitte des Jahres einen Entwurf für ein Three-Strikes-Modell vorgelegt hatte, hat nun die erste größere Studie mit dem knackigen Titel „Online copyright infringement tracker benchmark study“ veröffentlicht. Die Studie basiert auf einem vergleichsweise großen Sample von 4.400 Personen, die teilweise online und teilweise Face-to-Face befragt wurden. Wie der Titel schon impliziert, handelt es sich bei den Ergebnissen um den ersten Bericht einer Längsschnittstudie, das heißt die Befragung wird laufend wiederholt werden um Entwicklungen erkennen zu können. Einen kurzen Überblick über die Ergebnisse der Studie verschafft die Executive Summary (PDF), die komplette Studie ist ebenfalls online (PDF).
Durchgeführt von der Firma Kantar Media ist eines der zentralen Ergebnisse der Studie, dass die Unsicherheit unter Internetnutzern Urheberrecht betreffend enorm hoch ist: 44% der Befragten gaben an, ’nicht besonders sicher’ oder ‚überhaupt nicht sicher’ zu sein, welche Inhalte online legal sind und welche nicht (3% kreuzten außerdem „weiß nicht“ an, weshalb die Ofcom-Pressemeldung von 47% spricht).
Angesichts dieser Zahlen müssen viele andere Ergebnisse der Studie natürlich mit Vorbehalt interpretiert werden. Die Frage danach, warum und wieviele illegale Inhalte konsumiert werden ist vor dem Hintergrund der großen Unsicherheit, was überhaupt legal ist und was nicht, natürlich schwerer zu beantworten. Das wird auch daran erkennbar, dass der Studie zufolge ein substantieller Anteil der Befragten sämtliche Video-Inhalte auf YouTube für illegal hält (S. 37). Gleichzeitig schätzt die Studie den Anteil illegal konsumierter Inhalte, indem sie von der Zahl der konsumierten Gratis-Inhalte jene abzieht, die nach Auskunft der Befragten ‚legal’ konsumiert worden sind (S. 8).
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: c’t-Schwerpunkt zu Lernplattformen im Netz
: c’t-Schwerpunkt zu Lernplattformen im Netz In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift c’t findet sich ein sehr informativer und umfassender Schwerpunkt zum Thema Wissen im Netz, an dessen Gestaltung Jöran Muuß-Merholz, einer der Co-Autoren des White Papers „Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland“ (PDF), maßgeblich beteiligt war. Seinen Überblicksartikel gibt es frei im Netz bei heise.de, in dem er unter anderem auch in das Phänomen der Massive Open Online Courses (MOOCs) einführt (Links von mir eingefügt):
Udacity hat im Laufe des Jahres 2012 bedeutende Konkurrenz bekommen. Das MIT und Harvard haben gemeinsam die Plattform edX gestartet. Für die ersten sieben Kurse haben sich 350 000 Studierende eingeschrieben. Das ist wenig im Vergleich zu Coursera, eine von Professoren der Stanford University gegründete Plattform.
Sie weist ein halbes Jahr nach dem Start knapp 200 Kurse und 1,7 Millionen Einschreibungen auf. Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit bisher 35 Hochschulen angeboten, darunter US-Elite-Universitäten wie Stanford, Columbia oder Princeton, aber auch Hochschulen in Australien, Großbritannien, Kanada, Hongkong, Indien, Israel und der Schweiz.
Wie üblich eher trist ist die Beschreibung der Situation in Deutschland:
Bisher gibt es kaum nennenswerte MOOC-Angebote in deutscher Sprache. Erste Hochschulen versuchen sich an experimentellen Angeboten. Ein Open Course der Goethe-Universität in Frankfurt mit dem Titel „Zukunft des Lernens“ zog immerhin 900 Teilnehmende an.
Während die weiteren Artikel des Schwerpunkts bislang nur in der Printausgabe der c’t verfügbar sind, versteckt sich am Ende des Überblicksartikels noch eine Schatzkammer voller Links zu verschiedenen Online-Lernangeboten – versteckt deshalb, weil es sich um eine gezipte Excel-Datei handelt.
