Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

  • : Private Rechtsdurchsetzung via Google: mehr Löschungen, neuer Suchalgorithmus [update]
    Private Rechtsdurchsetzung via Google: mehr Löschungen, neuer Suchalgorithmus [update]

    Im Bereich privater Urheberrechtsdurchsetzung rücken Suchmaschinen und damit allen voran Google mehr und mehr ins Zentrum. Während Andre Meister Ende Mai noch von rund 1,3 Millionen gelöschten Suchresultaten im Monat wegen (vermeintlicher) Copyright-Verstöße berichtet hat, waren es im vergangenen Monat bereits 4,3 Millionen. Die Anzahl der Organisationen, die diese Löschungen beantragt haben, stieg jedoch nur von 1.099 auf 1.264, wobei die Recording Industry Association of America (RIAA) inzwischen Microsoft als Spitzenreiter abgelöst hat (vgl. Google-Transparenzreport). Seit Googles Offenlegung seiner Löschungspraktiken scheinen die Rechteinhaber dieses Instrument zur Rechtsdurchsetzung erst so richtig schätzen gelernt zu haben. Denn für die meisten Internetnutzer existieren Seiten praktisch nicht, die in Googles Suchresultaten nicht aufscheinen.

    Die Löschung erfolgt dabei auf US-amerikanischer Rechtsgrundlage, dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), dessen restriktive Bestimmungen so auf der ganzen Welt durchgesetzt werden. In einem gestern veröffentlichten Blogeintrag kündigte Google nun an, dass dieser DMCA künftig eine noch größere Rolle bei der Präsentation seiner Suchergebnisse spielen wird. Unter der lapidaren Überschrift „Updating our search algorithms“ heißt es dort (meine Übersetzung):

    Mit Anfang nächster Woche werden wir ein neues Kriterium für die Reihenfolge unserer Suchergebnisse berücksichtigen: die Anzahl der gültigen Copyright-bedingten Löschanfragen für eine bestimmte Seite. Seiten mit einer hohen Anzahl von Löschanfragen werden weiter hinten in unseren Suchergebnissen aufscheinen.

    Während bislang also einzelne Suchresultate aus den Ergebnissen entfernt wurden, werden hinkünftig Domains mit vielen solchen Löschanfragen schwerer bei Google zu finden sein. Dass auch Googles Videoplattform YouTube von dieser Maßnahme betroffen sein wird, ist aber wohl kaum zu erwarten.

    11. August 2012 26
  • : BGH-Beschluss: Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung
    BGH-Beschluss: Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung

    In einer Pressemitteilung zu einem Beschluss vom 19.04.2012 (I ZB 80/11) hat der deutsche Bundesgerichtshof einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG auch in solchen Fällen bestätigt, in dem die Urheberrechtsverletzung kein gewerbliches Ausmaß erreicht hat. Internet-Provider müssen demnach Namen und Anschrift von Nutzern einer IP-Adresse an den Rechteinhaber herausgeben, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in einer Online-Tauschbörse zugänglich gemacht haben.

    Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen bemerkenswert:

    1. Sämtliche vorinstanzlichen Entscheidungen hatten in diesem Fall – es ging um das Lied „Bitte hör nicht auf zu träumen“ des Albums „Alles kann besser werden“ von Xavier Naidoo – den Antrag auf  Herausgabe der Nutzerdaten abgelehnt. Das Oberlandesgericht hatte dazu noch die Auffassung vertreten, dass beim unberechtigten Anbieten eines einzelnen Musikstücks ein gewerbliches Ausmaß „nur beim Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden“ kann, z.B. weil es in einer „relevanten Verwertungsphase“ von sechs Monaten nach der Veröffentlichung zugänglich gemacht worden ist oder um ein besonders umfangreiches Werk handelt (z.B. vollständiger Kinofilm oder Musikalbum). Nach dieser Frist hätte dafür nur ein besonderer fortdauernder wirtschaftlicher Erfolg gereicht.
    2. Im BGH-Urteil (PDF) wurde genau dieser Lesart jedoch eine Absage erteilt. Ein Auskunftsanspruch setzt demnach „nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.“
    3. Das BGH argumentiert nämlich, dass sich die neuerliche Erwähnung des „gewerblichen Ausmaßes“ in § 101 Abs. 2 nicht auf die Rechtsverletzung sondern auf die Dienstleistung, in der Regel also den Internet-Provider, beziehe. Deshalb besteht der Auskunftsanspruch ganz allgemein für jegliche „offensichtliche Rechtsverletzung“. Diese Lesart wird vom BGH noch mit Verweis auf Systematik und Zweck des Gesetzes begründet.

    Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch wird durch diese nun höchstrichterlich bestätigte Gesetzesinterpretation zu einem noch mächtigeren Instrument. Solange eine Urheberrechtsverletzung „offensichtlich“ ist, steht damit einer Herausgabe persönlicher Daten des Inhabers einer IP-Adresse nichts mehr entgegen. Abmahnanwälte können sich freuen. Insofern unterstreicht das Urteil den Bedarf nach einer wirkungsvollen Deckelung von Abmahngebühren sowie der Einführung einer Bagatellklausel für Urheberrechtsverletzungen im Internet.

    Update:

    Hier ist die Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e.V.: BGH-Urteil zu Filesharing zeigt Gesetzgebungschaos und Reformbedarf des Urheberrechts.

    „Mit diesem Urteil stellt der BGH das komplette Haftungsregime im Internet in Frage. Bislang galt, dass Internet Provider nicht für die Inhalte ihrer Nutzer haftbar sind. Die Leitsatzentscheidung des BGH ändert das, Profiteure dieser Entscheidung sind dabei ausschließlich Abmahnanwälte.“

    10. August 2012 23
  • : Vorschlag für Neugestaltung der Wikipedia (Update)
    Vorschlag für Neugestaltung der Wikipedia (Update)

    Die Agentur New! hat unter „Wikipedia Redefined“ ein umfassendes und sehenswertes Konzept für eine graphische Neugestaltung der Wikipedia inklusive Logos vorgelegt. Zwei Kostproben daraus:

    Design ist immer auch Geschmacksache, aber der engagierte Vorschlag führt im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen, wie veraltet Wikipedia inzwischen wirklich ist – und dass Design und Usability möglicherweise einen größeren Anteil an stagnierenden Editor-Zahlen haben, als gemeinhin angenommen.

    Update von Markus:

    Thomas Schmidt hat aus der Designvorlage ein CSS gebastelt und mit Anleitung online gestellt, wie man es bei der Wikipedia jetzt nutzen kann.

    8. August 2012 19
  • : Copyright Post-ACTA: 14 Thesen von Philippe Aigrain
    Copyright Post-ACTA: 14 Thesen von Philippe Aigrain

    Mit der Ablehnung von ACTA im EU-Parlament ist in Sachen Urheberrechtsreform noch nicht viel gewonnen. Zwar wurde so verhindert, dass ein nicht mehr zeitgemäßes Urheberrecht durch ein weiteres internationales Abkommen zementiert wird, die eigentlich notwendige europäische Reformdebatte hat aber noch nicht einmal richtig begonnen. Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs „Sharing“, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen. Wie schon in seinem Buch begibt sich Agrain auch mit seinem Text „Elements for the reform of copyright and related cultural policies” in die Mühen der Ebene eines konstruktiven Diskurses zum Thema Copyright bzw. Urheberrecht. Erklärtes Ziel des Beitrags ist es, die Debatte hin zu den Chancen und neuen Möglichkeiten digitaler Technologien für Kunst und Kultur zu verschieben, mit einem besonderen Fokus auf die Erstellung kultureller Güter jenseits marktlicher Sphären.

    Und so betreffen auch gleich seine ersten beiden Thesen den Bereich „nicht-marktliche Aktivitäten von Individuen“ (alle Übersetzungen von mir):

    31. Juli 2012 16
  • : Abkürzungsorgie bei WDR.de: ACTA, CETA, IPRED
    Abkürzungsorgie bei WDR.de: ACTA, CETA, IPRED

    Insa Moog vom WDR hat mich zum Thema potentielle ACTA-Nachfolger CETA oder IPRED interviewt und am Ende auch nach meinen Vorschlägen für ein zeitgemäßes Urheberrecht gefragt:

    WDR.de: Was schlagen Sie vor, um das Urheberrecht zeitgemäß zu gestalten?

    Dobusch: Ich bin ein Fan eines Urheberrechts, das als Investitionsschutz seinen Zweck erfüllt. Gleichzeitig sollte das Urheberrecht im normalen Internetalltag keine große Rolle spielen. Deshalb ist es an der Zeit, seinen Schrankenkatalog aufzuweichen, damit zum Beispiel nicht schon beim Teilen von Handy-Videos auf Blogs regelmäßig Urheberrechte verletzt werden. Mein Vorschlag wäre, ein Moratorium über die Verhandlungen von internationalen Abkommen über geistiges Eigentum zu verhängen. Also nicht weiter Klauseln verhandeln und stattdessen die europäische Reformdebatte zu führen.

    Abkürzungen, die am Rande auch noch Thema waren, es aber nicht mehr in den Interviewtext geschafft haben: Folgen von ITU & ITR für Netzneutralität sowie Überwachung durch INDECT.

    27. Juli 2012 10
  • : Creative Commons mit neuem Tool zur Lizenzwahl
    Creative Commons mit neuem Tool zur Lizenzwahl

    Creative Commons hat heute eine überarbeitete Version seines Online-Tools zur Lizenzwahl veröffentlicht. Abgesehen von einer graphisch zeitgemäßeren Umsetzung wird jetzt prominenter darüber informiert, ob es sich bei der gewählten Lizenz um eine freie Lizenz im engeren Sinn handelt. Wie der Screenshot zeigt, ist die Übersetzung des Tools noch nicht abgeschlossen.

    Die Überarbeitung des Tools darf wohl als ein erster Schritt in Richtung einer stärkeren Empfehlung von solchen Lizenzen gelten, die auf restriktivere Lizenzmodule wie NonCommercial oder NonDerivatives verzichten.

    23. Juli 2012
  • : CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt
    CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt

    Nachdem auf Basis geleakter Verhandlungsdokumente öffentlich wurde, dass sich im Entwurf für das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada teils wörtliche Übernahmen aus ACTA fanden („ACTA-Comeback durch die kanadische Hintertür CETA?“), beeilte sich die EU-Kommission über den Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht diesen Umstand zu dementieren („EU-Kommission: CETA ist nicht ACTA“):

    Copyright-Forscher Michael Geist, der die geleakten Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte, berichtet nun auf seinem Blog von einem ausführlicheren Schreiben der Kommission zum Thema, das an ausgewählte Parlamentarier ging und für weitere Beruhigung sorgen soll. Geist listet daraus unter anderem die folgenden Punkte (alle Übersetzungen von mir):

    • Alle von der EU verhandelten Freihandelsabkommen enthalten Kapitel zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten, CETA sei hier keine Ausnahme.
    • Die Kommission respektiere die Ablehnung von ACTA durch das EU-Parlmanet und werde die entsprechenden Stellen in CETA entfernen oder adaptieren.
    • Der geleakte Text ist vom Februar 2012 und deshalb veraltet, weil aus der Zeit der ACTA-Abstimmung. Er stelle nicht mehr den aktuellen Verhandlungsstand dar. Beispielsweise seien die Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet bereits weiterentwickelt.
    • Die endgültige Form des Kapitels zu geistigen Eigentumsrechten in CETA werde wahrscheinlich sehr ähnlich dem entsprechenden Kapitel im Freihandelsabkommen mit Südkorea sein, das mit einer breiten Mehrheit im Parlament angenommen wurde und seit einem Jahr in Kraft ist.

    Michael Geist zu Folge bleiben aber trotz dieser Mitteilung der Kommission weiterhin eine Reihe von problematischen Punkten und er nennt seinerseits weiterhin bestehender Bedenken im Zusammenhang mit CETA – klarerweise vor allem aus kanadischer Perspektive:

    19. Juli 2012 6
  • : Video-Wettbewerb ‚Why Open Education Matters’: Ergebnis der Publikumswahl
    Video-Wettbewerb ‚Why Open Education Matters’: Ergebnis der Publikumswahl

    Heute wurde das Ergebnis der Abstimmung über die beliebsten Videos zum Thema „Why Open Education Matters“ bekanntgegeben (vgl. Bericht zum Start des Votings). Der Wettbewerb wurde von Creative Commons in Kooperation mit dem US-Bildungsministerium und der Open Society Foundation ausgerichtet. Das Siegervideo stammt von der Firma Blink Tower aus Südafrika, die sich auf die Erstellung animierter Erklärvideos spezialisiert hat:

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    Den zweiten Platz holte die US-amerikanische Künstlerin Laura Rachfalski aus Philadelphia…

    18. Juli 2012 3
  • : Copyright im US-Wahlkampf: Singender Obama in Romney-Spot auf YouTube geblockt
    Copyright im US-Wahlkampf: Singender Obama in Romney-Spot auf YouTube geblockt

    Kurze Online-Videos spielen im laufenden US-Präsidentschaftswahlkampf eine nicht zu unterschätzende Rolle. Derzeit liefern sich die beiden Kampagnen einen Schlagabtausch mittels Spots, indem der gegnerische Kandidat singend gezeigt wird. Den Auftakt machte die Obama-Kampagne mit einem eher holprig singenden Romney:

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    Der Gegenschlag der Romney-Kampagne verwendete Obamas Interpretation einer Zeile aus Al Greens „Let’s Stay Together“, wurde allerdings nach kurzer Zeit von YouTube blockiert (vgl. Screenshot der Sperrung zu Dokumentationszwecken):

