Kurze Online-Videos spielen im laufenden US-Präsidentschaftswahlkampf eine nicht zu unterschätzende Rolle. Derzeit liefern sich die beiden Kampagnen einen Schlagabtausch mittels Spots, indem der gegnerische Kandidat singend gezeigt wird. Den Auftakt machte die Obama-Kampagne mit einem eher holprig singenden Romney:
Der Gegenschlag der Romney-Kampagne verwendete Obamas Interpretation einer Zeile aus Al Greens „Let’s Stay Together“, wurde allerdings nach kurzer Zeit von YouTube blockiert (vgl. Screenshot der Sperrung zu Dokumentationszwecken):
In den bisherigen Berichten (z.B. usnews) gibt es keine Informationen darüber, warum die Verwendung in der Romney-Kampagne geblockt, die ungeschnittene Fassung aber weiterhin auf YouTube zu sehen ist. Eine Vermutung meinerseits ist, dass das Kampagnenvideo automatischen Suchalgorithmen von YouTube zum Opfer gefallen ist, die vor allem die ersten Sekunden von YouTube-Videos zu überprüfen scheinen. Und während das Romney-Video offenbar mit dem singenden Obama eröffnet hat, beginnt er im von der Nachrichtenagentur Associated Press hochgeladenen Video erst in der Mitte zu singen. In diesem Fall wäre das wohl das erste Mal, dass ein automatischer Copyright-Algorithmus in einen US-Präsidentschaftswahlkampf eingegriffen hätte.
Die Romney-Kampagne beruft sich (wohl zurecht) darauf, dass die Verwendung des Ausschnitts unter die Fair-Use-Regelung des US-Copyrights fällt – eine allgemeine Ausnahme, die es im deutschen Urheberrecht so nicht gibt. Es ist also davon auszugehen, dass das Video bald wieder online sein wird. Angesichts der mit dem nun einsetzenden Streisand-Effekt verbundenen Aufmerksamkeit ist es außerdem wahrscheinlich, dass am Ende Romney mehr von der Sperrung profitiert als Obama.