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: Qualitätsfoto-Community 500px jetzt mit Creative-Commons-Option
Adam Shutsa, CC-BY : Qualitätsfoto-Community 500px jetzt mit Creative-Commons-Option Die kanadische Foto-Plattform 500px hat sich auf qualitativ besonders hochwertige Bilder spezialisiert. Fotos werden dort auf Basis eines Algorithmus promoted, der Views, Votes, Favoriten, Dislikes und anderes auswertet, um die Qualität eines Bildes einzuschätzen. Wie 500px heute in einer Pressemeldung bekannt gab, bietet die Plattform ab sofort auch eine Creative-Commons-Option, wie es sie beispielsweise bei Flickr schon lange gibt. Unter der sehr liberalen Creative Commons (CC) Namensnennung-Lizenz steht beispielsweise folgendes Foto des Eiffelturms bei Tag:
Ein Foto des Eiffelturms bei Nacht wird allerdings auch bei 500px nicht so schnell unter einer CC-Lizenz mit kommerzieller Nutzungsmöglichkeit zu finden sein, beansprucht doch dessen Betreibergesellschaft „SETE – illuminations Pierre Bideau“ das Urheberrecht für nächtliche Aufnahmen, in denen der bestrahlte Eiffelturm als Hauptobjekt zu sehen ist (vgl. „Fotofallen – Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web“).
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: Schulbuch-O-Mat: Plattform für freie Schulbücher sucht Crowdfunding
: Schulbuch-O-Mat: Plattform für freie Schulbücher sucht Crowdfunding Nachdem Dirk von Gehlen binnen weniger Tage über die Crowdfunding-Plattform startnext € 5.000,– für sein Buchprojekt „Eine neue Version ist verfügbar“ eingeworben hat, ist seit heute ein weiteres innovatives Buchprojekt dort am Start, diesmal im Bereich Open Education. Unter dem Titel „Schulbuch-O-Mat“ möchten der Biologielehrer Heiko Przydhodnik und der Sozialwissenschaftler Hans Hellfried Wedenig eine Plattform zur kooperativen Entwicklung offener Schulbücher starten. Als erstes Projekt soll damit ein lehrplankonformes, elektronisches Schulbuch „Biologie“ für die Klassenstufe 7/8 bis Mitte Juli 2013 fertiggestellt und unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung (CC-BY) veröffentlicht werden. Die Ziele des Projekts sind ambitioniert:
Das E‑Book „Biologie“ ist nur der Anfang. Wenn dieses Buch erfolgreich produziert wird, dann werden andere (aus anderen Fachbereichen, für andere Schulstufen) folgen. Wir möchten mit unserem Projekt eine Kultur der freien Bildungsmaterialien einläuten.
Mit dieser Vision befinden sich Przydhodnik und Wedenig aber in guter Gesellschaft. Erst vergangene Woche gab es eine Anhörung des Bildungsministeriums zum Thema Open Educational Resources (OER) und im Juni wurde in Paris eine Deklaration anlässlich des 10jährigen OER-Jubiläums verabschiedet.
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: Angehört: Protokoll des BMBF-Fachgesprächs zu Open Education
: Angehört: Protokoll des BMBF-Fachgesprächs zu Open Education Gestern fand die mehrfach angekündigte Anhörung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) zu Open Educational Resources (OER) im Gartenhaus des BMBF in Berlin statt. Für werkstatt.bpb.de habe ich dabei mitgeschrieben und mich an einer möglichst übersichtlichen Zusammenfassung des Anhörungstages versucht:
Als Ziele für das Fachgespräch von Seiten des BMBF formulierte Eckart Lilienthal zum Einstieg drei Punkte, die in der Folge auch größtenteils eingelöst wurden:
- Informationen zum Thema, um als Ministerium den Auftrag der Politikberatung besser wahrnehmen zu können
- Feststellung von Meinungsverschiedenheiten und Unklarheiten im Diskurs um OER
- Antworten auf die Frage, was eine Rolle der öffentlichen Hand in diesem Zusammenhang sein könnte?
Die daran anschließende Debatte startete mit Fragen nach bildungspolitischen Potentialen, gefolgt von rechtlichen, ökonomischen und technischen Anforderungen an OER. Den Abschluss bildete eine Runde mit konkreten Vorschlägen für die nächsten Schritte bei der Behandlung der Thematik. Die folgende Kurzzusammenfassung der im Einzelnen diskutierten Fragestellungen folgt den drei von Seiten des BMBF formulierten Zielen: Wo herrscht Konsens? Was ist strittig? Welche Ableitungen wurden diskutiert?
