Journalistische Lehren aus CNN-Fail und SCOTUSblog-Win rund um das Obamacare-Urteil

Die Verkündung des höchstrichterlichen Urteils zur US-Gesundheitsreform („Affordable Care Act“, ACA), dem wichtigsten politischen Projekt Barack Obamas, sorgte nicht nur für eine der größten Blamagen für die Nachrichtensender CNN und Fox News, sondern war auch ein Lehrstück über die das journalistische Potential von Blogs. Denn als die beiden TV-Sender minutenlang fälschlicherweise berichteten, mit der Versicherungspflicht („individual mandate“) sei das Kernstück der Reform aufgehoben worden, wurde die Live-Berichterstattung des SCOTUSblogs (SCOTUS steht für Supreme Court Of The United States) für viele zur vertrauenswürdigsten Nachrichtenquelle. Das ging sogar soweit, dass der Kongresssender C-SPAN einfach den Live-Blog live ins Fernsehen zu übertragen begann.

Tom Goldstein vom SCOTUSblog hat nun ein akribisches Protokoll jener entscheidenden Minuten der Urteilsverkündung aufgeschrieben, das einen lesenswerten Einblick in die Berichterstattungspraxis bei angekündigten Nachrichtenereignissen bietet. Am Ende seiner Schilderungen reflektiert Goldstein über den journalistischen Beitrag von spezialisierten Blogs wie SCOTUSblog im Allgemeinen (meine Übersetzung):

Hinsichtlich des Blogs habe ich das Gefühl gezeigt zu haben, dass ein spezialisierter „Vertical“ – ein tiefgehendes Team mit fokussierter Expertise – einen Beitrag zur Berichterstattung liefern kann. Wir haben den klassischen Medien und dem Weißen Haus geholfen, und wir haben Informationen direkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wir haben auch Hacker überlebt, uns an eine rekordverdächtige Zahl von Besuchern angepasst und wir hatten die Chance über eine der dynamischsten Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit zu berichten. Und wir hatten einen geile Zeit dabei.

Im Artikel verlinkt sind außerdem Schmankerl wie das Video der konservativen Abgeordneten Jean Schmidt, die vor dem Gebäude des Höchstgerichts vor Freude ausflippt, weil sie via Telefon die Nachricht erhalten hat, die Versicherungspflicht sei verfassungswidrig.

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