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    In den bisherigen Berichten (z.B. usnews) gibt es keine Informationen darüber, warum die Verwendung in der Romney-Kampagne geblockt, die ungeschnittene Fassung aber weiterhin auf YouTube zu sehen ist. Eine Vermutung meinerseits ist, dass das Kampagnenvideo automatischen Suchalgorithmen von YouTube zum Opfer gefallen ist, die vor allem die ersten Sekunden von YouTube-Videos zu überprüfen scheinen. Und während das Romney-Video offenbar mit dem singenden Obama eröffnet hat, beginnt er im von der Nachrichtenagentur Associated Press hochgeladenen Video erst in der Mitte zu singen. In diesem Fall wäre das wohl das erste Mal, dass ein automatischer Copyright-Algorithmus in einen US-Präsidentschaftswahlkampf eingegriffen hätte.

    Die Romney-Kampagne beruft sich (wohl zurecht) darauf, dass die Verwendung des Ausschnitts unter die Fair-Use-Regelung des US-Copyrights fällt – eine allgemeine Ausnahme, die es im deutschen Urheberrecht so nicht gibt. Es ist also davon auszugehen, dass das Video bald wieder online sein wird. Angesichts der mit dem nun einsetzenden Streisand-Effekt verbundenen Aufmerksamkeit ist es außerdem wahrscheinlich, dass am Ende Romney mehr von der Sperrung profitiert als Obama.

    17. Juli 2012 11
  • : Eisbären gegen Löwen: ‚Master Switch’ von Tim Wu in deutscher Übersetzung erschienen
    Eisbären gegen Löwen: ‚Master Switch’ von Tim Wu in deutscher Übersetzung erschienen

    Das Ende 2010 erschienen Buch „The Master Switch“ von Tim Wu über „Aufstieg und Niedergang der Informationsimperien“ ist nun in einer deutschen Fassung verfügbar (vgl. Markus Beitrag zur englischen Fassung). Wu ist Rechtsprofessor an der Columbia Universität und hat in den USA maßgeblich Begriff und Konzept der „Netzneutralität“ geprägt. Zu diesem Thema hat Wu auch 2010 bei der re:publica vorgetragen.

    Zentrales Thema in Master Switch ist das als „der Zyklus“ bezeichnete Wechselspiel zwischen Offenheit und Geschlossenheit in Informations- und Medienindustrien. Demnach folgen bei neuen Medien regelmäßig auf anfängliche Phasen der Freiheit Eingrenzung, Monopolisierung und Kommerzialisierung. Auch wenn sich Wu auf die Situation in den USA konzentriert, ist seine Beschreibung über die offnen Anfänge von Telefon, Radio und Fernsehen ebenso spannend zu lesen, wie seine Analyse von darauffolgenden Eingrenzungsdynamiken instruktiv für die Gegenwart ist. Die aktuelle Auseinandersetzung um Netzneutralität (vgl. www.echtesnetz.de) ist für ihn denn auch ein Indiz dafür, dass das Internet ebenfalls dem Zyklus unterworfen ist: „Der Zyklus dreht sich bereits erneut“ (S. 319).

    Er beschreibt diese Auseinandersetzung als eine zwischen zwei Koalitionen – Google, Amazon, Ebay samt Non-Profit-Verbündeten wie Wikimedia und Mozilla auf der einen, Apple, AT&T sowie die Unterhaltungsindustrie auf der anderen Seite (S. 337):

    „Doch hier geht es nicht darum, dass ein Rudel Wölfe ein anderes aus dem besten Tal jagt. Auch wenn es sich merkwürdig anhört, dieser Wettbewerb gleicht eher einem Kampf zwischen Eisbären und Löwen um die Weltherrschaft. Jedes Tier, das in seinem natürlichen Element unschlagbar überlegen ist – der Eisbär in Eis und Schnee und der Löwe in der offenen Steppe -, wird ein Stück Land übernehmen, in dem es keine natürliche Unternehmensgrundlage hat. Die einzige praktische Strategie wird eine Kampagne zum Klimawandel sein[.]“

    15. Juli 2012 7
  • : Alternative Verwertungsgesellschaft: Neues von der Cultural Commons Collecting Society
    Alternative Verwertungsgesellschaft: Neues von der Cultural Commons Collecting Society

    Am spex-Blog „Die Digitale Verwerfung“ findet sich ein Interview mit Wolfgang Senges, einem der Initiatoren der dort als „GEMA-Konkurrenz“ bezeichneten, in Gründung befindlichen Verwertungsgesellschaft „Cultural Commons Collecting Society“ (C3S). Eine der Motivationen für die C3S-Initiative ist  der Umstand, dass manche großen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ihren Mitgliedern nicht die Veröffentlichung einzelner Werke unter einer Creative-Commons-Lizenz erlauben. Diesbezügliche Gespräche gibt es zwar fast schon so lange wie Creative Commons selbst, eine Einigung ist aber nicht in Sicht. Denn die GEMA verweigert sich selektiver Registrierung von Werken aus Furcht vor Missbrauch durch Major-Labels („Rosinenpicken“) und erlaubt nur die komplette Ausnahme ganzer Sparten wie z.B. „Online“ oder „Airplay im Radio“ von der Rechtewahrnehmung. Eine derartige Beschränkung der Nutzung auf einzelne Sparten ist aber wiederum mit Creative Commons nicht erlaubt, weil so die anvisierte „kreative Allmende“ noch mehr fragmentiert werden würde, als sie es durch die verschiedenen Lizenzmodule ohnehin schon ist (für Details dazu den Beitrag von CC-Deutschland-Jurist John Weitzmann: „Doppelt Überkreuz: Die GEMA und Creative Commons“).

    14. Juli 2012 6
  • : Fusion von WikiTravel und WikiVoyage unter dem Dach der Wikimedia?
    Fusion von WikiTravel und WikiVoyage unter dem Dach der Wikimedia?

    Denis Barthel berichtet am Blog von Wikimedia Deutschland über Gespräche im Rahmen der derzeit laufenden Wikimania-Konferenz in Washington, bei dem die (Wieder-)Vereinigung der beiden wiki-basierten Reiseführer Wikitravel und WikiVoyage unter dem Dach der Wikimedia Foundation. Zu der Vorgeschichte der beiden Projekte schreibt er:

    Zum Hintergrund: Im Juli 2003 ging wikitravel.org online, Ziel war die kollaborative Erschaffung eines Reiseführers unter Freier Lizenz. Insgesamt bringt es Wikitravel heute auf 19 Sprachversionen mit jeweils bis zu 26.000 Reiseführern, seit 2004 auch einer Version auf Deutsch. 2006 entschieden sich die Gründer, die Marke “Wikitravel” an die Firma Internetbrands zu verkaufen, um Wikitravel ein solides Fundament zu geben. Internetbrands gewährleistete den dauerhaften Betrieb von Wikitravel und die Unabhängigkeit der Communities in inhaltlichen Fragen. Erste Probleme allerdings gab es, als die Firma entschied, Werbung zu schalten. Das führte zu Grundsatzdiskussionen und letztendlich zu einem Fork: die deutschsprachige Community wollte sich nicht in einem kommerziellen Umfeld bewegen. So entstand Wikivoyage, bis heute getragen von einem Verein mit Sitz in Deutschland. Wikivoyage hat in Deutsch den deutlich größeren Artikelbestand (~12.000 zu ~5.000 bei Wikitravel) und eine sehr aktive und gut organisierte Community. Außerdem gibt es noch eine italienische Sprachversion und gemeinsam genutzte Datenbestände für Bilder ähnlich Wikimedia Commons und “Locations”, eine Art WikiData für Ortsangaben.

    Bevor es allerdings zu Fusion und Adoption durch Wikimedia kommen kann, sind erstmal die Communities der bestehenden Wikimedia-Projekte zur Abgabe von Stellungnahmen gebeten. Dort zeichnet sich zwar eine klare Mehrheit für die Aufnahme ab, es werden aber auch Befürchtungen geäußert, die Wikitravel-Community mit ihrer Präferenz für Werbung könne nicht zur bestehenden passen oder es gäbe bereits genug vernachlässigte Schwesterprojekte zum Erfolgsprojekt „Wikipedia“.

    Dabei ist es wahrscheinlich genau die Hoffnung, neben Wikipedia (endlich) ein zweites Projekt mit großem Potential und ebensolcher Community zu akquirieren, einer der Gründe von Wikimedia, sich um die beiden Reisewikis zu bemühen.

     

     

     

    13. Juli 2012 3
  • : ‚Open Commons Kongress’ in Linz über Leben und Zusammenarbeiten mit digitalen Gemeingütern
    ‚Open Commons Kongress’ in Linz über Leben und Zusammenarbeiten mit digitalen Gemeingütern

    Vor zwei Jahren veröffentlichte die österreichische Stadt Linz eine Studie, die unter dem Label „Open Commons“ die Einrichtung einer Koordinationsstelle für regionale Initiativen im Bereich Netzpolitik vorschlug (vgl. „Linz will Open-Commons-Region werden“). Am Rande der Forschungskonferenz „WikiSym“ findet in Linz nun am 28. August ein „Open Commons Kongress“ zum Thema „Leben und Zusammenarbeiten mit digitalen Gemeingütern“ statt:

    Nach einer einleitenden Keynote sind drei Tracks zu den Themenkreisen Bildung & Wissenschaft, Wirtschaft & Verwaltung und Kunst & Kultur mit jeweils vier Vorträgen vorgesehen. Die Vorträge der Subkonferenz werden auf Deutsch abgehalten, die Teilnahme ist kostenlos.