Neben der Zusammenfassung findet sich dort auch eine Liste der anwesenden Expertinnen und Experten (PDF).
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: Porträts von anonymen Kampfpostern: ‚Täter hinter der Tastatur’
: Porträts von anonymen Kampfpostern: ‚Täter hinter der Tastatur’ Vor kurzem hat Markus mit seiner Frage „Einfach mal die Kommentare schließen?“ über 350 Kommentare und eine Debatte über digitale Kommentarkultur ausgelöst. Ingrid Brodnig, für netzpolitische Themen zuständige Redakteurin der Wiener Stadtzeitung Falter, hat sich nun für einen längeren Artikel mit dem Titel „Täter hinter der Tastatur“ auf die Suche nach den Menschen hinter Kommentaren in Zeitungsforen gemacht. Kein einfaches Unterfangen:
Selten war eine Recherche so schwierig: Es dauerte Wochen, um genügend Interviewpartner zu finden. Fast alle von ihnen forderten Anonymität – und noch mehr als das: Viele Gespräche konnten nur unter der Zusage stattfinden, dass ihre Identität verschleiert wird. Für eine Journalistin ist das eine skurrile Situation: Man sitzt im Wohnzimmer einer Person, spricht über ihr Leben und kann nahezu nichts davon verwenden. Es herrscht Geheimhaltung, als würde man den Angehörigen eines Zeugenschutzprogramms interviewen.
Anonymität sei aber nicht der einzige Grund für das bisweilen enthemmte Kommentarverhalten in Online-Medien:
Auch die Unsichtbarkeit der Akteure, die Asynchronizität der Kommunikation oder das Fehlen von Autorität spielen eine Rolle. Online sieht man nicht, wie eine Beleidigung beim Gegenüber Schmerz auslöst. Man muss sich nicht mit den Konsequenzen beschäftigen.
Brodnig zu Folge kann Enthemmung aber auch positiv sein, wenn sie dazu führt, dass sich auch Schüchterne zu Wort melden. Lesenswert.
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: Anhörung zu Open Educational Resources: Antworten auf 35 Fragen
: Anhörung zu Open Educational Resources: Antworten auf 35 Fragen Diesen Donnerstag findet auf Einladung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz eine ganztägige Anhörung zum Thema “Open Educational Resources” (OER) statt (vgl. „Open Education: Milliarden in den USA, Fragen in Deutschland“). Insgesamt wurden 25 Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verlagsbranche eingeladen und bereits vorab um eine Stellungnahme zu rund 35 Fragen gebeten, die mit der Einladung versandt wurden (DOC).
Im folgenden meine Antworten auf die 35 Fragen, die, wie ich an den Antworten der anderen Teilnehmer der Anhörung sehen konnte, weder vollständig noch unumstritten sind.
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: Raubstricken? Abmahnungen für Strickforen in Norwegen
: Raubstricken? Abmahnungen für Strickforen in Norwegen
Kommissarin Sarah Lund, gespielt von Sofie Gråbøl, trägt in der gleichnamigen Fernsehserie ständig Strickpullover in unterschiedlichen Farben aber mit ähnlichen Mustern. Auch unter Fans der Serie erfreuen sich Sarah-Lund-Pullover wachsender Beliebtheit – und vor allem in Norwegen begannen einige von diesen in Strickforen Anleitungen zum Nachstricken des Pullovers auszutauschen.Die dänische Webseite go.tv2.dk (dänisch, englische Version mit Google Translate) berichtet jetzt aber, dass die Designerinnen des Musters „Gudrun og Gudrun“ rechtlich gegen das Tauschen von Anleitungen zum „Raubstricken“ vorgehen und Strickforen abmahnen.
Der Fall ist auch deshalb interessant, weil Mode und Fashion zu jenen Bereichen der Kreativindustrie gehören, in denen Urheberrecht bzw. Copyright eine eher geringe Rolle spielen (für andere Beispiele vgl. den Beitrag von Jeanette Hofmann u.a. in der aktuellen Ausgabe der APuZ). Einen unterhaltsamen TED-Talk zum Thema aus dem Jahr 2010 gibt es von Johanna Blakley: „Lessons from fashion’s free culture“.
PS: Die Satirekampagne gegen unkontrolliert-schneiderische Heimarbeit gibt es ja schon länger:


