Am spex-Blog „Die Digitale Verwerfung“ findet sich ein Interview mit Wolfgang Senges, einem der Initiatoren der dort als „GEMA-Konkurrenz“ bezeichneten, in Gründung befindlichen Verwertungsgesellschaft „Cultural Commons Collecting Society“ (C3S). Eine der Motivationen für die C3S-Initiative ist der Umstand, dass manche großen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ihren Mitgliedern nicht die Veröffentlichung einzelner Werke unter einer Creative-Commons-Lizenz erlauben. Diesbezügliche Gespräche gibt es zwar fast schon so lange wie Creative Commons selbst, eine Einigung ist aber nicht in Sicht. Denn die GEMA verweigert sich selektiver Registrierung von Werken aus Furcht vor Missbrauch durch Major-Labels („Rosinenpicken“) und erlaubt nur die komplette Ausnahme ganzer Sparten wie z.B. „Online“ oder „Airplay im Radio“ von der Rechtewahrnehmung. Eine derartige Beschränkung der Nutzung auf einzelne Sparten ist aber wiederum mit Creative Commons nicht erlaubt, weil so die anvisierte „kreative Allmende“ noch mehr fragmentiert werden würde, als sie es durch die verschiedenen Lizenzmodule ohnehin schon ist (für Details dazu den Beitrag von CC-Deutschland-Jurist John Weitzmann: „Doppelt Überkreuz: Die GEMA und Creative Commons“).
Im Interview erläutert Senges einige interessante Ideen, die die C3S für Kunstschaffende attraktiv machen sollen. So ist geplant, Lizenzeinnahmen bis zu einem gewissen Schwellenwert von 500 bis 1000 Euro im Monat zu hundert Prozent an die Urheber auszubezahlen:
Erst danach wird ein Prozentsatz an die C3S abgeführt, der mit der Höhe der Einnahmen steigt. Wir rechnen derzeit mit bis zu zehn Prozent. Bei der GEMA sind es für alle Urheber zwischen 15 und 16 Prozent.
Gerade auch angesichts der Kritik an den undemokratischen Entscheidungsstrukturen der GEMA (vgl. „GEMA, der Club der oberen 3000″) relevant sind die geplanten Mitbestimmungsregeln:
Bei der C3S werden alle Mitglieder stimmberechtigt sein. Zudem führen wir eine 1 zu 1 Abrechnung ein: Gezahlt wird, was real genutzt wird – und dieses Geld wird auch 1 zu 1 an die Urheber ausgezahlt und transparent abgerechnet. Eine 1 zu 1 Abrechnung ist heutzutage technisch möglich, ob im Club- und Live-Bereich, im Rundfunk oder Online.
Bis die C3S den Betrieb aufnehmen kann, sind aber noch einige Hürden zu nehmen. Es gilt das Startkapital in Höhe von 30.000 Euro aufzubringen sowie eine kritische Masse an beitrittswilligen Urhebern zu versammeln, um beim Deutschen Patent- und Markenamt zugelassen zu werden.