    Unmittelbar nach Open Commons Kongress und Wikisym startet dann ab 30. August das alljährliche Ars Electronica Festival, dieses Jahr unter dem Motto „THE BIG PICTURE – Weltbilder für die Zukunft“.

     

    13. Juli 2012
  • : Studie zu den Folgen des Napster-Verbots für Innovation
    Studie zu den Folgen des Napster-Verbots für Innovation

    Fast auf den Tag genau 11 Jahre nachdem P2P-Pionier-Napster nach mehreren Niederlagen vor Gericht seinen Dienst einstellen musste, ist jetzt eine Studie zu den Folgen dieser Entscheidung für Innovation (nicht nur) in der Musikindustrie mit dem Titel „Copyright and Innovation: The Untold Story“ erschienen. Der zur Veröffentlichung im Wisconsin Law Review akzeptierte Artikel des US-Rechtsprofessors Michael A. Carrier basiert im Wesentlichen auf 31 qualitativen Interviews mit Gründern, Investoren und Vertretern von Plattenfirmen, die zu den Folgen von Napster sowie dessen gerichtlichem Verbot befragt wurden. Zu den Interviewten (vgl. S. 61) zählen u.a. der ehemalige Napster-Chef Hank Bank, Real Networks Gründer Rob Glaser und die ehemalige RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen.

    Die Interviewauszüge in dem Aufsatz sind auch für juristische Laien interessant zu lesen. Denn während die einen das Napster-Verbot positiv bewerteten, da es „einen unfairen Wettbewerber aus dem Markt nahm“, kritisierten andere vor allem die Breite des Urteils, das auch private Haftung vorsah. Einem Risikokapitalgeber zu Folge wurden danach „keine Musik-Deals mehr gemacht“, der Bereich zu einer „Einöde“. Andere sprechen von einem verlorenen Jahrzehnt.

    12. Juli 2012 6
  • : Freie Software in Stadtverwaltungen: Helsinki verweigert Offenlegung von Kostenschätzung
    Freie Software in Stadtverwaltungen: Helsinki verweigert Offenlegung von Kostenschätzung

    Die Free Software Foundation Europe (FSFE) berichtet in einer Aussendung davon, dass sich die Stadtverwaltung von Helsinki weigert jene Berechnungsmethoden offenzulegen, mit der die (vermeintlichen) Kosten einer Migration hin zu Freier/Open Source Software angesetzt wurden. Der FSFE zu Folge beharrt die Stadtverwaltung darauf, dass die Berechnungen auf einer geheimen Formel eines Beratungsunternehmens basieren würden. Die FSFE hatte am 10. April eine Anfrage nach dem finnischen Informationsfreiheitsgesetz gestellt, nachdem die überraschend hohen Kostenschätzungen für eine Migration veröffentlicht worden waren.

    Die Auseinandersetzung rund um die Migration in Helsinki ist dabei symptomatisch für die Schwierigkeiten, mit denen sich Befürworter eines verstärkten Einsatzes von freier Software in großen Verwaltungskörpern konfrontiert sehen. Der Boom an größeren Umstellungsprojekten in Stadtverwaltung ist schon seit längerem vorbei, auch wenn das deutsche Vorzeige-Migrationsprojekt „LiMux“ in München kürzlich seine Wirtschaftlichkeit vorrechnete („Linux-Umstieg in München zahlt sich aus“). In Berlin wurde der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Umstieg bereits 2007 wieder abgeblasen („Rot-Rot in Berlin will nicht mehr Freie Software wagen“), in Wien wurde zwar nach ersten Umstellungen auf „Wienux“ eine Folgestudie erstellt – auch diese ist allerdings bis heute unter Verschluss und das Wienux-Projekt wurde 2009 still und leise beerdigt („Wien verabschiedet sich einmal mehr von Wienux und Openoffice“).

    11. Juli 2012
  • : Journalistische Lehren aus CNN-Fail und SCOTUSblog-Win rund um das Obamacare-Urteil
    Journalistische Lehren aus CNN-Fail und SCOTUSblog-Win rund um das Obamacare-Urteil

    Die Verkündung des höchstrichterlichen Urteils zur US-Gesundheitsreform („Affordable Care Act“, ACA), dem wichtigsten politischen Projekt Barack Obamas, sorgte nicht nur für eine der größten Blamagen für die Nachrichtensender CNN und Fox News, sondern war auch ein Lehrstück über die das journalistische Potential von Blogs. Denn als die beiden TV-Sender minutenlang fälschlicherweise berichteten, mit der Versicherungspflicht („individual mandate“) sei das Kernstück der Reform aufgehoben worden, wurde die Live-Berichterstattung des SCOTUSblogs (SCOTUS steht für Supreme Court Of The United States) für viele zur vertrauenswürdigsten Nachrichtenquelle. Das ging sogar soweit, dass der Kongresssender C‑SPAN einfach den Live-Blog live ins Fernsehen zu übertragen begann.

    Tom Goldstein vom SCOTUSblog hat nun ein akribisches Protokoll jener entscheidenden Minuten der Urteilsverkündung aufgeschrieben, das einen lesenswerten Einblick in die Berichterstattungspraxis bei angekündigten Nachrichtenereignissen bietet. Am Ende seiner Schilderungen reflektiert Goldstein über den journalistischen Beitrag von spezialisierten Blogs wie SCOTUSblog im Allgemeinen (meine Übersetzung):

    Hinsichtlich des Blogs habe ich das Gefühl gezeigt zu haben, dass ein spezialisierter „Vertical“ – ein tiefgehendes Team mit fokussierter Expertise – einen Beitrag zur Berichterstattung liefern kann. Wir haben den klassischen Medien und dem Weißen Haus geholfen, und wir haben Informationen direkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wir haben auch Hacker überlebt, uns an eine rekordverdächtige Zahl von Besuchern angepasst und wir hatten die Chance über eine der dynamischsten Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit zu berichten. Und wir hatten einen geile Zeit dabei.

    Im Artikel verlinkt sind außerdem Schmankerl wie das Video der konservativen Abgeordneten Jean Schmidt, die vor dem Gebäude des Höchstgerichts vor Freude ausflippt, weil sie via Telefon die Nachricht erhalten hat, die Versicherungspflicht sei verfassungswidrig.

    10. Juli 2012
  • : Österreichische Verwertungsgesellschaft Austro Mechana geht wegen Anonymous offline
    Österreichische Verwertungsgesellschaft Austro Mechana geht wegen Anonymous offline

    Die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro Mechana zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte verzichtet vorläufig auf ihre Internetpräsenz. Grund sind wiederholte Hacker-Angriffe von Anonymous. Auf www.austromechana.at findet sich deshalb nur folgender Hinweis:

    AUSTROMECHANA

    Sehr geehrte Besucher der Seite aume.at,

    aufgrund der wiederholten Attacken seitens Anonymous wird unsere Homepage (unter Rücksichtnahme auf alle Mitbetroffenen) am Freitag, 11. Mai 2012, 13.00 Uhr vom Netz genommen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich weiterhin zur Verfügung.

    Auf Wiedersehen!

    Ihr AUME-Team

    Auf telefonische Nachfrage hin wurde erklärt, dass noch nicht geklärt ist, wann es wieder einen Internet-Auftritt der Austro Mechana geben wird.

    10. Juli 2012 4
  • : Creative Commons Crowdfunding: Zeit Online über Unglue.it [Update]
    Creative Commons Crowdfunding: Zeit Online über Unglue.it [Update]

    Boris Hänßler widmet sich in einem längeren Beitrag auf Zeit Online der Idee von Unglue.it, (vergriffene) Bücher via Crowdfunding als Creative-Commons-lizenzierte Bücher (wieder) einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

     Teilnehmen kann bei unglue.it jeder Autor oder Verleger, der die Rechte an einem Buch besitzt – egal ob es noch im Handel oder bereits vergriffen ist. Der Rechteinhaber bestimmt den Preis, der ihm die Freigabe des Buches wert ist. Derzeit liegen die Preise umgerechnet zwischen 8.000 und 20.000 Euro. Finden sich genug Spender, wird das Buch freigekauft. Als Gegenleistung erhalten die Unterstützer je nach Höhe ihres Beitrags ein Geschenk. Das kann eine namentliche Erwähnung im E‑Book sein oder auch ein signiertes Poster des Buchcovers.

    Unglue.it startete mit fünf Projekten, von denen bislang eines – Ruth E. Finnegans „Oral Literature in Africa – zum Preis von rund 6.000 Euro quasi „freigekauft“ wurde.

    [Update]

    Andreas Müller hat sich in einem weiteren netzpolitik-Blogeintrag etwas ausführlicher mit Unglue.it auseinandergesetzt: „Bücher freikaufen: Mit unglue.it zum Creative-Commons-Buch

    9. Juli 2012
  • : ACTA-Comeback durch die kanadische Hintertür CETA?
    ACTA-Comeback durch die kanadische Hintertür CETA?

    ACTA is not the end. ACTA is the beginning.“ So kommentierte Joe McNamee von European Digital Rights die Ablehnung von ACTA durch der Europaparlament vergangene Woche und meinte damit vor allem eine europäische Bewegung für digitale Bürgerrechte. Leider dürfte das Ende von ACTA auch der Auftakt für eine Reihe von Versuchen sein, die darin vorgesehenen Bestimmungen unter diversen anderen Labels doch noch durchzusetzen.

    Innerhalb Europas gilt die Novellierung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) als heißester Kandidat für die Wiederkehr von ACTA-Ideen. Der kanadische Copyright-Forscher Michael Geist hat nun in einem Gastbeitrag für thestar.com darauf hingewiesen, dass sich im Entwurf des Kapitels zu geistigen Eigentumsrechten im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada teils wörtliche Übernahmen aus ACTA finden. Geist bezieht sich dabei auf kürzlich geleakte Verhandlungsunterlagen (meine Übersetzung, einen Link zu den geleakten Dokumenten habe ich nicht gefunden):

    Gemäß des geleakten Dokuments, datiert mit Februar 2012, haben sich Kanada und die EU bereits darauf geeinigt, viele der Rechtsdurchsetzungsbestimmungen von ACTA in CETA zu inkorporieren, inklusive der Regeln zu allgemeinen Rechtsdurchsetzungspflichten, dem Vorhalten von Beweismaterial, Schadenersatz, einstweiligen Verfügungen und Grenzschutzmaßnahmen. Eine dieser Vorschriften bezieht sich sogar konkret auf ACTA.

    Außerdem plädierte die EU-Kommission offenbar dafür, das ACTA-Kapitel zu strafrechtlichen Maßnahmen und Kooperationen in CETA mitaufzunehmen. Aber auch von kanadischer Seite werden Geist zu Folge ACTA-Bestimmungen als Teil von CETA vorgesehen, zum Beispiel die vielkritisierte Aufforderung, Internet-Provider sollten bei der Rechtsdurchsetzung stärker einbezogen worden.

    Das Beispiel CETA zeigt, dass das Ende von ACTA noch lange nicht das Ende der Inhalte von ACTA ist. In der Kommission sind viele scheinbar immer noch der Meinung, das Scheitern von ACTA sei ein Unfall aber die Inhalte eigentlich richtig gewesen. Deshalb ist es auch wichtig, neben der Kritik am geheimen und undemokratischen ACTA-Verhandlungsprozess, sich noch mehr mit den inhaltlichen Problemen von ACTA auseinanderzusetzen – allen voran dem Umstand, dass ACTA ein nicht mehr zeitgemäßes Urheberrecht zu zementieren versuchte und einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung Vorschub leisten sollte.

     

    9. Juli 2012 11
  • : Realsatire-Alarm: Die CopyPolice kommt!
    Realsatire-Alarm: Die CopyPolice kommt!

    Bislang unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit versteckt sich im Internet eine Perle der Urheberrechtsdebatte. Auf www.copypolice.de begrüßt die „CopyPolice®-Initiative zur Bekämpfung der Internet-Piraterie“ ihre Besucher. Und auf jeder der zahlreichen Unterseiten finden sich ebensoviele Brüller. Auf der Seite „Über uns“ wird gleich einmal mit Falschinformationen vor Unwissenheit und Gefängnisstrafen geschützt, die zumindest in Deutschland für Downloads noch keineswegs drohen:

    Das Downloaden wird häufig als Kavaliersdelikt gesehen. Dabei verliert man aus den Augen, dass es sich hier um ein Strafdelikt handelt, welches mit Geld und Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deshalb möchten wir Ihnen einige Informationen vermitteln und Sie vor Strafen schützen.

    Über die vermeintliche Rechtslage informiert aber auch noch ein Vortrag aus dem Jahr 2005 des laut Impressum für die Seite verantwortlichen Horst Soltysiak – der Fußzeile zu Folge wurde die Homepage jedoch zuletzt 2012 aktualisiert. Zum Förderkreis der CopyPolice zählen laut Homepage die deutschen Niederlassungen der großen Filmstudios ebenso wie eine illustre Runde größtenteils unbekannter Prominenter. Unter diesen in doppelter Hinsicht herausragend Oliver Kalkofe, der sich in Regener’scher Manier wie folgt äußert:

    Ich wünsche allen verlogenen Raubkopierern dicke juckende Furunkel an Stellen, wo sie sich nicht kratzen können, denn das haben sie verdient.

    5. Juli 2012 34